Heute wird im brandenburgischen Landtag auch darüber geredet, wie man die Repräsentation verbessern kann. Ich denke, wir wären alle froh, wir hätten ein Patentrezept, wie wir unsere Listen so aufstellen können und auch genug Frauen finden, die bereit sind, auf die Listen zu gehen. Ich glaube aber auch, dass es wichtig ist, dass die Frauen, die schon in der Politik sind, Vorbilder sind und sagen, wir kümmern uns um jemanden aus der Familie. Wir haben vielleicht Kinder, aber es geht alles, es macht Spaß, und es ist wichtig, dass wir dabei sind.
Es sind nicht nur die Frauen, die mitwirken, sondern es sind alle, die sagen müssen: Es ist wichtig, dass Du auch dabei bist, weil Deine Perspektive auch zählt, weil es eben 50 % sind. – Ich weiß von uns selbst bei allen möglichen Listenaufstellungen, dass es sehr schwer ist. Aber ich glaube, dass man den Mehrwert darstellen muss, dass es wichtig ist, sich zu kümmern und dies nicht nur einer Gruppe überlassen ist, sondern allen.
Es liegt noch viel mehr im Argen. Equal Pay Day müssen wir leider jedes Jahr neu feiern. Das ist auch etwas, was zu nennen ist. Wir haben ein Entgelttransparenzgesetz. Hier war eben so klar, wir stehen alle zusammen, aber wenn es um harte Entscheidungen geht, dann ist es in einer Koalition wie in Berlin nicht immer einfach. Ich nenne das Entgelttransparenzgesetz, ein Gesetz, das wir gerne auf kleinere Unternehmen hätten erweitern wollen, bei dem aber die CDU beispielsweise blockiert hat.
Ich nenne auch die Väterzeit. Wie wäre es, Väter mehr einzubeziehen, da es meistens daran hängt, dass Frauen nicht so durchstarten können und weniger Geld verdienen? Vielleicht müssen wir einmal umdenken, dass wir nicht nur die Mütter in die Verantwortung nehmen, sondern auch die Väter, die das wollen und mehr Elternzeit nehmen möchten.
Ich möchte Manuela Schwesig nennen, die damals Ministerin war. Sie hat gesagt, wir wollen eine Familienarbeitszeit, alle Eltern arbeiten nur 6 Stunden pro Woche. Das sind alles Dinge, bei denen wir vielleicht einmal kreativ werden müssen, um den Frauen zu helfen und den Männern am Ende das Leben zu ermöglichen, das sie heute wollen.
Es gibt noch viel zu tun. Gerade die Themen, die Frauen angehen, liegen im Argen. Ich spreche das Thema der Hebammen an, Geburtenstationen, die Vorstände in DAX-Unternehmen, Gewalt an Frauen, Vereinbarkeit, Care
Ich glaube, wir sollten uns alle gemeinsam an einen Tisch setzen, und zwar ohne Vorbehalt, und überlegen, was wir tun können, damit in 100 Jahren nicht hier jemand steht und genau dasselbe vorlesen muss.
Frau Präsidentin, verehrte Kollegen! Als der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 erklärte, dass alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften fortan nach dem gleichen direkten und geheimen Wahlrecht aufgrund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen seien, fand ein Jahrzehnte währendes Ringen um die Einführung des Frauenwahlrechts ein erfolgreiches Ende.
Frauen erhielten damit erstmals in der Geschichte die Möglichkeit, aktiv an der politischen Willensbildung in Deutschland mitzuwirken. So lag die Wahlbeteiligung der Frauen bei den ersten Wahlen im Januar 1919 bei 90 %,
Woran liegt es? Was sich in der damaligen Euphorie ausdrückte, sind die Hoffnungen vieler Frauengenerationen gewesen. Es war die Hoffnung auf Anerkennung. Es war die Hoffnung auf Teilhabe und vor allen Dingen die Hoffnung auf geschlechtliche Gleichberechtigung.
Sie wurde 31 Jahre später, und zwar 1949, nach Einführung des Frauenwahlrechts grundgesetzlich in Artikel 3 verankert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Aber was heißt denn eigentlich gleichberechtigt? Zunächst bedeutet es doch, dass beide Geschlechter, ob männlich oder weiblich, im wahrsten Sinne des Wortes gleich an Rechten sind, in der Familie, der Ehe, in der Arbeitswelt, vor dem Gesetz.
In der Tat wurde in den letzten Jahrzehnten für uns Frauen zweifellos vieles erreicht, Bedingungen, die die Eigenständigkeit und Selbstständigkeit enorm beförderten, was dazu beitrug, dass Frauen selbstbewusst und erfolgreich durchs Leben gehen, ein faires Eherecht und vor allen Dingen der Grundsatz der allgemeinen Gleichbehandlung.
Immer mehr Frauen sitzen in den Führungsetagen wirtschaftlich prosperierender Unternehmen. Die junge Firmengründerin ist mittlerweile zum Normalfall geworden. Hierauf können wir auch einmal stolz sein.
Kurzum: Frauen genießen heute in Deutschland weitgehend dieselben Rechte wie Männer. Das ist eine gute Nachricht. Eigentlich, meine Damen und Herren.
In Artikel 3 Grundgesetz heißt es weiter: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Ja, meine Damen und Herren, es gibt nach wie vor auch Ungerechtigkeiten oder Benachteiligungen zwischen Männern und Frauen, wie die – was gerade angesprochen wurde –, dass sie unterschiedliche Gehälter für identische Tätigkeiten erhalten, eine ganz große Ungerechtigkeit, die abgeschafft gehört.
Meine Damen und Herren, für viele reicht aber das Erreichte nicht aus. Wenn es nach der Bundesjustizministerin Katharina Barley geht, so sei bereits die parlamentarische Unterrepräsentanz von Frauen eine nicht hinnehmbare Benachteiligung, die es staatlich zu beseitigen gelte. Selten habe ich einen solchen Unsinn gehört.
Als beliebtes Allheilmittel werden Quotenregelungen ins Feld geführt, mit denen angeblich alles besser würde. Vor allen Dingen darf natürlich nicht das Wort „gerecht“ fehlen.
Verschiedene Staatsrechtler und Gerichte halten Frauenquoten zudem für verfassungswidrig, weil sie dem Gleichheitsgrundsatz nun einmal fundamental widersprechen.
Wir vertrauen stattdessen auf die Durchsetzungsfähigkeit mutiger und engagierter Frauen, die sichtlich Manns genug sind, in Politik und Arbeitswelt bestehen zu können.
Meine Damen und Herren, vielleicht würde Ihnen diese Zuversicht einmal hin und wieder guttun, ehe sie erneut in Panik verfallen. Die eigentliche politische Aufgabe des Staates muss also darin bestehen, für Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu sorgen und eben nicht auf Gedeih und Verderb Geschlechtergleichheit erzwingen oder gar aufoktroyieren zu wollen, wie es auch Kollegen hier in diesem Haus befürworten. Wir Frauen brauchen das nicht. Das verletzt unser Ehrgefühl.
Kurzum: Quotenanwendungen führen nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern zur Bevormundung und Herabwürdigung der Frauen zum bloßen politischen Subjekt, bedeuten Diskriminierung der Frauen. Frauen werden geradewegs
Ich komme zum Ende. Das schwache Geschlecht soll in vorgehaltene Positionen gehoben werden. Derartiges befürworten wir selbstverständlich nicht. Wir freuen uns auf das bisher Erreichte. Korrigieren wir doch noch bestehende Diskrepanzen zuverlässig.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ So stand es in Artikel 109 der Weimarer Verfassung geschrieben.
Es war ein enormer Fortschritt, als der Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger in der Verordnung über die Wahl zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung festschrieb.
Grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten, das klingt nicht nur für mich wie eine Einschränkung. Da ist ein Aber dabei. Es war auch ein Aber, denn der Kampf um gleiche Rechte sollte noch lange lange Zeit dauern. Das belegen zahlreiche Gesetze, die ohne den konsequenten Einsatz für Frauenrechte keine Reform erfahren hätten.
Erst seit 1976 können Frauen bei Eheschließungen ihren Namen behalten. Erst seit 1977 sind Frauen nicht mehr – ich zitiere – zur Führung des Haushalts verpflichtet und können auch ohne Zustimmung des Ehemanns ihren Arbeitsvertrag kündigen.
Wir hatten in der letzten Zeit einige Filme im deutschen Fernsehen, in denen genau das thematisiert wurde, also die Zeit der 50er- und 60er-Jahre, in denen Frauen wirklich in einer Ehe gefangen waren, weil sie von der Zustimmung des Mannes abhängig waren.
Erst seit 1979 dürfen Frauen bei der Polizei arbeiten, zumindest in Hamburg, später dann in ganz Deutschland.
Erst seit 1997 stellt das Strafrecht alle erzwungenen, auch ehelichen sexuellen Handlungen unter Strafe.