Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die in den vergangenen Monaten teilweise sehr emotional geführte Diskussion um die Straßenausbaubeiträge hat vor allem eines gezeigt: Die größten Probleme, die größten Belastungen gab und gibt es durch die Einmalbeiträge.
gezeigt hat, zu teilweise unverhältnismäßig hohen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger, die bis hin zu einer Existenzbedrohung führen konnten. Deshalb, meine Damen und Herren, schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf die Einmalzahlungen beim Ausbau kommunaler Straßen ab.
Ab dem 1. Januar 2024 wird es in Rheinland-Pfalz ausschließlich wiederkehrende Beiträge zum Ausbau kommunaler Straßen geben. Wir beseitigen damit – das war uns als FDP-Fraktion in erster Linie wichtig – finanzielle Unwägbarkeiten für unsere Bürgerinnen und Bürger und schaffen Planungssicherheit sowohl für die Kommunen als auch für die dort lebenden Menschen.
Meine Damen und Herren, wir sind sicher – das werden Sie sehen –, damit insgesamt zu einer Befriedung in der Diskussion um dieses Thema beizutragen. Erste Auswertungen von Äußerungen von Bürgerinnen und Bürgern und auch von Bürgermeistern – auch von der CDU –
Die Gesetzentwürfe von CDU und AfD aus dem vergangenen Jahr, die Ausbaubeiträge komplett abzuschaffen und die Kosten für den Ausbau der Gemeindestraßen zukünftig gänzlich aus dem Landeshaushalt zu finanzieren, haben wir aus guten Gründen abgelehnt.
Insbesondere die im Verfahren durchgeführte Expertenanhörung, die jetzt schon mehrfach genannt wurde, hat deutlich gemacht, dass auch keine annähernd valide Ermittlung der diesbezüglich zu erwartenden finanziellen Belastungen für den Landeshaushalt möglich gewesen wäre.
Herr Schnieder – für eine Gegenfinanzierung aus dem Landeshaushalt war demzufolge auch überhaupt nicht möglich.
Was aber ebenfalls wichtig ist, meine Damen und Herren: Es war und ist für uns keine Option – auch das sollte für Sie eigentlich wichtig sein –, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Finanzierung ihrer Straßen als Bittsteller bei der Landesregierung in Mainz antreten zu lassen, um sich dort in eine lange Liste von Antragstellern einzutragen.
Damit schaffen wir, wie bereits oben erwähnt, Planungssicherheit, wahren die Eigenständigkeit der Gemeinden, zollen den größtenteils auch ehrenamtlich tätigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern den gebührenden Respekt und vermeiden soziale Härten, von denen in der Vergangenheit unter anderem Menschen im hohen Alter, aber auch junge Familien in einer entscheidenden Aufbauphase ihres Lebens betroffen waren.
Meine Damen und Herren, mit dieser Verlässlichkeit, die wir für die Kommunen schaffen, Herr Licht, lösen wir auch den Investitionsstau auf, der durch die Debatte um die Straßenausbaubeiträge entstanden ist.
Unter diesem Investitionsstau haben übrigens auch die mittelständischen Unternehmen der Bauwirtschaft gelitten.
Auch sie bekommen jetzt, Herr Licht – die Unternehmen der Bauwirtschaft, wenn Sie zugehört hätten –,
Gleichzeitig – das war uns Freien Demokraten besonders wichtig – lassen wir die Kommunen bei der Umstellung auf wiederkehrende Beiträge nicht im Stich,
und wir unterstützen die kommunalen Verwaltungen durch Ausgleichszahlungen von insgesamt mehr als 10 Millionen Euro. Zudem fließen jährlich etwa 200.000 Euro an den Gemeinde- und Städtebund sowie an den Städtetag, die ihre Verbandsmitglieder bei der Umstellung beraten.
Auf diese Art und Weise gewähren wir eine reibungslose und rechtssichere Umstellung und schützen zugleich das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Das sollte Ihnen wichtig sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird Sie also nicht wundern, wenn ich sehr zufrieden mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf bin.
(Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ihnen bleibt ja nichts anderes übrig! – Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das wundert mich!)
Wir haben damit bewiesen – nicht zum ersten Mal, und es wird auch nicht das letzte Mal sein –, dass wir lösungsorientiert und effizient arbeiten,
beste Politik für Stadt und Land zum Wohl von RheinlandPfalz und seinen Bürgerinnen und Bürgern zu machen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Straßenanbindung ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und wichtig für die dauerhafte Entwicklung einer Gemeinde. Wir sind der Meinung, dass Straßenausbaubeiträge, bei denen Bürgerinnen und Bürger in angemessenem Maß am Um- und Ausbau ihrer kommunalen Straßen beteiligt sind, wirklich ein geeignetes Mittel sind.
Das wurde auch von verschiedenen Experten in der schon erwähnten Anhörung im Innenausschuss sehr deutlich. Wir Grüne haben uns klar für die Stärkung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge eingesetzt, beispielsweise in einem einstimmigen Beschluss auf unserem Parteitag im Frühjahr 2019. Daher ist es umso erfreulicher, dass wir nun gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern diesen Weg gehen können: Straßenausbaubeiträge werden nun grundsätzlich wiederkehrend erhoben.