Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Dabei wird nochmals festgestellt – das ist mir wichtig, weil es auch in der Diskussion kommen wird –, dass die rheinlandpfälzische Grenzpolizei nicht die Aufgaben der Bundespolizei übernehmen soll. Der Schutz der eigenen Grenzen ist eine der wichtigsten hoheitlichen Aufgaben eines Staates. Nehmen wir diese Aufgabe wieder wirklich ernst. Unterstützen Sie unseren Antrag zur Schaffung einer rheinlandpfälzischen Grenzpolizei.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die AfDFraktion eine rheinland-pfälzische Grenzpolizei schaffen. Wir haben eben schon im Redebeitrag des Fraktionsvorsitzenden Uwe Junge gehört, welche Schreckensszenarien hier gezeichnet werden. Es werden erneut Ängste vor Migration geschürt. Es werden auch Ressentiments gegen ein offenes Europa geschürt. All das verbindet die AfD mit ihrer Forderung nach einer rheinland-pfälzische Grenzpolizei.
Ich habe den Antrag zum Anlass genommen, mir einmal die Situation in der Eifel anzuschauen. Ich habe mit dem Kollegen Weber gesprochen. Einfallstor für illegale Drogen! Wie ist denn die Situation in der Eifel? Hier ist die Lage ruhig. Man kann nicht von einem Sicherheitsproblem sprechen.
Aber der Antrag zeigt erneut – das haben wir häufiger bei Forderungen der AfD –, dass die AfD einen Grundkurs in Rechtsstaatlichkeit und Föderalismus, aber auch in Polizeiund Europarecht braucht. Auch hier muss die AfD nachsitzen.
Schauen wir uns den Föderalismus an. Dieser sagt – das ist Kern des Föderalismus –, dass es eine Machtverteilung gibt. Wozu Machtzentrierung auch führen kann, das müsste die AfD wissen – na ja, bei Ihrem Geschichtswissen weiß ich das nicht –, aber eigentlich müsste es inzwischen jeder wissen, dass es auch um eine Machtverteilung geht und der Föderalismus ganz wichtig ist.
In unserem föderalen System haben wir 16 Landespolizeien, wir haben das BKA, die Polizei im Deutschen Bundestag und die Bundespolizei. Die Bundespolizei ist originär im Polizeigefüge für den Grenzschutz zuständig. Sie ist die Bundespolizei, ganz klar auch mit ihren Aufgaben belegt. Die rheinland-pfälzische Grenzpolizei so, wie Sie sie haben wollen, würde dieses föderale Kompetenzverteilungssystem untergraben und auch gegen das Grundgesetz und die darin vorgesehene Ordnung verstoßen.
(Abg. Uwe Junge, AfD: Die Bayern verstoßen gegen das Grundgesetz? Gegen das Völkerrecht wahrscheinlich auch noch!)
Genau, Stichwort Bayern, als hätte ich es geahnt. Schauen wir einmal nach Bayern, und schauen uns diese Bayerische Grenzpolizei an, diesen Rohrkrepierer, der dort vor der Wahl aus dem Köcher gezogen wurde. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof prüft derzeit, ob diese bayerische Regelung überhaupt verfassungsgemäß ist. Sie wollen, bevor eine solche Prüfung überhaupt abgeschlossen ist, einmal mir nichts dir nichts 250 oder 300 Polizistinnen und Polizisten in Rheinland-Pfalz an die Grenze verlagern. So sieht nicht seriöse Innenpolitik aus, sondern wieder einmal ein populistischer Schnellschuss, um die Bevölkerung zu verunsichern.
Die Erfahrungen aus Bayern – dort sind es rund 600 Polizistinnen und Polizisten, die der Grenzpolizei angehören – zeigen, dass rund 34 Personen seit Einrichtung der Grenzpolizei aufgegriffen wurden.
Die Straftaten, die Sie aufführen, sind auf die Schleierfahndung zurückzuführen. Das heißt, es sind nur 34 Personen, und denen stehen 600 Polizistinnen und Polizisten entgegen. Das ist tatsächlich keine Legitimation für die Schaffung einer landeseigenen Grenzpolizei. Auch die AfD vor Ort – ich möchte es eigentlich nicht zitieren, weil ich mich selten der AfD anschließe – hat es auch als populistisches Projekt der Staatsregierung dort bezeichnet. Aber was scheren die AfD einmal wieder Fakten, wenn sie eine populistische Forderung ins Plenum bringen kann?
Was sie auch macht, sie baut Parallelstrukturen auf. Es sind Parallelstrukturen, in denen die Bundespolizei und dann auch eine rheinland-pfälzische Grenzpolizei zuständig für den Grenzraum wären. Das ist nicht wirklich eine sinnvolle Ressourcenverteilung und auch nicht eine verantwortungsvolle Innenpolitik. Die 250 bis 300 Polizistinnen und Polizisten unserer Landespolizei sind an anderen Orten besser verteilt und nicht in einer absurden Grenzpolizei.
Ich muss auch ganz klar sagen, das ist wieder so eine klassische AfD-Nummer. Sie stellen damit die Fähigkeit der Bundespolizei infrage. Die Bundespolizei ist dafür zuständig. Man kann gerne im Bundestag darüber diskutieren, ob der Grenzkorridor ausgeweitet werden muss und ob die Personenanzahl bei der Bundespolizei ausreicht. Auch meine Fraktion hat dort mitdiskutiert. Es wurden jetzt die Zahlen aufgestockt.
Hier aber diese Kompetenzverteilung zu hinterfragen und damit gleich die Fähigkeiten der Bundespolizei infrage zu stellen, ist wieder einmal typische AfD-Masche.
Der vorliegende Vorschlag ist auch europarechtswidrig. Wenn wir uns den Schengener Grenzkodex anschauen, dann sagt er, dass keine Grenzkontrollen in Bezug auf Personen, ob regelmäßig oder unregelmäßig, stattfinden sollen. Sie würden mit dem vorliegenden Antrag dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis im Schengen-System einfach umkehren. Das ist europarechtswidrig.
Es zeigt erneut, dass die AfD das Schengen-Werk nicht verstanden hat oder nicht verstehen möchte. Ganz wichtig ist, polizeiliche Maßnahmen sind im Grenzbereich weiterhin möglich. Sie werden mit Ausgleichsmaßnahmen, Stichwort Schleierfahndung, auch ersetzt.
Das wird in Rheinland-Pfalz praktiziert. Wir haben eine hervorragende Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten
Frankreich, Luxemburg und Belgien, gemeinsame Streifen, gemeinsame Verkehrssicherheit. Wir haben die Situation im Griff, und wir brauchen keine Grenzpolizei à la AfD. Das würde nur unsere Kompetenzverteilung im föderalen System infrage stellen und ist auch fragwürdig im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit.
Verehrte Frau Schellhammer, es hilft uns in der Sache nicht weiter, wenn wir uns immer gegenseitig vorwerfen, wie populistisch unsere Ansinnen sind. Das ist reflexartig immer wieder Ihre Erwiderung zu unseren Anträgen. Natürlich nicht. Wir haben tatsächlich einen Bedarf zur Verdichtung der Kontrollen an unseren Grenzen. Das werden wir sehen. Wir haben jetzt – Sie sind darauf gar nicht eingegangen – tatsächlich einen stärkeren Zustrom über Spanien, Frankreich zu uns. Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen. Nur wer nicht vorbereitet ist, wird überrascht.
Natürlich traue ich unseren Bundespolizisten alles zu, was man ihnen nur zutrauen kann oder wozu sie auch in der Lage sind. Wenn die Kräfte aber zu gering sind und der Bereich überdehnt ist, dann werden sie den gesamten Bereich nicht abdecken können.
Es gibt einen Unterschied zur Bayerischen Grenzpolizei. Da gebe ich unseren Kollegen in Bayern recht, wenn sie sagen, das ist ein Placebo; denn dort ist einfach auf die vorhandenen Landespolizisten ein Hütchen draufgesetzt worden, das sind jetzt Grenzpolizisten. Nein, ich fordere mehr Polizeibeamte, also bis zu 300 mehr, die im grenznahen Bereich disloziert werden sollen und dort tatsächlich eine grenzpolizeiliche Aufgabe im Hinterfeld umsetzen sollen.
Ich glaube, es lohnt sich, darüber wirklich nachzudenken und die Dinge nicht reflexartig abzulehnen, sondern einmal über die Notwendigkeit eines solchen Bereichs nachzudenken. Zu den 12.000 Bundespolizisten, die neu bewilligt worden sind, habe ich nachgefragt. Ich kann die Zahlen nicht verifizieren, ob sie valide sind, aber die Bundespolizei rechnet damit, dass es in unserem Bereich am Ende etwa 10 bis 20 Beamte mehr ausmachen wird. Ob das ausreicht, möchte ich einmal bezweifeln.
Bitte lassen Sie uns diese Debatten, die für die Sicherheit unseres Landes wichtig sind, sachlich führen und nicht immer in dieser Art und Weise, wie Sie das hier tun.
Ich habe eben mit Recht und Gesetz, mit dem Europarecht, mit dem Föderalismus und unserem Grundgesetz argumentiert. Hier eine Unsachlichkeit festzustellen, da haben Sie wahrscheinlich wieder Ihre unterschiedliche Wahrnehmung an den Tag gelegt. Auf jeden Fall habe ich ganz eindeutig all dies erwähnt. Ich bin auf Schengen eingegangen und habe den Föderalismus erwähnt.
Sie haben nicht dargestellt, woher denn die 250 bis 300 Polizistinnen und Polizisten plötzlich kommen sollen. Sollen die vom Himmel fallen? Nein, sie würden aus dem jetzigen Personalkörper abgezogen werden. Wenn ich wirklich im Sinne der ressourceneffizienten Verteilung unserer Sicherheitskräfte argumentiere, dann kann ich nicht einfach hingehen und 250 bis 300 Polizistinnen und Polizisten aus dem regulären Dienst nehmen; dies vor dem Hintergrund, dass wir ein klares föderales System und eine klare Kompetenzverteilung haben. Da lohnt es sich noch nicht einmal, 5 Minuten darüber nachzudenken, um zu sehen, dass Ihr Vorschlag weder zielführend noch grundgesetzkonform ist, sondern nur wieder ein rechtspopulistischer Move Ihrer Partei ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade weil ich meine Heimat liebe, gerade weil ich Rheinland-Pfalz liebe, weil ich aber auch überzeugter Europäer bin, muss man sich hier hinstellen und in diesem Haus sagen – man kann es gar nicht oft genug sagen, und in dem Bereich, in dem ich mich auskenne und in dem ich sattelfest bin, nämlich im Bereich der Inneren Sicherheit, kann ich das aus Überzeugung sagen –, Ihre Anträge sind nicht populistisch, sie sind sinnfrei.
(Beifall der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Uwe Junge, AfD: Schon wieder!)
Man muss es ständig wiederholen. Es gab einmal einen großen römischen Denker, der immer sagte: „Ceterum censeo, Carthaginem esse delendam.“ Das müsste man bei Ihnen immer wieder anfügen.
Der uns vorliegende Antrag zeigt einmal mehr die Idee einer Abgrenzung zu unseren europäischen zentralen Nachbarn auf, die die AfD als Allheilmittel für die Sicherheit der Rheinland-Pfälzer propagiert. Sie springen mit einer großen Überschrift ins Feld: „Einführung einer Grenzpolizei in Rheinland-Pfalz“. Dann führen Sie in der Begründung richtige Statistiken an. Aber Sie pflegen die Statistiken einfach in ein falsches Umfeld ein. Sie bringen die Zahlen aus Bayern, das als einziges Bundesland 500 Landespolizisten zur Grenzsicherung abgestellt hat. Abgesehen davon, dass derzeit eine Popularklage gegen diese Abstellung läuft – – –
Vorhin haben Sie einem Gesetzentwurf nicht zugestimmt, weil Sie dachten, er sei nicht verfassungskonform. Da widersprechen Sie sich auch wieder selbst. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob Sie sich einmal die Landkarte angeschaut haben, wo eigentlich Bayern liegt, wer denn an Bayern und wer an Rheinland-Pfalz angrenzt. Auch da wären wir wieder bei einem Punkt, den Sie vorhin angesprochen haben. Sie haben den Kollegen vorgeworfen, sie würden nicht die Leute reden lassen, die Ahnung von irgendetwas haben. Sie haben einen Polizisten in Ihren Reihen sitzen. Aber scheinbar hat er nicht so viel Ahnung, als dass er hier sprechen darf.