Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Beratung dieses Gesetzentwurfs angelangt und können zur Abstimmung kommen. Da die Beschlussempfehlung auf unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs lautet, können wir darüber unmittelbar abstimmen.
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/9764 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Die Gegenprobe! – Danke schön. Für Enthaltungen ist kein Raum. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen wurde.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Damit stelle ich fest, dass auch in der Schlussabstimmung der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen wurde.
Landesgesetz zur Änderung des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/9765 – Zweite Beratung
Die Fraktionen haben im Ältestenrat vereinbart, dass der Gesetzentwurf ohne Aussprache behandelt werden soll.
Ich darf Sie deshalb noch kurz über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung des Gesetzentwurfs hat in der 86. Sitzung des Plenums am 22. August 2019 stattgefunden. Es erfolgte eine Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Die Ausschüsse haben die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das war einstimmig. Ich stelle also fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig in zweiter Beratung angenommen wurde.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Auch betreffend der Schlussabstimmung stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen wurde.
Landesgesetz zur Änderung haushalts- und vergaberechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/9915 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich darf zunächst einem Mitglied der Landesregierung das Wort zur Begründung zur Einführung des Gesetzes erteilen. Staatsminister Dr. Wissing, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Titel „Landesgesetz zur Änderung haushaltsund vergaberechtlicher Vorschriften“ klingt abstrakt, es geht aber um etwas sehr Konkretes: effiziente Beschaffung, eine sparsame Verwaltung, Bürokratieabbau sowie die Förderung der mittelständischen Wirtschaft, gerade bei uns im ländlichen Raum.
Unser Anspruch ist es, ein Vergaberecht zu schaffen, das den Belangen einer modernen Verwaltung ebenso Rechnung trägt wie denen der regionalen Wirtschaft. Wir nehmen dazu eine Vielzahl von Änderungen und Neufassungen auf gesetzlicher und untergesetzlicher Ebene vor.
Neben dem Landesgesetz zur Änderung haushalts- und vergaberechtlicher Vorschriften sind daher die Landesverordnung mit Regelungen zu einem strukturierten Nach
prüfungsverfahren im Unterschwellenbereich und die Verwaltungsvorschriften zum Vergaberecht des Landes und der Kommunen, insbesondere die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in RheinlandPfalz“, zu nennen.
Mit der Reform des Vergaberechts im Unterschwellenbereich verfolgen wir das Ziel, das Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge zeitgemäß und praxisgerecht fortzuentwickeln. Dabei gilt es, die vielfältigen mit einem Vergabeprozess verknüpften Interessen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.
Bei der Vergaberechtsreform haben wir uns von folgendem Dreiklang leiten lassen: Die Vergabe im Unterschwellenbereich muss sich erstens an den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Vergaberechtsgrundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung sowie der Verhältnismäßigkeit orientieren.
Sie muss zweitens der mittelständischen Wirtschaft einen fairen und transparenten Zugang zu den öffentlichen Aufträgen ermöglichen.
Drittens muss sie – das ist mir persönlich besonders wichtig – unbürokratisch und so praxisnah wie möglich ausgestaltet sein.
Wir wollen alle Beteiligten in den Reformprozess einbinden und die Einschätzungen aus der Praxis berücksichtigen. Deshalb haben wir bereits im Vorfeld des bisherigen Rechtsetzungsprozesses zahlreiche Gespräche mit den Kammern, den Verbänden und der Praxis geführt. Am Ende wollen wir den an einem Beschaffungsprozess beteiligten Vergabestellen und Unternehmen ein praxistaugliches Vergaberecht an die Hand geben.
Diese teils gegensätzlichen Interessen zusammenzuführen, ist eine ambitionierte Aufgabe, der sich mein Haus in den letzten Monaten mit großem Engagement gewidmet hat. Wir haben zwei strategische Stellschrauben identifiziert, die einen wesentlichen Beitrag zu einem guten und praxistauglichen Vergaberecht leisten können.
Als erste Stellschraube sind die Auftragswertgrenzen zu nennen. Es geht um die weniger formalisierten Vergabeverfahren und den Direktauftrag, die durch Verwaltungsvorschriften festgesetzt werden. Die Auftragswertgrenzen haben wir in der Sommerpause im Rahmen einer Vorgriffsregelung auf die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen bereits deutlich angehoben.
Die neuen Wertgrenzen können in dem gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld, in dem sich insbesondere die Baubranche noch immer befindet, zu mehr Flexibilität im Vergabeprozess führen und damit einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten, nach dem sich die mittelständische Wirtschaft so sehr sehnt.
Die zweite Stellschraube betrifft die Transparenz und den fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen für mittelständische Unternehmen. Dahinter verbirgt sich die strukturierte Nachprüfung von wirtschaftlich bedeutsamen Vergabever
fahren im Unterschwellenbereich. Dieses Nachprüfungsverfahren wird in einer Rechtsverordnung geregelt. Dadurch bekommen Unternehmen und die Vergabestellen die Möglichkeit, Fehler im Vergabeverfahren mit Auswirkungen auf die Entscheidung rechtzeitig zu bereinigen.
In drei ostdeutschen Bundesländern – Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt – hat sich ein solches Nachprüfungsverfahren bereits bewährt. Wir wollen eine bundesweit einmalige und für Rheinland-Pfalz maßgeschneiderte Verfahrensordnung schaffen, in die die Erfahrungen der genannten Bundesländer einfließen. Die Nachprüfung soll mit so wenig Bürokratie wie möglich auskommen und nicht zu unnötigen Verfahrensverzögerungen führen. Das ist das Ziel, das wir uns gesetzt haben.
Das heute eingebrachte Gesetzesvorhaben schafft die Voraussetzungen für alle weiteren Schritte der Vergaberechtsreform im Unterschwellenbereich. Durch die vorgeschlagene Änderung des § 55 Landeshaushaltsordnung wird der bisherige Vorrang der öffentlichen Ausschreibung zugunsten eines Wahlrechts zwischen öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ersetzt. Der Entwurf enthält zugleich die inhaltsgleiche Anpassung des § 22 Gemeindehaushaltsverordnung für den kommunalen Bereich.
Diese Gleichrangigkeit folgt nicht nur dem bereits auf Bundesebene geänderten Haushaltsgrundsätzegesetz und der Bundeshaushaltsverordnung. Die Gleichrangigkeit zwischen öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb entspricht auch den diesbezüglichen Bestimmungen in der Unterschwellenvergabeverordnung und den Anpassungen in der Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Zudem enthält der Gesetzentwurf eine Ergänzung des Mittelstandsförderungsgesetzes, in dem die Grundlagen für das neue Nachprüfungsverfahren verankert werden.
Bei Gelegenheit der notwendigen Änderung des § 55 Landeshaushaltsordnung soll die Haushaltsordnung an weiteren Stellen entsprechend angepasst werden. Die Änderungen zeichnen die bundesweite Rechtsentwicklung nach oder werden entsprechend der Haushaltspraxis von uns für sinnvoll erachtet.
Mit Blick auf die sich leider etwas abkühlende Konjunktur ist die Reform, die wir heute diskutieren, von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Nicht zuletzt auch die bürokratielastigen und komplizierten Vergabeverfahren haben die öffentliche Hand als Auftraggeber für die Wirtschaft in den letzten Jahren etwas unattraktiver werden lassen. Diese Regelung anzupassen, ist daher überfällig, und genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um diese Anpassung anzugehen.
Es ist ein Schritt, der wenig kostet, aber sehr viel bringt. Ein modernes Vergaberecht steht nicht nur für einen effizienten Staat, sondern auch für fairen Wettbewerb, eine Stärkung der regionalen Wirtschaft und eine mittelstandsfreundliche Politik.
Der Titel „Landesgesetz zur Änderung haushalts- und vergaberechtlicher Vorschriften“ mag abstrakt sein, die positi
ven Auswirkungen der Reform werden aber ganz konkret vor Ort spürbar werden. Meine Damen und Herren, es ist ein ganz konkreter Beitrag zum Bürokratieabbau, der Unternehmen und die öffentliche Hand entlasten wird und der einen wichtigen Aspekt darstellt, jetzt in einer sich etwas abkühlenden Konjunktur neue Dynamik zu entfachen.
Wir kommen zur Aussprache über den Gesetzentwurf. Die erste Rednerin ist die Abgeordnete Dr. Köbberling für die Fraktion der SPD.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Landesgesetz zur Änderung haushalts- und vergaberechtlicher Vorschriften enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Wir ändern darin die Landeshaushaltsordnung, das Mittelstandsförderungsgesetz, das Landestariftreuegesetz und die Gemeindehaushaltsverordnung.
Warum nehmen wir so viele Änderungen auf einmal vor? Nun, sie dienen einem gemeinsamen Anliegen: der Mittelstandsförderung. Es gibt den Befund, dass sich zunehmend weniger mittelständische Unternehmen auf öffentliche Ausschreibungen bewerben. Dies, so wird kolportiert, liegt an zu hohen bürokratischen Anforderungen. Da muss man etwas tun. Mit diesem Gesetz wollen wir die Hürden ein bisschen senken.
Gleichzeitig wollen wir auch etwas für die öffentliche Hand tun. Selbstverständlich ist es sehr wichtig, dass sich mittelständische Unternehmen weiterhin auf öffentliche Ausschreibungen bewerben, damit die notwendigen Investitionen zeitnah umgesetzt werden und die dafür zur Verfügung gestellten Mittel abfließen können.
Was sieht das Gesetz also im Einzelnen vor? Es sind im Grunde zwei kommunizierende Röhren. Wir wollen auf der einen Seite das Vergaberecht vereinfachen. Auf der anderen Seite wollen wir aber durch diese Vereinfachung nicht die Transparenz verringern. Daher stellen wir korrespondierend dazu mehr Transparenz her.
Dem ersten Ziel der Vereinfachung dient eine Änderung in der Landeshaushaltsordnung, nach der künftig das offene Vergabeverfahren einem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gleichgestellt wird. Damit wird Bundesrecht nachvollzogen; denn der Bund hat die Bundeshaushaltssatzung bereits entsprechend geändert.
Zudem dient diesem ersten Ziel eine untergesetzliche Regelung – der Minister hat es angekündigt –, die das Ministerium vornehmen wird, um die Wertgrenzen für eine freihändige Vergabe zu erhöhen, damit nicht bei relativ niedrigen Schwellenwerten immer ein so aufwendiges bürokratisches Verfahren notwendig ist.
Dem korrespondierenden Ziel der Überprüfbarkeit dient eine Änderung im Mittelstandsförderungsgesetz: die Möglichkeit zur Einrichtung von Vergabeprüfstellen. An diese können sich Unternehmen in Zukunft bei vermeintlichen Vergaberechtsverstößen wenden. Diese Vergabeprüfstellen können einerseits streitschlichtend eingreifen, andererseits können sie das Verfahren bei Vergabeverstößen sogar aufheben.
Außerdem wird per Rechtsverordnung – der Minister hatte es erwähnt – ein wirklich durchgetaktetes Nachprüfungsverfahren eingeführt, wie wir es aus anderen Bundesländern bereits kennen. Dieses dient dazu, Vergabefehler zeitnah korrigieren zu können.
Alles in allem begrüßt die SPD-Fraktion diese Kombination aus einem einfacheren Vergabeverfahren mit niedrigeren Schwellenwerten und weniger Bürokratie einerseits, aber stärkeren Kontrollmöglichkeiten durch die Einführung des Nachprüfungsverfahrens und der Vergabeprüfstellen andererseits. Wir glauben, sowohl die öffentliche Hand als auch die Unternehmen werden davon profitieren.
Des Weiteren werden in der Landeshaushaltsordnung einige Änderungen vorgenommen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vergaberecht stehen, aber ebenfalls für mehr Transparenz sorgen. Die Änderungen im Landestariftreuegesetz und in der Gemeindehaushaltsverordnung vollziehen die eben genannten Änderungen nach und sind Folgen der vergaberechtlichen Änderungen in der Landeshaushaltsordnung.