Wir hoffen, dass Sie genauso im Gespräch mit ihren CDUKollegen auf Bundesebene sind, wie wir das auf Landesebene sind.
Niemand möchte Kosten auf die Kommunen abschieben. Dem möchte ich ganz deutlich widersprechen. Wir stehen zur Konnexitätsregelung in unserer Landesverfassung. Diese wird auch gelebt. Dafür gibt es die Gespräche, dafür wird das gemacht. Wem das nicht passt, der kann klagen.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es, Bettina! Gut!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch eine grundsätzliche Bemerkung zum Thema.
Aus unserer Sicht ist es weder volkswirtschaftlich vertretbar noch gesellschaftlich wünschenswert, dass der Staat mehr und mehr zum Monopolisten bei der Wahrnehmung sozialer Aufgaben wird.
Das betrifft sowohl die Kinderbetreuung als auch in zunehmendem Maß die Pflege älterer und hilfsbedürftiger Menschen. Angesichts der gewaltigen Herausforderungen, die durch den demografischen Wandel entstehen, stellt sich schon heute die Frage nach der Finanzierbarkeit unserer sozialen Versorgungssysteme.
Dabei werden die verfügbaren Ressourcen in Zukunft eher knapper als umfangreicher werden. Auch deshalb ist der Beitrag, den Familien in unserer Gesellschaft tagtäglich leisten, von unschätzbarem Wert. Ihr Engagement lässt sich eben nicht vollständig durch öffentliche Fürsorge ersetzen, schon gar nicht mit Geld aufwiegen.
Die Familie ist und bleibt der Ort, der Kindern wichtige Bindungserfahrungen eröffnet und Älteren das Gefühl vertrauter Geborgenheit vermittelt. Der beste Weg, Kommunen langfristig und strukturell von uferlos steigenden Sozialausgaben zu entlasten, liegt daher in einem klaren Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip.
Familien brauchen Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, auch weiterhin und vielleicht sogar verstärkt Verantwortung füreinander zu übernehmen. Dass viele Menschen inzwischen gezwungen sind, ihre jungen und alten Angehörigen in staatliche Obhut zu geben, ist nicht nur aus ökonomischer Sicht ein alarmierendes Signal.
Im Namen der AfD-Fraktion betone ich deshalb noch einmal ausdrücklich: Ja zu einer ausreichenden und zuverlässigen Finanzausstattung unserer Kommunen, damit diese ihren gesetzlichen Pflichten im Bereich der Kinderbetreuung nachkommen können, aber ein genauso klares Ja zur Stärkung von Familien, die unserer Gesellschaft durch ihre Erziehungs- , Betreuungs- und Pflegearbeit eine riesige Last abnehmen und so einen unverzichtbaren Beitrag zum dauerhaften Erhalt unseres Sozialstaats leisten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei dieser Debatte gleiten wir immer wieder zu anderen Themen ab. Die AfD hat jetzt noch einmal ihr familienpolitisches und sozialpolitisches Konzept dargestellt. Ich darf in aller Deutlichkeit sagen, dass wir uns davon distanzieren; denn es ist ein falsches Bild und verzerrt die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
Niemand in diesem Saal stellt das Elternrecht infrage. Es sind die Eltern, die die Pflicht und das Recht haben, sich über die Erziehung für die Bildung ihrer Kinder einzusetzen und sie auf dem Lebensweg zu begleiten, damit sie mündige und starke Erwachsene werden. Das ist das Ziel. Der Staat liefert dazu die Rahmenbedingungen.
Wenn wir heute ein Angebot in den Kindertagesstätten unterbreiten, dann ist das eine Antwort auf gültige und bestehende gesellschaftliche Rahmenbedingungen zur Unterstützung der Familien. Das kann man nicht oft genug wiederholen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schnieder, ich bin Ihnen wirklich dankbar dafür, dass Sie noch einmal bekräftigt haben, es liegt in unser aller Interesse, im Bund dafür zu sorgen, dass die bundesweite Investitionsförderung zum Ausbau der Kita-Plätze über das Jahr 2020 hinaus entsprechend weitergeht. Ich denke, in dem Punkt sollten wir an einem Strang ziehen.
Ich wollte noch einmal darauf hinweisen, dass die Investitionskostenförderung für die Kommunen beim Ausbau der Kitas mit der neuen Verordnung auf 150.000 Euro pro Gruppe bzw. 7.500 Euro pro Platz erhöht worden ist. Das muss man noch einmal würdigen. Es war ein Wunsch der Träger, dass man nachsteuert. Diesem Wunsch ist entsprochen worden.
Ich möchte noch an eine Sache erinnern. Wir diskutieren viel über den Entwurf des Kita-Gesetzes, der, wie ich finde, ein sehr gelungener Entwurf ist. Wir haben aber auch eine geltende Rechtslage. Die Frage, ob Halb- oder Ganztagsplatz und damit auch die Frage einer Mittagsverpflegung ist heute schon geregelt. Nach § 24 SBG VIII – eine ähnliche Regelung gibt es im Kita-Gesetz – muss sich das Angebot, das vor Ort zur Verfügung gestellt wird, nach dem individuellen Bedarf der Kinder und Eltern richten.
Das heißt, es ist heute so, wenn ein Kind einen Bedarf nach einem Ganztagsplatz hat, dann muss die Kommune schon heute dafür sorgen, dass dieser Bedarf entsprechend erfüllt wird. Daran wollte ich nur noch einmal erinnern.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit haben wir den zweiten Teil der Aktuellen Debatte beendet. Damit kommen wir zum dritten Thema der
Konsequenzen aus der Einführung eines dritten Geschlechts im Personenstandsrecht auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/8378 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Dezember 2018 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das Personenstandsrecht hinsichtlich der Eintragung von Geschlechtern um das Merkmal „divers“ zu erweitern.
Diese Neuregelung zielt insbesondere auf intersexuelle Menschen, deren Körper keine eindeutig weibliche oder männliche Geschlechtsausprägung zeigt. Sollte das nicht bereits bei der Geburt, sondern erst später festgestellt werden, ist eine nachträgliche Änderung bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.
So weit, so gut; denn in der Tat haben es die Betroffenen nicht leicht. Sie leiden nicht nur unter der Uneindeutigkeit ihrer Geschlechtsidentität, sondern oft auch unter mangelnder Akzeptanz und fehlendem Respekt der Gesellschaft. Es ist daher die persönliche Verpflichtung jedes Einzelnen, solchen Menschen respektvoll zu begegnen. Es ist die Aufgabe des Staats, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die ihnen ein menschenwürdiges Leben erlauben.
Genau dabei aber beginnen die Probleme. Wie gehen wir mit dieser Unterschiedlichkeit um? Wie werden wir einer kleinen Minderheit gerecht, ohne die große Mehrheit über ein vertretbares Maß hinaus zu belasten? Können wir es verantworten, hier Ressourcen zu verbrauchen, die dann an anderer Stelle fehlen? Ist es überhaupt zielführend für eine inklusive Politik, gerade das Anderssein zu betonen und dies bis in die kleinsten Strukturen des öffentlichen Lebens hinein sichtbar zu machen?
Meine Damen und Herren, in der vergangenen Woche hat der Südwestrundfunk unter der Überschrift „Ein drittes Geschlecht mit diversen Auswirkungen“ darüber berichtet, welche komplexen Fragen die konkrete Umsetzung des geänderten Personenstandsrechts in anderen Rechtsbereichen und dem Verwaltungshandeln aufwirft. Die korrekte Ausschreibung von Stellen ist dabei noch das kleinste Problem.
Viel schwieriger sind andere Fragen. Wie sind etwa Diverse im Strafvollzug zu behandeln? Was bedeutet ein drittes Geschlecht für die Ausstattung von öffentlichen Gebäuden oder Schulen? Müssen wir jetzt überall neue Toilettenanlagen für diese Menschen bauen? Inwieweit muss im
Sportunterricht auf sie Rücksicht genommen werden? Werden demnächst Quoten nicht nur Frauen, sondern auch für Diverse gefordert? Was wird alles gerichtlich eingeklagt? Wie gehen wir mit den Menschen um, die sich nicht zu dem Dritten, sondern einem von den bis zu 60 anderen Geschlechtern zugehörig fühlen, die es laut Genderforschung gibt?
Meine Damen und Herren, wir stehen vor riesigen Herausforderungen, die die Zukunft unseres Landes bedrohen. Wir haben eine Schuldenlast von fast 2 Billionen Euro allein im Bund. Wir erleben eine Einwanderung in unsere Sozialsysteme.
Wir haben eine demografische Entwicklung, die zu eklatantem Fachkräftemangel, kaum lösbaren Rentenproblemen und Pflegenotstand führt. Wir beklagen zunehmende Bildungsdefizite und einen Zerfall unserer Familienstrukturen. All diese existenziellen Probleme treiben die Menschen in unserem Land um. Für all das erwarten sie nachhaltige Lösungen von denen, die sie regieren.
Und was tut die Politik? Sie beschäftigt sich, angetrieben von rot-grünen Ideologen und unter fleißiger Mithilfe einer vom Zeitgeist getriebenen Union, mit fragwürdigen Genderprojekten, Gleichstellungsplänen, Quotenregelungen, geschlechtergerechter Sprache und anderer staatlich verordneter Sozialklempnerei.