Diese Zentralstelle führt im Bereich der Lebensmittel solche Recherchen durch. Sie könnte vielleicht ein Vorbild sein, um den Behörden den Vollzug tatsächlich möglich zu machen.
Natürlich sollten auch die Printmedien nicht außer acht gelassen werden. Und auch das Thema, welches Sie im Antrag ansprechen, eine Registrierungs- und Chippflicht für alle Hunde, halte ich für durchaus sehr notwendig, natürlich verbunden mit einer zentralen Stelle; denn sonst nutzt es nichts.
Sie haben in Ihrem Antrag eine EU-weite Registrierung angesprochen. Ich habe einige Diskussionen auf der Brüsseler Ebene zum Tierschutz geführt. Das ist keine einfache Sache. Aber es könnte vielleicht doch besser sein, das nochmals auf der nationalen Ebene zu versuchen. Rheinland-Pfalz hat auch schon einmal einen solchen Antrag erfolgreich im Bundesrat gestellt. Leider hat die Bundesregierung das nicht umgesetzt. Aber ich glaube, der aus Ihren Vorschlägen resultierende Bundesratsantrag wird Bewegung in die Sache bringen und, wie ich hoffe, zu Ergebnissen führen.
Ich darf Ihnen herzlichen Dank für das Interesse an diesem Thema aussprechen, auch für das parteiübergreifende Interesse, und werde mich sehr dafür einsetzen, dass das ein Erfolg wird.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Beratung dieses Tagesordnungspunkts. Da der Antrag aus einem Ausschuss zur Beratung heraus entstanden ist, gibt es keinen Raum für eine Ausschussüberweisung. Ich rufe deshalb die Abstimmung über den Antrag auf. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? – Vielen Dank. Damit ist der Antrag mit Zustimmung der SPD, der CDU, der AfD, der FDP und
Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2017 Antrag der Landesregierung – Drucksache 17/8082 –
Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2017 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 17/8100 –
17/8300) sowie Ergänzung zum Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2016 (Drucksache 17/8206) Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 17/9160 –
Zur Berichterstattung über die Ausschussberatungen der Rechnungsprüfungskommission erteile ich dem stellvertretenden Vorsitzenden der Rechnungsprüfungskommission Thomas Wansch das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2017 findet mit der heutigen Beschlussfassung des Landtags seinen formellen Abschluss.
Neben dem parlamentarischen Budgetrecht ist das Entlastungsverfahren wesentlicher Bestandteil demokratischer Staatskontrolle. Mit der Entlastung wird unter anderem zum Ausdruck gebracht, dass die parlamentarische Rechnungsprüfung beendet ist, das parlamentarische Haushaltsgebaren gebilligt wurde und die Regierung ihrer politischen Verantwortung dem Landtag gegenüber gerecht geworden ist. Insgesamt wird damit quasi formell ein „Schlussstrich“ unter die Rechnung des Jahres gezogen.
Im Rahmen des Entlastungsverfahrens muss sich die Landesregierung dafür verantworten, dass der Haushaltsplan in Übereinstimmung mit dem Haushaltsverfassungsrecht, der Landeshaushaltsordnung und dem Landeshaushaltsgesetz vollzogen wurde und die vom Landtag bewilligten Haushaltsmittel wirtschaftlich und sparsam ausgegeben worden sind.
der Finanzen mit Schreiben vom 27. Dezember 2018 die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegt und zugleich namens der Landesregierung beantragt hat, die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.
Gestützt hierauf sowie auf den Jahresbericht 2019 des Rechnungshofs und die entsprechende Stellungnahme der Landesregierung hierzu hat die Rechnungsprüfungskommission gemeinsam mit dem Rechnungshof nebst den Vertretern der Ministerien an drei Tagen im Juni 2019 Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Die zugehörigen Beschlussempfehlungen und der Bericht liegen Ihnen als Drucksache 17/9757 vor.
Der Haushalts- und Finanzausschusses hat die insgesamt fünf Punkte umfassende Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 13. August 2019 in allen Punkten einstimmig gefasst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich einige Schwerpunkte der Beratungen der Rechnungsprüfungskommission ansprechen:
Wie auch in den vergangenen Jahren zählt hierzu der Blick auf die allgemeine Finanzlage des Landes und den sich aus der aktuellen Finanzlage ergebenden Folgerungen. Grundlage dafür bildete der Jahresberichtsbeitrag des Rechnungshofs zur „Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung“, in welchem die wichtigsten Kennzahlen zur entsprechenden Haushaltsanalyse zusammengestellt sind.
Die laufende Rechnung, also der konsumtive Teil des Haushalts, schloss nach 2016 zum zweiten Mal in Folge auch im Jahr 2017 mit einem Überschuss ab. Waren es im Jahr 2016 schon 708 Millionen Euro, wurden 2017 rund 1,3 Milliarden Euro Überschuss erwirtschaftet. Hierzu trug insbesondere ein hohes Steueraufkommen bei.
Zusammen mit weiteren Einnahmen konnten die Investitionsausgaben des Kernhaushalts gedeckt und zum zweiten Mal in Folge per Saldo Kreditmarktschulden getilgt werden: nach 323 Millionen im Jahr 2016 nun sogar in Höhe von 872 Millionen Euro. Somit wurde die frühere Forderung des Landesrechnungshofs, nicht nur einen ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen, sondern auch aktiv eine Tilgung vorzunehmen, erneut umgesetzt.
Der Rechnungshof hat die in den Jahren 2016 bis 2018 vorgenommenen Netto-Tilgungen von fast 1,4 Milliarden Euro ebenso wie die im Doppelhaushalt 2019 und 2020 vorgesehene Stärkung der Investitionstätigkeit als Schritt in die richtige Richtung begrüßt.
Die Investitionsausgaben des Kernhaushalts beliefen sich im Jahr 2017 auf 851 Millionen Euro, sodass die Investitionsquote zusammen mit den Investitionen der Landesbetriebe in Höhe von nochmals 226 Millionen Euro insgesamt 6,6 % betrug.
Sie lag damit weiterhin unter der durchschnittlichen Quote der anderen Flächenländer von 9,1 %. Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 sind allerdings weitere Steigerungen
Das strukturelle Defizit ist weiter gesunken und betrug Ende 2017 nur noch 103 Millionen Euro. Es blieb damit erheblich unter der Erwartung der Haushaltsplanung von 249 Millionen Euro.
Die für den Haushaltsvollzug zu beachtende „alte“ verfassungsrechtliche Kreditobergrenze wurde im Haushaltsvollzug 2017 deutlich unterschritten. Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis liegt 2018 sogar ein struktureller Überschuss von 362 Millionen Euro vor, sodass die Vorgabe eines strukturell ausgeglichenen Haushalts bereits zwei Jahre vor dem Zieljahr 2020 erreicht wurde.
Die Gesamtverschuldung des Kernhaushalts sowie der Betriebshaushalte verringerte sich aufgrund der Tilgungsleistung sowie der Auflösung des Pensionsfonds von 38,0 Milliarden Euro auf 32,4 Milliarden Euro. Damit wird sich alleine aus der Auflösung des Pensionsfonds eine Reduzierung der Schulden von rund 4,8 Milliarden Euro ergeben.
Dennoch liegt trotz dieser Tilgungsleistung die Pro-KopfVerschuldung von Rheinland-Pfalz Ende 2017 immer noch bei 7.836 Euro und damit um mehr als 42 % deutlich über dem Durchschnitt der anderen Flächenländer.
Auch die Zinsbelastung ist trotz der Reduzierung um 72 Millionen Euro auf 747 Millionen Euro weiterhin sehr hoch. Mit 184 Euro pro Kopf lagen diese rund 43 % über dem bundesweiten Durchschnitt aller Flächenländer. Der Anteil an den Gesamtausgaben betrug in Rheinland-Pfalz 4,6 %, bei den anderen Flächenländern „nur“ 3,0 %.
Auch unter Berücksichtigung der erfreulichen Rahmendaten ist die Belastung des Landeshaushalts damit weiterhin hoch. Angesichts der hohen Gesamtverschuldung und der daraus resultierenden Zinsbelastung, der Herausforderung, einen Substanzverzehr beim öffentlichen Anlagevermögen zu vermeiden und Zukunftsaufgaben insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung zu bewältigen, regt der Rechnungshof an, im Haushaltsvollzug über die für 2019 und 2020 vorgesehenen Netto-Tilgungen weitere Tilgungsleistungen zu erbringen und konsumtive Ausgaben zugunsten der Investitionsausgaben zu begrenzen.
Auch wenn das Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts früher als verfassungsrechtlich vorgeschrieben erreicht wurde und der Forderung nach einer darüber hinaus vorzusehenden Rückführung der Verschuldung Rechnung getragen wird, darf sich nun nicht ausgeruht werden. Ein struktureller Haushaltsausgleich benötigt weiter andauernde Haushaltsdisziplin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein ganz wesentlicher Punkt bei der Beurteilung der allgemeinen Finanzlage des Landes sind – gerade vor dem Hintergrund der Anstrengungen der letzten Jahre zur Haushaltskonsolidierung – die Personalausgaben und der Personalbestand des Landes.
Zum Zeitpunkt der Prüfung für den den Beratungen zugrunde liegenden Jahresbericht war der mit Beschluss des Ministerrats vorgesehene Abbau von 2.000 Stellen bis 2020 noch nicht vollständig abgebildet. Dies ist nun jedoch mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 vorgesehen.
Natürlich wird im Zusammenhang mit dem Abbau der 2.000 Stellen immer auch darauf hingewiesen, dass demgegenüber an anderen Stellen insgesamt fast 1.500 Stellen für neue Aufgaben dazugekommen sind. Hierbei darf aber nicht unberücksichtigt bleiben, dass ein zur Haushaltskonsolidierung sinnvoller und notwendiger Stellenabbau nicht ausschließen darf, für andere Aufgaben erforderliche Stellen zur sachgerechten Aufgabenerfüllung zu schaffen.
Ich nenne hier etwa die im letzten Doppelhaushalt ausgebrachten zusätzlichen Stellen für Polizei, Lehrer und Justiz. Dies wäre ohne die zur Haushaltskonsolidierung vorgesehenen Stellenstreichungen an anderer Stelle nicht unter gleichzeitiger Beachtung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse möglich gewesen.
Haushaltskonsolidierung bedarf daher einer beständigen und tiefgehenden Aufgabenkritik – auch und besonders hinsichtlich des erforderlichen Personalaufwands –, darf aber nicht mit dem bloßen Verzicht auf staatliche Leistungen gleichgesetzt werden, wenn das staatliche Gemeinwesen weiterhin Leistungsfähigkeit für seine Bürgerinnen und Bürger beweisen soll.
Die Personalkosten stellten im Landeshaushalt schon immer einen großen Posten dar. Von den Ausgaben der laufenden Rechnung beanspruchen die gegenüber dem Vorjahr um 233 Millionen Euro auf fast 6,2 Milliarden Euro gestiegenen Personalausgaben über 44 % der Steuereinnahmen und der allgemeinen Finanzzuweisungen.
Nach der derzeitigen Finanzplanung des Landes werden die Personalausgaben bis Ende 2023 weiter auf fast 7,9 Milliarden Euro steigen und die zu erwartenden Gesamteinnahmen des Landes mit etwa 46 % belasten.
Ein nicht unerheblicher Anteil der Personalausgaben beruht auf den überproportional steigenden Versorgungslasten für Ruhestandsbeamte. Von der Personalkostensteigerung von 2010 bis 2017 um mehr als 1 Milliarde Euro beruhen 600 Millionen Euro auf den ansteigenden Ausgaben für Versorgungsempfänger.
Nach den Berechnungen des Rechnungshofs steigt die Zahl der Ruhestandsbeamten bis 2026 auf über 47.300; erst danach geht die Zahl wieder zurück. Bis 2040 werden es voraussichtlich weniger als 33.200 sein. Aufgrund der damit verbundenen langfristigen Belastungen künftiger Landeshaushalte ist es zu begrüßen, dass das Statistische Landesamt mit der Entwicklung eines Modells zur Vorausberechnung der Versorgungsausgaben des Landes beauftragt wurde und die Ergebnisse in der nächsten Finanzplanung berücksichtigt werden sollen.
Das altersbedingte Ausscheiden von Personal stellt aber nicht nur vor dem Hintergrund der damit verbundenen Versorgungslasten eine große Herausforderung dar. Bis Ende 2027 werden über 24.000 Bedienstete, sprich rund 26 % des derzeit eingesetzten Personals, durch Erreichen
Auch wenn damit auf der einen Seite ein erhebliches Konsolidierungspotenzial verbunden ist, müssen andererseits unter dem Stichwort „Fachkräftemangel“ erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um gerade auch im Konkurrenzkampf zur Privatwirtschaft Fachkräfte binden zu können, damit die Landesverwaltung weiterhin leistungsfähig bleibt und notwendige Landesaufgaben erledigt werden können.