Protokoll der Sitzung vom 21.02.2019

und er sich als würdig erweisen muss.

(Abg. Marco Weber, FDP: Frage! – Abg. Martin Haller, SPD: Nur wer würdig ist, kann das Schwert aus dem Stein ziehen!)

Im Zusammenhang mit der jetzt in der Diskussion befindlichen IS-Rückführung frage ich Sie, – –

(Abg. Martin Haller, SPD: Interessanter Punkt!)

Kommen Sie bitte zur Frage.

Darf ich die Frage stellen?

Ja, ja.

wie die Regularien in Rheinland-Pfalz aussehen, eine Staatsangehörigkeit wieder abzuerkennen. Welche Möglichkeiten gibt es hier in Rheinland-Pfalz dafür? Wie ist die Haltung der Landesregierung grundsätzlich dazu?

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ausbürgerungen hatten wir auch schon einmal in der deutschen Geschichte!)

Herr Abgeordneter Junge, die Einbürgerungsmodalitäten leiten sich aus dem Staatsangehörigkeitsrecht her. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein Bundesrecht, das heißt, es gibt in allen 16 Bundesländern gleiche Einbürgerungsmodalitäten.

Die Einbürgerungsmodalitäten sehen vor, dass ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, in den entsprechenden Bundesländern gegeben sein muss und ein sogenannter Einbürgerungstest erfolgreich absolviert wird.

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Der Lärmpegel ist zu hoch, deswegen habe ich die Glocke betätigt.

Dieser Test umfasst insgesamt 33 Fragen aus einem Katalog von etwa 300 Fragen. Davon sind 30 Fragen bundesweit gleich und drei Fragen länderspezifisch.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht um die Verfassungstreue! – Abg. Uwe Junge, AfD: Ich will wissen, ob sie es weiß!)

Es wird darüber hinaus auch ein Sprachtest verlangt, der auf dem Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), B1 liegt, damit der Nachweis eines sicheren Umgangs mit der deutschen Sprache in Alltagssituationen erbracht werden kann. Daneben erfolgt das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

und die Erklärung, dass keine Bestrebungen unterstützt werden, die sich gegen den Bestand des Staates oder die Verfassungsorgane richten. Das ist eine sogenannte Loyalitätserklärung.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Anders als bei der JA! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

Das sind Grundvoraussetzungen für die Einbürgerung.

Darüber hinaus informiert die Einbürgerungsbehörde jeden Einbürgerungsbewerber und jede Einbürgerungsbewerberin zuvor über die Bedeutung von Bekenntnis und Erklärung. Außerdem wird dabei jeder Antragstellerin und jedem Antragsteller eine Liste von Organisationen vorgelegt, die durch den Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft sind. Anhand dieser Liste müssen Angaben zu eventuell aktuellen oder früheren Mitgliedschaften gemacht werden. Zusätzlich erfolgt eine Beteiligung des Verfassungsschutzes.

Vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde muss sodann ein feierliches Bekenntnis zur Verfassung und den geltenden Gesetzen der Bundesrepublik mündlich abgegeben werden. Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass Bestrebungen gegen Schutzgüter unterstützt werden, die für den deutschen Staat wesentlich sind, wird die Einbürgerung abgelehnt. Gleiches gilt, wenn die Abgabe eines der Bekenntnisse verweigert wird oder es sich augenscheinlich nur um Lippenbekenntnisse handelt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann innerhalb von fünf Jahren nach der Einbürgerung wieder entzogen werden, wenn im Einbürgerungsverfahren arglistig getäuscht wurde oder vorsätzlich Falschangaben gemacht wurden. Darüber hinaus wird überprüft, ob die betreffende Bewerberin oder der betreffende Bewerber in der Bundesrepublik Deutschland nicht straffällig in Erscheinung getreten ist.

Es liegen jetzt noch sechs weitere Zusatzfragen vor, danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet. Zunächst hat Frau Kollegin Lerch das Wort.

Frau Ministerin, Integration ist gekoppelt an Sprachkompetenz. Sie haben ausgeführt, dass der Europäische Referenzrahmen die Grundlage dafür bildet. Können Sie uns sagen, auf welchem Level des Europäischen Referenzrahmens die notwendigen Kenntnisse nachgewiesen werden müssen?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Lerch, das kann ich gern tun. Hier wird differenziert, ob die Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber das 16. Lebensjahr vollendet haben oder nicht. In der Regel erfolgt der Nachweis der Sprachkenntnisse über den entsprechenden Sprachtest, aber es kann bei Schülerinnen und Schülern

der Besuch einer Schule mit einem entsprechenden Abschluss der Allgemeinbildung für die Sprache anerkannt werden.

Der Sprachtest ist, wie gesagt, untergliedert in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil nach B1. Es gibt A1, A2, B1, B2, C1 und C2. Bei B1 wird ein sicherer Umgang mit Alltagssituationen und Gesprächen rund um alltägliche Themen erwartet.

Ein Zusatzfrage des Abgeordneten Roth.

Frau Ministerin, können Sie Angaben über die Einbürgerungszahlen von Briten in den vergangenen Jahren machen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Roth, das kann ich gern tun. Wie bereits vorhin gesagt, liegt die Zahl der in Rheinland-Pfalz lebenden Britinnen und Briten bei rund 4.000. Die Zahlen haben sich rasant nach oben entwickelt. Im Jahr 2013 hatten wir 19 Personen mit britischer Staatsangehörigkeit, die sich haben einbürgern lassen, im Jahr 2016 ist die Zahl auf 198 Personen angestiegen, und im Jahr 2017 waren es 378 Personen. Für das Jahr 2018 haben wir erst im Frühjahr alle Zahlen.

Für 2017 kann man auch sagen, dass, gemessen an dem Anteil der Britinnen und Briten an der rheinland-pfälzischen Bevölkerung, diese auf Platz 1 bei der Einbürgerungsquote lagen.

(Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz)

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Blatzheim-Roegler.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben vorhin skizziert, dass mehrere Fragen zu beantworten sind oder ein ganzer Strauß von Fragen zu beantworten ist. Könnten Sie konkreter erklären, welche Fragen bei diesem Einbürgerungstest gestellt werden?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Blatzheim-Roegler, das kann ich gern tun. Der Einbürgerungstest, den man im Übrigen auch selbst online ausprobieren kann, da die Fragen online verfügbar sind,

(Abg. Martin Haller, SPD: Die AfD ist schon ganz nervös!)

besteht aus einem Fragenkatalog mit insgesamt 310 Fragen. Ich kann gern einmal zwei Fragen zum Besten geben. Ich werde keine Abfrage machen, wer was antworten würde.

(Heiterkeit der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die eine Frage lautet: Wer schrieb den Text zur deutschen Nationalhymne? – Friedrich von Schiller, Clemens Brentano, Johann Wolfgang von Goethe oder Heinrich Hoffmann von Fallersleben?

(Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hätte ich jetzt gewusst!)

Die andere Frage lautet: Was bedeutet in Deutschland der Grundsatz der Gleichbehandlung? – Ist das: a) Niemand darf zum Beispiel wegen einer Behinderung benachteiligt werden? Ist das: b) Man darf andere Personen benachteiligen, wenn ausreichende persönliche Gründe hierfür vorliegen?

(Heiterkeit der Abg. Helga Lerch, FDP)

Ist das: c) Niemand darf gegen Personen klagen, wenn sie benachteiligt werden?

(Heiterkeit bei der FDP)

Oder ist das: d) Es ist für alle Gesetz, benachteiligten Gruppen jährlich Geld zu spenden?

(Heiterkeit bei der SPD und der Ministerpräsidentin Malu Dreyer)

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Paul.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin, für Ihre Ausführungen. Es gibt immer wieder Hinweise darauf, insbesondere in der Republik Österreich, aber auch in der Bundesrepublik, dass türkische Konsulate proaktiv auf die türkische Gemeinde zugehen und sagen, werdet deutsche Staatsbürger, aber Ihr könnt entweder im Verborgenen oder ganz offen die türkische Staatsbürgerschaft behalten, und sich damit proaktiv an der Unterlaufung unserer Gesetzgebung beteiligen.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verschwörungstheorie!)

Haben Sie Hinweise darauf, dass wir solche Phänomene auch in Rheinland-Pfalz haben? In der Republik Österreich wurden bereits Staatsbürgerschaften aberkannt wegen dieses Phänomens. Haben Sie Hinweise darauf, dass es dieses Phänomen im Hinblick auf das türkische Konsulat in Mainz gibt?

Herr Abgeordneter Paul, im Jahr 2017 wurden 822 Men