Auch bei diesem Zusammenschluss handelt es sich um eine freiwillige Gebietsänderung im Rechtssinn, weil – wie wir es gehört haben – nicht nur die beiden unmittelbar betroffenen Gebietskörperschaften bzw. Räte, sondern auch alle Ortsgemeinderäte der Fusion zugestimmt haben. Die CDU-Fraktion wird daher auch diesmal dem Gesetz zustimmen.
Damit würdigt die CDU-Fraktion auch, dass sich die Beteiligten vor Ort den Zusammenschluss nicht leicht gemacht und um die schließlich erzielte Einigung intensiv gerungen haben. Gerade für die bisher verbandsfreie Stadt Kirn bedeutet die Abstufung zu einer der Verbandsgmeinde angehörenden Ortsgemeinde einen, wie der seinerzeitige Bürgermeister Wagner sagte, kommunalverfassungsrechtlichen Systemwechsel. Der Wechsel vom hauptamtlichen zum ehrenamtlichen Bürgermeister in der Stadt Kirn ist dafür exemplarisch.
Sorgen um den Verlust der Gestaltungskraft und Problemlösungskompetenz in der Stadt waren und sind genauso ernst zu nehmen wie die Bürgerinitiative Pro Kirn und die 2.000 Unterschriften, die für den Erhalt der Eigenständig
Letztlich hat aber der Druck aus Mainz, der bei Verweigerung der Freiwilligkeit die Zwangsfusion ankündigte, für ein Umdenken auch der Kritiker geführt. Dass es kein Makel ist, wenn man sich als Demokrat solchen Mehrheitsentscheidungen bzw. dem demokratisch legitimierten Willen beugt, habe ich vorhin schon zu der Fusion Langenlonsheim-Stromberg gesagt.
Insofern gilt unser Dank als CDU-Fraktion allen, wirklich allen, die sich dem Fusionsprozess für eine gute Entwicklung der Region eingesetzt haben. Die CDU-Fraktion wünscht der neuen Verbandsgemeinde Kirner Land viel Erfolg und Glück auf dem gemeinsamen Weg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der zweite Zusammenschluss auf der heutigen Tagesordnung betrifft die bald nicht mehr verbandsfreie Stadt Kirn und die Verbandsgemeinde Kirn-Land.
Auch hier handelt es sich wieder, wie schon vorhin im Fall der Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg, um einen freiwilligen Zusammenschluss, der in unseren Augen auch hier wie eine Zwangsheirat aussieht.
Nach einem jahrzehntelangen Hin und Her konnten sich die Betroffenen Anfang des Jahres auf ein Vertragswerk zu einem freiwilligen Zusammenschluss einigen. Wie schon in Langenlonsheim und Stromberg war es der Kompromissfähigkeit und Rationalität der Kommunalpolitiker zu verdanken, dass man eine tragfähige Lösung ausarbeiten konnte, bevor das Land in Eigenregie die Zwangsfusion ohne Hochzeitsprämie durchprügeln würde.
Mit der Äußerung, als sich abzeichnete, dass es politisch nicht durchsetzbar war, die Fusion zu verhindern, sei er als Demokrat umgeschwenkt, spricht der Bürgermeister der Stadt Kirn seine Meinung und Gedanken offen aus.
Meine Damen und Herren, Euphorie bei den Gästen einer Hochzeit, vom Brautpaar ganz zu schweigen, klingt unserer Auffassung nach anders. Wenn die übrigen in der Vergangenheit als freiwillig bezeichneten Zusammenlegungen unter ähnlichen zwanghaften Bedingungen zustande gekommen sind, dann scheint es schon verwunderlich, dass die Parteien der Ampelkoalition da draußen noch Befürworter haben. An der Qualität der Kommunal- und Verwaltungsreform und dem Dienst am Bürger kann es sicherlich nicht liegen.
Meine Damen und Herren, unsere Position zu dieser Art der von Ihnen so gefeierten Freiwilligkeit kennen Sie be
Das wird die Regierung aber nicht daran hindern, ihr Weiter-so beizubehalten. Wir werden uns auch in diesem Fall aus Respekt vor der Arbeit der Kommunalpolitiker an diesem so mühevoll ausgearbeiteten Fusionsvertrag enthalten und wünschen auch hier den an der Fusion beteiligten Bürgerinnen und Bürgern ein gutes Gelingen.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Und noch eine Fusion. Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen sich die verbandsfreie Stadt Kirn und die Verbandsgemeinde Kirn-Land zum 1. Januar 2020 zu einer neuen Verbandsgemeinde mit dem Namen Kirner Land zusammenschließen.
Die Einwohnerzahl der Stadt Kirn lag zum maßgeblichen Zeitpunkt mit 8.200 Einwohnern unter 10.000 Einwohnern, sodass auch hier eine Gebietsänderung erforderlich war.
Natürlich gab es auf beiden Seiten Bedenken und Vorbehalte, die selbstverständlich in den Fusionsprozess eingeflossen sind. So hatte vor allem die Stadt Kirn mit Unterstützung aus der Bevölkerung und der Bürgerinitiative Pro Kirn zunächst die Forderung erhoben, von der vorgesehenen Abstufung zur Ortsgemeinde abzusehen. Umso erfreulicher ist es, dass es in der Begleitung des Fusionsprozesses gelungen ist, die Beteiligten vor Ort mit ins Boot zu nehmen und letztendlich zu überzeugen.
Dabei wird die Fusion erleichtert, weil die Stadt Kirn und die Verbandsgemeinde Kirn-Land ohnehin schon seit vielen Jahren auf verschiedenen Feldern gut zusammenarbeiten. Die enge Zusammenarbeit zeigt sich zum Beispiel im Bereich der Wasserversorgung und konkret dem Zweckverband Gruppenwasserwerk.
Meine Damen und Herren, zukünftig werden darüber hinaus alle Verwaltungsstandorte der Verbandsgemeinde Kirner Land digital vernetzt sein. Damit wird sichergestellt, dass der zukünftige Stadtbürgermeister und alle Ortsbürgermeister der Ortsgemeinden Zugang zur digitalen Infrastruktur haben.
Darüber hinaus wird in besonderem Maße von der neuen Verbandsgemeinde das Ehrenamt, wie die Ehrenamtsinitiative „Ich bin dabei!“, unterstützt. Das Land fördert insbesondere dieses und weitere Vorhaben und daher den Zusammenschluss insgesamt mit Mitteln in Höhe von 5 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch bei dieser Fusion die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen
Beteiligten zu bedanken: erneut bei dem Ministerium, den Kommunalpolitikern und vor allem bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Das Verfahren insgesamt ist sehr transparent abgelaufen. Das zeigt wieder, was wir immer regelmäßig in unseren Redebeiträgen herausstellen: Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Fusionsprozess durch eine kontinuierliche Beteiligung ist letztendlich ausschlaggebend für den Erfolg einer Kommunal- und Verwaltungsreform. Das wollen und sollen wir in Zukunft berücksichtigen.
Die FDP-Fraktion stimmt auch diesem Gesetz gern zu. Wir wünschen der neuen Verbandsgemeinde, dem Rat, dem zukünftigen Bürgermeister, aber besonders den Bürgerinnen und Bürgern der neuen Verbandsgemeinde Kirner Land alles, alles Gute und für die Zukunft ein gutes und erfolgreiches Zusammenwirken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die örtliche Zeitung titelte: „Nach 30 Jahren endlich am Ziel“. Ich glaube, die konkreten Vertragsverhandlungen haben über sieben Jahre gedauert. Für dieses Durchhaltevermögen meinen Respekt und meine Anerkennung, auch den anwesenden örtlichen Verantwortungsträger.
Es hat sich auch gelohnt. Immerhin insgesamt 5 Millionen Euro kommen vom Land als Entschuldungshilfe. Ich muss sagen, Respekt, Sie haben echt gut verhandelt. Ich denke, das ist eine gute Grundlage für die nächsten 30 Jahre in der neuen Verbandsgemeinde, mindestens, und darüber hinaus auch von unserer Fraktion eine gute Zukunft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zum 1. Januar 2020 soll die neue Verbandsgemeinde Kirner Land entstehen. In der neuen Verbandsgemeinde werden letztlich knapp 18.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben. Sie wird eine Fläche von rund 135 km2 haben. Sie wird neben der Stadt Kirn 20 Ortsgemeinden umfassen.
Da bereits heute die Stadt Kirn der Sitz der Stadtverwaltung und Sitz der Verwaltung der Verbandsgemeinde KirnLand ist, wird sich für die Einwohnerinnen und Einwohner im Hinblick auf die Erledigung ihrer Verwaltungsangelegenheiten nichts verändern. Die Einbindung in eine Verbandsgemeinde wird die rechtliche Eigenständigkeit Kirns als kommunale Gebietskörperschaft unverändert lassen, ebenso wird Kirn nach der Einbindung Stadt bleiben.
Auch die Funktion Kirns als kooperierendes Mittelzentrum bleibt unberührt. Mit der Einbindung werden einige Aufgaben der Stadt Kirn auf die neue Verbandsgemeinde übergehen. Das sind beispielsweise die Aufgaben des Brandschutzes, der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. Zudem werden die Verwaltungen der Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land zusammengeführt.
Die vorgesehene Gebietsänderung ermöglicht auch hier eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Verwaltungskraft auf der gemeindlichen Ebene.
Mit dem Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land wird die Basis für eine strukturelle Optimierung geschaffen. Die neue Verbandsgemeinde wird nun alles daransetzen, die sich aus dem Zusammenschluss ergebenden Potenziale bestmöglich auszuschöpfen und zu heben.
Der Zusammenschluss steht am Ende eines langen Prozesses. Das haben wir schon gehört. Obwohl sich das Gebilde der Verbandsgemeinde Kirn-Land fast kreisförmig um die Stadt Kirn erstreckt und zwischen der Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land als Umland vielfältige Verflechtungen bestehen, wurde über den Zusammenschluss viele Jahre teilweise sehr intensiv diskutiert.
Am 30. Januar 2019 haben der Bürgermeister der Stadt Kirn und der Beauftragte in der Funktion des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Kirn-Land eine Vereinbarung geschlossen, die die aus deren Sicht besonders wichtigen Punkte im Zusammenhang mit der Gebietsänderungsmaßnahme enthält und festschreibt.
Es handelt sich um eine freiwillige Gebietsänderungsmaßnahme. Der Stadtrat Kirn sowie in der Verbandsgemeinde Kirn-Land der Verbandsgemeinderat und alle Ortsgemeinderäte haben zugestimmt. Aufgrund der Behandlung als freiwillige Gebietsänderungsmaßnahme sieht der vorliegende Gesetzentwurf – Abgeordneter Köbler hat es schon erwähnt – Zuweisungen des Landes von insgesamt 5 Millionen Euro vor.
Ich möchte das noch einmal kurz aufschlüsseln. Es ist einmal eine Zuwendung von 1 Million Euro als Entschuldungshilfe an die neue Verbandsgemeinde, dann eine Zuweisung von 2 Millionen Euro als Entschuldungshilfe an die Stadt Kirn und eine Zuwendung von 2 Millionen Euro als Disparitätenausgleich an die Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Kirn-Land.
Grund für die Höhe, die Verteilung und die Zweckbestimmung dieser Zuweisungen sind die sehr großen Unterschiede der Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn
Ich möchte noch einmal ein Zwischenfazit ziehen. Bisher hat der Landtag Rheinland-Pfalz 37 Landesgesetze für Gebietsänderungsmaßnahmen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden beschlossen. Weit überwiegend handelt es sich dabei um Zusammenschlüsse auf freiwilliger Basis.
Die 37 Landesgesetze erfassen sieben verbandsfreie Gemeinden und 43 Verbandsgemeinden mit einem eigenen Gebietsänderungsbedarf, 28 Verbandsgemeinden ohne einen eigenen Gebietsänderungsbedarf sowie die große kreisangehörige Stadt Ingelheim am Rhein.