Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns ist aber wichtig, dass das Deutsche Kinderhilfswerk RheinlandPfalz eine überdurchschnittlich gute Kinderrechtearbeit attestiert. Das freut mich als Jugend- und Familienministerin außerordentlich.
Von den fünf Kinderrechten, die im Mittelpunkt der Pilotstudie standen, wurden die Umsetzung der Rechte auf Gesundheit, auf Bildung sowie auf Ruhe, Freizeit und Erholung besonders gut beurteilt. Dazu und zur Rede des Abgeordneten Frisch gibt es zwei Dinge zu sagen: Zum einen kann es nicht weiter verwundern, wenn die Rechte von geflüchteten Kindern nicht im Zentrum des Interesses der AfD stehen. Sie tun es aber sehr wohl für die Landesregierung; denn auch geflüchtete Kinder, die hier leben, sind Kinder, die Rechte haben und deren Rechte umgesetzt gehören, meine Damen und Herren.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und des Abg. Martin Brandl, CDU – Abg. Michael Frisch, AfD: Dafür brauchen wir keine Gesundheitskarte, das können wir anders organisieren!)
Zum anderen wurde gesagt, dass Rheinland-Pfalz insbesondere beim Recht auf Ruhe, Freizeit und Erholung einen Spitzenplatz belegt. Das ist wichtig; denn das ist genau der Punkt, der jetzt in der Diskussion angesprochen wurde. Das ist der Punkt, der sicherstellt, dass Kinder nicht in einem Hamsterrad stecken, sondern sie Zeit haben, Kind sein zu können, in matschige Pfützen zu springen oder das zu machen, was sie brauchen, um als Kind Erfahrungen zu sammeln und sich gut entwickeln zu können.
Wer die Ergebnisse genauer betrachtet, wird feststellen, dass die Ressorts der Landesregierung die Wahrung der Kinderrechte als gemeinsame Aufgabe verstehen und wahrnehmen. Das ist alles vorbildlich, aber man ist natürlich nie so gut, dass man nicht auch noch besser werden könnte. Und so zeigt die Studie auch, dass RheinlandPfalz bei der Umsetzung der Kinderrechte auf einem sehr guten Weg ist, es aber noch einiges zu tun gibt.
Der Entwicklungsbedarf in unserem Ländersteckbrief zeigt, wo wir noch besser werden können, um die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention vollständig umsetzen zu können. Ich möchte dazu sagen – das wurde eben schon genannt –, dass uns explizit ins Stammbuch geschrieben wird, wir brauchen das Wahlalter 16 für die jungen Menschen in Rheinland-Pfalz, um bei der Beteiligung von jungen Menschen vorwärtszukommen.
dass sie sich einen Rück – nicht Rück – Ruck geben, damit wir eine entsprechende Verfassungsänderung vorantreiben können.
Es würde im Übrigen auch dem Ansehen unseres Landes dienen, wenn wir endlich das Wahlalter 16 hätten.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: Jawohl!)
Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf zwei weitere Strukturelemente zum Beteiligungsrecht aufmerksam machen. Wir haben auf Landesebene bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz eine Ombudsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern eingerichtet.
Sie berät Kinder und Jugendliche über ihre Rechte und unterstützt sie bei der Suche nach Lösungen. Im kommenden Jahr wird es einen Landesjugendhilferat, ein neues Instrument, eine landesweite Interessenvertretung für und von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geben. Wir werden damit der Forderung, der Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe nachzukommen, gerecht und diese im nächsten Jahr umsetzen.
Zwei weitere Punkte sind mir noch wichtig. Das eine ist, wenn wir beim Thema der Kinderrechte wirklich weiterkommen wollen, braucht es ganz unbedingt auch die Kinderrechte im Grundgesetz.
Der jetzt vorliegende Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums geht unseres Erachtens nicht weit genug, wenn es darum geht, wirklich substanziell die Rechte von Kindern zu verankern. Auch daran wird weiter zu arbeiten sein, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, man sollte über die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ohne sie sprechen. Deshalb werde ich als Jugendministerin im kommenden Jahr ein großes Gesprächsforum für Kinder und Jugendliche anbieten, um mit ihnen gemeinsam zu beraten, was wir noch tun können, damit die Beteiligung noch besser umgesetzt wird.
Soweit ich das sehe, hat sich der Abgeordnete Frisch von der Fraktion der AfD in der zweiten Runde gemeldet. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vieles von dem, was Staat und Politik für Kinder tun, ist durchaus sinnvoll, und das tragen wir auch mit.
Zum einen müssen wir aber immer die Frage stellen, wie wichtig bestimmte Dinge für das Kindeswohl sind. Da sehe ich durchaus große Unterschiede bei den Indikatoren, die der Index benennt. Für mich – ich glaube, auch für die allermeisten Eltern und vor allem für die Kinder selbst – sind eben nicht der hohe Lebensstandard oder das Mitbestimmenkönnen in der Kita entscheidend, sondern es sind vor allem die Geborgenheit und die Liebe, die sie in der Familie erleben.
Das verändert dann schon sehr stark die Perspektive und führt doch zumindest in Teilen zu anderen Bewertungen, als die Studie sie vornimmt.
Zum anderen ist es natürlich ganz wesentlich, wer die Kriterien festlegt, an denen die Verwirklichung von Kinderrechten gemessen werden. Es ist doch kein Zufall, dass gerade Grüne und SPD die Ergebnisse der Untersuchung so loben; denn viele ihrer politischen Forderungen finden sich eins zu eins als Indikatoren in den einzelnen Bereichen.
Mit anderen Worten: Man setzt erst selbst die Maßstäbe und Kriterien für eine Prüfung und bejubelt dann nachher die guten Resultate, die dabei herausgekommen sind. So etwas nennt man selbstreferenziell.
(Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da schläft ja sogar die AfD ein!)
Vor allem aber ist es gefährlich, wenn nicht, wie im Grundgesetz vorgesehen, die Eltern entscheiden, was ihrem Kind guttut, sondern der Staat das über immer weiter ausgreifende Kinderrechte definiert. Genau aus diesem Grund gibt es erhebliche Widerstände gegen die zunächst gut klingende Forderung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
Zum einen brauchen wir das nicht, weil Kinder die gleichen Grundrechte haben wie alle anderen Menschen auch, und zum anderen besteht hier die große Gefahr, dass die Elternrechte – die im Übrigen gerade in der Kinderrechtskonvention eine große Rolle spielen – nachhaltig beschnitten werden.
Und weil auch die CDU inzwischen mit dabei ist, dieses Trojanische Pferd in die Stadt zu ziehen, sei darauf hingewiesen,
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist daran jetzt ein Trojanisches Pferd? Sitzen da Kinder drin?)
das Elternrecht werde hier zugunsten des Staats zurückgedrängt. Wir als AfD teilen diese Bedenken. Deshalb wird sich meine Partei auf allen politischen Ebenen diesem Vorhaben entschieden widersetzen.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sind Sie humanistisch gebildet oder nicht? – Abg. Michael Frisch, AfD: Bitte? – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wegen dem Trojanischen Pferd! Das war das falsche Bild! Ich frage nach Ihrer humanistischen Bildung! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Da spricht der Blinde von der Farbe, Herr Kollege Braun! – Abg. Michael Frisch, AfD: Da können wir gerne mal drüber reden, falls Sie auf gleicher Ebene sind!)
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Trojanische Pferd hat da eben nicht gepasst! – Abg. Michael Frisch, AfD: Doch, das hat genau gepasst!)
Herr Frisch, ich wollte mich noch einmal zu dem Punkt melden, den Sie immer wieder nennen. Vielleicht hören Sie dann auch zu, wenn ich mit Ihnen rede.
Sie haben mal wieder die Mär erzählt, dass Eltern durch den Staat beschnitten werden. Ich kann nur betonen: In Rheinland-Pfalz haben wir eine Wahlfreiheit. Wir haben weder eine Kindergartenpflicht noch die Pflicht, in eine Ganztagsschule zu gehen, oder die Pflicht bei der Inklusion. In allen drei Bereichen haben wir eine Wahlfreiheit.
Nein, Sie haben eben die Kita angesprochen, und ich wollte noch einmal darauf eingehen, dass Sie immer wieder sagen, der Staat würde die Eltern von der Betreuung her beschneiden.