Protokoll der Sitzung vom 29.01.2020

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Früher war alles besser!)

Es wurde vom Parlamentarischen groß angekündigt, dass wir zu dem Thema „Messstellen“ reden würden, aber da kommt auch nichts. Also, bei der FDP verstehe ich es nicht,

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Messstellen im Wald, oder was?)

und bei der SPD verstehe ich es schon gar nicht.

(Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP)

Weil – man höre und staune – die gleichen Parteien, die heute, nein morgen hier vorschlagen werden, dass wir den Wald mit Heilwald noch einmal ein Stück aufwerten, sind aber dagegen, dass man Wald ausgleicht.

Ich will hier nicht allzu viel aus der Anhörung erzählen, kann Ihnen aber nur eines sagen:

(Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP)

Die von denjenigen, die dagegen sein sollten, vorgeschlagenen Experten waren in der Anhörung in ihrer Meinung ziemlich labil.

(Staatsministerin Ulrike Höfken: Ach ne!)

Der eine glaubte, man kann immer Wald anpflanzen, egal ob mit Genehmigung oder ohne. Der andere glaubte, man muss im Wald etwas ändern, aber nicht den Wald schützen. Insofern kam die Anhörung eindeutig zu dem Ergebnis – sowohl der Waldbau-Präsident, wie ich ihn einmal nenne, als auch der Professor kamen eindeutig zu dem Ergebnis –, wenn man Wald erhalten will, dann muss man es so machen: Dann muss man sagen, wenn Wald vernichtet wird, weil man den Boden für andere Sachen braucht, muss Wald angebaut werden. Nicht mehr und nicht weniger steht hinter dem Gesetzentwurf.

Ich bin schon etwas enttäuscht, weil – zu Recht – immer von Klimaschutz geredet wird.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich halt es echt nicht mehr aus! Komm, hör auf!)

Ja, Herr Braun, ich kenne Ihre Meinung. Ihre Meinung ist: Ein Windrad ist besser als 1.000 Waldbäume. Das ist aber Quatsch.

(Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einfach zur Sache!)

Das ist nämlich wirklich Quatsch. Ja, das ist bei Ihrer CO2Bilanz. Das ist wirklich Quatsch, was Sie da erzählen.

Aber der Wald ist für uns – gerade auch für RheinlandPfalz – so wichtig, dass sogar der Bund und auch das Land – zu Recht – viel Geld in die Hand nehmen, um ihn zu schützen.

Insofern ist meine herzliche Bitte: Überlegt es Euch doch noch einmal. Was steckt denn drin? Worin bestehen denn Eure Probleme damit, dass man den Wald mit Wald ausgleicht?

Also noch einmal: Worum geht es? Es geht darum, dass wenn ich 1 ha Wald abholze und eine Straße oder ein Windrad da hinbaue,

(Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dann 1 ha Wald irgendwo, wo es genehmigt wird – am besten am Rand des Waldes und nicht in der freien Flur –, aufgeforstet werden muss.

Darum geht es also, und das lehnt Ihr ab, weil Ihr sagt: Es ist uns egal, wie viel Wald wir haben, Hauptsache wir können unsere ökologischen Maßnahmen durchführen und unsere Windräder bauen. –

Das ist ein bisschen wenig. Es wäre schon gut, wenn Ihr Euch da bekehren lassen würdet und auf die Idee kämt, dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zuzustimmen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Nico Steinbach.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Direkt vorweg: Der Gesetzentwurf der CDUFraktion und die vorgesehene Neufassung des § 7 im Landesnaturschutzgesetz ist für die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung nicht erforderlich und wird deswegen unsererseits abgelehnt.

Die naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen stellen auf die Wiederherstellung der durch Eingriffe beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds

ab. Die Funktionserreichung ist gerade bei nur sehr langfristig entwickelbaren Lebensräumen, wie Wälder sie nun einmal sind, durch Neuanpflanzungen in überschaubaren Zeiträumen nicht zu erreichen. Das Naturschutzgesetz zielt daher begründet auf die ökologische Aufwertung vorhandener Altbestände ab. Das ist das Kapitel im Naturschutzgesetz.

An dieser Stelle ist aber ein ganz wichtiger Hinweis notwendig; denn die naturschutzrechtlichen Regelungen stehen nicht im Widerspruch zu den waldrechtlich gebotenen Ersatzaufforstungen im Zusammenhang mit einer Waldrodung oder einer Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart. Dies sind die Regelungen im Landeswaldgesetz. Diese wurden, anders als von der CDU-Fraktion behauptet, im Landeswaldgesetz nicht gestrichen und gelten weiterhin fort.

Gemäß § 14 Landeswaldgesetz kann die Genehmigung zur Umwandlung davon abhängig gemacht werden, dass Antragstellende Ersatzaufforstungen nachweisen. In Gebieten mit überdurchschnittlich hohen Waldanteilen soll eine Ersatzaufforstung nur verlangt werden, wenn ihr gewichtige Belange, insbesondere in der Agrarstruktur, nicht entgegenstehen.

Wir haben hier, um das klar auszudrücken, eine andersherum lautende Priorisierung. Es ist auch im Naturschutzgesetz als Kompensation natürlich weiterhin möglich, Ersatzaufforstungen zu tätigen. Die Priorisierung ist an erster Stelle Aufwertung und an zweiter Stelle die Ersatzkompensation.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das ist eben falsch, darum geht es!)

Die Regelungen im Landeswaldgesetz gelten weiterhin fort.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das ist falsch!)

Es wurde im Anhörverfahren deutlich, dass insbesondere die Vertreter der landwirtschaftlichen Branche, die beiden Bauernverbände, die aktuelle Regelung ausdrücklich befürworten.

(Zuruf des Abg. Michael Billen, CDU)

Herr Billen, diese Interpretation, die Sie gerade aus der Anhörung zitiert haben, kann man so nicht stehen lassen.

Die Forstbehörden als Untere Naturschutzbehörden haben eine hohe Sensibilität und sind im Bereich der Ersatzaufforstungen sehr vorausschauend tätig, indem es viele Möglichkeiten gibt, zwischen Waldneuanlage oder der Einstellung in die vorauslaufende Waldneuanlage, sprich in das Waldkonto. Waldbestände werden auch im Ersatz aufgeforstet, wo es vor Ort erforderlich und möglich ist. Das ist mit Sicherheit – da sind wir nicht weit auseinander – eine sinnvolle Möglichkeit.

Noch einmal: Landesnaturschutzgesetz und Landeswaldgesetz sind zweierlei Paar Schuhe. Im Landeswaldgesetz wurde nie eine Änderung zulasten des Walds vorgenommen. Die Regelungen gelten, wie gerade zitiert, weiter

fort. Es gibt, wie erwähnt, lediglich eine Priorisierung im Naturschutzgesetz.

(Abg. Michael Billen, CDU: Warum? Warum, Herr Kollege?)

Schaut man sich die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in Rheinland-Pfalz an, muss man auch anerkennen, dass sich der Waldbestand im Land kontinuierlich auf heute rund 42 % der Landesfläche erhöht hat. Das ist gut und richtig so. Dazu sind insbesondere natürlich die Leistungen unserer Landesforstbehörde Landesforsten und der Gemeinschaftsforstämter zu nennen, die in den drei Besitzarten eine ganz, ganz wichtige Aufgabe übernehmen.

Summa summarum ging es der CDU mit dem Gesetzentwurf wahrscheinlich lediglich darum, mit der Verschiebung der Rangfolge einen kleinen forstpolitischen Sturm im Wasserglas anzustoßen; denn unsere höchst professionelle rheinland-pfälzische Forstwirtschaft leistet in Gestalt der gerade erwähnten Gemeinschaftsforstämter das, was erforderlich ist.

Die CDU möchte wahrscheinlich in der momentan leider depressiven forstpolitischen Lage in unseren Forstbetrieben auf Teufel komm raus mit einem Tätigkeitsnachweis aufwarten, welcher jedoch vor Ort total an der Praxis vorbeigeht und nicht erforderlich ist.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion spricht die Abgeordnete Nieland.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Wir haben den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes im Plenum und in den Ausschüssen debattiert und die Stellungnahmen der verschiedenen Interessenverbände hören können.

Im Wesentlichen geht es bei dieser Frage um eine Wiederaufforstungspflicht nach vorheriger Rodung, vor allem durch öffentliche Träger. Nach einer dauerhaften Abholzung oder Rodung sollten daher Ausgleichsflächen durch die Vergrößerung bestehender Waldgebiete geschaffen werden. Neu angelegte Waldinseln sind zwar zu begrüßen, können diesen Zweck aber nicht gleichwertig erfüllen. Auch die ökologische Aufwertung von Waldflächen erweist sich allzu oft als unzureichend.

(Abg. Marco Weber, FDP: Quatsch!)