Das wurde auch von verschiedenen Experten in der schon erwähnten Anhörung im Innenausschuss sehr deutlich. Wir Grüne haben uns klar für die Stärkung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge eingesetzt, beispielsweise in einem einstimmigen Beschluss auf unserem Parteitag im Frühjahr 2019. Daher ist es umso erfreulicher, dass wir nun gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern diesen Weg gehen können: Straßenausbaubeiträge werden nun grundsätzlich wiederkehrend erhoben.
für uns auf der Hand. Wiederkehrende Beiträge sind sozial verträglich, sie sind fair und für alle Beteiligten gut planbar. Für uns war und ist es wichtig, dass die Kommunen bei dieser Umstellung auf wiederkehrende Beiträge auch unterstützt werden. 40 % der Kommunen in Rheinland-Pfalz erheben bereits die Ausbaubeiträge wiederkehrend. Wir kennen die Erfahrungen dieser Kommunen bei der Umstellung. Diese Erfahrungen werden wertvoll sein für die Kommunen, die jetzt umstellen müssen.
Kernfrage dieser Debatte – das wurde vorhin auch von der CDU aufgeworfen – ist die Frage der „Umverteilung“. Dazu möchte ich einmal sagen, die Kernfrage ist: Wollen wir, dass der kommunale Straßenausbau durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer finanziert wird, oder wollen wir, dass der kommunale Straßenausbau, der vor Ort entschieden wird, durch alle Steuerzahlerinnen und alle Steuerzahler finanziert wird?
Da sind wir ganz klar, es ist eine kommunale Aufgabe, hier die Straßen zu ertüchtigen, und das soll auch kommunal finanziert werden. Das halten wir für sozial verträglich, fair und planbar.
Welche Änderungen werden im vorliegenden Gesetzentwurf angestrebt? Wir haben es bereits gehört, auf einmalige Straßenausbaubeiträge wird mit Wirkung vom 1. Januar 2024 verzichtet, und grundsätzlich wird auf die wiederkehrenden Beiträge umgestellt. Die Kommunen müssen also vor Ort eine dementsprechende Satzung erlassen.
Dass das die Kommunen vor rechtliche Schwierigkeiten stellt, weiß ich aus Gesprächen mit der Praxis. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Kommunalverwaltungen dabei unterstützen, dass sie eine rechtssichere Satzung vorlegen, und das werden wir auch tun, indem wir mit 5 Euro je Einwohnerin und Einwohner die Kommunen dabei unterstützen und zusätzlich die juristische Beratung bei den kommunalen Spitzenverbänden vorsehen.
Es sind hoch juristische Fragen, die die Grundlage für diese Satzung sind. Es ist gut, dass wir die Kommunen dabei unterstützen, dass sie rechtssicher diesen wichtigen Weg gehen können.
Die Vorteile der wiederkehrenden Beiträge sind – wir haben es an dieser Stelle schon häufig wiederholt, aber ich mache es sehr, sehr gerne –: Die kommunale Selbstverwaltung bleibt in vollem Umfang erhalten. Es wird vor Ort festgelegt, welche Straße saniert wird, und sie wird auch vor Ort finanziert.
Durch die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge können wir nämlich das vermeiden, was wir als Abgeordnete auch aus Zuschriften kennen, nämlich vereinzelte soziale Härten, die durch die Einmalbeiträge entstanden sind.
Die beitragsfähigen Kosten für den Umbau und die Sanierung werden nicht mehr auf einzelne Anlieger umgelegt, sondern auf viele starke Schultern verteilt.
Natürlich gilt, je größer die Abrechnungseinheit, desto größer die Anzahl der zahlenden Anlieger und desto geringer der wiederkehrende individuelle jährliche Beitrag. Auch das haben wir in der Anhörung an dem Beispiel in Mainz gehört. Wir wissen aber auch von vielen anderen Kommunen, wie zufrieden sie mit dem System sind.
Insgesamt kann man sagen, dass wir grundsätzlich durch die Umstellung des Systems auf wiederkehrende Beiträge die sozialen Härten entschärfen und die Kosten fair und sozial gerecht auf viele Schultern verteilen können. Wir stellen dabei auch eine Finanzierung der Kommunen sicher, damit sie bei der Verwaltungsaufgabe, die jetzt vor ihnen liegt, unterstützt werden.
Dadurch wird aber auch die Selbstverantwortung unserer Städte und Dörfer gestärkt. Deshalb begrüßen wir Grüne es sehr, dass wir diesen Gesetzentwurf mit unseren Koalitionspartnern heute vorlegen durften.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die andauernde Diskussion um die Zukunft der Straßenausbaubeiträge hat zu einer Verunsicherung der Betroffenen und der Kommunen vor Ort geführt. Deswegen begrüße ich ganz ausdrücklich den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Nicht nur, weil er inhaltlich die richtigen Punkte setzt, sondern auch, weil er jetzt Klarheit und Planungssicherheit schafft.
dass sich beitragspflichtige Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen mit hohen, grundsätzlich auf einmal zu zahlenden Ausbaubeiträgen konfrontiert sehen. Herr Schnieder, diese können natürlich jetzt schon durch Ratenzahlung und Stundung abgemildert werden. Diese Möglichkeiten gibt es heute schon gesetzlich. Besser ist es jedoch – darauf haben wir schon immer hingewiesen –, dass wiederkehrende Beiträge der Weg sind, der die Betroffenen langfristig und zukunftssicher entlastet. Genau das – die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge – sieht der vorliegende Gesetzentwurf nun vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, spätestens seit der Expertenanhörung am 19. Juni 2019 hätte eigentlich jedem klar sein müssen, dass eine vollständige Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen keine Lösung ist. Die Experten haben mehrfach vorgetragen, dass die Kosten des Straßenausbaus im Falle einer vollständigen Abschaffung über Steuern finanziert werden müssten. Vorrangig ginge es dann wohl um eine Erhöhung der Grundsteuer. Selbst wenn das Land die Finanzierung übernehmen würde, müssten Leistungskürzungen an anderer Stelle erfolgen. Wir haben eben auch über Rechnen gesprochen, jeder Euro kann eben nur einmal ausgegeben werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bleibt der Straßenausbau eine kommunale Aufgabe. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schnieder, die Abschaffung wäre gerade eben ein Eingriff in die Selbstverwaltung der Kommunen gewesen. Durch den nunmehr vorgelegten Gesetzentwurf bleiben die Eigenständigkeit der Gemeinden und ihre Finanzierungsund Planungshoheit unverändert gewahrt, und sie können nach wie vor schnell und bedarfsgerecht nach ihren Wünschen agieren.
Entgegen der Behauptung, wiederkehrende Beiträge würden zu einer Klageflut und zu einem unermesslichen Verwaltungsaufwand führen, kann man nur sagen, dass bei den Gemeinden, die heute schon wiederkehrende Beiträge erheben, eine hohe Zufriedenheit besteht und die Zahl der klagenden Bürgerinnen und Bürger gering ist.
Aufgrund des hohen Grades an Automatismus entsteht im laufenden Betrieb auch kein wirklich höherer Verwaltungsaufwand. Dagegen kann es natürlich durch die Systemumstellung einmalig einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand geben. Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass die Gemeinden, die ihre Satzung ab dem 1. Februar 2020 entsprechend ändern, in den kommenden drei Jahren die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs in Höhe von pauschal 5 Euro je Einwohner pro Abrechnungseinheit aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die im Gesetzentwurf angelegte Regelung – man kann es eigentlich nur so zusammenfassen – ist für alle Beteiligten ein Gewinn. Die Kommunen haben weiterhin eine sichere Finanzierung für notwendige Straßenausbauprojekte. Auch die Hoheit über die Entscheidung, welche Straße wie ausgebaut werden soll, verbleibt dort, wo sie hingehört, nämlich in der Eigenverantwortung der Kommune. Die Regelung gibt allen Beteiligten Planungs- und Rechtssicherheit; denn wiederkehrende Beiträge – das muss man an dieser Stelle auch einmal festhalten – haben sich bewährt und sind eben rechtssicher. Das hat die Anhörung gezeigt.
Die Bildung von Abrechnungseinheiten unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten wird auf der Grundlage der
bisherigen Erfahrungen und einer fundierten Beratung durch Fachleute, insbesondere die des Gemeinde- und Städtebunds und des Städtetags, ganz klar gelingen, und – das sollen wir auch einmal sehen – nicht zuletzt profitieren davon auch die Anwohnerinnen und Anwohner. Sie haben weiterhin in der Kommune die Möglichkeit, vor Ort über geplante Projekte mitzureden, und sie werden vor hohen, einmaligen Beiträgen geschützt.
Die Lösung ist – das muss ich zugeben – sicher nicht so populär wie eine Abschaffung, aber sie täuscht eben keine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger vor, wo es keine geben kann. Sie ist aber sachgerecht, sie ist finanzierbar, sie ist rechtssicher, und sie ist gut umsetzbar. Daher hat der Gesetzentwurf die volle Unterstützung der Landesregierung.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich will es kurz machen. Die wiederkehrenden Beiträge sind keinesfalls sinnvoll oder sozial, sondern sie steigern die Gesamtkosten für Bürger und für Kommunen.
Sie sind auch nicht rechtssicher. Das hat die Expertenanhörung ergeben. Selbst der Experte Driehaus, der von der Ampel selbst benannt worden ist und gegen die Abschaffung ist, hat die wiederkehrenden Beiträge abgelehnt.
Die Abschaffung ist finanzierbar. Wir haben in den Haushaltsberatungen dargelegt, wie man sehr wohl Einsparungen auf Landesebene vornehmen und trotzdem eine Pauschale für die Kommunen zum Ersatz für die Straßenausbaubeiträge einführen kann. Damit – ich komme zum letzten Punkt – wäre es auch für die Kommunen planbar, und unser Gesetzentwurf, der besser war als der der CDU, hätte die kommunale Selbstverwaltung nicht beeinträchtigt.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs angelangt. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf zur vertieften Beratung federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist dies beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen. Wir freuen uns über die Anwesenheit des Oberbürgermeisters von Lahnstein, Herrn Peter Labonte. Er befindet sich in Begleitung von Herrn Cremer, dem ehemaligen Forstamtsleiter, und Herrn Dr. Henning, dem jetzigen Direktor der Klinik Lahnhöhe in Lahnstein.
Schön, dass Sie anwesend sind. Ich nehme an, Sie sind insbesondere wegen des nachfolgenden Tagesordnungspunkts anwesend.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11100 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Gemeldet hat sich der Kollege Steinbach von der Fraktion der SPD. – Bitte schön!