Protokoll der Sitzung vom 28.03.2019

Nach der Bund-Länder-Vereinbarung erhält das Land 10 %, also insgesamt für fünf Jahre rund 24 Millionen Euro. 5 % davon können für landesweite und regionale Projekte und weitere 5 % für länderübergreifende Projekte eingesetzt werden, etwa für die Entwicklung von digitalen Plattformen, wie unseren Schulcampus, oder digitalen Modulen zur Lehrerfortbildung.

Mit den Mitteln aus dem Digitalpakt sollen die Schulträger zunächst einmal die Verkabelung auf dem Schulgelände und den WLAN-Auf- und -Ausbau sicherstellen. Auch digitale Arbeitsgeräte, etwa für die technischnaturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung, können angeschafft werden.

Wenn Verkabelung und WLAN sichergestellt sind, können außerdem auch mobile Endgeräte, das heißt Laptops oder Tablets, beantragt werden. Dabei gilt eine prinzipielle Obergrenze von 25.000 Euro pro Schule oder 20 % der zugeteilten Summe für die allgemeinbildenden Schulen des Schulträgers.

Damit aber nicht genug, auch das Land investiert, und zwar sind im aktuellen Doppelhaushalt 35 Millionen Euro für die Jahre 2019/2020 vorgesehen. Wir haben die Mittel für die digitale Bildung fast verdreifacht.

Bei der digitalen Bildung gilt: Das pädagogisch Sinnvolle sollte immer vor dem technisch Machbaren stehen. Ein leistungsfähiger Internetanschluss sowie eine technische Grundausstattung der Schulen sind aber Bedingung dafür, dass alle Potenziale, die das digitale Lehren und Lernen bilden, ausgeschöpft werden können. Um das zu erreichen, werden wir unsere Lehrpläne überarbeiten, Unterrichtskonzepte entwickeln und die Aus-, Fort- und Weiterbildung der 40.000 Lehrkräfte weiter vorantreiben.

Zu Frage 2: Die Antragsteller erhalten 90 % Bundesförderung für ihre Investitionen und haben einen 10 %igen Eigenanteil. Das gilt für kommunale wie für Landesprojekte und länderübergreifende Projekte.

Zu Frage 3: Wir arbeiten intensiv an einer Förderrichtlinie. Sie wird das Verfahren festlegen, insbesondere also regeln, wie die Mittel zu verteilen sind, an welche Stelle die Anträge zu richten und welche Unterlagen beizufügen sind.

Die Förderrichtlinie wird voraussichtlich im Mai/Juni vorliegen. Sie muss dann noch mit dem Bund abgestimmt werden. Unsere Planungen sehen deshalb vor, dass das Antragsverfahren zum Schuljahresbeginn 2019/2020 starten kann.

Die Zwischenzeit bis zum Start des Verfahrens können die Antragsteller aber nutzen, um Anträge bereits vorzuberei

ten. Jede Schule hat andere Bedürfnisse und andere Ausgangsvoraussetzungen. Deshalb können die Schulträger in ihrem Verantwortungsbereich jeweils eigene Schwerpunkte setzen.

Die Schulträger müssen zusammen mit ihrem Antrag ein Medienkonzept jeder Schule und einen Medienentwicklungsplan einreichen. Aus ihm soll hervorgehen, wie der derzeitige Stand der vorhandenen digitalen Infrastruktur ist, wie die geplanten Anschaffungen im Unterricht genutzt und wie die erforderliche Fortbildung der Lehrkräfte geplant werden.

Weil wir schon lange in Rheinland-Pfalz über das Programm „Medienkompetenz macht Schule“ verfügen, haben jetzt schon zahlreiche Schulen Medienkonzepte, auf denen sie nun leicht aufbauen können.

Wir stehen bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinie im engen Kontakt mit den kommunalen Spitzenverbänden. Am 18. April findet ein Treffen mit den Kommunalen statt, bei dem wir auch die Verteilung der Mittel erörtern werden. Auch danach werden wir und das Pädagogische Landesinstitut sie weiter beraten und begleiten.

Ganz aktuell haben wir schon als Serviceangebot die Webseite „digitalpakt.rlp.de“ eingerichtet. Diese wird fortlaufend aktualisiert und bietet niedrigschwellige Informationen rund um den Digitalpakt. Sie wird später auch alle Informationen zur Förderrichtlinie und dem Antragsverfahren bereitstellen.

Schon jetzt sind wir im bundesweiten Vergleich bei der digitalen Bildung regelmäßig in der Spitzengruppe der Länder vertreten. Darauf werden wir aufbauen.

Beispielhaft für Projekte, die das Land mit den Mitteln fördert, ist unser Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“. Es findet bundesweit Beachtung. Seit 2007 wurden die weiterführenden Schulen in das Programm aufgenommen. Jetzt wird es auf die Grundschulen erweitert. 262 sind eingebunden. Im kommenden Schuljahr kommen 125 weitere dazu. Neben technischer Ausstattung werden Lehrerfortbildung und pädagogische Materialien zur Verfügung gestellt. Bislang hat das Land rund 24 Millionen Euro an 842 Schulen gegeben.

Weiter ist die iMedia, die bundesweit größte Lehrerfortbildungsmesse im Bereich digitale Entwicklung, zu nennen. Sie findet in diesem Jahr am 4. Juni zum 15. Mal mit über 1.000 Besucherinnen und Besuchern statt.

Hinzu kommt die Erprobung digitaler Schulbücher und weiterer Angebote zum Einsatz digitaler Medien, wie seit Jahresbeginn „Brockhaus Online“. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Projekte im Zusammenhang mit Partnern wie der BASF bei der digitalen dualen Ausbildung in Ludwigshafen oder aktuell das gemeinsam mit der Technischen Universität Kaiserslautern und den Studienseminaren aller Lehrämter am Standort Kaiserslautern gestartete Leuchtturmprojekt, um angehende Lehrkräfte fit für das digitale Lehren zu machen.

Während der Bund seinen Schwerpunkt auf die Förderung der Schulträger im Bereich Hardware gelegt hat, überneh

men wir die in unserer Verantwortung liegenden zentralen Punkte, wie die Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung für die digitale Welt, die Aufnahme digitaler Kompetenzen in alle Lehrpläne und Fachcurricula sowie die Unterstützung der Schulträger mit pädagogischen Maßnahmen. Hierfür haben wir, wie gesagt, im aktuellen Doppelhaushalt fast 35 Millionen Euro veranschlagt.

Ich könnte noch sehr viele weitere Beispiele nennen, aber ich möchte nur noch eines nennen: Wir werden auch die Mittel für die unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung in den Schulen noch einmal erhöhen. Wir möchten die Schulen damit besser unterstützen, weil das ein dringender Punkt ist, auf den die Schulen immer wieder drängen.

Vielen Dank.

Vielen Dank. – Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Beilstein.

Frau Ministerin, einiges von dem, was Sie jetzt erzählt haben – das ist eine Vorbemerkung –, haben wir bereits im Bildungsausschuss vor über einem halben Monat gehört. Wir hatten damals gebeten, den Sprechvermerk zur Verfügung zu stellen. Trotz digitaler Möglichkeiten hat er es bis heute nicht zu den Parlamentariern geschafft. Das möchte ich vorab sagen.

Ich habe aber auch eine konkrete Frage. Zur Förderrichtlinie, die notwendig ist, um das Ganze in Rheinland-Pfalz umzusetzen, hatten Sie bereits im November angekündigt, sie sei in Bearbeitung, und im 1. Quartal sei damit zu rechnen, dass sie vorliegen werde. Jetzt wird der Zeitpunkt weiter nach hinten geschoben. Ich denke, die Tatsache als solches, dass Geld und der Digitalpakt kommen, steht schon sehr lange fest.

(Zurufe von der SPD: Fragen!)

Es wäre wichtig, dass das sehr schnell in Umsetzung kommt, damit die Schulen schnell reagieren können.

Die Frage bitte!

Warum dauert das so lange? Warum hat man die nicht in der Schublade? Die Kriterien sind unverändert geblieben.

Frau Abgeordnete Beilstein, dass wir hier mehrfach über Themen reden, die wir schon im Ausschuss behandelt haben, die wir im letzten und vorletzten Plenum auch schon behandelt haben, glaube ich, ist ein Phänomen, das nicht unbedingt von der Regierung ausgeht.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Brück.

(Abg. Hedi Thelen, CDU: Die Frage ist noch nicht beantwortet!)

Ich bin mit der Beantwortung auch noch nicht fertig.

Ich würde gerne auf die Förderrichtlinie zu sprechen kommen. Die Förderrichtlinie ist tatsächlich im 1. Quartal fertig. Wir werden, wenn am 18. April die kommunalen Spitzen zu uns kommen, mit ihnen auch den Entwurf der Förderrichtlinie besprechen können.

Wie Ihnen aber wahrscheinlich nicht entgangen ist, haben wir den Digitalpakt erst seit zwei Wochen sozusagen in trockenen Tüchern. Der Digitalpakt hat daran gehangen, dass die grundgesetzlichen Änderungen erst noch einmal im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden mussten. Wir wissen jetzt – auch die Bund-Länder-Vereinbarung ist noch einmal leicht überarbeitet worden –, wie die BundLänder-Vereinbarung aussieht.

Wenn wir die Förderrichtlinie fertig haben, müssen wir diese Förderrichtlinie noch einmal mit dem Bund abstimmen. Sie muss dann am Ende auch noch in den Kommunalen Rat. Das sind die Zeitläufe, die ich Ihnen dargestellt habe. Wir werden den Entwurf, so wie ich das auch im Bildungsausschuss angekündigt habe, im 1. Quartal fertigstellen.

Sollte mein Sprechzettel bei Ihnen noch nicht angekommen sein, werde ich mich nachher umgehend darum kümmern, dass er bei Ihnen eingeht. Das tut mir leid.

Es folgt jetzt die Zusatzfrage der Abgeordneten Brück.

Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen. Ich finde, man kann sie nicht oft genug hören, weil das wichtig ist.

(Heiterkeit bei CDU und AfD)

Deshalb noch einmal eine Nachfrage. Sie haben die Förderrichtlinie angesprochen und gesagt, dass sie bald fertig ist.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Nächstes Plenum noch einmal!)

Wie könnte denn ein Schlüssel für die Verteilung der Mittel an die Kommunen aussehen?

Wir hatten die Kommunen schon einmal zu einem ers

ten Gespräch eingeladen, als der Digitalpakt sozusagen noch in der Mache war, um ein bisschen zu hören, wie die Bedürfnisse der Kommunen sind. Wir nehmen durchaus Rücksicht auf die Kommunen, auch wenn das umgekehrt nicht immer der Fall ist.

Wir haben mit den Kommunen besprochen, dass es wohl am sinnvollsten ist, die Mittel nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler zu verteilen.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Lerch.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie haben ausgeführt, dass die Schulen in ihrem Medienkonzept darlegen sollen, wie die Fortbildung geplant ist. Was unternimmt das Land, um die Fort- und Weiterbildung der Kolleginnen und Kollegen im Land zu ermöglichen?

Frau Abgeordnete Lerch, wir haben – ich hatte es gerade gesagt – die Mittel im Haushalt für digitale Bildung gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen verdreifacht. Wir arbeiten im Moment unter anderem an neuen Konzepten; denn wir können nicht immer die alte Präsenzfortbildung beibehalten, die wir bislang hatten. Bei 40.000 Lehrkräften ist das nicht effektiv genug. Deshalb entwickeln wir gerade Formate wie Blended-Learning-Onlinemodule. Das machen wir länderübergreifend, damit wir nicht sozusagen 16-mal das Rad neu erfinden.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Frisch.