Protokoll der Sitzung vom 16.05.2019

Die Fragen stellt der Abgeordnete Weber.

Herr Präsident, vielen Dank. Wir fragen die Landesregierung:

1. Wer ist für die Ausgestaltung des GAK-Programms verantwortlich?

2. Wie hat sich der Mittelabfluss im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe der letzten Jahre entwickelt, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern?

3. Hat das landeigenen Einfluss auf die Summe der ausgezahlten Mittel im Rahmen der GAK?

4. Hat die rheinland-pfälzische Landesregierung Initiativen zur Verbesserung der Programmausgestaltung eingebracht?

Für die Landesregierung antwortet Staatsminister Dr. Wissing.

Herr Präsident, besten Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GAK ist für Rheinland-Pfalz ein zentrales Instrument zur Förderung der Landwirtschaft und zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Über die GAK werden etwa für das Agrarinvestitionsförderprogramm, für die Agrarumweltmaßnahmen oder für die Flurbereinigung Finanzmittel bereitgestellt.

Darüber hinaus wird mit GAK-Mitteln weitestgehend die Kofinanzierung der EU-Mittel im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE sichergestellt. Die Inhalte der GAK bzw. des Rahmenplans werden von Bund und Ländern gemeinsam festgelegt. Die Umsetzung selbst ist Aufgabe der Länder.

Dabei hat es in den vergangenen Jahren immer wieder Probleme mit der Nachfrage nach den vom Bund bereitgestellten Mitteln gegeben. In der Öffentlichkeit wird immer wieder behauptet, es sei Sache der Länder, durch geeignete sachliche und finanzielle Steuerung der GAKMaßnahmen für eine bessere Mittelausschöpfung zu sorgen.

Das könnten die Länder allerdings nur dann tun, wenn der zur Verfügung stehende Finanzrahmen der GAK frühzeitig und verlässlich den Ländern auch bekannt gegeben würde. Das ist nicht der Fall. Außerdem müssten die Bundesmittel möglichst frühzeitig in voller Höhe bereitstehen. Auch das ist nicht der Fall.

Es müsste beim Einsatz der Mittel eine möglichst große Flexibilität gewährleistet sein, damit die Länder Einfluss nehmen können. Auch das ist nicht gegeben. Es gibt nicht die Möglichkeit, die Mittel etwa innerhalb eines Landes zwischen den verschiedenen Maßnahmenbereichen umzuverteilen oder zwischen den Ländern zu verschieben.

All das liegt nicht vor. Deswegen ist die Behauptung in der Öffentlichkeit, die Länder könnten hier mehr tun, leider nicht umsetzbar.

Zu Frage 1: Die Inhalte legen Bund und Länder gemeinsam fest. Für die Umsetzung liegt die Verantwortung in Länderhand. Allerdings muss man feststellen, Änderungen jeglicher Art bedürfen einer Mehrheit der Länder und der Zustimmung des Bundes. Ohne Zustimmung des Bundes geht es also nicht.

Zu Frage 2: Der Umfang der nicht genutzten Bundesmittel hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Wurden im Jahr 2012 nur ca. 1 % der Bundesmittel nicht durch die Länder genutzt, waren es im Jahr 2017 bereits 15 %.

In einer vom Bund erstellten genaueren Übersicht ist für den Zeitraum von 2014 bis 2017 erkennbar, dass kein Bundesland eine vollständige Ausschöpfung erreicht hat. Bei Rheinland-Pfalz liegt die Ausschöpfung im Jahr 2014 bei

98 %, im Jahr 2015 bei 97 %, im Jahr 2016 bei 86 %, im Jahr 2017 waren es 90 % und im Jahr 2018 80 %.

Damit liegt der Mittelabfluss mit Ausnahme des Jahres 2018 von rheinland-pfälzischer Seite aus jeweils über dem Bundesdurchschnitt von 85 %. Die Zahlen der anderen Länder für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Es ist deshalb ungewöhnlich – das will ich an der Stelle bemerken –, dass die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Kritik ausschließlich am Land Rheinland-Pfalz übt.

Die ungünstigen Zahlen für das Jahr 2018 sind im Übrigen zu erklären. Die Verantwortung dafür liegt jeweils allein beim Bund. Der Bund hat eine sehr späte Mittelzuweisung vorgenommen. Die Zweckbindung der Mittel, unter anderem für die Breitbandförderung und die Ende 2016 eingeführten neuen Maßnahmen, sind mit ursächlich dafür, dass Mittel nicht abgerufen werden konnten.

Es gibt im Bereich des Breitbandausbaus inzwischen andere Förderprogramme, sodass nicht auf die GAK-Mittel zurückgegriffen werden muss. Weshalb der Bund dennoch die Programme im Rahmen der GAK nicht verändert hat, ist in seiner Verantwortung zu klären.

Wir haben aus diesen Gründen einen Rückgang des Mittelbedarfs bei der Breitbandförderung, weil neue Programme greifen. Wir haben einen Rückgang der Antragszahlen bzw. des Mittelbedarfs bei Agrarumweltmaßnahmen und einen Rückgang der Antragszahlen bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung, weil die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Betriebe nicht sehr günstig sind und deswegen keine Investitionen vorgenommen werden, jedenfalls nicht in der vom Bund angedachten Höhe.

Es ist im Übrigen nicht so, dass das Land keine Anträge beim Bund stellt, sondern es sind die Bäuerinnen und Bauern. Diese sind antragsberechtigt, nicht die Landesregierung. Auch hier wird in der Öffentlichkeit immer bewusst oder unbewusst ein falscher Eindruck erweckt.

Zu Frage 3: Das Land legt die inhaltlichen Rahmenbedingungen und das Verfahren fest. Ansonsten handelt es sich bei den Fördermaßnahmen um Antragsverfahren, wie ich eben erwähnte. Das heißt, Antragsteller müssen entscheiden, ob sie einen Antrag stellen oder nicht. Sie haben entscheidenden Einfluss darauf, wann der Antrag vorgelegt wird oder ein Vorhaben abgerechnet wird und somit der Zuschuss ausbezahlt werden kann.

Auch das sind natürlich Punkte, die die Abwicklung und den punktgenauen Mitteleinsatz erschweren. Deswegen fordern alle Bundesländer mehr Flexibilität beim Einsatz der GAK-Mittel. Allein die Bundesregierung weigert sich, den Wünschen der Länder zu entsprechen.

Zu Frage 4: Rheinland-Pfalz versucht, die Förderverfahren so einfach wie möglich zu gestalten. Deswegen übernehmen wir vielfach die GAK-Vorgaben, ohne zusätzliche Landesvorgaben draufzusetzen.

Wir haben bei der Initiative der Länder zur Vereinfachung und Flexibilisierung des GAK-Mitteleinsatzes einen aktiven

Beitrag geleistet. Leider bremst uns die Bundeslandwirtschaftsministerin aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die fehlende Nachfrage nach Bundesmitteln untermauert die Position der Landesregierung, die regelmäßig eine anwendungsfreundlichere Ausgestaltung der Förderpolitik des Bundes einfordert. Wenn unsere Bäuerinnen und Bauern heute lieber auf das Geld des Bundes verzichten, weil ihnen die Programme nicht praxisgerecht, zu bürokratisch oder schlichtweg irrelevant erscheinen, dann ist das ein Warnsignal, das der Bund nicht mit Kritik an den Ländern, sondern mit eigener Aktivität, nämlich der Veränderung des Bundesprogramms, aufgreifen sollte.

Es freut mich, wenn wir daher künftig gemeinsam auf Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner einwirken können, um die Programme, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, so zu ändern, dass sie auf die landwirtschaftlichen Strukturen passen.

Wir wissen alle, dass die Landwirtschaft einem großen Strukturwandel unterliegt. Die Fortführung bisheriger Strukturen zeigt ganz offensichtlich, dass die Mittel so nicht gebraucht werden. Bessere Programme führen zu einer besseren Nachfrage. Sie führen dann auch wiederum zu einem Mittelabfluss, wie wir ihn früher hatten. Deswegen sollte das in unserer aller Interesse liegen. Die Landesregierung freut sich, wenn die Parlamentarierinnen und Parlamentarier dieses Hohen Hauses uns dabei unterstützen.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Gies.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, der Anteil, den das Land bei diesen entsprechenden Maßnahmen zusteuern muss, beträgt 40 %. Damit sind sehr wohl eine Einflussmöglichkeit und eine Fördermöglichkeit gegeben. Deswegen frage ich Sie – Sie haben eben die Prozente genannt –, warum Sie diese Mittel in Millionenhöhe – Sie haben es prozentual verpackt – in Kooperation mit dem Bund nicht entsprechend ausschöpfen, wobei Sie, wenn Sie den Bund kritisieren, auch logischerweise die Kollegen von der SPD mit kritisieren und nicht nur die Ministerin.

Welche Möglichkeiten sehen Sie ganz konkret – denn das Programm eröffnet viele Möglichkeiten –, es für die kommende Periode komplett auszuschöpfen?

Herr Kollege Gies, zunächst einmal ist innerhalb der Bundesregierung allein die Zustimmung der Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner erforderlich. Es bedarf keiner Kabinettsentscheidung. Es genügt insofern, wenn Frau Klöckner nicht blockiert, sondern die Programme so verändert, dass sie auch bei den rheinland-pfälzischen Bäuerinnen und Bauern ankommen. Deswegen kann ich keinen

Zusammenhang mit der gesamten Bundesregierung sehen. Es geht allein um die Bundeslandwirtschaftsministerin.

Das Land ist in der Lage, die Mittel kozufinanzieren. Daran scheitert es nicht. Wir können allerdings nur Anträge kofinanzieren, die die Bäuerinnen und Bauern stellen. Stellen die Bauern keine Anträge, weil die Programme von Frau Klöckner für sie irrelevant sind, dann kommt es nicht zu der Situation, dass eine Kofinanzierung angefragt wird.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Haben Sie eigentlich schon Verfolgungswahn?)

Aber das können wir nicht als Land ändern, sondern da muss der Bund aktiv werden. Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn dieses Verteilen von Vorwürfen, statt selbst zu handeln, aufhören würde. Mich ärgert es nämlich auch, dass Mittel zur Verfügung stehen, die aufgrund mangelnder Relevanz für die rheinland-pfälzische Landwirtschaft schlicht nicht ankommen, was auch in vielen anderen Bundesländern genauso ist, weil die Bauern sagen, das brauche ich nicht, was mir hier angeboten wird.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das Mehr an Vortragen bringt nicht mehr an Argumenten!)

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schmitt.

Herr Minister, Sie haben eben die prozentualen Zahlen der abgerufenen Mittel der letzten Jahren genannt. Können Sie auch die absoluten Zahlen der nicht abgerufenen Mittel nennen, die der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz verloren gingen?

Herr Kollege, ich habe Ihnen die Zahlen genannt. Daraus können Sie sehen, im Jahr 2014 sind 98 % der Mittel abgerufen worden, im Jahr 2017 90 %. Daran können Sie sehen, 2014 sind 2 % der Mittel nicht abgerufen worden, im Jahr 2017 10 %.

Aber noch einmal: Die Landwirtinnen und Landwirte können mit diesen Mitteln nichts anfangen, denn diese sind in dem Programm so gestrickt, dass es nichts taugt. Wir haben beispielsweise die Situation, dass wir in RheinlandPfalz einen dringenden Bedarf hätten, um Bewässerungssysteme

(Vereinzelt Heiterkeit bei CDU und AfD)

ich weiß nicht, was daran lustig ist, wenn der Landwirtschaft Mittel verloren gehen –

(Abg. Michael Frisch, AfD: Das war etwas anderes! – Abg. Christine Schneider, CDU: Das ist nicht lustig! S i e sind lustig!)

zu finanzieren, aber die Landwirte mit dem System, das Frau Klöckner anbietet, nichts anfangen können. Wenn Sie die Finanzierung von Bewässerungsanlagen in einem Jahr abrufen und investieren müssen, die Finanzierung von Bewässerungsanlagen aber einen längeren Zeitraum als ein Jahr erfordert, dann können Sie mit dem Geld nichts anfangen, weil der Bund sich verweigert, die Mittel von einem Jahr in das andere zu übertragen. Eine solche einfache Flexibilisierung würde dazu führen, dass die Mittel zu 100 % abgerufen werden würden.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Könnten! – Staatsminister Roger Lewentz: Das muss man doch auch in Berlin verstehen!)

Allerdings weigert sich der Bund, einem solchen flexibilisierten Verfahren zuzustimmen. Das ist der ganz einfache Grund, warum die Mittel nicht abgerufen werden. Sie können das deswegen nicht in Rheinland-Pfalz ändern, sondern Sie müssen dies im Bund ändern.

(Zurufe von der CDU)

Deswegen bitte ich Sie alle sehr herzlich, wenn Sie etwas für die Landwirtschaft tun wollen,