Diese Fragen waren Gegenstand eines Forderungskataloges, den ich im Frühjahr dieses Jahres an die Regierungschefs der Länder gerichtet habe. Letzte Woche Freitag sind alle Länder übereingekommen, zu all diesen Fragen Prüfaufträge, teilweise unter dem Vorsitz von Schleswig-Holstein, an die Rundfunkkommission zu vergeben. Wir scheinen mit diesem Fragenkatalog offensichtlich den richtigen Nerv getroffen zu haben und wünschen uns, dass wir schnell vernünftige Antworten finden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll am 1. Januar 2001 in Kraft treten. Er wird dann in allen 16 Landesparlamenten behandelt worden sein. Deswegen
wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie dem Gesetzentwurf heute zustimmen können, damit er in Kraft treten kann.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir den Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die sich daraus ergebenden Änderungen anderer rundfunkrechtlicher Staatsverträge sowie unseres Landesrundfunkgesetzes. Ich hoffe allerdings, dass das der letzte Staatsvertrag sein wird, den wir in dieser Form beraten, wenngleich ich weiß, dass der sechste schon in der Pipeline ist, Frau Ministerpräsidentin. Allerdings wird die Verfallszeit dieser Staatsverträge immer kürzer. Der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag trat am 1. April dieses Jahres in Kraft, der Fünfte soll am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten, also gerade einmal ein Dreivierteljahr später.
Wir wissen, dass die Chefs der Staatskanzleien am vergangen Freitag zusammengesessen haben, um über Neues zu diskutieren. Frau Simonis hat ja bereits etwas über ein Gesetzeswerk berichtet, das den gesamten Bereich der Medien umfassen und in ein schlankes völlig neues Mediengesetz münden soll. Dazu gehört natürlich auch die Frage, wie es nach 2004 mit den Rundfunkgebühren weitergehen soll. Nach meiner Überzeugung werden die immer neuen Erhöhungen von den Konsumenten nicht mehr hingenommen. Sie sind inzwischen ein großes Ärgernis.
Je weniger sich das öffentlich-rechtliche gebührenfinanzierte Fernsehen künftig vom privaten werbefinanzierten Fernsehen unterscheidet, umso mehr wird die Zwangsgebührenfinanzierung in die Kritik geraten und desto weniger werden die Konsumenten zu zahlen bereit sein. Mit über 30 DM ist nach meiner Meinung eine Schallgrenze erreicht, die weitere Erhöhungen in Zukunft aufgrund des öffentlichen Widerstandes kaum noch möglich erscheinen lässt.
Ich habe den Eindruck, dass dies den Staatskanzleien bewusst ist, denn in den Gesprächen am letzten Freitag ging es gerade auch um Modelle der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks. Zu definieren gilt aber auch, Frau Simonis, was wir unter dem besonderen öffentlich-rechtlichen Auftrag zu verstehen haben. Nur dann werden wir zu einem gemeinsamen Nenner
kommen. Da ist zu hinterfragen, wie es denn mit Spielshows, Krimis und dem Kinderkanal ist. Ich stelle nicht infrage, dass Phönix sicherlich einen solchen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, aber bei anderen Sendungen haben wir doch gewisse Bedenken.
Für uns als Parlamentarier finde ich es im Übrigen äußerst unbefriedigend, dass wir einen Staatsvertrag absegnen müssen, an dessen Zustandekommen wir im Grunde nie beteiligt waren. Allerdings wird der schwarze Peter für die Gebührenerhöhung von den Laien und den Bürgern natürlich uns zugewiesen, denn wir sind es ja, die zugestimmt haben, obwohl die Entscheidungen auf einer anderen Ebene getroffen worden sind. Auch hierüber besteht nach meiner Meinung Diskussionsbedarf. In diese Diskussion sind jetzt offensichtlich auch die Staatskanzleien eingetreten.
Ich stimme Ihnen darin zu, Frau Simonis, dass zur Finanzierung natürlich auch die Frage der zukünftigen Behandlung multimediafähiger Computer gehört. Insbesondere wenn es um die Multimediabereiche geht, gilt natürlich eine ähnliche Beurteilung wie beim normalen Hörfunk.
Allerdings haben Sie diesen Bereich bis zum Jahr 2004 zurückgestellt, wenn ich es richtig weiß, und insofern müssen wir wirklich intensiv darüber beraten, denn ich gehe davon aus, dass die Konvergenz aller Medien weiter fortschreitet. Der eigentliche Sprengstoff liegt eben darin, dass diese Konvergenz dann im Grunde die Rundfunkgebühr in der jetzigen Form zum Platzen bringen wird. Dies bedarf der Beratung auf der Ebene des Bundes und der Länder.
Im Übrigen sind die einzelnen Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages doch so gravierend, dass wir sie nach meiner Meinung im Ausschuss näher beleuchten sollten. Die Änderungen eines Rundfunkstaatsvertrages haben nämlich auch Einfluss auf die Bestimmungen der Landesrundfunkgesetze. Die Änderungen scheinen in meinen Augen zwar im Wesentlichen unkritisch zu sein, aber kritisch bewerte ich nun doch die Änderung des § 73 des Rundfunkgesetzes und dabei vor allem die eben auch von Ihnen erwähnte neue Institution einer Fördereinrichtung zur Beratung von Produktionsunternehmen und von Einrichtungen und Projekten zur Aus- und Fortbildung im Bereich der Rundfunkproduktionen. Bedenklich sind für mich dabei zwei Dinge: zum einen der schwammige Begriff „Berücksichtigung der Belange Schleswig-Holsteins“ - was das eigentlich ist, sollten wir noch einmal definieren - und zum anderen die Alternativen zur Konstruktion einer solchen Fördereinrichtung, denn es wird ja offen gelassen, ob der NDR eine eigene Fördereinrichtung schaffen will oder ob eine gesonderte Abteilung der MSH einzurichten ist, bei der dann
allerdings ein vom NDR dominiertes Gemeinschaftsunternehmen gegründet werden soll. Dahinter steckt für mich der Gedanke, dass der ULR durch die Rundfunkgebührenerhöhung automatisch zusätzliche Mittel aus ihrem zweiprozentigen Anteil an den Rundfunkgebühren zufließen, die man der ULR in dieser Form jedenfalls nicht lassen möchte.
Ich denke also, dass wir vor diesem Hintergrund obwohl wir wissen, dass die Rundfunkgebühren in den nächsten Jahren neu konzipiert werden müssen und daraus auch eine Senkung oder zumindest ein Status quo folgen kann - keine neue mit Personalkosten behaftete Institution schaffen sollten. Das ist der eigentliche Knackpunkt, Frau Simonis. In meinen Augen scheint es eine Fehlentwicklung zu sein, wenn wir eine solche Gesellschaft gründen, die dann, wenn die Gebührenregelung erneut auf den Prüfstand kommt, möglicherweise nach wenigen Jahren schon wieder beerdigt werden muss.
Wenn man überschüssige Gelder abschöpfen will, dann sollte man sie der vorhandenen Institution MSH für ihre bisherigen Förderaufgaben zuführen und lieber über geeignete Förderrichtlinien nachdenken als über eine neue Gesellschaft, die dann natürlich auch neue Personalkosten nach sich zieht.
Deswegen haben wir Beratungsbedarf und bitten um Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss mit der Bitte, auch die entsprechenden Anführungen dazu durchzuführen.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Landtag zum einen dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. In diesem Staatsvertrag ist die Erhöhung der Rundfunkgebühren ab Januar 2001 der zentrale, der wesentliche Inhalt.
Es ist gewiss nicht populär, in diesen Zeiten für eine Erhöhung von Gebühren zu plädieren. Allerdings ist guter Rundfunk nicht zum Nulltarif zu haben. Die Hörerinnen und die Zuschauer betrachten die öffentlich-rechtlichen Programme als die seriösesten und wichtigsten Informationsquellen. Das hat die Medienforschung erst kürzlich wieder festgestellt. Kultur, politische Bildung, Recherche, Hintergrundinformationen - dies alles findet überwiegend im öffentlichrechtlichen Rundfunk statt. Deshalb muss der Landtag nach meiner Auffassung die verfassungsrechtlich ga
rantierte Bestandsund Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch finanziell unterstützen.
Die KEF hat - die Frau Ministerpräsidentin hat es bereits angesprochen - die Höhe der zusätzlich erforderlichen Mittel festgelegt. Die Ministerpräsidenten haben im August zugestimmt.
Nun mag man darüber rechten, wie sinnvoll es ist, dass die Landtage im Falle von Staatsverträgen die bereits unterschriebenen Ergebnisse nur abnicken können. Praktisch ist es ja so. Das wird sich wohl auch nicht ändern lassen. Allerdings wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, wenn die Regierung künftig bei Staatsverträgen vor deren Unterzeichnung rechtzeitig im Ausschuss berichtete.
Dies scheint mir ganz besonders sinnvoll und wichtig bei dem neuen Staatsvertrag zu sein, der ja faktisch der Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sein wird, der aber aus gutem Grunde nicht so genannt wird, weil er ganz wesentliche grundsätzliche Änderungen mit sich bringen wird. Er wird ein Kommunikationsstaatsvertrag sein, der die Entwicklungen und Erfordernisse des Informationszeitalters sowie der sich entwickelnden neuen Technologien aufgreifen und die damit verbundenen Fragen beantworten soll. Sowohl die Frau Ministerpräsidentin als auch der Herr Oppositionsführer haben bereits einen wesentlichen Teil ihrer Ausführungen auf diesen neuen Staatsvertrag verwandt. Deswegen halte ich es für sinnvoll, dass wir genau diesen Staatsvertrag, die darin enthaltenen Themen und Problemstellungen - das, was jetzt im September beschlossen worden ist - im Ausschuss zugleich mit der gesetzlichen Veränderung, die wir jetzt beschließen sollen, ebenfalls behandeln, dass wir zugleich einen Blick auf die neuen Änderungen werfen und rechtzeitig daran mitwirken.
Ich denke, dass der neue Staatsvertrag mehr öffentliche Aufmerksamkeit fordert. Medien und Medienpolitik greifen stärker in das Leben der Bürgerinnen und Bürger ein als vieles andere, was wir hier mit erheblichem Kraft- und Zeitaufwand erörtern.
Ich halte es darüber hinaus für sinnvoll, dass sich die Fraktionen - genau genommen der Ältestenrat - einmal darüber Gedanken machen, ob es nicht angebracht wäre, die Medienpolitik einem anderen Ausschuss als bisher zuzuordnen. Bisher wird sie ja im Innen- und Rechtsausschuss beraten. Das hat etwas mit der Geschichte zu tun; früher ging es wesentlich um Aufsichtsfragen. Heute ist Medienpolitik aber immer mehr technologieorientiert, heute wächst ihre wirtschaftliche
Bedeutung, haben Standortfragen eine größere Bedeutung. Deswegen sollte darüber nachgedacht werden, ob es nicht Sinn macht, künftig die Medienpolitik etwa im Wirtschaftsausschuss ressortieren zu lassen. Vielleicht böte sich auch an, dass die Medienpolitik im Europaausschuss wegen der Transparenzrichtlinie und der stärken europäischen Einbindung eine neue Heimat fände. Zumindest würde es wegen der stärkeren Bedeutung der Medienpolitik Sinn machen, auch bei der Beratung durch den Landtag neue Wege zu gehen.
Der Gesetzentwurf enthält auch einige Änderungen des Landesrundfunkgesetzes. Dabei geht es zum einen um die Anpassung an den neuen Rundfunkstaatsvertrag, es geht um einige neue Akzente - Lockerungen bei den Werbevorschriften - und es geht darum klarzustellen, dass mit den Mehreinnahmen aus der Rundfunkgebühr die Beratung von Produktionsunternehmen finanziert werden darf. Dies ist hier bereits angesprochen worden. Bei dieser Beratung wird es ganz wesentlich um „location“ gehen, also um die Bereitstellung von Drehorten, um den Service für Produktionen, also schlicht darum, dass mehr schöne Filme in Schleswig-Holstein gedreht werden. Das bringt Umsätze und Image für Schleswig-Holstein, das bringt zusätzliche Attraktivität für den Standort SchleswigHolstein und das führt auch dazu, dass der Medienort Schleswig-Holstein stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt wird.
Sinnvoll ist auch - so habe ich die bisherige Debatte verstanden, Herr Oppositionsführer -, dass diese Beratung weiterhin durch die bestehende gemeinsame Fördergesellschaft von NDR und ULR, die MSH, geschehen soll, dass dafür keine neuen Institutionen geschaffen werden sollen. Die MSH hat bereits die Stelle eines Film-Commissioners ausgeschrieben, der genau dies machen soll, nämlich Drehorte vorbereiten und Ähnliches. So hat er beispielsweise die Bank, die für einen Krimi gebraucht wird, auszusuchen, die dann ausgeraubt werden kann - legal -, also alles das zu tun, was es den Produktionsfirmen erleichtert, hier in Schleswig-Holstein präsent zu sein.
Dass dies heute schon der Fall ist und weiter verbessert werden kann, merkt man ja auch daran, dass heute in den „KN“ zu lesen war, dass sich hier - so glaube ich - Hannelore Elsner mehrere Wochen lang aufhält. Das schmückt und putzt uns natürlich ungemein.
Wir freuen uns nicht nur darüber, dass wir hier als Land Gastgeber sein dürfen, sondern wir freuen uns auch darüber, dass wir zwar sicherlich nicht zu den big players gehören werden, was Produktionsfirmen
- Herr Kubicki, ich glaube, dass wir mit der Wirtschaftskraft und auch der finanziellen Potenz von Babelsberg/Berlin oder von Nordrhein-Westfalen oder Bayern nicht mithalten können. Wir sollten uns die Bereiche suchen, bei denen wir Standortvorteile und wirtschaftliche Vorteile haben, damit wir diese neuen Wege zugunsten des Landes Schleswig-Holstein und seiner Wirtschaftskraft nutzen können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden demnächst noch zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich die Medienpolitik des Landes Schleswig-Holstein unter der Führung dieser Regierung gegenüber früher etwas geändert hat - dankenswerterweise auch in eine liberalere Richtung, wenn ich das sagen darf.
Die Debatten zu Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages sind keine Höhepunkte der Tätigkeit des Parlaments. Es geht nur noch darum - der Kollege Kayenburg hat darauf hingewiesen -, das vorher in zugegebenermaßen mühsamer Kleinarbeit ausgehandelte Paket der Länder abzunicken, während die Ministerpräsidenten bereits an der nächsten Novelle stricken.
Deshalb nur ein paar kurze Anmerkungen. Für die Rundfunkzahler - das sind wir ja zwangsweise alle ist die Gebührenerhöhung die zentrale Änderung der heute zu beratenden Novelle. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen sich einen richtigen Schluck aus der Pulle genehmigen, steigen doch die Gebühren um gut 10 % an.
Über eine solche Erhöhung ließe sich reden, wenn die Gebühren die einzige Einnahmequelle der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten wären. Dem ist bekanntermaßen nicht so. Wer sich jetzt die Olympischen Spiele anguckt, wird immer von einem Baumarkt, von einer TV-Zeitung und sogar von einem Getränkelieferanten oder -hersteller beglückt.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten tummeln sich in immer größerem Umfang auf dem Werbemarkt. Das ist ganz eindeutig nicht der Sinn der dualen Rundfunkstruktur in Deutschland. Die Entwicklung läuft im Augenblick darauf hinaus, dass wir bei der Programmstruktur nur noch Privatanbieter haben und dass ein Teil davon auch noch über die Gebühren finanziert wird.