Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zu dieser Thematik bereits gestern ausführlich debattiert. Unsere Position hat sich nicht geändert. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Die wollen alle nach Hause! – Abg. Michael Frisch, AfD: Das war jetzt eine sehr differenzierte Auseinandersetzung!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits gestern konnte ich für die CDU-Fraktion das Notwendige zu dem vorliegenden Antrag sagen. Dem ist heute nichts hinzuzufügen.
(Beifall der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr schön!)
Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Antrag nicht vor. Wir können damit unmittelbar zur Abstimmung kommen. Ich rufe die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/8671 – auf.
Wollte die Landesregierung sprechen? Dann muss sie sich melden. Frau Staatssekretärin Schmitt, Sie haben das Wort.
(Zurufe aus dem Hause: Zu spät! – Abg. Uwe Junge, AfD: Nicht so lange, die anderen wollen offensichtlich nach Hause!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern wurde über das Thema schon ausführlich gesprochen. Dennoch möchte ich heute einige kurze Ausführungen machen.
Die Landesregierung ist bereits sehr aktiv geworden, um den weiteren Mobilfunkausbau in Rheinland-Pfalz zu unterstützen. So werden wir zur Erfassung der weißen Flecken im Mobilfunk ein Monitoring veranlassen, das bei der Bewertung der zeitlichen und geografischen Ausbaupläne der Netzbetreiber hilfreich sein wird.
Die Landesregierung hat bereits im Beirat der Bundesnetzagentur Netzversorgungskarten angemahnt. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, aktuelle Karten Ende Juni
bis Anfang Juli 2019 vorzulegen. Als Ergebnis des Runden Tischs „Mobilfunk“ haben wir dieses Vorgehen mit den Netzbetreibern vereinbart.
Im Bundesrat haben wir gemeinsam mit allen anderen Ländern auf unsere Initiative hin ein komplementäres Mobilfunkförderprogramm des Bundes gefordert und ebenso eine Gesamtkonzeption des Bundes, die nicht nur den Mobilfunkausbau, sondern auch die Glasfasererschließung umfasst. Der Bund ist an dieser Stelle zuständig, deswegen muss der Bund handeln.
Nach Auffassung der AfD erreichen wir die geschilderten Innovationen nur durch einen Staatsplan für 5G. Meine Damen und Herren von der AfD, wir haben in Deutschland seit über 20 Jahren einen sehr erfolgreichen privatisierten Telekommunikationsmarkt. Wir haben zurzeit drei, vielleicht bald vier Betreiber im Mobilfunk, die im Wettbewerb technische Innovationen wie den 5G-Mobilfunk hervorgebracht haben. Wir haben solche günstigen Verbraucherpreise in den Telekommunikationsmärkten, wie dies unter der Bundespost nicht einmal ansatzweise denkbar gewesen wäre.
Die Telekommunikationsinfrastruktur ist durch private Investitionen in Milliardenhöhe entstanden. Das soll nun nach Ihrem Willen durch einen rheinlandpfälzischen Staatsplan für einen flächendeckenden 5GInfrastrukturausbau aufgelöst werden? Wer soll nach Ihren Vorstellungen denn das Ausbaurisiko tragen?
Von Ausbauauflagen in Frequenzvergabeverfahren abgesehen kann und will Rheinland-Pfalz den Netzbetreibern nicht vorschreiben, wie diese ein Mobilfunknetz aufzubauen haben.
Nach welchen Kriterien wollen Sie entscheiden, welche Gebiete und Regionen zuerst zu erschließen sind, wenn unternehmerische Investitionsentscheidungen Ihrer Meinung nach offenbar keine sonderliche Rolle dabei spielen sollen?
Zum Schluss will die AfD die Landesregierung sogar dafür verantwortlich machen, dass der Industrie die 5GTechnologie zur Verfügung steht. Meine Damen und Herren, der Aufbau sogenannter 5G-Privatnetze auf Betriebsgeländen oder landwirtschaftlichen Nutzflächen befindet sich längst in Vorbereitung. Eigens für diesen Zweck ist ein Frequenzspektrum von 100 MHz reserviert, das gar nicht versteigert wird, sondern den Unternehmen auf Antrag zugeteilt werden kann. Antragstellungen bei der Bundesnetzagentur werden ab dem dritten Quartal 2019 möglich sein.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist keineswegs so tatenlos, wie Sie glauben. Wir haben mit den Be
dingungen der Frequenzvergabe dafür gesorgt, dass der 5G-Mobilfunk auch in die Fläche kommt. Wir werden mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes Rechtssicherheit und gute Investitionsbedingungen schaffen. Durch unsere Bundesratsinitiative wird der Bund hoffentlich ein ergänzendes Mobilfunkförderprogramm schaffen, um wirklich überall mobile Daten- und Sprachkommunikation zu ermöglichen.
Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen von Frau Staatssekretärin Schmitt hat sich der Abgeordnete Paul von der Fraktion der AfD gemeldet.
Frau Staatssekretärin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie wollen offenkundig auch einen Staatsplan, nur eben einen Staatsplan des Bundes. Wir wollen ein stärkeres Engagement des Landes. Ich kann daran außer der Ebene gar keinen Unterschied feststellen.
Zu den Verbraucherpreisen: Das ist eine klassische Nebelkerze. Es geht gar nicht um die Verbraucherpreise, sondern um den Empfang. Das ist das Problem, nicht die Verbraucherpreise.
Darüber habe ich gar nicht gesprochen. Es geht um den Empfang, das ist der neuralgische Punkt, der die Lebensqualität der Menschen insbesondere auf dem Land einschränkt.
Die Landesregierung will das nicht sagen, aber Immobilien, die quasi in einem Mobilfunkloch liegen und bei denen im Grunde genommen die Internetversorgung nicht ausreichend ist, sind de facto unverkäuflich. Darum geht es. Es geht um mangelnden Ausbau.
Sie versuchen jetzt mit den Ausbaubedingungen, die bei den Frequenzversteigerungen vorliegen oder gewünscht sind, LTE- und 4G-Löcher zu stopfen, um überhaupt nachholende Ausbaupolitik zu betreiben. Das muss auch festgehalten werden.
Wir kommen an einer Frage nicht vorbei: Rheinland-Pfalz ist ein Land, in dem Flächen besonders ausgeprägt sind. Wir haben viele ländliche Regionen und relativ wenige Ballungsgebiete. Sie müssen doch die Frage beantworten, wenn die ökonomischen Anreize nicht vorliegen. Es ergibt für den einen oder anderen Mobilfunkversorger gar keinen Sinn, in der Fläche auszubauen, weil dort zu wenige Verträge geschlossen werden können. Wir müssen doch die Frage beantworten und in Betracht ziehen, wie wir dieses Problem lösen.
Sie sagen, das muss man alles dem Markt überlassen. – Wir sind anderer Meinung. Das ist heute so wichtig – denken Sie an die Immobilienpreise und diese Gegebenheiten – wie Wasser und Strom. Das kann man nicht einfach so dem Markt überlassen. Das halte ich für meine Fraktion fest.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Deshalb können abschließend über den Antrag abstimmen.
Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/8671 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer ist dagegen? – Ich sehe, dass für Enthaltungen kein Raum ist. Damit stelle ich fest, dass der Antrag der Fraktion der AfD mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt wurde.
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Zur Begründung erteile ich dem Abgeordneten Dr. Böhme von der Fraktion der AfD das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete und Regierungsmitglieder! Am 20. September 2018 hat die AfD-Fraktion bereits das Modellprojekt „Perspektiven eröffnen – Potenziale erschließen“ zur betrieblichen beruflichen Weiterbildung von Geringqualifizierten in das Plenum eingebracht. Sie haben damals unseren Antrag abgelehnt. Frau Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler sprach davon, dass dieses Modellprojekt unnötig sei.
In der 22. Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses im Januar gab sie allerdings zu, dass unsere Idee, die Umschulung zum Erwerb eines neuen Berufsabschlusses drei Jahre zu fördern – nicht nur zwei Jahre, wie im Qualifizierungschancengesetz verankert –, gar nicht so schlecht ist.
Die Bürger, mit denen wir an Infoständen und auf Veranstaltungen über unseren Vorstoß sprachen, fanden diesen ebenfalls grundsätzlich gut und stellten sich die Frage, warum die anderen Fraktionen im Parlament nicht einmal bereit sind, einen solchen Antrag an den entsprechenden Ausschuss zu überweisen.