Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Gemeldet hat sich der Kollege Steinbach von der Fraktion der SPD. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Landeswaldgesetzes. Konkret geht es um drei Änderungen und Ergänzungen. Ich möchte beginnen mit der ersten, mit der Einfügung einer Option zur Einführung von Heil- und Kurwäldern.

In § 1 des Landeswaldgesetzes verfolgt man das Ziel, den Wald in seiner Gesamtheit dauerhaft zu erhalten, und nennt als Wirkungen neben der Nutz- und Schutzfunktion insbesondere auch die Erholungswirkung. Das Gesetz sieht bisher jedoch noch keine Möglichkeit vor, auf Antrag von Waldbesitzenden einen Kur- und Heilwald einzurichten.

Heilwald – zur Definition für diejenigen, die sich vielleicht erstmals damit beschäftigen – dient in der Natur als Behandlungsraum für therapeutische Nutzung bei speziellen Indikationen. Als „Therapie unter Bäumen“ möchte man beispielsweise in Lahnstein diese Option in Zukunft nutzen. Deshalb sind sicherlich auch der Oberbürgermeister, Herr Labonte, und der Vertreter des Forstamts anwesend; denn sie wollen als zweite Kommune überhaupt in Deutschland eine solche Option nutzen. Dort soll nämlich ein offizieller Heil- und Kurwald eingerichtet werden.

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Ich denke, dies auch zur Freude unseres Innenministers, der in seiner Heimatregion als Schirmherr für dieses Projekt fungiert und sich maßgeblich für diese Gesetzesänderung eingesetzt hat. Auf der Lahnhöhe sollen nämlich in alten Buchenwäldern in Zukunft kranke Menschen behandelt werden können. Ich denke, das ist eine gute, eine sinnvolle Einrichtung. Das Ganze ist medizinisch fundiert

und ohne Esoterik. Das muss man an dieser Stelle noch einmal sagen.

Das ist eine ganz besondere Änderung des Landeswaldgesetzes; denn dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, um durch anschließende Rechtsverordnung des zuständigen Ministeriums, Frau Ministerin Höfken, einen klaren Rechtsrahmen schaffen zu können, der insbesondere für die Voraussetzungen, aber auch für die Qualitätsanforderungen wichtig ist, damit ein klares Qualitätsbild geschaffen wird, sodass dieser Heilwald klaren Bedingungen folgen kann.

Das ist sicherlich auch für andere Kommunen interessant, die einen Schwerpunkt im Reha- und Gesundheitsbereich haben. Daher ist das eine sinnvolle Ergänzung.

Die zweite Änderung ist in § 25 des Landeswaldgesetzes vorgesehen. Dort wird die Waldpädagogik einen weiteren Schwerpunkt einnehmen. Waldpädagogik umfasst waldbezogene Umweltbildung. Alle Lernenden werden hier in die Lage versetzt, verantwortungsvoll die Ökosystemleistungen des Waldes zu erfahren und zukunftsfähig zu denken und zu handeln. Wir kennen alle das Stichwort „Nachhaltigkeit“ aus dem Wald. Hier kann natürlich mit einer umfassenden Waldpädagogik gerade in Zeiten des Klimawandels und dessen Folgen darauf praktisch geantwortet werden.

Die dritte Änderung ist gerade aus kommunaler Perspektive auch eine sehr wichtige Änderung. Hier geht es um die Entlastung der körperschaftlichen Forstbetriebe von Beförsterungskosten, also von Kosten für die Revierleitung. Kommunale Betriebe, welche in ihrer mittelfristigen Betriebsplanung – sprich in der Forsteinrichtung – einen Hiebsatz von weniger als drei Festmetern je Hektar Holzbodenfläche aufweisen, werden in Zukunft um die pauschalen Beförsterungskosten entlastet. Sie werden stattdessen die Dienste der staatlichen Beförsterung über kostendeckende Gebührensätze erstatten. Sie werden also nur noch dann, wenn ein Hieb stattfindet und nicht mehr pauschal, wie das in den allermeisten Gemeinden der Fall ist, an den Personalkosten beteiligt. Damit wird, was bisher nur Gemeinden mit weniger als 50 ha Betriebsfläche möglich war, eine wesentlich größere Schar an Gemeinden in diesen Genuss kommen.

Wir sind sehr stolz darauf, eine praktische Unterstützung für die kommunalen Waldbesitzer anbieten zu können. Das ist insbesondere für die Betriebe von großer Wichtigkeit, die sich im letzten und vorletzten Jahr aufgrund der Kamalitäten mit ihren Forstbetrieben in einer sehr, sehr schwierigen finanziellen Lage befanden. Hier wird es teilweise keine Holzerlöse geben. Hier wird es teilweise keine Erträge, sondern nur Kosten geben. Deshalb ist das eine deutliche Entlastung, die – das muss man auch erwähnen – das Land einen deutlich einstelligen Millionenbetrag kosten wird. Ich denke, das ist aber eine wichtige praktische Maßnahme, um die Nachhaltigkeit – sprich den Wiederaufbau des Waldes –

(Glocke des Präsidenten)

zu unterstützen, sich darauf konzentrieren zu können und die finanziellen Möglichkeiten dafür zu schaffen.

Vielen Dank.

Nun erteile ich das Wort dem Abgeordneten Lammert für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Änderung des Waldgesetzes. Ich will es vorneweg sagen: Die CDU steht den Änderungen sehr positiv gegenüber. Es handelt sich, wie der Kollege Steinbach schon ausgeführt hat, im Grunde genommen um drei große Gebiete, nämlich den Kur- und Heilwald, die Waldpädagogik und die kostendeckenden Gebührensätze.

Ich darf mit dem ersten Gebiet beginnen. Wir haben mit der Aufnahme eines sogenannten Kur- und Heilwaldes, den man ausweisen kann, etwas ganz Neues in RheinlandPfalz. Ich denke, das ist schon etwas Besonderes. Bislang besteht für Waldbesitzende nicht die Möglichkeit, sogenannte Heil- und Kurwälder auszuweisen.

Der Kurwald – das ist schon beschrieben worden – dient der gesundheitsfördernden Breitenwirkung, wie im Gesetz beschrieben, während der Heilwald als Behandlungsraum für therapeutische Nutzungen dienen soll.

Das ganze ist im Übrigen in der Tat – wer sich da ein bisschen schlau macht – medizinisch absolut fundiert, und es ist, wie der eine oder andere vielleicht auf den ersten Blick zu meinen scheint, keine Esoterik.

Nein, dahinter steckt schon etwas Grundsätzliches; denn ein offizieller Heilwald muss auch ganz spezielle Kriterien erfüllen. Das kann man nicht einfach so werden, sondern es bedarf einer bestimmten Luftqualität, bestimmter Ruhezonen, eines unebenen Geländes und der entsprechenden passenden Baumarten. Es gilt also, eine ganze Vielfalt an Kriterien zu erfüllen, um überhaupt einen Kur- und Heilwald – ich habe mich damit ein bisschen beschäftigt – einzurichten. Das ist also etwas wirklich Positives.

So etwas gibt es aktuell in der Tat in Deutschland und sogar in Europa im Grunde genommen nur auf der Insel Usedom.

(Abg. Marco Weber, FDP: Ja!)

Die hatten den ersten.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Und in Lahnstein!)

Jetzt, genau. In Usedom wurde es vom Land Mecklenburg-Vorpommern intensiv unterstützt und lief unter anderem als Wirtschaftsförderung.

Da gibt es sehr, sehr viele Gäste. Ich darf einfach einmal zitieren, was man auf der Homepage von Usedom über den Heilwald lesen kann: „Naturliebhaber jeden Alters, Kurgäste an der Ostsee und gestresste Manager aus Politik und Wirtschaft

(Heiterkeit bei der FDP)

nutzen die natürliche Heilkraft der Bäume zur Waldtherapie oder zur Meditation.“

(Zurufe der Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Nico Steinbach, SPD)

Ja, also Sie sehen, wenn Sie einmal irgendwann der Politik überdrüssig sind, werden wir dort dann irgendwann geheilt und vielleicht auf einen guten Weg gebracht.

(Beifall des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Das ist also etwas Positives für uns.

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Ich will das schon ernsthaft sagen. Warum soll das, was dort im Norden der Republik gerade auch für den Tourismus gut funktioniert, nicht auch in Rheinland-Pfalz funktionieren? Deswegen begrüßen wir das ausdrücklich.

Die Stadt Lahnstein und ihre Vertreter mit Oberbürgermeister Peter Labonte sind oben auf der Tribüne anwesend. Sie haben das schon seit längerer Zeit betrieben und auch Roger Lewentz und mich – das will ich sagen – mit eingebunden. Ich freue mich daher und glaube, dass wir jetzt miteinander das eine oder andere auf den Weg bringen können, und kann sagen, dass wir dieses Projekt auch gerne fördern.

In Lahnstein soll dann ein Mischwald, eine schon etwas größere Fläche in der Größe von etwa 30 Fußballfeldern, genutzt werden. Das Projekt würde sich dort perfekt anbieten, gerade auch für psychische oder Herz-KreislaufErkrankungen, die dort behandelt werden können. Es werden derzeit entsprechende medizinische aber auch forstgutachtliche Dinge erstellt, um dieses Projekt überhaupt anschieben zu können.

Ich freue mich – das will ich schon deutlich sagen – ebenso wie Herr Roger Lewentz, dass der erste Heil- und Kurwald vielleicht in meinem Heimatlandkreis Rhein-Lahn-Kreis entsteht. Ich denke, das ist auf jeden Fall etwas Schönes.

Von dieser Seite wünsche ich auch den Initiatoren viel Erfolg. Da steckt noch viel Arbeit dahinter, aber dort hat sich ein gutes Team gebildet. Ich bin sicher, dass wir auf einem tollen Weg sind, und wünsche viel, viel Erfolg.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Roger Lewentz)

Der zweite Punkt im Gesetz beschäftigt sich mit der Möglichkeit der Waldpädagogik. Auch das ist absolut zu begrüßen. Es ist gut, Bildung und Lernprozesse zu fördern. Ich sage meinen Kindern auch immer, sie sollen ab und zu einmal das Handy wegstecken und in den Wald gehen. Das täte vielen Kindern gut.

Waldpädagogik wäre vielleicht am besten dort aufgehoben, wo kein WLAN-Empfang und kein Netz ist. Ich weiß, das Netz ist in Rheinland-Pfalz eigentlich flächendeckend vorhanden,

(Heiterkeit bei der CDU)

aber vielleicht finden wir ja noch eine kleine Lücke, in der kein Netz ist,

(Beifall des Abg. Thomas Weiner, CDU – Staatsminister Roger Lewentz: Das muss ins Protokoll!)

damit die Kinder sich wirklich die Bäume ansehen und nicht nur aufs Handy schauen.

Das sage ich schon ernsthaft. Es ist ab und zu auch einmal schön, einen Baum zu umarmen. Mein Hund macht das auch täglich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der dritte Punkt im Gesetz ist durchaus sinnvoll. Aktuell ist es so, dass die Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden können, ob die Revierleitung durch staatliche Bedienstete oder eigene Bedienstete durchgeführt werden kann. Beim Revierdienst durch staatliche Bedienstete erstatten die Kommunen dem Land für die Durchführung der forstbetrieblichen Aufgaben anteilige Personalkosten, und Gebührensätze werden dann immer an den Holzumsatz angepasst.

Bis jetzt war das nur bei Körperschaften mit weniger als 50 ha produzierter Holzbodenfläche möglich. Zukünftig soll das bei drei Festmetern pro Jahr pro Hektar berücksichtigt, also durchaus auf etwas größere Bereiche ausgeweitet werden.

Ich denke, das ist eine finanzielle Entlastung gerade der körperschaftlichen Forstbetriebe bei geringerem Holzertrag, unabhängig von der Fläche. Das ist aufgrund der Situation im Wald und der schlechteren Erträge durchaus eine sinnvolle Geschichte.