Die 37 Landesgesetze erfassen sieben verbandsfreie Gemeinden und 43 Verbandsgemeinden mit einem eigenen Gebietsänderungsbedarf, 28 Verbandsgemeinden ohne einen eigenen Gebietsänderungsbedarf sowie die große kreisangehörige Stadt Ingelheim am Rhein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/8966 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf mit dem Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der AfD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der AfD angenommen.
Landesgesetz zur Anpassung baurechtlicher Vorschriften an das europäische Bauproduktenrecht Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/9143 – Zweite Beratung
informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 80. Sitzung am 15. Mai 2019 mit Aussprache statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesetz zur Anpassung baurechtlicher Vorschriften an das europäische Bauproduktenrecht, das uns heute zum zweiten Mal in dieser Runde begegnet, beinhaltet eine ganze Menge Bauordnungsrecht, Bauproduktenrecht – eine sehr theoretische und trockene Angelegenheit.
Wir haben uns das letzte Mal etwas intensiver damit beschäftigt und auch in den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss damit auseinandergesetzt. Interessant finde ich dabei, dass wir eine sehr sachliche Diskussion hatten, auch unterstützt durch das Fachministerium, das Bauministerium. Frau Ministerin Ahnen ist ja heute unter uns.
Wir haben dann festgestellt, dass wir diese Vorschläge, die eine Anpassung der Landesbauordnung betreffen, mittragen, und die Beschlussfassung des Haushalts- und Finanzausschusses als Empfehlung war ja auch einstimmig.
Der jetzt vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht deutlich, dass wir in den Inhalten gemeinsam unterwegs sind. Mit diesem Änderungsantrag wird ein § 75 a eingefügt, eine Typenbaugenehmigung. Das heißt, damit wird serielles Bauen vereinfacht. Darüber hinaus geht es noch um einen Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vorschriften im Zusammenhang mit weiteren Bauvorschriften.
Dieses Ändern einer Landesbauordnung sollte in Ruhe und Sachlichkeit erfolgen. Das zeigt auch das Vorgehen in den Ausschüssen und jetzt auch, wie dieser Änderungsantrag zustande gekommen ist.
Es gibt einen weiteren Änderungsantrag, der von der CDUFraktion vorgelegt wird. Darin geht es um die Frage des Brandschutzes in einem Fall, wie dieser dann dort zu definieren ist. Das Ganze sehe ich genau so, wie wir die ganzen Beratungen hinter uns gebracht haben. Wir sollten das gemeinsam angehen.
Insoweit ist zwar der Antrag, der heute auf dem Tisch liegt, jetzt aktuell für uns nicht zustimmungsfähig, aber wir sehen es so, dass wir in den weiteren Gesprächen, wenn der nächste Schritt zur Änderung der Landesbauordnung ansteht, darüber inhaltlich reden, weil es letztlich darum geht, dass wir uns inhaltlich damit auseinandersetzen. Es geht darum, dass für unsere Menschen, die auf die Landesbauordnung bauen, das Bauwerk dann auch standsicher ist und auch der Brandschutz erfüllt ist.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht heute in zweiter Lesung um ein sehr technisch geprägtes Gesetz. Eigentlich darf man da eher Konsens im Parlament erwarten. Der Kollege Wansch hat das auch in diesem Sinne angesprochen. Daher beginne ich mit einem ausdrücklichen Dank an die Landesregierung; denn diese hat meine Anregung aus der ersten Lesung umgehend aufgenommen und eine Synopse erstellt und verteilt, die die Abweichungen des Gesetzentwurfs von der Musterbauordnung deutlich gemacht hat. Das war sehr hilfreich, vielen Dank dafür.
Zu diesem Konsens passt es, dass der Änderungsantrag zur Wiedereinführung der Typenbaugenehmigung von den regierungstragenden Fraktionen gemeinsam mit der CDUFraktion eingebracht wurde. Beschleunigung und Kosteneinsparung gerade auch beim dringend notwendigen Wohnungsbau sind Ziele, deren Erreichung natürlich auch von der CDU immer gefördert und gefordert wird.
Leider war es aber bisher nicht möglich, den heutigen Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Brandschutz in gleicher Weise auf eine breite Mehrheit zu stellen. Wir bedauern das.
Worum geht es uns dabei? Ich hatte bereits in der Debatte im Mai darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf eine vielleicht etwas versteckte, aber wichtige Abweichung von der Musterbauordnung enthält. Bei Gebäuden der Klassen 4 und 5, also auch den Hochhäusern, soll es nämlich in Rheinland-Pfalz künftig ausreichen, dass das Dämmmaterial in der Fassade nur „normal entflammbar“ ist, während es bisher und gemäß Musterbauordnung „schwer entflammbar“ sein musste. Wir reden also über eine Frage des Brandschutzes.
Die dazu von uns in der Ausschussberatung geäußerten Bedenken konnten dort nicht vollständig ausgeräumt werden. Daher unser Änderungsantrag; denn, meine Damen und Herren, auch die Begründung für diese rheinlandpfälzische Besonderheit überzeugt uns nicht. Die Gesetzesbegründung führt nämlich aus, es ginge eigentlich um die Ermöglichung der Weiterverwendung schon bisher zulässigen Materials, das aber wegen geänderter Messverfahren nun ebenfalls nur noch als „normal entflammbar“ zu qualifizieren sei.
Meine Damen und Herren, das wäre so, wie wenn man als Konsequenz aus dem Dieselskandal das Testverfahren ändert, also runter vom Prüfstand, rein in den Realverkehr,
und dann, weil das zu höheren Schadstoffmessungen führt, einfach die Grenzwerte nach oben setzt mit dem Argument, es wären immer noch dieselben Autos.
Meine Damen und Herren, das kann nicht Ihr Ernst sein. Daher plädieren wir für die Beibehaltung der höheren Brandschutzanforderungen. Es gibt geeignetes Dämmmaterial, mit dem sie erreicht werden können.
Wir halten auch nichts davon, heute erst eine Privilegierung normal entflammbaren Dämmmaterials zu beschließen mit dem Hinweis, man könne das dann ja bei der anstehenden nächsten Änderung der Landesbauordnung wieder rückgängig machen.
Meine Damen und Herren, so ein Hü und Hott hilft niemandem. Es schadet dem Ansehen des Parlaments. Deswegen meine Bitte: Stimmen Sie dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! In der ersten Lesung zu diesem Gesetz bin ich bereits auf die inhaltlichen Fehlentwicklungen eingegangen, die im Zusammenhang mit der Bauproduktenverordnung entstehen. Mir ist natürlich klar, dass der reine Umsetzungsakt nach geltendem Recht zwingend ist, sofern man ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof vermeiden will.
In der Ausschusssitzung konnte dargelegt werden, an welchen Stellen von der Musterbauordnung abgewichen wurde und spezifische Normen im Landesrecht besser sind. Kurzum, der Gesetzentwurf ist also eine verpflichtende Anpassung, und er ist handwerklich in Ordnung.
Noch ein Wort zu den Änderungsanträgen – Drucksachen17/9413 und 17/9416 –, die seitens der Ampelfraktionen und der CDU eingereicht wurden, wohlgemerkt nach der Ausschusssitzung, sodass eine Aussprache zu diesen leider nicht stattfinden konnte. Sie schlagen unter anderem in diesen Anträgen vor, dass bei seriell erstellten Bauten eine Typengenehmigung möglich sein soll, eine Maßnahme, die den Vorteil habe, dass der bürokratische Aufwand verringert werde und dabei sowohl die Bauherren als auch die Bauaufsichtsbehörde entlastet würden. Prinzipiell scheint dies so weit sinnvoll zu sein, gerade auch vor dem Hintergrund der Wohnraumknappheit.
Sie verweisen in Ihrem gemeinsamen Antrag auch auf die Möglichkeit der Musterbauordnung hin. Die Landesregierung hat auf diesen Passus bewusst verzichtet, welchen Sie nun fordern. Da frage ich mich doch: Warum? Reden Sie nicht miteinander? Tauschen Sie sich nicht aus?
Des Weiteren muss hier die Frage gestellt werden, unter welchen Bedingungen die Typengenehmigungen in anderen Ländern erfolgt sind. Sofern ein anderes Land stark von der Musterbauordnung abweichen sollte und unter anderen Umständen eine Genehmigung erteilt hätte, wäre es dann fraglich, diese zu übernehmen?
Weiter stellt sich die Frage, welchen bürokratischen Aufwand es bei Genehmigungsfragen macht, wenn zunächst eine andere Bauordnung analysiert werden muss.
Alles Fragen, bei denen eine Stellungnahme der Landesregierung in einer Beratung im Ausschuss aus unserer Sicht wichtig gewesen wäre. Aufgrund der offenen Fragen, die wir hinsichtlich der Änderungsanträge haben, lehnen wir die Änderungsanträge ab.