Protokoll der Sitzung vom 14.06.2019

Bitte schön, Herr Junge, Sie haben das Wort.

Nachdem es ein bisschen hektischer geworden ist, noch einmal die wesentlichen Punkte, weil wir darüber sprechen.

(Zurufe von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Staatssekretärin, Sie sprechen die Zuständigkeiten an. Ich habe das verstanden. Natürlich, wir alle haben verstanden, dass es unterschiedliche Zuständigkeiten gibt, aber wir haben eine Diskrepanz zwischen Zuständigkeit und Auftrag einerseits, der Befähigung andererseits und zwischen Auftrag und Ausstattung und Auftrag und Befugnissen.

Noch einmal: Sie haben ein Berufsbild, weil es bundeseinheitlich sein müsste. Das verstehe ich nicht. Das kann man durchaus landespolitisch machen. Es gibt andere Berufsbilder, die sich durchaus landespolitisch realisieren lassen. Damit fängt es an. Wir brauchen, um überhaupt weiter diskutieren zu können – – – Da kann man natürlich alle möglichen Forderungen stellen.

Wenn ich die kommunalen Spitzenverbände frage, wo sie Verbesserungsbedarf sehen, und gehe dann davon aus, dass sie es selbst machen müssen, also was könnt ihr denn, dann werden sie sich immer reduzieren auf das, was können wir eigentlich leisten. Wenn man sich mit ihnen unterhält, dann sagen sie, wir haben nicht die Kohle

dafür, um diese Dinge weiter zu betreiben, das heißt, wir brauchen – wie Hessen auch – eine Gefahrenanalyse.

Ich glaube, das tut uns allen nicht weh, sondern nur gut, versachlicht die Debatte, und wir kommen zu Erkenntnissen. Diese Gefahrenanalyse gibt es derzeit nicht. Das sollten wir tun und daraus gegebenenfalls ein Berufsbild entwickeln, um die Schärfe herauszunehmen und die Diskussion zu versachlichen; denn am Ende geht es um die Sicherheit unserer Bürger. Daran haben wir doch wohl alle ein Interesse.

Also noch einmal: Gefahrenanalyse und Berufsbild. Ich glaube, darauf können wir uns bei aller politischen Gegensätzlichkeit einigen.

Danke schön.

(Beifall der AfD)

Eine Erwiderung hat man nicht gewünscht.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt. Die Besprechung der Großen Anfrage und der Antwort der Landesregierung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:

Praxiseinführung von Drohnen im Steillagenweinbau fördern Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9332 –

dazu: Weinkultur und Natur stärken – Steillagen in die digitale Zukunft begleiten Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/9424 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Kollegen Schwarz von der Fraktion der SPD das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren! Die regierungstragenden Fraktionen legen Ihnen heute einen Antrag vor, bei dem es um die Unterstützung bei der Einführung von Drohnen im Steillagenweinbau geht.

Die Steil- und Steilstlagen – immerhin 2.400 ha – sind eine unserer prägenden Weinkulturlandschaften in RheinlandPfalz. Weine aus diesen Lagen stehen für eine sehr gute Qualität. Sie werden von den Weingenießern sehr geschätzt und stehen weltweit als Marke.

Steillagenweinbau schafft auch ökologische Nischen, in

denen charakteristische Pflanzen und Tierarten ihre Lebensräume finden.

Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere ist die, dass die Bewirtschaftung von Steil- und Steilstlagen für Winzerinnen und Winzer mit sehr großen Anstrengungen und großem Arbeitsaufwand verbunden ist. Fast alles muss in Handarbeit gemacht werden. Arbeitserleichterungen sind nur durch spezielle Arbeitsgeräte wie Raupentraktoren oder Raupenvollernter zu erreichen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, enormes Potenzial für den Steillagenweinbau hat aber auch der Einsatz von Drohnen. Ich möchte mich jetzt ausschließlich auf die Drohnen beschränken. Das Steillagenzentrum am DLR Mosel in Bernkastel-Kues hat dabei mit Partnern hervorragende Pionierarbeit geleistet. Seit 2017 laufen weitere Grundlagenuntersuchungen in einem neuen anwendungsbezogenen Projekt, das 2020 ausläuft und mit 222.000 Euro gefördert wird.

Ergebnis bisher ist, dass die Drohne vielseitige Aufgaben im Weinbau übernehmen kann, zum Beispiel beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln. Dort kann die Drohne gezielt eingesetzt werden. Durch automatisierte Festlegung der Flughöhe ist eine geringere Abdrift der Pflanzenschutzmittel möglich, und dadurch könnte eine Gesamtreduzierung der Spritzmittelmenge erreicht werden.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Aktuell laufen hierzu konkrete Untersuchungen.

Auch die Lärmbelästigung im Vergleich zu den eingesetzten Helikoptern ist wesentlich geringer, von der Sicherheit – es sind schon welche abgestürzt – erst gar nicht zu reden. Dennoch ist klar, die Drohnentechnologie ist keine Konkurrenz zum Helikopter, da die Flächenleistung der Drohne viel zu gering ist.

Werte Kolleginnen und Kollegen, daneben kann die Drohne aber auch andere Aufgaben im Weinbau übernehmen. Bei der Kontrolle der Weinbergslagen kann sie durch Aufzeichnungen Aufschluss über Wachstum, Düngebedarf, Reifezustand sowie Krankheiten der Reben geben. Die Drohnentechnik kann einen großen Beitrag zur Steigerung der Produktivität und zur Rentabilität leisten und den Winzerinnen und Winzern im Steillagenweinbau deutliche Arbeitserleichterungen ermöglichen.

Perspektivisch kann die Drohne die Bewirtschaftung im Steillagenweinbau attraktiver und sicherer machen und dadurch zu dessen Erhalt beitragen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, dazu ist es aber erforderlich, dass die rechtlichen Hürden auf Landes- und Bundesebene abgebaut werden. Aktuell ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft grundsätzlich nicht erlaubt. Nur unter bestimmten Auflagen, wenn keine vertretbaren Alternativen existieren, sind Anwendungen im Kronenbereich von Wäldern und im Steillagenweinbau möglich, aber nur mittels Helikopter. Spritzdrohnen sind nicht – ich sage in der Hoffnung, noch nicht – zugelassen. Daran müssen wir arbeiten.

Die CDU-Fraktion hat einen Alternativantrag zu unserem Antrag gestellt. Inhaltlich ist er fast identisch. Es geht um einen Punkt, das ist der Trockenmauerbau. Ich denke, es ist lediglich dieser eine Punkt. Wir haben bereits mehrfach über dieses Thema geredet. Ich denke, im Grunde sind wir uns da einig. Ich meine, dass es deshalb machbar sein sollte, aus beiden Anträgen einen gemeinsamen hinzubekommen. Wir als SPD-Fraktion bieten an, beide Anträge an den Ausschuss zu überweisen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schmitt für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Drohnen“ ist bei den vielen Einsatzmöglichkeiten in der Wirtschaft heute in aller Munde. Aber nur wenige wissen, dass am DLR Mosel, im Steillagenzentrum in Bernkastel, das Land Rheinland-Pfalz schon sehr lange an der Entwicklung von Drohnen – gelt, Frau Kollegin – arbeitet, weil wir die Drohnen im Steillagenweinbau brauchen werden, wenn wir in Zukunft den Steillagenweinbau erhalten wollen.

Wir hatten schon mit der Raupenmechanisierung erreicht, dass ein Stück Mechanisierung erfolgen kann. Ich glaube, jetzt wird der Einsatz der Drohnen für die Zukunft des Steillagenweinbaus ein wichtiger Schritt sein.

Seit 2011 wird im Steillagenzentrum im DLR an der Mosel an der Entwicklung geforscht und gearbeitet. Wir kommen aber bis heute nicht richtig weiter. Von 2011 bis 2019, das ist im digitalen Zeitalter ein langer Zeitraum. Damals hat man gesagt, im japanischen Reisanbau sind die Drohnen schon so gut eingesetzt, die kann man übernehmen. Es wäre mit wenigen Änderungen möglich gewesen, diese im Weinbau einzusetzen. Dies ging aber nicht, weil die Drohnen unter das Kriegswaffenkontrollrecht gefallen sind. Das hat das verhindert.

Ich war oft da und habe mir das angeschaut. Seitdem sind die fortlaufenden Modelle immer weiterentwickelt worden, um sie auf den neuesten Stand zu bringen. Aber dann stehen das Luftfahrrecht, die Vorschriften für die Düsen, die Vorschriften für die Behältnisse dagegen, und dann kommen noch die Vorschriften für die Spritzanlagen hinzu, die nicht ohne Weiteres umsetzbar sind. So haben wir heute den Fall, dass wir immer noch keine Marktreife haben. Schwierige bürokratische Verfahren verhindern den Einsatz, obwohl uns alle Experten sagen, die Technik ist so weit, man könnte es machen.

Die Kolleginnen und Kollegen waren vor ein paar Jahren in der letzten Legislaturperiode auf der Intervitis in Stuttgart. Da haben uns die Veranstalter die Drohnen vorgeführt. Die haben nicht nur den Pflanzenschutz optimiert, sondern auch die Mittel reduziert. Sie haben mit ihren Kameras das

Laub erfasst und konnten feststellen, wann Pflanzenschutz nötig und wie viel nötig ist. Nicht nur das, sie konnten auch feststellen, da fehlt Dünger, wann muss der eingesetzt werden, wie viel muss eingesetzt werden. Das konnte alles mit den Drohnen gemacht werden, sodass Bearbeitung, Pflanzenschutz und Düngung wesentlich effizienter hätten werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, wir begrüßen es daher, dass Sie an dieser Stelle mit Ihrem Antrag einen neuen Impuls geben wollen.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man muss allerdings auf die Situation unserer landwirtschaftlichen Betriebe in Rheinland-Pfalz schauen. Wir alle im Hause beklagen in den letzten Jahren, dass der Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe sehr stark ist. Im Jahr 2000 hatten wir noch 35.000 landwirtschaftliche Betriebe. Aktuell haben wir, glaube ich, noch 16.500. Das ist ein dramatischer Rückgang. Ich sage einmal, das ist im Weinbaubereich weniger. Da ist der Rückgang nicht so.

Es hat sich gezeigt, dass die Flächen in der Kulturlandschaft von den anderen Betrieben aufgefangen wurden, sodass unsere Kulturlandschaft ziemlich erhalten bleibt. Im Steillagenweinbau wird das aber anders sein. Wir wissen alle – Herr Kollege Schwarz hat es eben gesagt –, Steillagenweinbau ist sehr handarbeitsintensiv, ist immer noch wenig mechanisiert.

Ein Manko ist sicherlich noch, dass die Preise, die für den Wein aus den Steillagen erzielt werden können, sich nicht gravierend von den wesentlich einfacher zu bearbeitenden Weinbergen in den Flachlagen unterscheiden. Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir gegensteuern, wenn wir die Steillagen erhalten wollen.

Ich habe verschiedene Kleine Anfragen gestellt, und im Landwirtschaftsausschuss haben wir diese Problematik schon seit Jahren diskutiert. Wir sind der Meinung, es ist jetzt Zeit, gegenzusteuern, wenn wir die Steillagen in Rheinland-Pfalz erhalten wollen.

Wir begrüßen, dass die Forschungen im Steillagenzentrum im DLR in Bernkastel durch das Bundesministerium für Landwirtschaft unterstützt werden. Wir würden es aber auch begrüßen – das sage ich ausdrücklich –, wenn die zuständigen Behörden bei den bürokratischen Hemmnissen schneller agieren würden.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Steillagenweinbau in Rheinland-Pfalz ist ein prägender Bestandteil der Kulturlandschaft unseres Landes. Wir müssen daher im Bereich der Bewirtschaftung durch Drohnen, aber auch in anderen Bereichen unsere Unterstützung geben. Die CDU fordert daher seit Jahren, dass man die Steillagenförderung neu organisieren muss und die Fördersummen anheben soll.

Auch im Hinblick auf die hohen Kosten, die durch die Mechanisierung und durch den Einsatz von Drohnen entstehen werden, besteht Handlungsbedarf.