Ich muss das Pult ein bisschen herunterfahren, und ich glaube, Sie müssen auch ein bisschen runterkommen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Junge, ich muss schon sagen, Ihr Auftritt ist wieder typisch und bezeichnend. Sie denken, Sie müssten in dieses Haus kommen und mehr oder weniger das gesamte Haus mit irgendwelchen Neuerungen belehren.
(Beifall der CDU und der SPD – Zuruf von der SPD: So sieht’s aus! – Abg. Michael Frisch, AfD: Das nennen Sie Demokratie! – Unruhe bei der AfD)
Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Wenn ich Anfragen stelle, beispielsweise bereits im letzten Jahr, dann haben wir das Thema sehr wohl mehrfach in der Presse und Öffentlichkeit thematisiert, haben das vor Ort selbstverständlich kommuniziert und haben natürlich auch das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz im Blick.
Sie müssen uns nicht mit irgendwelchen Dingen belehren und so tun, als hätten Sie das Rad absolut neu erfunden. Das ist nämlich Ihr Auftritt.
(Beifall der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: So sieht’s aus!)
Das haben wir thematisiert, und es gibt mehrere Presseberichte, in denen ich etwas gesagt habe. Selbstverständlich haben wir etwas dazu gesagt und gefordert.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Der Berg kreißte und gebar eine Maus! – Zuruf des Abg. Dr. Timo Böhme, AfD)
Das haben wir immer getan, und das werde ich auch weiterhin tun. Wir haben da verschiedene Dinge. Sie laufen manchmal auch Dingen hinterher. Das ist auch diese Große Anfrage zu Koblenz-Neuendorf.
Es tut mir leid, ich habe dazu zehn Stück gestellt, dann haben Sie eben noch eine Große Anfrage gemacht. Mein Gott, ich habe den Eindruck, dass Sie sich da beweisen und durchzählen müssen.
(Abg. Uwe Junge, AfD: Das Ergebnis zählt! Dass wir gemeinsam an einer Lösung arbeiten, das ist Politik!)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Polizei und der Kommunale Vollzugsdienst leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Sicherheit. Dabei kommt auch deren Zusammenarbeit eine wichtige Rolle zu.
Neben der Notwendigkeit einer abgestimmten Zusammenarbeit sind vor allem zwei Dinge wichtig: klare Zuständigkeiten und klare Befugnisse. Beide sind unabdingbar, um Rechtssicherheit zu schaffen. Genau deshalb müssen wir immer wieder deutlich machen, dass es eine klare Abgrenzung zwischen Polizei und dem Kommunalen Vollzugsdienst gibt.
Der Kommunale Vollzugsdienst ist keine kommunale Vollzugspolizei und soll es auch nicht werden. Darüber ist sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden einig. Wir alle wissen, wie wichtig die Arbeit des
Die Zuständigkeit des Kommunalen Vollzugsdiensts endet dort, wo die der Polizei anfängt, etwa im Bereich der vorbeugenden Straftatenbekämpfung, der Vollzugshilfe oder der Gewalt in engen sozialen Beziehungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Polizei und Kommunaler Vollzugsdienst haben festgeschriebene Aufgabenprofile. Dies bedingt zwangsläufig Unterschiede bei den Eingriffsbefugnissen, bei den Ausbildungsinhalten und bei der Ausstattung. Die Ausbildung zum kommunalen Vollzugsbediensteten an der Hochschule der Polizei dauert zehn Wochen. Außerdem bieten die Hochschule für öffentliche Verwaltung und die Kommunalakademie weitere Fortbildungslehrgänge für den Kommunalen Vollzugsdienst an. Aus meiner Sicht steht die Ausbildung der kommunalen Vollzugsbediensteten damit auf einem soliden Fundament.
Dennoch ist das bisherige Konzept nicht in Stein gemeißelt. Aus diesem Grund ist Staatsminister Lewentz gerne bereit, sachlich begründete Optimierungsvorschläge anzunehmen und diese aufzugreifen. Dies hat er gegenüber der Oberbürgermeisterin und den Oberbürgermeistern der Oberzentren bereits deutlich gemacht und sie zu einem Gespräch nach der Sommerpause eingeladen.
Neben der Ausbildung kommt auch der Ausstattung des Kommunalen Vollzugsdiensts eine wesentliche Rolle zu. Sie muss eine professionelle Aufgabenerledigung ermöglichen und gleichzeitig Schutz gewährleisten. Gleichwohl ist auch hier eine Abgrenzung zur Polizei notwendig. Dass wir den Anforderungen und teils gefahrenträchtigen Aufgaben des Kommunalen Vollzugsdiensts Rechnung tragen, zeigt die Zulässigkeit von Schlagstock, Reizstoffsprühgerät, Handfessel und Diensthund. Die Entscheidung über die konkrete Ausstattung der kommunalen Vollzugsbediensteten obliegt der jeweiligen Kommune. Der Einsatz von Tasern und Schusswaffen hingegen ist mit erheblichen Grundrechtseingriffen und entsprechenden Risiken verbunden und bleibt daher der Polizei vorbehalten.
Allerdings scheint laut einer Abfrage bei den Kommunen der Bedarf nach einer Verbesserung der Ausstattung gering zu sein. Kaum mehr als eine Handvoll der Kommunen hat eine Verbesserung der Ausrüstung als notwendig erachtet.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem Kommunalen Vollzugsdienst kommt immer wieder die Frage der Personalsituation auf. Grundsätzlich gilt: Den Umfang des Personals bestimmt die jeweilige Kommune. Die Mehrzahl der Landkreise gibt allerdings an, dass sie kein Personal für den Kommunalen Vollzugsdienst vorhält.
dies abschließend zu sagen, in dieser Form für mich nicht nachvollziehbar. Für die Etablierung eines solchen Berufsbilds auf Bundesebene sehe ich im Moment keine Realisierungsperspektive. Denn, schon die bestehenden Unterschiede im Bereich Ausstattung und beim Personal zwischen den Kommunalen Vollzugsdiensten in den Oberzentren und in den ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz zeigen doch, wie heterogen der Bedarf seitens der Kommunen und der kommunalen Gebietskörperschaften ist.
Eine rheinland-pfälzische Insellösung halte ich ebenfalls nicht für zielführend, vor allem nicht im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen damit die Verwendungsbreite in der Verwaltung entzogen würde. Dazu sind mir im Übrigen ebenfalls keine Initiativen der kommunalen Spitzenverbände als kommunale Arbeitgeber bekannt.
Zusammenfassend möchte ich sagen, eine Verbesserung der personellen Situation wäre der beste Weg, um den Kommunalen Vollzugsdienst zu stärken.
Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen von Frau Staatssekretärin hat sich Herr Abgeordneter Junge gemeldet.