Im Einzelplan 12 geht es auch um weitere Investitionen, Investitionen in den Wohnungsbau. Wir müssen schauen, dass es in den Dorfkernen anders zugehen muss als in den großen Städten, und dass im Moment noch viel zu viel auf die großen Städte geschaut und – so schön das für mich als Mainzer ist – viel zu viel für die großen Städte getan wird. Das sind die zwei Seiten in Rheinland-Pfalz: In den Städten die Wohnungsnot und die hohen Preise, und auf dem Land haben wir Leerstand und Wertverlust.
So richtig es ist, dass wir als CDU sagen, es ist Teil der Verantwortung, die wir gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben, dass wir uns für diejenigen, die in geringen Gehaltsgruppen sind, in den großen Städten wieder mehr dem Landesbedienstetenbau widmen – für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug, für Krankenschwestern, für Menschen, die sich in den großen Städten keine Wohnung mehr leisten können, aber über Schicht hier am Standort für uns als Arbeitgeber gehalten werden sollen –, so richtig ist es auch, dass wir in den Dorfkern investieren müssen.
Dort gibt es fünf Jahre lang einen Zuschuss von 1.000 Euro, wenn man im Dorfkern investiert. Für jedes Kind gibt es den Zuschuss ein Jahr länger. Das ist eine gute Sache.
Ich möchte zum Schluss aber nicht nur über Investitionen reden. Wir als CDU-Fraktion wollen bessere Bildung und mehr Lehrer im Angebot haben. Wir wollen starke Familien und das Landesprogramm für starke Familien im Angebot haben. Wir reden über Menschen mit besonderen Hilfebedarfen und reden über das Thema „Taubblindengeld“.
Ich möchte Ihnen jetzt zum Schluss noch zwei Deckblätter ans Herz legen, weil wir vielen Deckblättern von Ihnen zustimmen, nämlich immer dann, wenn wir Ihre Ideen gut finden. Umgekehrt würden wir uns natürlich auch wünschen, dass Sie an der einen oder anderen Stelle über Ihren Schatten springen und auch Deckblättern von uns zustimmen würden.
Das erste Deckblatt, über das ich noch einmal kurz reden möchte, ist das Deckblatt über die Zuweisung für Forschung und Lehre an die Universitätsmedizin, unser einziges Krankenhaus, das uns selbst gehört. Die Zuweisung stagniert seit 20 Jahren. Seit 1996 liegt sie bei 60 Millionen Euro.
zichtet die Universitätsmedizin jedes Jahr bei Forschung und Lehre auf 25 Millionen Euro. Diese 25 Millionen Euro müssen ausgeglichen werden. Ich kann Sie nur dazu anregen zu sagen, diesem Antrag der CDU-Fraktion stimmen wir zu.
Ein Letztes: Der Herr Präsident hat gestern gesagt, der schönste Landkreis in Rheinland-Pfalz wäre der seine. Da gab es ein bisschen Gemurmel. Ich sage jetzt mal – Frau Kollegin Ahnen und Herr Klomann, Frau Kollegin Binz und Herr Köbler, ich glaube wir sind uns einig –, die schönste Landeshauptstadt, die wir haben, ist Mainz.
Deshalb möchte ich Ihnen noch einmal ein Deckblatt ganz bewusst ans Herz legen, und zwar das Deckblatt zur Johanniskirche. Unsere Wahlkreise sind toll wegen der Menschen, aber zum Teil auch toll wegen der Geschichte.
Wir haben hier in unserem Land Zeugnisse, die über Generationen das Land geprägt haben. Der Dom des Willigis prägt unsere Stadt wie kein zweites Bauwerk.
Neben dem Dom des Willigis haben wir aber den Alten Dom des Bonifatius gefunden. Ein Projekt, das die Gemeinde viele Millionen Euro gekostet hat.
Es wäre wichtig, dass wir fraktionsübergreifend – das steht nämlich noch nicht explizit im Haushalt –
in den schönsten Landkreisen, die wir in Rheinland-Pfalz haben, denn davon gibt es viele, auf den Weg bringen zu können. Das erwarten die Menschen von uns. Dann haben sich acht Wochen Haushaltsberatungen gelohnt.
Dann gelingt es uns, die Balance zu halten zwischen Investieren und Entlasten, und dann schaffen wir eine gute Zukunft für die Menschen in unserem Land.
Zur Aussage passend darf ich Bürgerinnen und Bürger begrüßen, die die Aussage bezüglich des Landkreises bestätigen können. Es sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Westerwald. Herzlich willkommen bei uns!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich in den letzten Wochen schon ein paar Mal gefragt: Was macht man eigentlich als Opposition, wenn man einen Haushalt vorgelegt bekommt, der nach 50 Jahren das erste Mal ohne Schulden auskommt und bei dem schon ein Jahr früher als verfassungsrechtlich gefordert die Schuldenbremse eingehalten wird? Wie reagiert man da?
Ich habe jetzt gelernt, offenbar mit einer Verzweiflungstat. Man setzt alles auf eine Karte, aber dumm, wenn diese Rechnung gerade dann nicht aufgeht.
Bevor ich darauf und auf die Einzelpläne 04, 12 und 20, die mit dem Finanzministerium zu tun haben, noch näher eingehe, möchte ich gerne in die zweite Beratung des Landesgesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes sowie besoldungsrechtlicher Vorschriften einsteigen.
Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschüssen einstimmig zur Annahme empfohlen. Das heißt, wir sind uns darin einig, dass die rheinland-pfälzischen Kommunen noch stärker von den Bundesmitteln für Integrationsaufgaben profitieren sollen und wir dabei dem Bundesrecht vorgreifen.
Konkret wollen wir den Kommunen in diesem Jahr noch 58,44 Millionen Euro und im nächsten Jahr 48 Millionen Euro zukommen lassen. Damit entlasten wir die Kommunen und stärken die Integration von geflüchteten Menschen vor Ort.
Ich komme zum Einzelplan 04, dem Haushaltsplan der Finanzverwaltung. Ein Grund, warum der Doppelhaushalt 2019/2020 als historischer Haushalt bezeichnet wird, sind die hohen Steuereinnahmen. Im operativen Alltagsgeschäft sind für diese hohen Steuereinnahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesfinanzverwaltung verantwortlich. Lassen Sie mich ihnen im Namen der Ampelkoalition an dieser Stelle für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit einen herzlichen Dank aussprechen.
In den vergangenen Jahren hat die Finanzverwaltung einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung geleistet. Mit dem Haushalt 2019/2020 sind nun im Zuge der Stellenbewertung 80 Stellenhebungen nach A 13, 60 nach A 12 und 30 Umwandlungen nach A 9 + Z vorgesehen. Zu
dem profitieren natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesfinanzverwaltung wie alle anderen Beamtinnen und Beamten von der versprochenen Besoldungsanhebung, zu der ich gleich noch komme. Beides sind gewaltige Verbesserungen.
Für die Forderung, die Eingangsbesoldung von A 6 nach A 7 anzuheben, wie es die CDU möchte, sehen wir allerdings keinen Raum mehr. Wir können nicht eine einzelne Personengruppe herausgreifen, sondern müssen das Gesamtgebilde der Beamtenschaft im Blick behalten. Da wäre eine solche generelle Anhebung der Eingangsbesoldung eine finanzielle Überforderung.
Zu den Aufgaben des Finanzministeriums gehört auch der im Einzelplan 12 abgebildete Bereich des Bauens. Der LBB ist unseres Erachtens sehr gut aufgestellt und erfährt im Bereich Bundesbau noch einmal einen deutlichen, vom Bund finanzierten Personalzuwachs.
Die Entscheidung, das viel Bürokratie erzeugende und ressourcenbindende Vermieter-Mieter-Modell aufzugeben, wie es auch der Rechnungshof gefordert hat, ist unseres Erachtens eine vernünftige Maßnahme. Es hat keine Steuerungswirkung, wie wir gesehen haben. Wir haben nicht vor, es wieder einzuführen, wie die CDU das fordert.
Die Hochbaumaßnahmen des Landes erstrecken sich im Wesentlichen auf die Bereiche Wohnungsbau und Hochschulbau. Wir sind stolz darauf, dass das Land inklusive des Kreditvolumens der Investitions- und Strukturbank (ISB) pro Jahr 300 Millionen Euro in den Wohnungsbau investiert.
Beim Hochschulbau sticht natürlich die Unimedizin Mainz ganz besonders hervor, die 144 Millionen Euro für das Bauen von Ersteinrichtungsmaßnahmen erhält. Was die Ampel für unrealisierbar hält, ist der Vorschlag der CDU, an den Hochschulen eigene Bauabteilungen einzuführen. Wenn man sich einmal die Bautätigkeit der Universität Mainz anschaut oder das Laboratory for Advanced Spin Engineering (LASE) in Kaiserslautern, dann sieht man, das sind so komplexe Bauvorhaben, die aufgrund der Erfordernisse der Forschung so hohe Anforderungen stellen, dass auch die Fachmitarbeiter des LBB durchaus vor Herausforderungen stehen. Wie soll so etwas eine kleine Bauabteilung einer Hochschule bewerkstelligen? Hier müsste man zumindest einmal die Grenzen definieren.