Es ist deshalb notwendig und richtig, Anbieter wie Netflix, Amazon Prime, Google TV oder Apple TV in die Regulie
Dadurch wird für die Nutzer der Zugang zu Inhalten mit besonderer Bedeutung für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess und deren Auffindbarkeit sichergestellt. Dabei geht es nicht nur, wie die AfD immer wieder zu suggerieren versucht, um Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der VAUNET – Verband Privater Medien positioniert sich zum Medienstaatsvertrag ebenso klar. Angesichts einer verschärften Verhandlungsmacht der Plattformen hält er es im Interesse der Inhalteanbieter mehr denn je für erforderlich, den Plattformen Regeln vorzugeben, die den Zugang und die Auffindbarkeit regeln und chancengleiche, nicht diskriminierende kommerzielle Konditionen sicherstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
VAUNET kommt zu dem Ergebnis, dass das mit dem Medienstaatsvertrag zu einem guten Teil gelungen ist. Die CDU-Fraktion ist davon überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die CDU-Fraktion wird die weiteren Beratungen konstruktiv begleiten.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war schon sehr überrascht, als ich den Titel der Aktuellen Debatte gelesen habe. Die selbst ernannte Alternative fragt: „Nach NetzDG und Uploadfiltern: Schränkt der Medienstaatsvertrag die Medien- und Meinungsfreiheit weiter ein?“
Überrascht bin ich vor allem vom eigentlichen Verfahren. Ich habe vernommen, dass die AfD eine Große Anfrage zu einem Teilbereich des Medienstaatsvertrags gestellt hat. Bevor der Landtag über den Medienstaatsvertrag unterrichtet wurde und Sie Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, beantragen Sie eine Aktuelle Debatte, in der Sie gleich mit einer Suggestivfrage urteilen, um morgen die Ministerpräsidentin erneut zu befragen. Das ist zwar Ihr gutes Recht, aber es hinterlässt bei mir einzig den Eindruck, dass Sie gar nicht an einer konstruktiven Debatte im parlamentarischen Verfahren interessiert sind.
Oder lag es vielleicht auch daran, dass Sie schnell ein anderes Thema brauchten, weil die Agrardebatte schon abgeräumt war?
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst den F.A.Z.-Kommentar von Michael Hanfeld vom vergangenen
Sonntag aufrufen. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Wenn sich alle auf die Schultern klopfen, in der Politik und in der veröffentlichten Meinung, und wenn scheinbar alle zufrieden sind, ist in der Regel Skepsis angesagt. Doch bei dem Medienstaatsvertrag (...) verhält es sich anders. Er ist tatsächlich der Meilenstein, von dem alle sprechen“, schreibt Herr Hanfeld.
Meine Damen und Herren, der Grund dafür ist schnell ausgemacht. Der Medienstaatsvertrag räumt die bisher geltenden Regelungen aus dem vergangenen Jahrtausend ab und greift die Realitäten des digitalen Zeitalters auf. Dass das erst im Jahr 2020 passiert, darf kritisch hinterfragt werden und entbehrt rund drei Jahrzehnte nach Entwicklung des World Wide Web nicht einer gewissen Komik. Umso wichtiger ist es aber, dass Medienanbieter in einer seither völlig veränderten Welt klare Regeln erhalten.
Meine Damen und Herren, ohne Zweifel war das ein langer Prozess auf dem Weg hin zu einem neuen Medienstaatsvertrag. Dabei gab es auch zwei Onlinebeteiligungen mit über 1.300 Eingaben, also eine sehr breite Beteiligung aus der Bevölkerung und von verschiedensten Institutionen. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Eingaben war es für die Länder sicher keine einfache Aufgabe, einen Konsens in dieser Angelegenheit zu finden.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben aber jetzt einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der die AfD auf den Plan ruft, um die Aktuelle Debatte zu beantragen. In der Begründung des Themas, das Sie in der morgen stattfindenden Befragung der Ministerpräsidentin aufrufen, steht geschrieben: „Das Gesetz soll eine zeitgemäße Regulierung ermöglichen, birgt aber Herausforderungen und Gefahren für die Medien- und Meinungsfreiheit.“ Einmal abgesehen davon, dass es sich um einen Vertrag und nicht um ein Gesetz handelt – da hat irgendwie die Geschäftsstelle geschlafen –, ist das schon eine steile These, wenn sie ausgerechnet von der AfD kommt.
Meine Damen und Herren, es ist noch nicht lange her, da haben wir auf offener Bühne erfahren, wie viel die AfD auf unverrückbare Werte wie die Medien- und Meinungsfreiheit gibt. Sie hat Anfang 2018 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der sich auf die Freilassung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel nach einem Jahr Haft in der Türkei bezog. Um es klar zu sagen: Seine Thesen sind nicht meine. Herr Paul, aber Ihre Fraktion hat im Deutschen Bundestag in diesem Antrag die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Äußerungen dieses Journalisten zu missbilligen.
Meine Damen und Herren, das ist verfassungswidrig. Herr Paul, wir sollen Ihnen Ihren letzten Satz glauben, dass Sie für Medienfreiheit sind. Es darf doch nicht der Eindruck entstehen, dass in diesem Land von staatlicher Seite direkt oder indirekt Zensur ausgeübt wird.
Dass es nun gerade die AfD ist, die eine Einschränkung der Medien- und Meinungsfreiheit anmahnt, ist in etwa so, als wenn Rechtspopulisten vor rheinland-pfälzischen Schulen die Regenbogenflagge hissen wollten. Meine Damen und Herren, dieses Haus braucht konstruktive Debatten über Medienpolitik, die wir in vielfältiger Weise führen.
Belehrungen von der rechten Seite, die sogar auf parlamentarischem Weg der Verfassung entgegenstrebende Anträge einbringt, braucht es nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Inhaltlich ist schon darauf hingewiesen worden, dass der neue Medienstaatsvertrag ein großer Wurf werden wird. Das ist auch nötig, weil wir neue Dinge – Plattformen und das Internet – mit einbinden müssen. Dass wir einen Vertrag, der für die Zukunft tauglich ist, vor uns haben, ist unbestreitbar, und wir werden im parlamentarischen Verfahren darüber noch reden.
Worüber ich heute allerdings reden möchte, ist, wie es dazu kommen kann, dass sich die AfD ans Pult stellt und eine Aktuelle Debatte beantragt, indem sie behauptet, sie sei die freiheitliche Partei, und die anderen Parteien in diesem Hause seien nicht freiheitlich.
Herr Blackshirt, Karl Ludwig Sand usw. – Das war übrigens ein Messerattentat, mit dem der Dichter von Kotzebue von Karl Ludwig Sand damals umgebracht wurde. Meine Damen und Herren von der AfD, Sie haben in Ihren Reihen Leute sitzen, die selbst nicht an einer Aufklärung über das, was sie getan und geschrieben haben, interessiert sind. Diese Leute – namentlich Herr Paul – stellen sich dann hierher und werfen dem Rest des Parlaments vor, sie würden Zensur betreiben wollen. Die Absurdität dieses Verfahrens muss festgehalten werden, meine Damen und Herren. Es ist doch an der Zeit, dass die AfD Konsequenzen zieht.
(Abg. Uwe Junge, AfD: Bleiben Sie beim Thema! Das geht Sie gar nichts an! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun! – Abg. Jens Guth: Natürlich! – Weitere Zurufe im Hause – Glocke der Präsidentin)
Dass Herr Paul sich hier hinstellt und das Parlament provoziert, einer, der selbst im Verdacht steht, rechtsradikale Thesen vertreten zu haben oder noch zu vertreten, ist kein Einzelfall in der AfD. In der Bundes-AfD gibt es faschistoide Äußerungen. Das wissen wir. Aber wenn dann jemand hier ans Mikrofon geht, Freiheit einfordert und den anderen demokratischen Parteien, die hier im Rund sitzen, vorwerfen will, sie würden Zensur befürworten und die Freiheit gerade im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und in den Medien einschränken wollen, dann ist das absurd, meine Damen und Herren. Deswegen sage ich auch nichts mehr weiter zu den Inhalten, die Herr Paul vorgetragen hat.
Ich glaube, es spricht für sich, dass derjenige, der von einem „Kasperletheater“ gesprochen hat, als er zu Recht abgewählt wurde, nicht derjenige ist, der uns hier zu sagen hat, was Freiheit ist und was nicht. Meine Damen und Herren, ich halte das nach wie vor für absurd.
(Abg. Dr. Timo Böhme, AfD: Sie können nur nicht mit anderen Meinungen umgehen! Das ist das große Problem!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich sage zunächst einmal herzlichen Dank für die Gelegenheit, dass wir hier heute schon über den Medienstaatsvertrag diskutieren können, haben wir ihn doch gestern Abend erst auf unserer Homepage rundfunkkommission.rlp.de hochgeladen, diesen Mantelvertrag bzw. Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland.
Aber, liebe Frau Becker, wir haben uns genauso wie Sie gewundert, weil wir uns auch die Überschrift der Aktuellen Debatte angeschaut haben. Die Vorunterrichtung in den 16 Länderparlamenten startet jetzt nach der Ministerpräsidentenkonferenz, in der Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Konsens erwirken konnte. Nun gehen wir durch alle 16 Landtage. Wir mussten aber gestern diesen förmlichen
Wir haben uns auch gewundert, was die Tonlage angeht. Wir haben aber dann hinter der Überschrift ein Fragezeichen gesehen. Offensichtlich stellt man die Frage, die genannt worden ist, ob etwas eingeschränkt wird, selbst infrage.
Die Zeit reicht heute in der Aktuellen Debatte nur aus, um ein paar Eckpfeiler des Medienstaatsvertrags darzustellen. Das möchte ich gerne tun. Wir nehmen nämlich europaweit eine Vorreiterrolle ein, indem wir die sogenannte Audiovisuelle Mediendienstrichtlinie, kurz AVMD, umsetzen. Damit ist Deutschland Vorreiter, „Germany in the Forecast“, so hieß es beim Brüsseler Mediengespräch Mitte November; denn wir schaffen es, dass wir in der neuen Medienwelt mit dem neuen Mediennutzungsverhalten auch die neuen Gatekeeper und Akteure in den Blick nehmen, die Suchmaschinen, die Smart-TV, die Sprachassistenten, die App-Stores, die Sozialen Medien.
Alle werden jetzt einer zeitgemäßen medienspezifischen Regulierung unterliegen. Dabei geht es uns um das Gebot der Transparenz und das Verbot der systemischen Diskriminierung. Das ist wichtig, um Meinungsfreiheit und kommunikative Chancengleichheit im demokratischen Europa zu sichern.
Es geht uns aber weiter um barrierefreie Angebote, und zwar in Richtung aller Medienanbieter, egal, ob öffentlichrechtlich oder privat organisiert. Es geht weiterhin auch um Anpassungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Wir nehmen nämlich auch die Video-Sharing-Plattformen mit in den Blick. Herr Paul, Sie haben eben selbst von den nutzergenerierten Inhalten gesprochen. User Generated Content muss auch Werten und Standards unterliegen; denn diese Dienste wie YouTube müssen ihre Anbieterverantwortung übernehmen. Sie sind längst nicht mehr nur technische Dienstleister.