Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnetenkollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Wir beschäftigen uns heute in zweiter Beratung mit dem Landesgesetz
zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Die Finanzaspekte, die dieses Gesetz betreffen, wird mein Kollege Gordon Schnieder im Anschluss an meine Ausführungen zum Rettungsdienstgesetz darlegen.
Frau Scharfenberger, Sie hatten es erwähnt, es ist ein Gesetz, in dem auch sinnvolle Dinge aus der Vergangenheit nachvollzogen werden. Das ist keine Frage. Vieles, was im praktischen Alltag schon seit Jahren umgesetzt und angewandt wird, wird jetzt gesetzgeberisch in diesem Rettungsdienstgesetz nachvollzogen. Das sind die unstrittigen Teile dieses Gesetzesvorhabens.
Frau Scharfenberger, Sie hatten es auch schon angesprochen, es geht um Änderungen des europäischen und nationalen Vergaberechts, die Änderungen im Rettungsdienstgesetz notwendig machten. Es geht um die Vorschriften zur personellen Besetzung der Rettungsmittel, unter anderem in § 22 des aktuellen Entwurf des Rettungsdienstgesetzes geregelt. Hier mussten Anpassungen vorgenommen werden.
Wir begrüßen auch einzelne Aspekte dieses Gesetzes, unter anderem, dass die Organisierte Erste Hilfe, die First Responder, erstmalig im Rettungsdienstgesetz erwähnt werden und in den Leitstellen Voraussetzungen geschaffen werden, die Alarmierung dieser First Responder zu verbessern.
Gerade als Mediziner muss man sagen, dass solche First Responder in ihrer Bedeutung gerade bei Wiederbelebungsmaßnahmen, bei denen es auf jede Sekunde ankommt, gar nicht hoch genug einzuschätzen sind und es oftmals die Einzigen sind, die den Patienten in einem lebensrettenden Zeitintervall erreichen können. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Aber, Frau Scharfenberger, in einem Punkt muss ich Ihnen widersprechen. Wir können tatsächlich einen ganz zentralen Punkt dieses Gesetzesvorhabens nicht mittragen. Wir halten die im Gesetz festgeschriebene rheinlandpfälzische Hilfeleistungsfrist von 15 Minuten de facto bezogen auf die reine Fahrzeit für unzureichend.
Wenn Sie von Planungsgröße sprechen, Frau Scharfenberger, so zeigt sich gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern, dass Rheinland-Pfalz mit dieser Zeitvorgabe Schlusslicht ist. Wir haben die längste Hilfeleistungsfrist von allen Bundesländern, und das in einer Zeit, in der sich die gesundheitliche Versorgung im Wandel befindet. In einer Zeit, in der sich die Krankenhauslandschaft fundamental verändert, in einer Zeit, in der die flächendeckende medizinische ärztliche Versorgung im ländlichen Raum immer schwieriger umzusetzen ist, ist das aus unserer Sicht nicht zu akzeptieren.
Aus unserer Sicht muss gerade jetzt unter diesen veränderten Rahmenbedingungen in der Gesundheitspolitik die Notfallversorgung überall in Rheinland-Pfalz deutlich schneller gewährleistet sein als bisher, und das auch ge
Hier brauchen wir uns nicht auf Durchschnittswerte zu beziehen, sondern das muss gesetzgeberisch festgelegt werden.
Es kann aus unserer Sicht nicht sein, dass das Krankenhaus in ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz verschwindet, der Hausarzt aufhört und dann auch noch in einer existenziellen Notlage der Rettungswagen 20 Minuten braucht, bis er vom Telefonanruf an auch tatsächlich vor Ort ist.
Was dabei möglich und praktisch umsetzbar ist, gerade auch im Hinblick auf die Anstrengungen, die die Nachbarbundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen in der letzten Zeit unternommen haben, werden wir als CDU Rheinland-Pfalz in den nächsten Wochen und Monaten noch einmal intensiv prüfen.
Fakt ist aber, der jetzigen Regelung können wir in dieser Form auf keinen Fall zustimmen. Es ist aus unserer Sicht eine anspruchslose Fortschreibung des Ist-Zustands ohne Berücksichtigung der sich verändernden Ausgangslage.
Zur Ausfüllung des zweiten Teils der Redezeit der CDU erteile ich dem Abgeordneten Schnieder das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun obliegt es mir noch, auf die Änderungen im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) einzugehen.
Noch im August letzten Jahres kam aus den Reihen der Landesregierung, dass man alle Änderungen des LFAG im Jahr 2019 in ein Gesetz packt. Schon in dem Plenartagen im Oktober letzten Jahres sah man, dass man genau diesen Teil im Zusammenhang mit dem Rettungsdienstgesetzes herausgelöst hat. Also muss es auch nach Ansicht der Landesregierung eine ganz zentrale und sehr inhaltlich bindende Wirkung haben.
Sie sprechen selbst im Gesetz von einem Finanzbedarf für Investitionen im Bereich des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes von 150 bis 200 Millionen Euro in den folgenden Jahren. Als Finanzierungsgrundlage nehmen Sie vordergründig die Feuerschutzsteuer. Wenn diese nicht ausreicht, dann befrachten Sie in altbekannter Manier den kommunalen Finanzausgleich.
Meine Damen und Herren, die Feuerschutzsteuer ist, glaube ich, der falsche Anpack. Zum einen darf die Feuerschutzsteuer nur zur Förderung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes genutzt werden. Aber gerade das Rettungsdienstgesetz enthält die organisatorischen und finanziellen Bestimmungen für den Notfall- und
Krankentransport und dient dem gesundheitlichen Bevölkerungsschutz. Das heißt, Kosten und Investitionskosten, die aus diesem Bereich kommen, können von Ihnen über die Feuerschutzsteuer rein rechtlich gar nicht abgedeckt werden.
Dann reicht doch das Volumen gar nicht aus. Nach der Förderrunde 2019 blieben gerade einmal 8 Millionen Euro aus der Feuerschutzsteuer tatsächlich für Fahrzeuge und Gerätehäuser vor Ort übrig. Der Rest wurde durch andere Kosten belastet, insbesondere Befrachtungen vom Land, die immer wieder der Feuerschutzsteuer immanent sind. Das sind Personalkosten in der ADD. Das sind auch Personalkosten im Bereich der Landesfeuerwehrschule, die man vielleicht eher dem Bildungsbereich zupacken sollte, statt die Feuerschutzsteuer zu belasten; denn der Antragstau liegt bereits jetzt bei über 50 Millionen Euro.
Wenn Sie weitere Kosten über die Feuerschutzsteuer abwickeln wollen, steigt diese Bugwelle nur weiter an. Sie werden weder den Kameradinnen und Kameraden vor Ort gerecht, noch den Ausführungen und Änderungen aus dem Rettungsdienst.
Als Notanker dient wiederum die Befrachtung des kommunalen Finanzausgleichs, ohne die Finanzausgleichsmasse anzupassen. Das heißt, Sie verbessern erneut den eigenen Landeshaushalt auf Kosten der Kommunen auf 150 bis 200 Millionen Euro in den nächsten Jahren. Sie befrachten bereits im jährlichen Durchschnitt den kommunalen Finanzausgleich mit über 400 Millionen Euro. Jetzt kommen diese 150 bis 200 Millionen Euro on top.
Was heißt das? Die Empfänger der Schlüsselzuweisungen B2 sind diejenigen, die das zahlen. Das sind die kreisfreien Städte. Das sind die Landkreise, denen Ihre Kommunalaufsicht mit Unterstützung des Rechnungshofs bereits heute sagt, geht mit den Umlagen hoch und hebt die Realsteuersätze. – Also werden die Bürgerinnen und Bürger zu Hause das auslöffeln, was Sie ihnen hier einbrocken.
Ich möchte noch ein Letztes erwähnen. Ich glaube auch, Sie machen es sich zu einfach, einfach davon zu sprechen, dass die Konnexität überhaupt nicht ausgelöst wird. Ja was denn sonst? Sie werden doch gerade durch diese Gesetzesänderungen eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung ändern und anpassen.
Wenn Sie das tun, löst das Konnexität aus. Ich hoffe, dass man auch diesen Bereich von den entsprechenden Stellen rechtlich prüfen lässt.
Wir lehnen aus den von Herrn Kollegen Dr. Gensch gegannten Gründen, aber insbesondere aus den Finanzierungsgründen diesen Gesetzentwurf ab.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf war Gegenstand der 91. Sitzung des Landtags Rheinland-Pfalz im Oktober letzten Jahres. Er war Gegenstand mehrerer Ausschusssitzungen, und zwar des Gesundheits-, des Rechts- und des Innenausschusses. Es wurde ein umfangreiches Anhörverfahren durchgeführt. Damit dürften die wesentlichen Argumente für und gegen den vorliegende Gesetzentwurf ausgetauscht sein.
Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auf die wesentlichen Ausführungen beschränken, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden. Es wäre auch aufgrund der beschränkten Redezeit ohnehin nicht möglich, jetzt auf alle Aspekte einzugehen, schon gar nicht in der Tiefe, wie es in den erwähnten Ausschusssitzungen geschehen ist und wie es ein derart umfangreicher und inhaltlich wichtiger Gesetzentwurf auch erfordert.
Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, wurde auf veränderte rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen reagiert. Das war schlichtweg erforderlich, teilweise auch dringend geboten, etwa im Hinblick auf das Berufsfeld des Notfallsanitäters. Bereits seit dem 31. Dezember 2014 werden keine neuen Rettungsassistenten mehr ausgebildet.
Wir begrüßen nochmals auch ausdrücklich, dass vorliegend von der in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, die Anwendung des europäischen Vergaberechts auszuschließen. Das ist sehr gut, meine Damen und Herren.
Wir begrüßen, dass rechtliche Grundlagen für die Organisierte Erste Hilfe geschaffen wurden. Auch die Regelungen, die der Entlastung des Rettungsdienstes und der Notärzte dienen, sind insgesamt zu begrüßen.