Protokoll der Sitzung vom 12.06.2019

In der neuen Verbandsgemeinde werden etwa 23.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben. Sie wird eine Fläche von rund 130 km2 haben und insgesamt 17 Ortsgemeinden umfassen.

Die neue Verbandsgemeinde wird nicht nur in ihrer Sitzgemeinde Langenlonsheim, sondern auch in der Stadt Stromberg eine Verwaltungsstelle haben. Damit werden die Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin in Langenlonsheim und in der Stadt Stromberg Verwaltungsangelegenheiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung abwickeln können.

Der Zusammenschluss der Verbandsgemeinden ist geeignet – das will ich ganz deutlich Richtung AfD sagen –, die Leistungsfähigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Verwaltungskraft auf der gemeindlichen Ebene zu verbessern. Darauf kommt es letztlich an.

Er wird auch den Zielen und sonstigen Vorgaben des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform gerecht und kann innerhalb desselben Landkreises, Mittelbereichs und auch Regionalbereichs herbeigeführt werden.

Mit dem Zusammenschluss wird der Rahmen für eine strukturelle Optimierung geschaffen. Folglich wird es Aufgabe der neuen Verbandsgemeinde sein, die sich aus dem Zusammenschluss ergebenden Potenziale bestmöglich auszuschöpfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, der Zusammenschluss der Verbandsgemeinden ist vor Ort intensiv vorbereitet worden, und – wir haben heute in der Debatte schon vieles darüber gehört – eine Vereinbarung der beiden Verbandsgemeinden enthält die aus deren Sicht besonders wichtigen Punkte im Zusammenhang mit der Gebietsänderungsmaßnahme. Diese ist von der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Stromberg und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Langenlonsheim am 13. Januar 2019 dann auch unterzeichnet worden.

Der Zusammenschluss ist – das haben wir heute auch schon mehrfach gehört – eine freiwillige Gebietsänderungsmaßnahme. Hier haben in den beiden Verbandsgemeinden die Verbandsgemeinderäte, der Stadtrat Stromberg und alle anderen Ortsgemeinderäte zugestimmt.

Aufgrund der Behandlung als freiwillige Gebietsänderungsmaßnahme wird das Land erhebliche finanzielle Unterstützungsleistungen gewähren. Dies sind einmal eine allgemeine Umschuldungshilfe in Höhe von 2 Millionen Euro, eine Entschuldungshilfe in Höhe von 500.000 Euro im Hinblick auf den kürzlich erfolgten Übergang des Panorama-Bads in der Stadt Stromberg von einem aufgelösten Zweckverband auf die Verbandsgemeinde Stromberg und dann noch eine Entschuldungshilfe in Höhe von 375.000 Euro im Hinblick auf die Kooperation der beiden Verbandsgemeinden Stromberg und Rüdesheim und dem Landkreis Bad Kreuznach bezüglich des Dienstleistungszentrums für die Feuerwehr

und den Katastrophenschutz in Rüdesheim. Aus meiner Sicht eine ganz hervorragende Maßnahme. Daneben gibt es dann noch die erhöhten Projektförderungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, im Landkreis Bad Kreuznach werden mit dem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg sowie dem Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land – dieser Gesetzesentwurf wird gleich im Anschluss beraten – alle Gebietsänderungsmaßnahmen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform realisiert sein.

Ich wünsche der neuen Verbandsgemeinde viel Erfolg und eine gute Zukunft.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/8965 – in zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der AfD angenommen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Danke schön. Das Landesgesetz wurde in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der AfD angenommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich mit Ihnen gemeinsam wiederum Gäste begrüßen. Das sind zum einen die Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Ortsverband Mainz. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Angesichts des nächsten Tagesordnungspunkts sind das zum anderen der Beigeordnete der Stadt Kirn und das ehemalige Mitglied des Landtags, unser Kollege Peter Wilhelm Dröscher, sowie der Beigeordnete der Verbandsgemeinde Kirn-Land Hans Helmut Döberl. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über den Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/8966 – neu – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/9363 –

Auch hier besteht eine Grundredezeit von 5 Minuten.

Zu dem bisherigen Verfahren: Die erste Plenarberatung fand in der Sitzung am 15. Mai ohne Aussprache statt. Es gab die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss.

Ich habe die erste Wortmeldung. Der Abgeordnete Stein spricht für die SPD-Fraktion.

(Abg. Martin Haller, SPD: Schon wieder! Das ist ja verrückt! – Abg. Markus Stein, SPD: Jetzt habt Ihr mich!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie Sie merken, steht dieses Plenum für meine Heimatregion und die von Dr. Martin unter dem besonderen Lichte gleich zweier Fusionen. Auch die Verbandsgemeinde Kirn-Land und die Stadt Kirn stehen vor dem Traualtar.

Was hilft einer guten Ehe meistens? Genau, eine gemeinsame Vorgeschichte. Bereits vor ca. 20 Jahren gab es im Kirner Land bereits die ersten Reden und Diskussionen zu einer solchen Fusion zwischen Verbandsgemeinde und Stadt.

Ganz konkret wurden die Fusionensgedanken dann auch 2014 im Wege der landesweiten Gesetzgebung zur Kommunal- und Verwaltungsreform. 2014 schaute man sich also in die Augen und erklärte gemeinsam in einer Verpflichtungserklärung, dass 2019 die Fusion der beiden Gemeinden erfolgen solle.

Was in einer Ehe als Ehevertrag gilt, kann man hier als Fusionsvereinbarung bezeichnen. Noch im Jahr 2014 begannen die Verhandlungen – erfolgreich, wie man heute feststellen darf. Auch wenn es vor Ort nicht immer einfach war, konnte man gemeinsame und zielorientierte Ergebnisse schaffen.

Die eingangs erwähnte Vorgeschichte hat in der Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land eine lange Tradition. Beide haben auch als eigenständige Einheiten stets zusammengearbeitet. Wenn man sich die geografische Situation vor Augen führt, die sich beispielsweise auch darin ausdrückt, dass die beiden jeweiligen Verwaltungen von Stadt und Verbandsgemeinde gerade einmal 200 m auseinanderliegen, ist nachvollziehbar, warum Fusionsgedanken ein ständiger Begleiter waren.

Keine Frage, an der Effizienz beider Verwaltungen bestand nie ein Zweifel. Treibende Kraft des Zusammenschlusses war der Servicegedanke. Durch eine Bündelung der Verwaltungsabteilungen wird auch für die Zukunft ein bürgernaher Service gesichert. Auch die Schaffung einer zentralen Tourismusabteilung vollendet eine traditionelle Kooperation beider Gemeinden in diesem Bereich.

Was in vielen Ehen die Partner vor Diskussionen stellt, ist die Frage des künftigen Namens. Anders im Kirner Land; denn dort hat man sich schon immer so definiert. Damit zeichnet die zukünftige Verbandsgemeinde Kirner Land ein Name, der in der Vergangenheit in den Köpfen längst etabliert war.

Die Finanzsituation beider Gemeinden wurde in der Vergangenheit geprägt durch einen Strukturwandel bei Arbeitsplätzen, was zu entsprechenden Einnahmeeinbußen führte. Vorzüge des Kirner Lands liegen dabei auf der Hand: eine direkte Anbindung an die B 41, die touristische Attraktivität der Region und nicht zuletzt auch ein Gemeinschaftsgefühl der Menschen vor Ort.

Diese Vorzüge für Gewerbe, Industrie und private Menschen herauszustellen, ist gemeinsam einfach einfacher. Letztendlich geht es um die gemeinsame Stärkung des ländlichen Raums vor Ort, und natürlich hilft es auch hier deutlich, wenn sich das Land wie vorgesehen mit insgesamt 5 Millionen Euro an der Fusion beteiligt, insbesondere im Blick auf die zukünftige Verbandsgemeindeumlage.

Gemeinsam statt einsam – das sollte also die Devise sein. Das gilt natürlich auch für die Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Kirn-Land, die mit der Stadt Kirn aus Verbandsgemeindesicht keine Konkurrenz, sondern einen verlässlichen Partner an die Seite bekommt.

Dass die Verwaltungsgebäude gebraucht werden und erhalten bleiben, führt auch dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger der beteiligten Gemeinden kaum Veränderungen spüren und auch zukünftig die Bürgernähe gewahrt ist.

Ich möchte mich bei allen bedanken – zwei sind auf der Besuchertribüne anwesend –, die parteiübergreifend und gemeinsam an dieser Fusion mitgewirkt haben. Manche Gräben, die entstanden, konnte man gemeinsam überwinden, und wir können heute die Fusion so realisieren, wie sie im Gesetzentwurf vorliegt.

Ich wünsche der neuen Verbandsgemeinde, ihren Bürgerinnen und Bürgern und allen Verantwortlichen auch für die gemeinsame Zukunft alles Gute.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Gut! Gut gemacht!)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Martin.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor zehn Tagen wurde auf der Kyrburg in Kirn der Startschuss für einen neuen Premiumwanderweg gegeben. Ich bin an dem Tag den ganzen Weg mitgelaufen, was bei über 30 Grad und 500 Höhenmetern, die auf der Strecke zu überwinden waren, durchaus schweißtreibend war, aber es hat sich gelohnt, und ich empfehle den Weg – er heißt Drei-Burgen-Weg – wirklich jedem und jeder.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das ist ein guter Hinweis!)

Gell? Der Weg! Deshalb thematisiere ich das jetzt hier. Das ist zugleich ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der mit dem heute zu beschließenden Zusammenschluss entstehenden Verbandsgemeinde. Er startet in der Stadt Kirn und verläuft dann über die Gemarkung verschiedener Ortsgemeinden, und er bietet wirklich fantastische Ausblicke auf wunderbare Landschaften.

Wenn solche Zusammenarbeit schon vor der Fusion möglich war, dann bin ich sehr zuversichtlich, dass die Kommunalverwaltungen und die Bürgerinnen und Bürger den Zusammenschluss hervorragend leben und gestalten werden.

Tourismus ist eines der wichtigen Potenzialfelder für die Fortentwicklung dieses wirtschaftlich nicht gerade privilegierten Gebiets. Auch da gibt es noch viel zu tun. So fehlt es zum Beispiel an Übernachtungsmöglichkeiten für die Gäste, also vor allem an einem neuen Hotel nach der Schließung eines etablierten Hauses.

Gut, dass die Tourismusförderung künftig bei der Verbandsgemeinde konzentriert wird und in der Stadt, genauer gesagt im Rathaus, dann eine zertifizierte Touristeninformation eingerichtet werden soll.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Gute Sache!)

Auch bei diesem Zusammenschluss handelt es sich um eine freiwillige Gebietsänderung im Rechtssinn, weil – wie wir es gehört haben – nicht nur die beiden unmittelbar betroffenen Gebietskörperschaften bzw. Räte, sondern auch alle Ortsgemeinderäte der Fusion zugestimmt haben. Die CDU-Fraktion wird daher auch diesmal dem Gesetz zustimmen.