Wahl von Vertreterinnen und Vertretern des Landtags Rheinland-Pfalz in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/10712 –
Gemäß der Übereinkunft im Ältestenrat erfolgt dies ohne Aussprache. Wir stimmen also jetzt direkt über den Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP ab. Vorgeschlagen sind die Abgeordneten Martin Haller, Dr. Adolf Weiland, Ellen Demuth und Cornelia Willius-Senzer. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Das ist einstimmig der Fall.
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds in den Verwaltungsrat des Südwestrundfunks Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/10815 –
Auch in diesem Fall gibt es eine direkte Abstimmung über diesen Wahlvorschlag. Vorgeschlagen sind die Abgeordneten Alexander Schweitzer als Mitglied und Jutta BlatzheimRoegler als stellvertretendes Mitglied. Wer auch diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Auch das ist einstimmig der Fall.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/10917 –
Wir stimmen direkt über den Wahlvorschlag ab. Vorgeschlagen ist die Abgeordnete Nina Klinkel. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Dann ist auch das einstimmig der Fall.
Wahl eines Mitglieds des Landtags in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/10988 –
Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Christoph Spies. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Auch das ist einstimmig der Fall.
Vorgeschlagen sind die Abgeordneten Christoph Spies und Heiner Illing. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Auch das ist einstimmig der Fall.
Wahl eines stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/11053 –
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser Drucksache, die Ihnen vorliegt, ist eine Vorschlagsliste enthalten, bei der es darum geht, mit Wirkung vom 1. Februar 2020 ein stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu wählen. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz für die Dauer von 6 Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit.
Zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Buchstabe a) dieser Drucksache der Präsident des Landgerichts Markus Gietzen vorgeschlagen. Ich frage deshalb: Wer stimmt der Wahl von Herrn Gietzen zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu? – Danke schön. Das ist einstimmig der Fall. Die Fragen, wer dagegen ist und wer sich enthält, erübrigen sich.
Ich stelle deshalb fest, dass Herr Gietzen einstimmig mit Wirkung vom 1. Februar 2020 zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist. Weitere Abstimmungen entfallen dementsprechend.
Landesgesetz zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/10031 –
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – Drucksache 17/11087 –
Ich darf Sie noch kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 88. Sitzung am 18. September 2019 statt. Dazu wurde ausgesprochen. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – federführend – und außerdem an den Rechtausschuss überwiesen. Es gab ein Anhörverfahren im zuständigen federführenden Ausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin, Sie haben es eben vorgelesen, leider ist die Einsicht bei den regierungstragenden Fraktionen – bei der SPD, der FDP und den Grünen – auch über das Anhörverfahren und über die Diskussion nicht gewachsen.
Bevor die Grünen das Gesetz geändert haben und jetzt der Änderung, um es wieder rückgängig zu machen, nicht mehr zustimmen, haben wir den Wald als besonders schutzwürdig angesehen und – gemeinsam in diesem Hause – immer gesagt : Wenn jemand Wald vernichtet, weil eine Straße gebaut werden muss, weil – jetzt neu – ein Windrad oder eine große Straße gebaut werden muss, dann wird verpflichtend neuer Wald angepflanzt, sodass die Menge, also die Hektarzahl des Waldes sowie die Anzahl der Bäume konstant bleiben.
Das wurde dann verändert, indem man gesagt hat: Nein, wir führen dann ökologische Maßnahmen im Wald durch, aber man muss nicht mehr anpflanzen.
Der Hintergrund ist ganz einfach, und der Hintergrund, warum es heute abgelehnt wird, ist derselbe: Wenn man
Windräder im Wald baut, braucht man ein bisschen Wald. Ja, Herr Braun, man braucht ein bisschen Wald, und den müsste man dann ersetzen. Wenn man den ersetzen muss, wird es ein Stück teurer, als wenn man einfach eine ökologische Maßnahme durchführt.
Aber selbstverständlich, Frau Höfken, auch wenn Sie „Ne“ sagen, aber selbstverständlich. Deshalb wollt Ihr das nicht.
aber bei der FDP – gut, bei der FDP gibt es so vieles, was manchmal heute nicht mehr verständlich ist – war ich so gespannt auf den Antrag für die Aktuelle Debatte morgen.