Oh, Entschuldigung, Herr Staatsekretär. Das habe ich vergessen. Ja, es gab eine Kurzintervention des Abgeordneten Dr. Martin. Die kommt zuerst an die Reihe.
Herr Präsident, Herr Kollege Köbler, ich habe den Eindruck, immer wenn es bei Ihnen mit den Argumenten ein bisschen knapp wird, versuchen Sie, das auf irgendeine persönliche Schiene zu heben.
Es ist doch einfach – das muss ich schon sagen – eine enttäuschende Unterstellung, wenn Sie sagen, es lässt die CDU kalt, wenn Mieten steigen, die Wohnraumsituation angespannt ist und Menschen überfordert sind.
(Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD: Was haben Sie denn gemacht dagegen bis jetzt? – Abg. Christian Baldauf, CDU: Frechheit!)
gen muss ich es leider wiederholen: Es geht nicht um das Ob, es geht um das Wie. Ich verstehe überhaupt nicht, wie man das einfach ausblenden kann.
Die entscheidende Weichenstellung ist: Versuche ich, das mit den Instrumenten des Marktes zum Wohle derer, die die Wohnung brauchen,
Sie wählen diesen Reglementierungsweg. Wir sind für Marktwirtschaft, und zwar die Soziale Marktwirtschaft. Deswegen streiten wir darüber, aber nicht über das Ziel einer besseren Wohnraumversorgung. Herr Köbler, darüber, welcher Weg der bessere ist, kann man trefflich streiten.
Wenn ich mir aber einmal anschaue, was letztlich zum Erfolg führt, dann ist es nicht das Reglementieren. Vorhin wurde gesagt, die Umfrage bei Haus & Grund zeigt ganz deutlich, wohin die Reglementierungspolitik führt, nämlich dazu, dass es unattraktiv ist, zu vermieten, und damit gerade zum Gegenteil dessen, was wir alle wollen.
Herr Köbler, wenn Sie jetzt sieben Bundesländer aufzählen, die es schon haben, muss ich sagen, ich hatte, als wir die erste Lesung hatten, schon dezent darauf hingewiesen – vielleicht muss ich es für Sie noch deutlicher machen –, dass es ein Unterschied ist, ob man an der Ostsee eine Zweitwohnung hat, die dann vielleicht leer steht, oder einmal in Ludwigshafen etwas über Airbnb vermietet. Ich hatte auch klargemacht, dass man deswegen das, was die einzelnen Länder machen, nicht gleichsetzen darf.
Wenn Sie sagen, das Argument hinsichtlich der Existenzgründer ist an den Haaren herbeigezogen, dann frage ich Sie, warum alle Industrie- und Handelskammern geschlossen gegen dieses Gesetz gestimmt haben. Es scheint nicht an den Haaren herbeigezogen zu sein. Das Einzige, was bei Ihrer Aufzählung über die Zahl der Start-ups in den Ländern auffällt, ist: Rheinland-Pfalz ist bei der Zahl der Start-ups nicht so ganz vorne dabei. Daran sollten Sie einmal arbeiten.
Verehrter Herr Präsident, verehrter Kollege! Ich nehme das gar nicht persönlich. Ich stelle nur rein sachlich und nüchtern fest, was Sie gerade gesagt haben. Sie haben gesagt,
führt eben zu Durchschnittskaltmieten von 12 Euro in Mainz, zur Wohnraumverknappung, und er führt dazu, dass eine Familie bei uns über ein Drittel ihres Haushaltsnettoeinkommens für Mieten ausgeben muss.
(Abg. Dr. Timo Böhme, AfD: Sie haben doch die Nachfrage geschaffen, Herr Kollege! Sie schaffen die Nachfrage! – Abg. Hedi Thelen, CDU: Ihr Gesetz ändert das doch gar nicht!)
Dass sich eine Durchschnittsfamilie das Leben in den Städten nicht mehr leisten kann, hat die CDU im Bund unter Helmut Kohl noch zu verantworten, als damals die entsprechenden Bundesgesetze geändert wurden. Das ist die Misere, die wir jetzt erleben.
Die CDU in Rheinland-Pfalz sagt klipp und klar, das ist der richtige Weg. Wenn die Menschen es sich nicht mehr leisten können, dann sollen sie doch woanders hinziehen und aus den Städten hinausgehen.
Gut, das ist Ihr Weg. Das war jetzt eine klare Aussage. Damit kann man arbeiten und leben. Wir werden es den Menschen sagen. Wir werden ihnen sagen, wenn sie sagen, ich kann mir 13 Euro oder 14 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter in der Stadt nicht mehr leisten:
Ich weiß, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Union in den Städten schon meilenweit weiter sind. Aber es ist gut zu wissen, dass die CDU in Rheinland-Pfalz nicht daran interessiert ist, politische Maßnahmen zu unterstützen, die die Eindämmung der Mietpreisexplosion ein Stück weit reduzieren können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Druck auf den Wohnungsmarkt und
auf die Preise, gerade in vielen kreisfreien Städten, ist unbestreitbar hoch. Es ist daher unsere gemeinsame Verantwortung, zur Versorgung der Menschen mit gutem und bezahlbarem Wohnraum beizutragen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir betroffenen Kommunen deswegen neben den vielen anderen Maßnahmen der Landesregierung erfolgreich und konsequent ein weiteres Instrument an die Hand geben, um die Wohnungsmärkte zusätzlich zu entlasten.
Das Gesetz soll es Gemeinden mit Wohnraummangel ermöglichen, eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen, wenn diesem Wohnungsmangel nicht mit anderen, zumutbaren Mitteln in angemessener Zeit abgeholfen werden kann. Mit einer solchen gemeindlichen Satzung können zukünftig typische Zweckentfremdungstatbestände wie etwa die überwiegende gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum, eine Vermietung als Ferienwohnung oder sonst für Zwecke der Fremdbeherbergung über einen Zeitraum von zwölf Wochen pro Kalenderjahr hinaus, ein länger als sechs Monate andauernder Leerstand von Wohnraum oder auch dessen Beseitigung eingeschränkt werden.
Ich möchte abermals hervorheben, dass mit dieser Regelung lediglich ein gesetzlicher Rahmen geschaffen wird.
Ob und in welchem Umfang davon Gebrauch gemacht wird, entscheiden die Gemeinden vor Ort unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, die sich dort ergeben. Der Kollege Köbler hat für die Stadt Mainz eben die örtlichen Verhältnisse geschildert. Wir wissen aus der dortigen Kommunalpolitik, dass dieses Gesetz dort ersehnt wird und voraussichtlich davon Gebrauch gemacht wird.
Im Haushalts- und Finanzausschuss fand eine sehr ausführliche Anhörung statt. Die Anhörung hat eindeutig gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Lieber Herr Abgeordneter Martin, von der Opposition wird vorgetragen, es sei kein Bedarf für dieses Gesetz zu erkennen. So war unter anderem zu hören, die Problemlage stelle sich in Berlin und München – Sie haben das Argument gerade eben noch einmal wiederholt – nun einmal anders dar als in Ludwigshafen oder Landau.
Hierzu lassen Sie mich abermals betonen, dass gerade von den Kommunen die Forderung nach diesem Gesetz erhoben worden ist, in der Anhörung insbesondere vom Städtetag Rheinland-Pfalz. Insofern sei die Frage gestattet, wer, wenn nicht die Kommunen vor Ort, müsste es wissen, ob sie von diesem Gesetz Gebrauch machen und ob es notwendig ist?
Lassen Sie mich insofern noch eine Überraschung in Ihrem Redebeitrag – zumindest habe ich es als Überraschung empfunden, was Sie gesagt haben – erwähnen, dass nämlich die CDU bereit gewesen wäre, dem Verbot von Airbnb-Vermietungen zuzustimmen. Ich glaube, so ungefähr haben Sie es formuliert. Ich hoffe, ich überschreite nicht gerade Ihre Wortwahl.
Ich sage nur eines: Ein solches Verbot von Airbnb, unabhängig von der Frage, ob Wohnungsnot besteht oder nicht, wäre viel, viel schwieriger durchzusetzen gewesen als dasjenige, was wir letztendlich auf den Weg bringen wollen.
Ein Wort noch zur gewerblichen Nutzung. Sie haben als Beispiel gewählt, dass in einer 2- oder 3-Zimmer-Wohnung ein Start-up gegründet und dann ein Zimmer als Büro oder für die Start-up-Aktivitäten verwendet wird. Das ist dann immer noch kein Entzug von Wohnraum. Es bleiben nämlich immer noch zwei oder zumindest ein Raum übrig, in dem ich wohne. Insofern entsteht kein Entzug von Wohnraum.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, bei einem solch existenziellen Thema wie der ausreichenden Versorgung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mit gutem und bezahlbarem Wohnraum muss jedes mögliche Instrument genutzt werden. Die Landesregierung hat bereits konsequent gehandelt und schon viele erfolgreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zu nennen sind insbesondere die vielfältigen Programme zur Wohnraumförderung, die ständig angepasst und optimiert werden.
Über die Arbeit des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen wurde in den vergangenen Jahren mit allen Akteuren am Wohnungsmarkt vieles erreicht. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung und die Kappungsgrenzenverordnung leisten einen Beitrag dazu, dass wir in RheinlandPfalz keine so stark steigenden Mieten haben.
Das Ihnen vorliegende Gesetz ist Teil dieser Gesamtstrategie der Landesregierung, um bezahlbaren Wohnraum in Rheinland-Pfalz zur Verfügung zu stellen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.