Nein, Sie haben eben die Kita angesprochen, und ich wollte noch einmal darauf eingehen, dass Sie immer wieder sagen, der Staat würde die Eltern von der Betreuung her beschneiden.
Sie können das gerne im Protokoll nachlesen. Das ist, wie ich es schon oft betont habe, einfach falsch.
Es hängt mit der guten Arbeit zusammen, ob Eltern eine Wahlfreiheit haben oder nicht. Wir machen Angebote, damit sie das machen können.
Dann muss ich ehrlich sagen, es tut Ihnen, glaube ich, ziemlich weh, dass wir einen Spitzenplatz in dieser Studie einnehmen. Diese Studie ist auch von der UNKinderrechtskonvention abgeleitet.
Wenn Ihnen dann die Studie fragwürdig erscheint, scheint das eher mit Ihrer Ideologie zusammenzuhängen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, inhaltlich sind in der Sache die Argumente ausgetauscht worden.
Ich will nur auf den unsachlichen Beitrag der AfD eingehen. Sie wollen Kindern die Rechte verweigern. Sie wollen Kindern die Beteiligungsrechte verweigern.
und haben das Selbstbestimmungsrecht der Frau infrage gestellt. Sie setzen Schwangerschaftsabbrüche mit Tötungen gleich.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Unruhe bei der AfD – Abg. Michael Frisch, AfD: Artikel 2 Grundgesetz, mal gelesen? – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Grundgesetz? Hat der Probleme mit!)
Der Landesverband der AfD hat einen Vorsitzenden nicht gewählt, weil entsprechende NPD-Nähe gegeben ist, und dafür jetzt einen antidemokratischen Frauen- und Kinderfeind an der Spitze.
(Abg. Michael Frisch, AfD: Unverschämtheit! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie haben doch gar keine Ahnung von Demokratie!)
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Michael Frisch, AfD: Kümmern Sie sich um Ihre eigene Vergangenheit! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Traurige Gestalten! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ui, ui, ui! – Abg. Michael Frisch, AfD: Pfui!)
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende des dritten Teils der Aktuellen Debatte im Rahmen des Tagesordnungspunkts 2.
Bevor ich Punkt 3 der Tagesordnung aufrufe, darf ich weitere Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen, und zwar Mitglieder des CDU-Stadtverbands Hermeskeil. Herzlich willkommen bei uns im Plenarsaal!
Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/10658 –
Im Ältestenrat wurde besprochen, dass die Behandlung ohne Aussprache erfolgt. Ich will erläuternd ausführen: Aus der in der Drucksache 17/10658 enthaltenen Vorschlagsliste ist mit Wirkung zum 1. Februar 2020 ein ordentliches berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz auf die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit.
Zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz ist unter Buchstabe a der Drucksache 17/10658 der Präsident des Oberlandesgerichts, Bernhard Thurn, vorgeschlagen.
Meine Damen und Herren, wer stimmt der Wahl von Herrn Thurn zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit stelle ich fest, dass Herr Thurn einstimmig mit Wirkung zum 1. Februar 2020 zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist.
Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist und eine Abstimmung über den unter Buchstabe b der Drucksache enthaltenen Vorschlag entfällt.
Wahl eines ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 17/10714 –
Die einleitenden Worte zum vorherigen Tagesordnungspunkt gelten auch hier. Zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs RheinlandPfalz ist unter Buchstabe a der Drucksache 17/10714 Herr Professor Dr. Michael Hassemer vorgeschlagen.
Wer der Wahl von Herrn Professor Dr. Hassemer zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichts zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Herr Professor Dr. Hassemer einstimmig mit Wirkung vom 14. Februar 2020 zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist und die Abstimmung über den unter Buchstabe b der Drucksache 17/10714 enthaltenen Vorschlag entfällt.
Abwahl und Abberufung des vom Landtag als Mitglied des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung vorgeschlagenen Abgeordneten Joachim Paul Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10792 –
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit der Drucksache 17/10792 einen Antrag auf Abwahl und Abberufung des vom Landtag als Mitglied des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung vorgeschlagenen Abgeordneten Joachim Paul eingereicht. Der Antrag ist schriftlich begründet.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag – Drucksache 17/10792 –. Der Beschluss bedarf nach § 43 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags der einfachen Mehrheit. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Meine Damen und Herren, vielen Dank.
Damit stelle ich fest, dass der Landtag den Abgeordneten Joachim Paul mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD als Mitglied des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung abgewählt hat und der Landtag damit seinen Vorschlag vom 22. Juni 2016 zur Berufung des Abgeordneten Joachim Paul als Mitglied des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung zurückgenommen hat.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9794 – Zweite Beratung
Ich darf Sie kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren: Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung in der 86. Plenarsitzung am 22. August 2019 beraten. Es erfolgte eine Aussprache und eine Ausschussüberweisung federführend an den Sozialpolitischen Ausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss. Der Sozialpolitische Ausschuss hat ein Anhörverfahren durchgeführt und eine Empfehlung ausgesprochen. Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Meine Damen und Herren, ich darf um Wortmeldungen bitten. – Herr Abgeordnete Teuber hat sich für die Fraktion der SPD gemeldet. Bitte schön.