Protokoll der Sitzung vom 14.06.2019

Damit zu Frage 2: Für die Stechmückenbekämpfung ist die KABS zuständig. Die KABS ist eine kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Stechmückenbekämpfung und ein gemeinnütziger Verein. Sie wird von fast 100 Kommunen und zwei Bundesländern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, getragen. Alle Kommunen und auch die beiden Bundesländer leisten ihre entsprechenden finanziellen Beiträge dafür, dass die KABS ihre Arbeit, die Stechmückenbekämpfung, durchführen kann.

Das Land Rheinland-Pfalz ist in diesem gemeinnützigen Verein seit knapp zehn Jahren, seit dem Jahr 2010, Mitglied. Wie ich gesagt habe, leisten wir, wie alle anderen, unsere Beiträge: Wir haben zusammengerechnet in den letzten zehn Jahren etwa eine halbe Million Euro für die KABS geleistet, ähnlich und genau in derselben Höhe das Land Baden-Württemberg. Wie gesagt, alle Kommunen leisten auch ihre Beiträge.

Die KABS hat die Aufgabe, die Stechmückenbekämpfung vor Ort durchzuführen. Sie hat dafür – darauf zielt Frage 3 – eine Genehmigung, und zwar bereits seit dem Jahr 1994. Die Genehmigung wurde damals von der noch existierenden Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße ausgestellt. Der Genehmigungsbescheid umfasste damals schon eine Erteilung von Befreiungen von den jeweiligen Vorgaben für Naturschutzgebiete und andere Schutzgebiete.

Es war bereits damals klar geregelt, ab welcher Schadstelle entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden dürfen. Dieser Bescheid ist inzwischen durch eine Überarbeitung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd aktualisiert und auch an die Natura 2000-Gebiete angepasst worden.

Das Ergebnis, auch der begleitenden Untersuchung, zeigt, die grundsätzliche Verträglichkeit der Ausbringung von BTI – das ist das Mittel, um das es geht – ist naturverträglich, es ist mit den Zielen der Natura 2000-Gebiete vereinbar, und es hat in den Natura 2000-Gebieten keine Schädigung des Ökosystems gegeben.

Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der SGD Süd und der KABS statt, um die jeweils aktuellen Dinge zu besprechen. Damit ist insgesamt festzuhalten, die Bekämpfung mit BTI geschieht auf rechtskonformer Grundlage.

Zu Frage 4: Der Wirkstoff, um den es dabei geht, BTI, ist ein zugelassener Wirkstoff. Er ist von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zugelassen worden. Deswegen gibt es auch keine Hinweise darauf, dass es bei regelkonformer Anwendung Schädigungen des Ökosystems geben könnte. Wäre das so, müsste eine Änderung erfolgen. Wie gesagt, dafür gibt es aber keine Anzeichen.

Deswegen teilen wir nicht – das war auch Teil der Frage – Bedenken, die möglicherweise von anderer Stelle insoweit erhoben worden sein sollten. Die Genehmigung ist, wie gesagt, erteilt. Wir leisten unseren finanziellen Beitrag, damit die Arbeit der KABS durchgeführt werden kann.

Vielen Dank.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Brandl.

Herr Staatssekretär, herzlichen Dank. Sie haben im Hinblick auf das starke Auftreten der Stechmücken auf das Wetter im Sommer verwiesen. Meines Wissens nach ist es so, es sind insbesondere die Hochwasserwellen, die

das Massenschlüpfen auslösen, und es ist weniger direkt wärmeabhängig, weil wenn es über 12 Grad C sind, schlüpfen diese Mücken, wenn das entsprechende Hochwasser kommt.

Deswegen war die Frage 1, die wir gestellt hatten, auch auf den Ausfall der Hubschrauber und den Ausfall der Bekämpfung gemünzt. Deshalb die Frage: Liegen der Landesregierung Einschätzungen vor, wie sich im Moment diese von der KABS so bezeichnete Mückenplage auswirkt, bzw. wie schätzen Sie die aktuelle Situation ein?

Zur aktuellen Situation ist Zweierlei zu sagen: Zum einen sind die ausgefallenen Hubschrauber, von denen Sie gesprochen haben, wieder einsatzfähig.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Beide?)

Ja. Ein Problem war offenbar – so wie uns das berichtet worden ist –, dass für einen Hubschrauber Ersatzteile fehlten, die noch beschafft werden mussten. Es war also ein technisches Problem. Es war gar kein finanzielles Problem.

Den Zusammenhang mit der Witterung will ich noch einmal darstellen. Natürlich hat das etwas mit der Hochwasserflutung zu tun, aber das Schlüpfen hängt entscheidend von der Temperatur ab. Sie haben es gesagt. Je früher es im Jahr warm wird und diese kritischen Temperaturen überstiegen werden, desto größer ist das Ausbreitungspotenzial.

Das erleben wir auch beim Borkenkäfer. Beim Borkenkäfer ist es ähnlich. Da beginnt die Vermehrung ab einer Temperatur von 16 Grad C. Wenn wir im März oder April infolge der klimabedingten Veränderungen schon 16 Grad C haben, dann ist es klar, dass sich solche Schädlinge explosionsartig ausbreiten können.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Baldauf.

Herr Staatssekretär, es gibt diese Landauer Studie. Wie bewerten Sie diese?

Wir haben diese Überlegungen aus Landau zur Kenntnis genommen, aber an unserem Verhalten können Sie ermessen, wir teilen diese Bedenken, dass es am Ende durch den Einsatz des Mittels BTI zu einer Gefährdung oder Beeinträchtigung der Ökosysteme kommt, nicht.

Ich habe berichtet – Sie haben es sicher gehört –, die begleitenden Untersuchungen und Beobachtungen, die wir gemacht haben, haben keinen Anhaltspunkt dafür gegeben, dass es eine Beeinträchtigung des Ökosystems geben könnte. Wenn es in Zukunft andere Erkenntnisse

geben sollte, werden wir darauf reagieren. Ich halte noch einmal fest, im Moment liegen uns solche Erkenntnisse nicht vor.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Brandl.

Herr Staatssekretär, ich will noch einmal darauf eingehen. Die Studie kritisiert insbesondere, dass die Zuckmücken durch BTI angegriffen werden würden. Es ist wohl auch so. Nur argumentiert die KABS, die Ausbringung von BTI findet insbesondere nicht in den Schwerpunktgebieten, in denen das Massenschlüpfen der Zuckmücken stattfindet, statt. Können Sie – das Land ist auch Mitglied der KABS – diese Auffassung teilen?

Ich sagte bereits, erstens sind wir eines von etwa 100 Mitgliedern, und wir sind nicht das allein entscheidende. Zweitens hat sich die KABS insgesamt mit diesen Bedenken auseinandergesetzt und die Beobachtungen angestellt. Daraus haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die auf eine negative Belastung des Ökosystems beweisbar hindeuten.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Wagner.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich bin erst seit kurzer Zeit Abgeordneter, aber ich bekomme gerade deswegen Briefe und E-Mails. Verzeihen Sie, wenn ich nicht Stechmücken, sondern Schnaken sage. Bei uns heißt es einfach so. Die Menschen werden tyrannisiert. In meiner Jugendzeit konnte keiner vor die Tür gehen. Man hat Gott sei Dank die KABS gegründet; Paul Schädler, damals noch Regierungspräsident, war es wohl gewesen.

Sie sprachen von einer größeren Ausbreitung. Wird es denn auch überall bekämpft? Es gibt wohl einen Bescheid, der besagt, man darf es nur in bestimmten Regionen machen. Ist es so, dass man der Schnakenplage überall nachgeht?

Ja, man geht ihr überall nach. Es müssen aber jeweils die Schadschwellen überschritten sein. Dazu gibt es in den Genehmigungsbescheiden entsprechende Regularien. Das ist aber seit dem Jahr 1994 der Fall. Die Bekämpfung muss verträglich durchgeführt worden sein. Das ist die jahrelange Praxis der KABS, die man aus unserer Sicht nicht kritisieren kann, sondern die richtig ist.

Ich habe es betont, es ist ein zugelassenes Mittel, das im langjährigen Einsatz nirgends zu ökologisch negativen Wirkungen, jedenfalls nachweisbar oder von den Anzeichen

her, geführt hat. Ich meine, immerhin wird dieses Mittel seit Jahrzehnten eingesetzt.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Baldauf.

Sind diese Zulassungsbescheide befristet oder unbefristet?

Das kann ich Ihnen auswendig nicht sagen. Was ich weiß, ist, die Zulassung des Mittels BTI selbst ist befristet. Wenn die Befristung auslaufen wird – ich glaube, das ist aber erst Mitte oder Ende der 2020er-Jahre der Fall –, muss über eine Verlängerung entschieden werden. Das macht aber die genannte Bundesanstalt.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Also nicht kurzfristig?)

Ja.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Brandl.

Herr Staatssekretär, Sie haben am Anfang gesagt, die beiden Hubschrauber sind wieder einsatzfähig. Ich hatte nur Kenntnis von einem Hubschrauber. Gibt es seitens der KABS nach Ihrer Kenntnis Vorkehrungen, einen „doppelten Boden“ einzubauen, damit ein solcher Totalausfall beider Hubschrauber, wie er jetzt stattgefunden hat, nicht mehr stattfinden kann?

Das kann ich Ihnen im Einzelnen nicht sagen, weil es natürlich Aufgabe der KABS und der Geschäftsführung der KABS ist, dies im Einzelnen durchzuführen. Da hat sich die Landesregierung als ein Mitglied der KABS, eines von 100, nicht einzumischen.

Nach unserem Erkenntnisstand, der sicher nicht vollständig ist, ist es so, dass der Ausfall auf einen technischen Defekt und der mangelnden kurzfristigen Verfügbarkeit eines Ersatzteils beruht hat. Das kann immer passieren, und es ist aber relativ kurzfristig – wie wir informiert sind – behoben worden, sodass das Gerät zur Stechmückenbekämpfung wieder zur Verfügung steht.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ist fast wie bei der Bundeswehr!)

Es liegen keine weiteren Fragen zu den Schnaken vor. Damit ist die Anfrage beantwortet.

Vielen Dank.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP und vereinzelt bei der CDU)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Johannes Klomann und Kathrin Anklam-Trapp (SPD), Zukunftsfähige Pflegefachausbildung – Nummer 7 der Drucksache 17/9399 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Herr Klomann, bitte.

Vielen Dank.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche neuen Aspekte hat dieses Konzept? 2. Welche Ergänzungen gibt es im Einzelnen an der Universität Trier und der Hochschule Ludwigshafen?

3. Ab wann ist mit den ersten Abschlüssen in den neuen Bereichen zu rechnen?