Protokoll der Sitzung vom 27.01.2000

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wer dem Antrag der Frakiionen von CDU und F.D.P. zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist mit deii Stimmen· der Frak1ionen von SPD und BüNDNIS 90/DIE GRüNEN abgelehnt.

Wir treten in die Mittagspause ein und beginnen um

15:00 Uhr mit der Beratung des Tagesordnungspunktes 10, Gefahr-Hunde-Verordnung. Ich wiinsche Timen eine schone Mittagspause.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 13:07 bis 15:01 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist wieder eröffuet. Ich freue mich über die Qualität der Anwesenden, vermisse jedoch eine gewisse Quantität.

Ich rufe T agesordnungspunk1 I 0 auf:

Gefahr-Hunde-Verordnung

Antrag der Frak-tion der F.D.P. Drucksache 14/2559

Antrag der Frak-tionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRüNEN Drucksache 14/2693

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag der F.D.P. wird ein Bericht.. der Regierung erbeten. Daher gebe ich zunächst einmal Herrn Innenminister Dr. Wienholtz das Wort.

· Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Immer wieder ereignen sich Zwischenfalle mit so genannten Kampfhunden, bei denen Menschen oder

(Minister Dr. Ekkehard Wienholtz)

andere Tiere zum Teil schwerwiegend verletzt werden. Einige Beispiele: ,,Süddeutsche Zeitung'· vom

10. Juni 1996 - StalTordshire Terrier hat 53-jährige Frau angefallen und zu Tode gebissen-; "SchleswigHolsteinische Landeszeitung'' vom 4. Februar 1999 Pitbull greift ein von einem 9-jährigen Mädchen geführtes Pony an, das notgeschlachtet werden musste-; "Frankfurter Allgemeine Zeitung'' vom 14. Juni 19995-jähriger Jmtge \\urde von einem American Staffordshire Terrier mit unzähligen Bissen am Kopf scll\ver verletzt, der Junge befand sich aufgrund der sclmeren Verletzungen in Lebensgefahr-; und schließlich ,.Hantburger Morgenpost'· von heute Pitbull beißt Mädchen blutig.

In all diesen Fällen, die man beliebig erweitern kmm. geht es um schreckliche mtd oftmals tödlich endende Vorkonmmisse. All diesen Fällen ist gcmeinsant, dass es sich um Hundehalter handelt, die mit ihren Tieren nicht mugehen kötmen, die ihre Tiere niclll beherrschen können. Es handelt sich um_ Tiere, die einen besonderen Aggressionstrieb mtd ein besonderes Beißverhalten aufweisen. Deshalb haben Yiele Menschen massive Ängste vor diesen Hmtden. Wir brauchen wirksamere Regehmgen zum Schutz der Bevölkerung vor gefahrliehen Hunden.

(Beifall der Abgeordneten Friedrich-Carl Wodarz [SPD]. Mattbias Böttcher [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN] und Detlcf Matthies- sen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das dient übrigens auch dem Schutz unzähliger durchaus friedlicher Hmtde, die innuer wieder Opfer von gefahrliehen Hunden werden. Dieses Ziel verfolgen die von mir im No,·ember letzten Jahres vorgestellten Eckpunkte einer entsprechenden Mustcrgesetzgebmtg. deren Erarbeitwtg die Konferenz der Innenminister und Senatoren der Lauder auf meine htitiative hin im Juni 1999 in Auftrag gegeben hat. Sie sollte nach meiner AulTassWlg die folgenden Schwerpunkte zum Inhalt haben: die Einstufung von geflihrlichen Htmden in drei Kategorien. ein generelles Zucht-, Hmtdels- und lmportyerbot, die Verpflichttmg zur Kastration ftir bestirrnute Hunderassen und die Einftiluung eines Sachkunde- mtd Zuverlässigkeitsnaclmeises - des so genamtten Hmtdeführerscheins - sowie eine PflichtHaftpflichtversichcrmtg für Halter \'Oll geflihrlichen

Hunden. ·

(Vereinzelter Beifall bei der SPD und Beifall des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Zur ersten Kategorie gehören nur vier Rassen beziehungsweise Kreuzungen, bei denen die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet wird. Bei den in der zweiten Kategorie genmmten Rassen köm1en die Halter die

Ungefahrlichkeit ihrer Hmtde durch eine entsprechende Prüfung nachweisen. Entgegen einem weit yerbreitetem Irrttun werden Yon meinem Vorschlag der Hunde der dritten Kategorie zum Beispiel auch gefährliche Schäferhunde und Rothveiler erfasst, gegen die die Ordnungsbehörden Maßnalmten ,-erhängen köm1en. Für den Fall der Zuwiderhandltmg sind ftir den Halter empfmdliche Strafen vorgesehen.

Als Gnmdlage für die Festlegung bestimmter gefahrlieber Hunderassen '"rrde die einschlägige Fachliteratur von Kynologen beziehungsweise Ethologen, Aussagen yon erfalrrenen Tierärzten mtd TierschützerR sowie Statistiken ausgewertet. Dabei ist mir natürlich be

kannt, dass es auch Fachleute gibt, die sich gegen eine so genannte Rasseliste aussprechen.

Für mich sind Yor allen die Aussagen zu den charak

terisierenden rassespezifischen Merkmalen der aufgeführten Hunde entscheidend. So wird zum Beispiel bei den yon mir in der Kategorie I genannten Terrierarten in der F achlitcratur häufig ein besonders aggressiYes Verhalten besclrrieben. das auf eine massiYe Beschädigung des Gegners durch Beißen, Beißschütteln mtd Festhalten gerichtet ist. Dieses aggressive und gef!ilrrliche V erhalten ist im Einzelfall nach Aussagen von Htmdeziichtem auch nicht behcrrschbar. Das heißt, noch so sorgfaltige und verantwortungsbewusste Zucht und Haltung kann bei diesen Tieren den mlkontrollierbaren Ausbruch ihrer Veranlagung nicht ausschließen.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Quatsch!)

Vom geziehen Einsatz dieser Tiere, die dmm entsprechend abgerichtet werden, weiß die Polizei aus ihren Erfahrwtgen mit dem einschlägigen Milieu zn berichten.

Schließlich treten zu den gcnmmten Verhaltensmerk

malen weitere Eigenschaften wie etwa Größe. Gewicht, Muskulatur oder Sprungkraft hinzu.

Ich will nicht ausschließen, dass man bei einzelnen

von mir vorgeschlagenen Hw1dcrassen auch zu einem anderen Ergebnis kommen kann und möglicherweise gibt es hier noch die eine oder andere Modifizienmg. Insgesamt halte ich aber meinen Ansatz, eine abgestufte Regelung für mtterschiedliche Kategorien gefalrrlicher Hmtde. ftir richtig,

(Beifall der Abgeordneten Monika Heineid [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

um einen wirksameren Schutz der Be,-ölkenmg zu erreichen. Nach meiner Übcrzcugw1g müssen in ·die~ sem Bereich der Gefahrenabwehr kurzfristig besser vollziehbare Regelrotgen geschaffen werden. Dabei kann es nicht darauf ankommen, ob zuvor ein 100

(Minister Dr. Ekkehard Wienholtz)

prozentiger wissenschaftlicher Nachweis fiir die Gefahrlichkeit aller Hunde der genannten Rasse erbracht werden kann. Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat hier meines Erachtens einen erheblichen Gestaltungsspielraum. den es auszuschöpfen gilt.

(Beifall des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich die in einer HW1desteuersatzung vorgesehene achtfach höhere Besteuerung für so genannte Kampfhunde als rechtmäßig bestätigt und den geltend gemachten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz verneint. Bei der Bewertung meiner Vorschläge sollte man auch einen Blick in das europäische Ausland werfen. Ztim Bei

spiel gelten bereits in Frankreich und Großbritannien älmliche Regelungen.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Mit ,,null- fachem" Erfolg!)

Ich bin zuversichtlich, dass die IMK im Mai dieses Jahres den Mustergesetzentwurf abschließend beraten wird. Wir werden dann in Schleswig-Holstein erneut Gelegenheit haben, dieses Thema ausfulrrlich und, wie ich hoffe, auch abschließend zu regeln.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte auf der Besuchertribüne Besuchergruppen der Grund- und Hauptschule Sterley, der Heimschule der N orddcutschen Gesellschaft flir Diakonie aus ltzehoe. des SSW -Ortsverbandes des Kreises RendsburgEckernförde und der Realschule Silberstedt begrüßen.

(Beifall)

Herr Abgeordneter Kubicki hatjetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal bedauere ich, dass die Regierung unserer Bitte, einen Bericht zu ganz gezielt gestellten Fragen zu geben, nicht nachgekommen ist. Wir haben nämlich gefragt, auf welchen wissenschaftlichen insbesondere I.;. nologischen - Erkenntnissen die Eckwerte des Kampfhunde-Gesetzes beruhen, die der Innemninister vorgestellt hat. Dazu haben wir gerade nichts gehört. Vor allen Dingen wollten wir wissen, welche Erfahrungen das Land Nordrhein-Westfalen mit der Gefahr-Hunde-Verordnung gemacht hat. Auch dazu haben wir bedauerlicherweise nichts gehört. Das kann ,-ielleicht noch nachgeholt werden.

Um es gleich unmissverständlich zu sagen: Menschen müssen vor gefahrliehen Hunden geschützt werden.

(Beifall des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Aber auch Hunde müssen vor der Wil!J..iir des Menschen geschützt werden.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)