Daraus folgt, dass absolute Zulassungsbeschränkungen zum Studium nur unter bestimmten Umständen zulässig sind. Einer dieser bestimmten Umstände sind Kapazitätsgründe wie im Fall der medizinischen Studiengänge. Diese Rechtsprechung besteht weiter fort, allerdings hat sich das Bundesverfassungsgericht 2017 noch einmal damit auseinander gesetzt, wie diese Auswahlverfahren jetzt ausgestaltet sind und ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind, und ist zu dem Schluss gekommen, das sind sie nicht an jeder Stelle.
Das heißt, die bisherigen Vorgaben, die zwischen den Ländern in einem Staatsvertrag vereinbart wurden, wurden 2017 als teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Damit die Neuregelung planmäßig zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann, muss jetzt der neue Staatsvertrag vom Landtag beschlossen und in Landesrecht umgesetzt werden.
Hierdurch können dann die notwendigen Anpassungen in der Hochschulzulassung für die Studiengänge, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind, umgesetzt werden. Im Zuge dieser Anpassung entfällt die bisher bestehende Wartezeitquote, was tatsächlich relevant ist, da dies bislang eine auch gern genutzte Möglichkeit war, über das – ich sage einmal – Ansparen von Wartezeit einen Studienplatz zu bekommen.
Es gibt viele Studieninteressierte, die in den letzten Jahren Wartezeit angespart haben, aber für sich persönlich ihre Lebensplanung darauf ausgerichtet haben, irgendwann einmal Medizin zu studieren. Für diese muss es jetzt eine Lösung geben. Die gibt es auch im neuen Staatsvertrag, es gibt nämlich eine Übergangslösung. Wir begrüßen es sehr, dass es diese Übergangslösung gibt für diese Studieninteressierten, die ihre Lebensplanung darauf ausgerichtet haben und teilweise besonders engagierte Menschen sind, die einen dringenden Berufswunsch haben und Medizinerinnen und Mediziner werden können, die wir dringend brauchen.
Deswegen ist es nur fair, dass sie auch in den weiteren Zulassungsverfahren bis einschließlich zum Wintersemester 2021/2022 im neuen System erweiterte Zulassungschan
cen haben. Dieser Übergang wird über die neu eingeführte zusätzliche Eignungsquote realisiert und zieht im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils neben der zeitlichen Dauer seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung auch weitere Auswahlkriterien heran.
Die bisher bestehenden Vorabquoten – ich glaube, auch das ist für uns hier politisch sehr relevant – bleiben unverändert bei einem Anteil von 20 % der zu vergebenen Studienplätze und sichern damit die Hochschulzugangsmöglichkeiten für Studieninteressierte nach den Prinzipien des Gemeinwohls und Sozialstaats und sind damit sozusagen für uns politisch steuerbar. Das ermöglicht den Ländern, also auch uns, Maßnahmen, wie zum Beispiel die Landarztquote, über die wir morgen reden werden, zu ergreifen.
Insofern finden wir, dass mit dem neuen Staatsvertrag viele heikle Fragen, die sich nach dem Urteil ergeben haben, eigentlich sehr klug gelöst worden sind. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss, aber ich kann jetzt schon von unserer Seite Zustimmung signalisieren.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor, damit sind wir am Ende der Aussprache dieses Gesetzentwurfs, den wir in erster Beratung erörtert haben.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf zur vertieften Erörterung an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist so beschlossen.
Agrarbericht 2019 Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 17/9766) gemäß Beschluss des Landtags vom 12. Oktober 1989 zu Drucksache 11/3099
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Bevor ich die Debatte eröffne, darf ich Gäste auf unserer Tribüne willkommen heißen, und zwar die beiden Präsidenten der beiden Bauern- und Winzerverbände, Herrn Michael Horper und Herrn Eberhard Hartelt, sowie den Hauptgeschäftsführer Herrn Dr. Derstappen und Herrn Schneider als Mitglied des Präsidiums. Herzlich willkommen!
Wer eröffnet die Aussprache? – Der Abgeordnete Horst Gies für die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den Agrarbericht 2019 und somit im Besonderen über die Lage unserer landwirtschaftlichen Branche im Geschäftsjahr 2017/2018.
Die Einkommenslage der aktuell rund 16.800 Betriebe in Rheinland-Pfalz hat sich erfreulich entwickelt, insbesondere im Weinbau, Futterbau und bei den Milchviehhaltern sowie bei den ökologisch wirtschaftenden Betrieben. Die ökologisch wirtschaftenden Betriebe haben ihren Anteil deutlich ausbauen können und sind mittlerweile mit einem bedeutsamen Sektorbestandteil von 10,5 % der bewirtschafteten Fläche in Rheinland-Pfalz vertreten.
Die Agrarmärkte haben die Krise 2014 bis 2016 insbesondere auch infolge des Russlandembargos sowie der Milchmarktkrise inzwischen größenteils überwunden. Stattdessen treten immer mehr die zunehmenden Wetterextreme als Einflussfaktoren auf den Märkten auf und stellen eine besondere unternehmerische Herausforderung dar.
Insbesondere die tierhaltenden Betriebe sind neuen Herausforderungen ausgesetzt. Ich nenne hier stellvertretend die Gefahr und das Damoklesschwert der Afrikanischen Schweinepest, die ASP. Wir reden eigentlich von einem Wunder, dass sie bei uns noch nicht aufgetreten ist. Insbesondere für die Schweinehalter bedeutet sie eine existenzielle Bedrohung. Deswegen sind wir hier aufgerufen, die Tierhalter und die Tierhaltung zu unterstützen und insbesondere die Wildpopulation durch einen hohen Jagddruck unter Kontrolle zu halten.
Die rheinland-pfälzischen Haupterwerbslandwirte haben im Jahr 2017/2018 ihre durchschnittlichen Betriebsergebnisse um rund 10 % erhöhen können. Das ist auch zwingend erforderlich, um angesichts der Krisenjahre, die vorangegangen sind, mit einigermaßen angemessenen Betriebsergebnissen und der leichten Bildung von Eigenkapital auf ein einigermaßen vernünftiges Niveau zu kommen.
Die Agrarbranche steht mehr denn je in einem gesellschaftlichen Fokus. Die Anforderungen von uns Verbraucherinnen und Verbrauchern steigen täglich, sie steigen rapide, sie gehen aber leider nicht mit wachsenden Produkterlösen einher. Wenn wir immer höhere Anforderungen, die richtigerweise gefordert werden, nach nachhaltiger Produktion – ich nenne Tierschutz, Wasserschutz, Emmissionsschutz und auch die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln – stellen werden, dann müssen wir diesen Mehraufwand finanziell honorieren und bei unseren Kaufentscheidungen im Lebensmitteleinzelhandel auf unsere regionalen Produkte zurückgreifen.
Dies und vieles mehr wird Herausforderung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 sein, die Nachhaltigkeit zu honorieren und mit praktikablen Instrumenten auszustat
ten, sodass die Subventionen dort ankommen, wo die Produktion stattfindet, nämlich bei den aktiven Landwirten, die in Tierhaltung und in hohe Qualität an Lebensmitteln und in eine nachhaltige Wirtschaftsform investieren. Dies wird die Diskussion in den nächsten Jahren mit Sicherheit noch bestimmen.
Ich muss aufgrund der Zeit etwas in meinem Skript springen und komme ganz bewusst zum Weinbau. RheinlandPfalz ist das Weinbauland Nummer 1. Deswegen sind wir sehr stolz auf und über unsere Winzerinnen und Winzer. Der Stolz geht mit dem Stolz auf wunderbare Produkte im letzten Jahr einher. Das Jahr 2018 hat zum einen die landwirtschaftliche Branche im zweiten Jahr vor eine besondere Herausforderung gestellt; denn die Dürre hat uns im Südwesten auch betroffen, wenngleich nicht so stark wie in anderen Landesteilen in der Republik, zum anderen haben die Winzer mit einem Jahrhundertjahrgang und mit hohen Produktionsmengen abschließen können. Das verspricht eine wunderbare Weinqualität und einen tollen Jahrgang 2018.
Wir hoffen, dass die Bundeslandwirtschaftsministerin Frau Klöckner dann Anfang kommenden Jahres das neue Weingesetz verabschieden wird. Es ist quasi inhaltsgleich mit dem gemeinsamen Beschluss aus dem Jahr 2013,
Wir wünschen der Landwirtschaft und insbesondere der jungen Generation – ich schaue zu den Präsidenten oben auf der Zuschauertribüne – weiter viel Schaffenskraft und Tatkraft und bedanken uns bei der Branche für das praktische Mitwirken.
Ein Satz sei mir noch gestattet. Viele reden über Klimaschutz und über nachhaltige Wirtschaftsweise – ich habe am Montagabend sehr lange mit Herrn Horper zusammengesessen –, die Landwirte packen an und setzen um, dafür vielen Dank.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut, Nico!)
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren der Landesregierung, verehrte Herren Präsidenten, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder!
Vertreterinnen und Vertreter von CDU und FDP beschlossen, dass jährlich berichtet werden soll – wie ich in Ihrem Vorwort lesen kann, sehr verehrter Herr Minister Wissing – über einen systemrelevanten Bereich, nämlich über die Landwirtschaft und unseren rheinland-pfälzischen Weinbau. Sie sind unverzichtbar – darin kann ich Ihnen nur zustimmen –, und wir müssen alles dafür tun; denn sie sind Garanten für die Attraktivität und die Überlebensfähigkeit des ländlichen Raums und letztendlich für unsere gesamte Bevölkerung.
Dazu benötigen wir – auch da kann ich Ihnen nur zustimmen – verlässliche Rahmenbedingungen. Dafür sind wir, die Politikerinnen und Politiker, letztendlich verantwortlich.
Ich kann in dem Bericht auch lesen, dass unmittelbar einkommenswirksame Direktzahlungen weiterhin unverzichtbar sind. Auch dem stimme ich für unsere Fraktion uneingeschränkt zu.
Daher irritiert es uns schon – das darf und muss ich an dieser Stelle anmerken –, dass ein Kollege von Ihnen aus dem Deutschen Bundestag, Herr Dr. Hocker, die Direktzahlungen infrage stellt, wie in der top agrar gerade erst zu lesen war. Ich gehe davon aus, dass Sie uns dazu sicherlich gleich etwas sagen werden.
Ich freue mich auch zu lesen, dass Sie die gleichwertige Behandlung von konventioneller und ökologischer Erzeugung sehen. Auch darin stimmen wir mit Ihnen überein. Dann frage ich natürlich nach: Weshalb ist es dann nicht im Ministerium in einer Hand, nämlich dort, wo es komplett hingehört? Es sollte nicht geteilt sein zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft.
Es gibt eine Reihe von Dingen, die wir in diesem Kontext ansprechen wollen. Wir begleiten Sie nun seit drei Jahren. Wenn ich das Vorwort lese, muss ich Goethe zitieren, der einmal gesagt hat: „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“
Ich möchte ein paar Punkte ansprechen. Wenn wir wissen, dass wir nur noch knapp 17.000, nämlich genau 16.800, Betriebe haben – mein Kollege hat es angesprochen –, und wir im Jahr 300 bis 400 Betriebe verlieren – das ist eine beängstigende Zahl, die man sich sehr leicht merken kann –, also jeden Tag einen Betrieb, dann ist das schon dramatisch in Rheinland-Pfalz.
Sie haben selber gesagt, wir sind für die Rahmenbedingungen verantwortlich. Daher muss ich fragen: Wie sieht es denn mit den Rahmenbedingungen in den DLRs, den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum, aus, vor allem im Hinblick auf das Personal, auf die dortige Ausstattung und auf die Ausbildung unserer jungen Leute, die in diesem Bereich tätig sind? – Wir hören immer wieder, dass es auch an entsprechenden Fachkräften fehlt.
Wir haben einen Antrag zur Digitalisierung eingebracht, etwas, was Sie sich gerade auf die Fahnen geschrieben haben. Wir haben vorgeschlagen, die Forschung im Bereich der Digitalisierung weiter voranzutreiben, zwischen der AgroScience und dem DLR eine Forschungsstelle zu nutzen und das Ganze mit einer Vernetzungsprofessur zu verbinden. Bis heute sind Sie uns an dieser Stelle eine
Zum Thema „Drohnen“, die gerade für unseren Weinbaubereich so wichtig sind, muss ich an dieser Stelle aber auch ansprechen, dass ich es sehr bedauere, dass die Vorführung an der Ahr abgesagt worden ist; denn ich glaube, in diesem Bereich müssen wir gerade verstärkt etwas tun, auch im Hinblick darauf, dass wir immer mehr im Fokus unserer Gesellschaft stehen. Das ist doch ein Punkt, an dem wir immer wieder verstärkt ansetzen müssen.