Es ist nicht das Ergebnis einer Verschwörung, dass ARD und ZDF hier eine immer kleinere Rolle spielen, sondern
Der Medienstaatsvertrag untersagt nun diesen Plattformen, durch ein persönliches Angebot Einfluss auf journalistische Inhalte zu nehmen. Alles andere soll Diskriminierung sein. Nicht die Bürger entscheiden und nicht die Plattformen entscheiden also, sondern der Staat entscheidet, was hier diskriminiert wird. Das halte ich für sehr fragwürdig.
Das Zauberwort heißt „Public value“, „Gemeinwohl“. Bestimmte Inhalte mit einer behaupteten herausragenden Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung sollen leicht auffindbar sein und bei der Platzierung bevorzugt werden. In den Weiten des Netzes soll nun keiner mehr Reschke und Restle, Kleber und Hayali entkommen können. Auch nicht auf Netflix? Das werden wir Sie morgen fragen, Frau Ministerpräsidentin.
(Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Dann kann ich antworten! – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Laut Bayerischem Rundfunk fallen öffentlich-rechtliche Inhalte übrigens automatisch in die Kategorie des Gemeinwohls.
Der Medienstaatsvertrag folgt also einem weiteren offenkundigen Motto: „Not braucht Gebot.“ Wir wollen aber Regulierung nur, wenn sie absolut notwendig ist. Das ist Medienfreiheit, für die wir einstehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Immer dann, wenn sich die AfD Gedanken über Freiheit im Netz und Meinungsfreiheit im Allgemeinen macht,
drängt sich bei mir die Frage auf: Tut sie das, weil ihr ein ordentlicher Umgang im Netz wichtig ist, oder aus Angst, das eigene Geschäftsmodell könnte leiden?
Die AfD hat heute die Aktuelle Debatte mit dem Thema „Nach NetzDG und Uploadfiltern: Schränkt der Medienstaatsvertrag die Medien- und Meinungsfreiheit weiter ein?“ eingebracht. Allein der Titel ist schon etwas befremdlich, so vermischt er doch völlig verschiedene medienpolitische Themen miteinander.
Wir sprechen hier vom Medienstaatsvertrag, einer umfassenden Novellierung nach zuvor insgesamt 23 Rundfunkänderungsstaatsverträgen, der am 6. Dezember beschlossen wurde. Dieses Vertragswerk ist in einem breiten Dialogverfahren entstanden, was schon wieder dem reißerischen Titel der AfD widerspricht.
Im Vorfeld wurden zahlreiche Gespräche mit allen irgendwie Beteiligten geführt. Außerdem gab es zwei große Onlinebeteiligungsverfahren.
Im Sommer der Jahre 2018 und 2019 wurden die jeweiligen Entwürfe des Medienstaatsvertrags online gestellt, für jeden sichtbar und für jeden zu kommentieren. Das haben die Länder gemacht, weil es genau diese öffentliche Debatte braucht und wir darüber sprechen müssen, wie wir mit öffentlichen Kommunikationsräumen gemeinsam umgehen wollen.
Das Beteiligungsverfahren hat gefruchtet. Es gab über 1.300 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Verbänden und Unternehmen, die ihre Ideen zum Medienstaatsvertrag eingebracht haben. Das möchte ich nur einmal voranstellen, wenn man hier schon von der Einschränkung der Meinungsfreiheit spricht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Medienlandschaft hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Das kann wohl niemand bestreiten. Dass die Gesellschaft, die Wirtschaft und auch die Politik gefordert sind, Überlegungen darüber anzustellen, wie man auf diese Veränderung reagiert und sie mitgestalten kann, ist nur folgerichtig. Wir haben nicht nur neue Medienanbieter wie Streamingdienste, sondern auch neue Akteure wie Facebook oder Google, die immensen Einfluss auf die neue Medienlandschaft haben.
Damit einher gehen auch wirtschaftliche Herausforderungen. Sie wurden angesprochen. Wie können beispielsweise auch kleine Medienanbieter sichtbar und auffindbar bleiben? Die Regelmechanismen der Vergangenheit waren dafür nicht mehr zeitgemäß. Mit dem neuen Medienstaatsvertrag werden erstmals diese neuen Akteure wie Suchmaschinen oder soziale Medien reguliert. Im Gegensatz zur Meinung der AfD hat der neue Staatsvertrag genau das Ziel, Meinungsvielfalt durch erstens ein Transparenzgebot und zweitens ein Diskriminierungsverbot zu stärken.
Es soll beispielsweise für den Nutzer klar und nachvollziehbar sein, warum ihm welche Angebote angezeigt werden.
Dienste wie Facebook und Google, die fremde Inhalte verbreiten, sollen klarmachen, nach welchen Kriterien sie ihren Nutzern angezeigt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass einzelne große Anbieter die Deutungshoheit darüber bekommen, was Nutzer sehen. Das soll doch bitte immer noch dem Verbraucher selbst überlassen bleiben.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass es zum einen ein Transparenzgebot und zum anderen ein Diskriminierungsverbot gibt und auch kleine Medienangebote eine reale Chance haben. Gerade das bedeutet doch Meinungsvielfalt und kreative Chancengleichheit. Es gibt Bereiche in der Medienlandschaft, die reguliert werden müssen. Ich denke an den Jugendmedienschutz, der auch im neuen Medienstaatsvertrag angepasst wird. Wenn eine solche moderne Regulierung zum Beispiel im Bereich des Jugendmedienschutzes mit Zensur gleichgesetzt wird, lässt das tief blicken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein ausgewogener Kompromiss aller Bundesländer herausgekommen, den die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit ihrem Team der Staatskanzlei maßgeblich gestaltet hat und der am 5. Dezember einstimmig beschlossen wurde. Nach einem solchen langen und transparenten Prozess muss man dem Antragsteller der heutigen Aktuellen Debatte wirklich Motive der bewussten Desinformation und Verunsicherung unterstellen.
Ich freue mich auf den parlamentarischen Prozess und die intensive Befassung mit dem Medienstaatsvertrag in den kommenden Monaten. Dieser bietet auch die Möglichkeit, mit einer ganz breiten Öffentlichkeit in die Diskussion über Umgang und Regeln im Netz zu kommen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD tritt mit ihrer Forderung, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Stecker zu ziehen, und ihrem ständigen Schwadronieren über einen schlanken Bürgerfunk das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 fortwährend mit Füßen.
und damit mehr als 3 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind, von der medialen Grundversorgung einschließlich Sportschau und Fußball einfach abschneiden.
Ein Politiker der AfD bricht im deutschen Fernsehen ein Interview einfach ab, nachdem er mit der Forderung gescheitert ist, das Interview zu wiederholen. Ausgerechnet diese AfD kommt jetzt in diesen Landtag und sorgt sich um die Meinungsfreiheit, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der von den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen beschlossene Medienstaatsvertrag hat das klare Ziel, den Regulierungsrahmen für Hörfunk und Fernsehen den veränderten Nutzungsmöglichkeiten anzupassen, die eine durch die digitale Transformation bereits entstandene und weiter entstehende konvergente Medienwelt möglich macht. Eines muss man Ihnen wirklich einmal sagen: Auch und gerade in der digitalen Welt ist Meinungsfreiheit auf Regelungen angewiesen.
Ohne Regeln wird aus Meinung sehr schnell Extremismus und Fundamentalismus. Ohne Regeln wird aus Kritik sehr schnell Wut und Hass. Ohne Regeln wird aus Freiheit sehr schnell das Recht des Stärkeren und die Selbstzerstörung der Freiheit, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die klare Ansage des Medienstaatsvertrags ist deshalb: Wir wollen das Schicksal des Rundfunks und die Vielfaltssicherung nicht den neuen Plattform-Gatekeepern und ihrer Plattformökonomie überlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2018 die Gefahren der Netz- und Plattformökonomie für die Meinungsvielfalt und die Meinungsfreiheit eindringlich beschrieben und analysiert. Ein Mehr an privatem Rundfunk und ein Mehr an Anbietern führen für sich genommen gerade nicht zu Qualitäts- und Vielfaltssteigerung im Rundfunk.
Hinzu kommt die Gefahr, dass auch mithilfe von Algorithmen Inhalte gezielt auf Interessen und Neigungen zugeschnitten werden. Solche Angebote sind erkennbar nicht auf Meinungsvielfalt gerichtet, sondern dienen der Rationalität wirtschaftlicher Geschäftsmodelle, meine sehr geehrten Damen und Herren.