Zu einer weiteren Kurzintervention, dieses Mal zu den Ausführungen des Herrn Staatssekretär Dr. Weinberg, erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Böhme.
(Heiterkeit der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist eine Ehre, die Verwechslung!)
Herr Staatssekretär Weinberg, ich will nur eines klarstellen, weil das vielleicht eben in der Hitze des Gefechts nicht ganz deutlich geworden ist: Ich habe – um Gottes willen – nicht gesagt, wir hätten ein Verbot von Airbnb mitgetragen. Im Gegenteil, ich habe bei der Frage zur Gesamtgüterabwägung als ein Kriterium, ob sich bei 0,04 % dieses Zweckentfremdungsverbot selbst in Mainz überhaupt rechtfertigen lässt, schon deutlich gemacht, wir sind nicht per se gegen Airbnb. Ich habe darauf hingewiesen, dass das auch erhebliche Vorteile für die Stadtgemeinschaft hat.
Was ich gesagt habe, ist: Die CDU wäre bei jedem Versuch dabei, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen klassischer Hotellerie und Airbnb – stellvertretend für andere private Plattformen – herzustellen;
Dann habe ich gesagt, dieses Gesetz zielt gar nicht darauf ab, diesen fairen Wettbewerb herzustellen. Deswegen verstehe ich das Argument des Kollegen Roth nicht.
Zweitens: Sie haben mein Beispiel mit dem Start-up aufgegriffen. Sie werden es nicht glauben, aber ich habe den Gesetzentwurf nun einmal auch gelesen. Deswegen habe ich mein Beispiel extra so gewählt, dass es eine 2-ZimmerWohnung ist, bei der das Büro im größeren Zimmer eingerichtet wird. Das heißt, über die Systematik sind wir uns doch einig. Letztendlich war das schon ein entscheidendes Kriterium der Industrie- und Handelskammern, das mir auch einleuchtet.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Beratungen dieses Gesetzentwurfs in zweiter Beratung.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Da die Ausschussempfehlung auf unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs lautet, darf ich den Gesetzentwurf – Drucksache 17/10082 – in zweiter Beratung zur Abstimmung stellen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Für Enthaltungen ist kein Raum. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf zum Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen wurde.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung gibt,
den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben! – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke schön. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen wurde.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/10288 – Zweite Beratung
Ich darf Sie kurz über das Ausschlussverfahren informieren. Die erste Beratung des Gesetzentwurfs erfolgte in der 91. Plenarsitzung des Landtags am 23. Oktober 2019. Es erfolgte eine Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend – und den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – mitberatend – sowie an den Rechtsausschuss. Der Innenausschuss hat ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Bevor ich das Wort erteile, darf ich auf der Tribüne noch Herrn Manuel Gonzalez willkommen heißen. Er ist Vorstandsmitglied beim DRK Rheinland-Pfalz. Herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Rettungsdienstgesetz regelt bereits seit über 40 Jahren und damit mit einer langen Kontinuität als Teil des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes unseren effektiven Rettungsdienst.
Mit dem vorliegenden Gesetz wurde nun auf aktuelle Entwicklungen eingegangen. Dabei wurden viele verschiedene, zum Teil sehr unterschiedliche Stellungnahmen berücksichtigt, eingearbeitet oder Kompromisse gesucht, was sicherlich auch den langen Zeitraum erklärt, den die Novellierung in Anspruch genommen hat.
Wir hatten am 5. Dezember 2019 im Innenausschuss eine Anhörung, bei der die Anzuhörenden mit hoher Fachkompetenz das Gesetz aus ihrem jeweiligen Blickwinkel
beleuchteten. Das Gesetz wurde übereinstimmend positiv bewertet, und es wurde hervorgehoben, dass viele Veränderungsbedarfe und Anregungen im Gesetz berücksichtigt wurden.
Meine Damen und Herren, tragende Säulen in unserem Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz sind unsere Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-UnfallHilfe, Arbeiter-Samariter-Bund und Malteser Hilfsdienst, die eine hervorragende Arbeit leisten. Hierfür ein ganz großer Dank!
Die für Deutschland und insbesondere für Rheinland-Pfalz besondere Kombination von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellt eine Ausnahme in Europa dar. Deshalb war es so immens wichtig, dass die rheinland-pfälzische Bundesratsinitiative zur Schaffung einer Bereichsausnahme für den Rettungsdienst im europäischen und nationalen Vergaberecht erfolgreich war. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die vergaberechtlichen Regelungskompetenzen erstmalig in einem Landesrettungsdienstgesetz in vollem Umfang genutzt und die bevorzugte Übertragung des Rettungsdienstes an die Sanitätsorganisationen vergaberechtssicher geregelt.
Meine Damen und Herren, in den zurückliegenden Jahren kam es immer wieder zu Engpässen bei Krankentransporten, da zum Beispiel Krankentransportwagen oft auch für Krankenfahrten genutzt wurden. Das Gesetz präzisiert jetzt noch genauer die Unterscheidung von Krankenfahrten und Krankentransporten.
Allerdings lassen Meldungen aus Berlin aufhorchen. Der neue Entwurf zur Reform der Notfallversorgung von Jens Spahn sieht vor, auch den Krankentransport von der Notfallrettung zu entkoppeln und abrechnungstechnisch und einsatztaktisch mit den Krankenfahrten auf eine Stufe zu stellen. Dies, obwohl der Europäische Gerichtshof im Februar letzten Jahres nochmals die Anwendbarkeit der Bereichsausnahme auf den Krankentransport bestätigt hat.
Nach den Vorstellungen von Minister Spahn würde dieser ganze Bereich als soziale Dienstleistung aus der Bereichsausnahme fallen. Das würde zu weitreichenden Einschränkungen führen
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es! – Staatsminister Roger Lewentz: Daran müssen wir gegenseitig arbeiten! – Abg. Christian Baldauf, CDU: Könnt Ihr ja mal ablehnen!)
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch eine Anmerkung zu einer Begründung der CDU für die Ablehnung
des Gesetzes machen. Herr Dr. Gensch, Sie haben im Großen und Ganzen im Gesundheitsausschuss den Gesetzentwurf begrüßt, sich dann aber bei der Abstimmung enthalten und wollten sich wegen der Hilfsfrist nochmals mit der Fraktion besprechen.
Im Innenausschuss haben Sie dann als CDU den Entwurf abgelehnt, ohne Ihre Vorstellungen zur Hilfsfrist mitzuteilen. Ich darf hier feststellen, dass die Rettungswagen im Übrigen heute im Landesdurchschnitt bereits in 7 Minuten am Unfallort sind. Die Hilfeleistungsfrist ist eine reine Planungsgröße. Sie ist damit als Qualitätskriterium wenig nutzbar.
Wer keine Daten wie beispielsweise die Dispositionszeit, Ausrückzeit, Fahrzeit, Übergabezeit erhebt, der weiß auch nicht, wo die Schwächen im Rettungsdienst sind. Wer sie nur dokumentiert, ohne Maßnahmen abzuleiten, hilft dem Rettungsdienst auch nicht.
Bereits heute ist Rheinland-Pfalz eines der ganz wenigen Bundesländer, die ihre rettungsdienstlichen Daten landesweit erfassen und auswerten. Mit der Einführung einer gemeinsamen Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst von Ministerium und Krankenkassen wird der Weg einer konsequenten Qualitätssicherung im Sinne des Patientenwohls fortgesetzt, ein wichtiger und richtiger Schritt in die Zukunft.
Das Festhalten an starren Fahrzeiten, die teilweise nicht einmal überprüft werden, halten wir für rückständig und nicht zielorientiert. Es ist davon auszugehen, dass auf der Basis des bisherigen Qualitätsmanagements in RheinlandPfalz in den kommenden Jahren Rettungswachen an mehreren neuen Standorten gebaut werden. Begünstigt werden diese Maßnahmen auch von der neu eingeführten solidarischen Finanzierung von Rettungswachen. Außerdem soll der kommunale Anteil künftig mit Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich gefördert werden können,