Bindungen der in den 70er- und 80er-Jahren geförderten Mietwohnungen planmäßig auslaufen. Es handelt sich überwiegend um Mietwohnungen, bei denen die Bindungen bis zur vollständigen Rückzahlung der Darlehen laufen.
Seit Ende der 90er-Jahre wurden bundesweit weniger Mietwohnungen gefördert. Zu dieser Zeit wurde die Wohnraumversorgung deutschlandweit als gut bewertet.
Zu dem planmäßigen Bindungsauslauf kamen in den letzten Jahren außerplanmäßige Tilgungen hinzu. Aufgrund des aktuellen Niedrigzinsniveaus können sich die Investoren äußerst günstig Geld beschaffen und lösen die aus heutiger Sicht verhältnismäßig hochverzinsten Förderdarlehen ab. Trotz Nachwirkungsfristen führt dies häufig zu einem vorzeitigen Ende der Bindungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rückgang der Sozialmietwohnungen hängt also mit Umständen zusammen, auf die heute nur sehr begrenzt Einfluss genommen werden kann. Deshalb sagt nicht der Rückgang der Bindungen etwas über den Erfolg der aktuellen Wohnungspolitik aus, sondern ausschließlich die Zahl der neu geförderten Wohnungen. In den vergangenen Jahren hat die soziale Wohnraumförderung wieder verstärkt an Bedeutung gewonnen, weil bezahlbarer Wohnraum zunehmend knapp geworden ist. Dies gilt insbesondere für die von Zuzug geprägten Schwarmstädte und Regionen.
Zu Frage 1: Da bezahlbarer Wohnraum immens wichtig ist, habe ich im Herbst 2015 das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen, weil wir eine gemeinsame Verantwortung zur Versorgung der Menschen mit Wohnraum in unserem Land haben.
Meine feste Überzeugung ist, dass wir die soziale Wohnraumförderung als ein stabiles Element über viele Jahre hinweg kontinuierlich auf hohem Niveau benötigen, um regulierend auf den Wohnungsmarkt Einfluss zu nehmen und zukünftig angespannte Situationen zu vermeiden, dauerhaft günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Wir haben bereits in vielfältiger Weise Fortschritte erzielt. So haben sich die Fallzahlen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung seit der Gründung des Bündnisses und der Einführung des Instrumentes der Tilgungszuschüsse kontinuierlich nach oben entwickelt. Die Anzahl der geförderten Wohneinheiten stieg insgesamt von 1.650 Wohneinheiten im Jahr 2015 auf 3.008 Wohneinheiten plus 800 in Bearbeitung befindliche Anträge im Jahr 2018.
Mietwohnungen – um diese geht es bei der von der CDU angesprochenen Statistik zum Bestand an Sozialwohnungen – haben wir insbesondere in den Städten gefördert, in denen wir einen besonderen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum haben, nämlich in den oberen Fördermietenstufen, also insbesondere dort, wo die Mieten verhältnismäßig teuer sind.
Den von uns eingeschlagenen Weg wollen wir konsequent weitergehen. Aus diesem Grund haben wir auch in diesem Jahr die Förderprogramme bedarfsgerecht an die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt angepasst.
Das ist nicht das einzig Neue. Seit diesem Jahr schließen wir Kooperationsvereinbarungen mit den Kommunen mit besonderem Wohnungsbedarf zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus. Wenn sich die Kommune verpflichtet, mindestens 25 % sozial geförderten Wohnraum in einem neuen Baugebiet vorzusehen, fördern wir nicht nur diese Wohnungen, sondern die Kommune erhält über eine Zuschussförderung Mittel zum Beispiel für Analysen zum Wohnungsmarkt oder die Schaffung von Baurecht für den Geschosswohnungsbau vom Land. Dieses Programm ist kein in sich geschlossenes Programm, sondern weitere Kommunen können und sollen folgen.
Weil jedoch nur mit dem Neubau von gefördertem Wohnraum der Trend des abnehmenden Bestandes an gebundenem Wohnraum nicht gestoppt werden kann, setzen wir auf den Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Wohnungen, die entweder bisher nicht gefördert waren oder bei denen Bindungen ausgelaufen sind. Damit wollen wir erreichen, dass diese Wohnungen bezahlbar für Haushalte mit geringerem Einkommen sind und wir eine Trendwende bei der Entwicklung des Sozialwohnungsbestandes erreichen.
Ich will darauf hinweisen, dass wir aktuell, die Länder mit dem Bund, die Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020 verhandeln. Konkret geht es um die Mittelbereitstellung zum Zwecke der Wohnraumförderung durch den Bund. In diesem Zusammenhang müssen wir kämpfen, dass wir die Bundesmittel auch zukünftig für wohnungspolitisch sinnvolle Instrumente wie den Erwerb von Belegungsrechten einsetzen dürfen. Das ist noch nicht durchgestanden.
Zu Frage 2: Die Subjekt- und die Objektförderung sind keine Alternativen, sondern es sind sich ergänzende unverzichtbare Instrumente einer sozialen Wohnungspolitik. Bezahlbares Wohnen kann nur sowohl mit dem Wohngeld als Subjektförderung als auch mit der sozialen Wohnraumförderung als Objektförderung gewährleistet werden. Der soziale Wohnungsbau trägt entscheidend zu einer Art Angebotsausweitung an bezahlbarem Wohnraum in Rheinland-Pfalz bei und lässt sich darüber hinaus aktive Stadtentwicklungspolitik einsetzen.
Durch die mit der Wohnraumförderung verbundenen Belegungsbindungen ist gewährleistet, dass Haushalte mit geringerem Einkommen und/oder besonderen Zugangsproblemen, für die der Wohnungsmarkt nur unzureichend Angebote zur Verfügung stellt, unmittelbar mit Wohnraum versorgt werden können.
Neben der in Rheinland-Pfalz als Objektförderung ausgestatteten Wohnraumförderung leistet das Wohngeld einen wichtigen Beitrag, um Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten zu entlasten und bezahlbares Wohnen in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen.
Die Landesregierung hat sich für eine angemessene Erhöhung des Wohngeldes und eine Dynamisierung der Wohngeldleistungen eingesetzt. Beides kann nun mit der Wohngeldreform zum Jahresbeginn 2020 umgesetzt werden. Wir erwarten, dass sich mit der Reform die Zahl
Für einen Zweipersonenhaushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, wird das Wohngeld im Durchschnitt von prognostizierten 145 Euro monatlich ohne Reform um ca. 30 % auf rund 190 Euro monatlich mit Reform steigen. Besonders erfreulich ist, dass das Wohngeld mit der Reform dynamisiert wird. Auch dafür hatten sich die Länder mit Nachdruck eingesetzt.
Zu Frage 3: Die Förderung von Genossenschaften ist aus meiner Sicht ein wichtiger Baustein im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Von einer Alternative, wie es die CDU in der Mündlichen Anfrage formuliert, möchte ich jedoch nicht sprechen.
Unsere soziale Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz steht auf drei Säulen. Die erste Säule ist die soziale Mietwohnraumförderung. Damit schaffen wir neuen bezahlbaren Wohnraum für Menschen in unserem Land, die sich keine teure Miete leisten können.
Die zweite Säule ist die Wohneigentumsförderung, welche in Rheinland-Pfalz im Land der Eigenheimerbesitzer besonders bedeutsam ist. Wir wollen sowohl die Bildung von selbst genutztem Wohnraum als auch die Modernisierung fördern. Das soll so bleiben. Da werden wir große Probleme haben, das in das bundesweite Portfolio mit einzubringen.
Die dritte Säule der Wohnraumförderung liegt mir besonders am Herzen, und dies nicht nur, weil in Rheinland-Pfalz die Genossenschaftsidee geboren worden ist. Wir fördern also Genossenschaften. Diese fördern wir ganz klassisch im Rahmen der Mietwohnungsbauförderung. Wir bieten aber auch Unterstützung bei der Gründung von Genossenschaften durch eine Moderationsförderung, und wir fördern den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
Wir sind mit unseren Förderangeboten sehr breit aufgestellt, um den verschiedenen Bedarfen in den Städten sowie in den ländlichen Regionen nachzukommen.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben die 25-%-Quote angesprochen. Vielleicht können Sie noch etwas dazu sagen, inwieweit die Kommunen selbst steuern können. Das betrifft die Kommunen, die eine Quote fest verankert haben, und die, die keine haben. Inwieweit kann das Land mit den guten Fördermöglichkeiten aktiv werden?
Herr Abgeordneter Teuber, ich bin eine starke Verfechterin der Sozialquote. Ich denke, das ist ein sehr wichtiges
Instrument, um dafür zu sorgen, dass in neu ausgewiesenen Baugebieten tatsächlich sozial geförderter Wohnraum entsteht. Ich bin dankbar und froh für jede Kommune, die sich an dieser Stelle sehr klar auf diesen Weg macht. Das gilt in besonderer Art und Weise für die Stadt Mainz, das gilt für die Städte Trier, Landau und Speyer, die einen klaren Schwerpunkt gesetzt haben. Das sind die besonders angespannten Wohnungsmärkte in Rheinland-Pfalz. Man merkt, dass durch diese Quote bei der Entwicklung von Baugebieten völlig neu gedacht wird. Von vornherein wird das Thema der Bezahlbarkeit mit bedacht.
Nicht zuletzt deswegen haben wir gesagt, wer sich zu einer solchen Quote verpflichtet, der hat als Kommune einen erhöhten Aufwand. Deswegen braucht er zusätzliche Unterstützung vom Land, um solche Baugebietsentwicklungsfragen gerade unter dem sozialen Aspekt in den Blick nehmen zu können. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich mehr Kommunen auf diesen Weg machen, damit wir mehr Kommunen unterstützen können. Das ist ein offenes Angebot an alle Kommunen in Rheinland-Pfalz. Wir sind froh über jede Kommune, die von ihrem Entscheidungsrecht Gebrauch macht, diese Quote einzuführen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben darauf hingewiesen, dass der überproportionale Wegfall von sozial gefördertem Wohnraum vor allem auf den Bestand aus den 1970er- und 1980er-Jahren, die alte Bundesförderung, zurückzuführen ist. Welche Rolle spielt für diesen Rückgang die Streichung der Gemeinnützigkeit Ende der 1980erJahre durch die CDU-geführte Bundesregierung?
Ich glaube, dass vor allen Dingen die teilweise – das ist in diesem Kontext auch zu sehen – recht ideologische Diskussion darüber, was der Staat tun soll, ob der Staat überhaupt regulierend in den Markt eingreifen soll, dazu beigetragen hat. Das gilt natürlich für eine Situation, in der von Wissenschaftlern analysiert wurde, wir haben eigentlich keinen zusätzlichen Bedarf. Das hat in Kombination damit dazu geführt, dass aus meiner Sicht nicht ausreichend betrachtet und berücksichtigt worden ist, dass ich in jedem Wohnungsmarkt ein ausreichendes Segment an sozial geförderten Wohnungen brauche, die bezahlbar sind, um in der langen Linie regulierend in den Wohnungsmarkt eingreifen zu können. An den Folgen arbeiten wir uns heute noch ein gutes Stück weit ab.
Frau Ministerin, vielen Dank. Sie haben die Bundesmittel erwähnt, die Ihnen oder dem Land zur Verfügung gestellt werden. Nach meinem Verständnis sind es die Entflechtungsmittel in Höhe von knapp 61 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018. Haben Sie Ideen oder Fantasie, wie Sie zum Beispiel durch eine Steigerung des Eigenanteils an Landesmitteln etwas verbessern können? Wenn ich von den gut 65 Millionen Euro echten Fördermitteln die 61 Millionen Euro Entflechtungsmittel abziehe, bleiben ungefähr 5 Millionen Euro, die das Land an eigenem Geld in die Förderung steckt. Sieht das Land Möglichkeiten, durch eine Steigerung dieses Eigenmittelfördervolumens den sozialen Wohnungsbau weiter zu steigern?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wenn ich vom Jahr 2020 spreche, dann spreche ich nicht von Entflechtungsmitteln. Vielleicht haben Sie mitbekommen, dass es Anfang dieses Jahres einen Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern gegeben hat, in dem die Regelungen getroffen worden sind, wie in der Bundesrepublik Deutschland ab dem Jahr 2020 überhaupt noch soziale Wohnraumförderung durch den Bund möglich ist, wozu es einer Grundgesetzänderung bedurft hatte. Das war im Gesamtpaket mit dem Digitalpakt.
Es ist Ihnen vielleicht auch nicht entgangen, dass das Land Rheinland-Pfalz in diesem Vermittlungsausschuss – auch durch meinen Mitvorsitz – eine herausgehobene Rolle gespielt hat und am Ende erreichen konnte, dass alle diese neuen Förderungen, der Digitalpakt, aber eben auch die soziale Wohnraumförderung, für die Zukunft im Grundgesetz verankert sind. Sonst wäre das nach Wegfall der Entflechtungsmittel nämlich weggefallen. Dass es auch in Zukunft bundesweit soziale Wohnraumförderung gibt, halten wir schon für einen großen Erfolg, den wir erzielen konnten.
Zum Thema der entsprechenden Mittel: Wir nehmen bisher diese Bundesmittel. Wir hoffen jetzt sehr, dass wir sie auch in der Zukunft so flexibel einsetzen können wie in der Vergangenheit, nämlich nicht nur für den Mietwohnungsbau, sondern auch für die Wohneigentumsförderung und den Ankauf von Belegungsrechten. Mit diesen Bundesmitteln stellen wir ein Investitionsvolumen von ungefähr 300 Millionen Euro über unsere Investitions- und Strukturbank her.
Ich darf Ihnen sagen: Die Förderung von sozial gefördertem Wohnraum in Rheinland-Pfalz scheitert nicht an den Mitteln, sondern es sind vor allen Dingen dringend mehr Flächen notwendig, auf denen wir diese Förderung vornehmen können. Die Konditionen, die das Land RheinlandPfalz anbietet, werden bundesweit von der Wohnungswirtschaft gelobt,
gerade auch in der Relation zu anderen Ländern. Das können Sie nachlesen. Der Engpass sind also nicht die zur Verfügung stehenden Mittel.
Mir liegen noch vier weitere Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Mündliche Anfrage als beantwortet.
Danke. – Frau Ministerin, auch wenn der Engpass nicht bei den Mitteln liegt, ist es aber so, dass zu Beginn der Legislaturperiode noch 59.792 Sozialwohnungen vorhanden waren und die Prognose für 2022 nur noch 39.938 vorsieht, also 19.800 weniger. Das ist Fakt.
Was gedenken Sie denn zu tun, damit sich das erhöht? Die tatsächliche Zahl der Erhöhung an sich, die Sie vorschlagen, fängt das nicht auf. Es muss mehr sein. Welche Ideen haben Sie, um weitere Programme aufzustellen?
Herr Abgeordneter Baldauf, ich hatte persönlich das Gefühl, dass meine Antwort zu ausführlich sei, weil ich auf die Vielzahl von Instrumenten hingewiesen habe. Ich hatte schon die Befürchtung, der Präsident würde mich rügen.