Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jeder Marathonlauf beginnt mit den ersten Metern. Warum dieser
Vergleich mit dem neuen Kita-Gesetz? Das noch geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1991 und ist jetzt rund 30 Jahre alt. In den letzten drei Jahrzehnten hat es grundlegende gesellschaftliche Veränderungen gegeben.
Die Erwerbsquote der Frauen liegt aktuell bei 58,8 % und ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Frauen und Männer wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Fast zwei Drittel der Mütter sind heute berufstätig, und dabei spielt das Alter der Kinder eine entscheidende Rolle. Je jünger die Kinder, desto seltener sind Mütter berufstätig. Diese neuen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nimmt der vorliegende Gesetzentwurf zum Anlass, einen Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung und Bildung am Stück mit Mittagessen zu verankern. Das ist das Kernstück des neuen Kita-Gesetzes.
Damit erfahren Eltern eine deutlich Entlastung, zeitlich und, nicht zu vergessen, auch finanziell. Dass dies ein Meilenstein auf dem Weg der frühkindlichen Entwicklung darstellt, bestreitet niemand.
Wo beginnen also die vermeintlichen Hürden und Stolpersteine, um beim Bild des Marathonlaufs zu bleiben? Sie beginnen dort, wo man glaubt, das Gesetz mit Inkrafttreten eins zu eins umsetzen zu müssen, und das, meine Damen und Herren, ist von den Trägern nicht leistbar. Genau deshalb gibt es einen großzügigen Übergangszeitraum bis zum 1. Juli 2028. Dies ist im Gesetz ausdrücklich so geregelt.
Die Jugendämter haben die Aufgabe, im Rahmen der kommunalen Aufgabenverantwortung die Bedarfe zu ermitteln und die Bedingungen zu recherchieren. Genau hier kommt auch das Sozialraumbudget zum Tragen: zur Abdeckung besonderer Bedarfe mit einem Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro und einer jährlichen Dynamisierung.
Noch einmal zur Erinnerung: Das Gesetz wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Im Jahr 2028 wird es zu einer umfassenden Evaluation kommen, wie in § 29 festgelegt.
Zu meinem Vorredner: Jede Evaluation hat es an sich, dass sie am Schluss gemacht wird, weil man vorher erst einmal Erfahrungen sammeln muss.
Das heißt für die Umsetzung des Gesetzes, dass alle Träger und die Kitas Zeit haben, sich auf die neue Situation einzustellen. Damit können die Voraussetzungen geschaffen werden, damit umfassende frühkindliche Bildung möglich wird, und das Ministerium hat zugesichert, den Dialogprozess mit den Beteiligten auf breiter Basis fortzuführen.
Jetzt werden wir etwas konkreter. Für die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas gibt es ganz konkrete Vorteile, die niemand bestreiten kann: Zeit für Leitungsaufgaben, Zeit für die Anleitung von Auszubildenden und Studierenden, mehr Personal für besondere Aufgaben – hier sei das Stichwort Sozialraumbudget noch einmal erwähnt –, feste Verankerung von Fortbildungskosten in die Personalkostenzuweisung des Landes. Das alles gab es bisher nicht.
Meine Damen und Herren, den Halbmarathon haben wir an dieser Stelle schon zurückgelegt. Aber bekanntlich sind die letzten Kilometer die schwersten. Wo also bleiben noch holprige Wegstrecken? Man könnte sie im Bereich der Konnexität erwarten. Aber auch hier sieht das Gesetz für den konnexitätsbedingten Mehrbelastungsausgleich 13,1 Millionen Euro vor, die nicht dem kommunalen Finanzausgleich entnommen werden.
Was bleibt auf der Zielgeraden? Die Gewissheit, dass ein neues Kita-Gesetz überfällig ist, die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kitas in Rheinland-Pfalz vollumfänglich Berücksichtigung finden und ein neues Kapitel des modernen Familienalltags aufgeschlagen werden kann.
Das Ziel ist erreicht. Nun gilt es, behutsam und ohne die parteipolitische Brille – die sehe ich doch sehr stark bei den betreffenden Landkreisen – den Umsetzungsprozess zu gestalten.
Bevor ich das Wort zu Kurzinterventionen erteile, darf ich noch Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen, und zwar Damen und Herren des Ortsgemeinderats Burglahr und des VdK-Ortsverbands FlammersfeldMehren. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu den Ausführungen von Frau Abgeordneter Lerch liegen mir zwei Kurzinterventionen vor. Als Erstes darf ich Herrn Abgeordneten Licht das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Lerch, ich habe Ihnen beim letzten Mal in der Debatte zu diesem Thema sehr genau zugehört und Ihnen Beifall gezollt, weil Sie sehr richtig – so haben Sie heute noch einmal begonnen – auf gewisse Dinge hingewiesen haben, die damit zu tun haben, dass sich die Gesellschaft gewandelt hat, die Anforderungen sich verändert haben, wir heute von einer Pflege-Kind-Relation und von Betreuung ganz anders reden als vielleicht noch vor 30 Jahren.
Sie haben damals deutlich gemacht, dass es wichtig ist. Ich will noch einmal aus Ihrem Redebeitrag zitieren. Sie sagten damals: „Wie sehen die entwicklungspsychologischen Grundlagen in der frühen Kindheit aus, und welche pädagogischen Konsequenzen lassen sich daraus für die Arbeit in Kindertagesstätten ableiten?“ Ich habe darauf gewartet, dass Sie heute eine Antwort geben und sagen, ja, wir haben darauf reagiert, genau in diesem Punkt hat sich der Gesetzentwurf verändert.
Aber genau das stellen wir nicht fest. Ich habe vorhin noch einmal deutlich gemacht, dass Zweijährige anders als Fünfoder Sechsjährige zu bewerten und zu behandeln sind.
In diesen Punkten diskutieren wir über andere Zahlen. Wenn wir über Qualitätsverbesserungen reden, reden wir auch darüber, dass aus den Kindergärten immer wieder darauf hingewiesen wird, dass der Status quo schon verbessert werden muss, also nicht nur die neuen zusätzlichen Anforderungen mehr Personal binden, sondern bereits jetzt eine Anforderung vorliegt, der wir noch nicht gerecht werden.
Darum hätte ich mich gefreut, dass Sie wenigstens – weil das von den Jugendämtern oft bestritten wird und gesagt wird, dass es dort andere Zahlen gibt – heute sagen, okay, es gibt Differenzen in der Debatte, in der Diskussion, und wir als FDP sagen Ja zu dieser Gesetzesfolgenabschätzung, wir lösen diesen Streit. Wir lösen ihn nicht nach 2028, sondern jetzt, wenn wir darüber reden, was wir morgen, übermorgen den Kindergärtnerinnen, den Eltern und vor allen Dingen unseren kleinen Kindern zumuten.
sondern eine Frage, die wir jetzt lösen sollten. Ich hätte von Ihnen, von der FDP erwartet, dass Sie zumindest dem zustimmen.
Frau Kollegin, Sie haben die Evaluation angesprochen. Nach sieben Jahren: Selbstverständlich, das kann man machen. Das gehört in ein solches Gesetz. Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht und der Verantwortung, es bereits jetzt richtig zu machen.
All das, was Sie gesagt haben, spricht auch für unsere Gesetzesfolgenabschätzung. Wenn Sie es also ernst meinen,
Im Übrigen gibt es bereits eine Evaluation. All das, was Sie einfordern, haben wir. Es gibt ein Controllingpapier, das die Personalsituation genau beleuchtet: Selbstkontrolle der Personalkosten gemeinsam von Landkreisen, Städten und Kirchen. Es existiert eine Evaluation. Man muss sie sich nur anschauen.
Seitdem sind die Bedingungen noch schwieriger geworden. Wenn man wollte, könnte man daran schon arbeiten. Stimmen Sie unserem Vorschlag zu. Sie haben vorhin die Argumente dafür geliefert. Es spricht nichts dagegen.
Was Sie noch gesagt haben, das Investitionsprogramm, das ist eben noch einmal aufgekommen, 13 Millionen Euro, klingt wunderbar. 13 Millionen Euro bedeuten pro Kita 5.000 Euro, und davon wollen Sie Küchen umbauen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Licht, ich schätze es sehr, dass Sie mir aufmerksam zuhören, und ich weiß, dass Sie das tun. Ich erinnere mich genau an meine letzte Rede, als Sie zuletzt gesagt haben, ich muss zuhören, ich muss das alles mitbekommen. – Ich erinnere mich sehr genau. Ich nehme auch nichts von dem zurück, was ich in der letzten Sitzung gesagt habe. Ich nehme auch nichts von dem zurück, was ich in der Januar-Sitzung gesagt habe.