Gisela Böhrk
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Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag legt die Rundfunkgebühren bis Ende 2008 fest. Wir brauchen diesen Staatsvertrag, um finanzielle Sicherheit für die öffentlich-rechtlichen Sender zu schaffen.
Die Entschließung, die wir Ihnen vorgelegt haben, nimmt die Kritik am Verfahren in gebotener Zurückhaltung, aber auch unsere Erwartungen an die Sender auf. Es ist die Formulierung, die die norddeutschen Medienausschüsse in Bremen einstimmig verabschiedet haben und von der der Herr Oppositionsführer Kayenburg in Bremen zu Recht sagte, er hätte sich auch eine schärfere Formulierung vorstellen können. Diese Entschließung wird durch eine Passage ergänzt, die die Bedenken der Landesbeauftragten für Datenschutz aufnimmt und die Landesregierung bittet, diese Problematik im Auge zu behalten. Ich räume ein, dass ich es in der letzten Plenarsitzung bei diesen Thema an der gebotenen Zurückhaltung habe fehlen lassen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit zurücknehmen, dass es sich um ein verfassungswidriges Verfahren handelte. Das habe ich nicht sagen wollen. Das Verfahren war ungewöhnlich und in dieser Form hoffentlich einmalig.
Vielleicht führt diese Erklärung auch dazu, dass wir eine breite Übereinstimmung erzielen können.
Im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gibt es neue Regeln für die Unabhängigkeit regionaler Fensterprogramme. Künftig muss die ULR - die Unabhängige Landesrundfunkanstalt - eine eigen
ständige Lizenz für die fensterprogrammfernen Veranstalter erteilen.
Bisher waren regionale Fensterprogramme regelmäßig nur Bestandteile eines Vollprogrammveranstalters und deshalb enthält das Landesrundfunkgesetz bisher keine speziellen Vorschriften über die Zulassung von Regionalfensterprogrammveranstaltern.
Der Wissenschaftliche Dienst hält für die Zulassung der nunmehr eigenständigen Fensterprogrammveranstalter eine gesetzliche Regelung für geboten. Die vorhandenen allgemeinen Vorschriften böten nur ein lückenhaftes Reglement, das dem Gesetzesvorbehalt im Hinblick auf die betroffenen Grundrechte der beteiligten Rundfunkveranstalter und der staatlichen Gewährleistungspflicht für eine grundrechtsfreundliche Verfahrensgestaltung nicht gerecht würde.
Wir sind deshalb dem Vorschlag des Wissenschaftlichen Dienstes gefolgt, mit der Änderung des Landesrundfunkgesetzes eine spezielle Ausschreibungsvorschrift zu formulieren. Diese Ausschreibungsvorschrift ist der im baden-württembergischen Landesrecht nachgebildet.
Damit wollen wir sicherstellen, dass insbesondere die Mitwirkung des Hauptprogrammveranstalters an der Auswahlentscheidung der ULR klar geregelt ist. Uns geht es darum, dass Rechtssicherheit im Zusammenhang mit den Vorschriften des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gegeben ist. Deshalb wollen wir dieser Änderung des Landesrundfunkgesetzes im Zusammenhang mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag Geltung verschaffen und sie in der nächsten Landtagstagung beschließen.
Meine Herren und Damen, die Parteien- und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - insbesondere die des NDR - ist ein hohes Gut. Der Herr Ministerpräsident des Landes Niedersachsen hat nun eine mögliche Kündigung des NDR-Staatsvertrags in Aussicht gestellt. Er will - sagt er - mehr Regionalisierung und mehr Reformen; das klingt gut.
Zu denken gibt allerdings, dass Ministerpräsident Wulf diese Kritik an möglicherweise nicht ausreichender Regionalisierung nicht zunächst in Hinsicht auf die privaten Rundfunkveranstalter vorgebracht hat, deren Regionalbeiträge häufig nicht mehr als ein dürftiges Feigenblatt für das Hauptprogramm darstellen.
Zu denken gibt auch, dass die letzte Kündigung des Staatsvertrags zu Zeiten der Ministerpräsidenten Albrecht und Stoltenberg - das ist lange her - mit sehr
- ja, das ist also 20 Jahre oder sogar noch länger her - ähnlichen Argumenten betrieben wurde. Es ging damals aber um die staatliche und parteipolitische Einflussnahme auf den Sender, insbesondere auf seine Personalentscheidungen im Verwaltungsrat.
Der NDR arbeitet heute auf der Basis eines NDRStaatsvertrags, der im Vergleich aller Sender die größte Staatsferne sichert. Das soll so bleiben. Wir wollen hier im Norden nicht Zustände wie beim ZDF und im Bayerischen Rundfunk, wo der bayerische Ministerpräsident die Leitungspositionen nach dem Parteibuch besetzt.
Der NDR gehört den Gebührenzahlern und nicht den Regierungen und Parteien und das soll so bleiben.
Unser Stimmverhalten zugunsten des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags wird wegen der finanziellen Absicherung für die Zukunft in den Sendeanstalten und in der interessierten Öffentlichkeit als ein Signal zugunsten des Fortbestands und der Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstanden. Ich fände es gut und richtig, wenn eine große Mehrheit trotz mancherlei Bedenken ein positives Votum zugunsten des Staatsvertrags und zugunsten der Entschließung abgeben würde und wenn wir den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes im Ausschuss zügig beraten und verabschieden könnten.
- Davon verstehe ich nichts.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich danke der Frau Ministerpräsidentin für die klare und konstruktive Haltung und die Schadensbegrenzung, die sie in diesem ungewöhnlichen und - wie ich wirklich hoffe - einmaligen Verfahren zu diesem Staatsvertrag eingebracht hat.
Die Ministerpräsidenten Stoiber und Steinbrück - es ist das Vorrecht des Parlaments, Ross und Reiter zu nennen - haben in das verfassungsmäßig auferlegte staatsferne Verfahren eingegriffen. Sie haben gedroht, sie würden gar keiner Erhöhung zustimmen.
Ministerpräsident Stoiber hat kürzlich in München wiederum Nullrunden zum Ziel für die Zukunft erklärt. Beide Regierungschefs, Herr Dr. Klug, vertreten seit längerem mit Nachdruck die Interessen der in ihren Ländern angesiedelten privaten Rundfunkunternehmen der SAT 1-Gruppe und der RTL-Gruppe. Sie wollen den Einfluss der öffentlich-rechtlichen Sender einschränken, damit die Privaten bessere Marktchancen haben. Das trifft unsere Interessen im Norden. Es betrifft die Qualität von Fernsehen, es betrifft unsere kulturelle Landschaft, es betrifft Arbeitsplätze im Norden.
Wenn darüber diskutiert wird, ob sich der NDR künftig ein eigenes Orchester, die Filmförderung, die Beteilung am Schleswig-Holsteinischen Musikfestival und an den Nordischen Filmtagen noch leisten solle, dann muss man gegensteuern. In Bayern wird derzeit ein Orchester aufgelöst.
Es ist doch völlig klar und wir wissen das aus reichhaltiger Erfahrung:
Sparmaßnahmen sind nicht folgenlos. Sparmaßnahmen führen auch in der Politik dazu, dass die freiwilligen Leistungen als Erstes Gefahr laufen, eingespart zu werden. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk - das ist zu befürchten - wird dies nicht anders sein.
Ich will noch einmal verdeutlichen, dass unsere Gebührenmittel nicht nur für Programme und nicht nur für Kultur, sondern zum Beispiel auch für die Einführung von DVB-T eingesetzt worden sind. Ohne die
sen Einsatz und auch den Einsatz aller Beteiligten - der ULR, der Regierung und aller anderen - hätten wir heute in Schleswig-Holstein kein fast flächendeckendes DVB-T. Dann hätten wir auch nicht unsere gewisse Vorreiterstellung gegenüber dem Süden; das sah vor zwei Jahren übrigens noch ganz anders aus.
Wir werden diesem schlechten Staatsvertrag zustimmen - mit der Faust in der Tasche. Denn täten wir es nicht, hätte Ministerpräsident Stoiber praktisch sein Ziel erreicht und der Schaden für das öffentlichrechtliche Fernsehen wäre nur noch größer.
Ich empfinde es schon als ein starkes Stück, dass einige Ministerpräsidenten Druck auf die Sender ausüben, da diese darüber nachdenken, das Verfahren, in das die Regierungschefs selbst verfassungswidrig eingegriffen haben, verfassungsgerichtlich prüfen lassen zu wollen und sagen: Wenn ihr das macht, dann gibt es keine Gebührenerhöhung. So kann der Umgang von Staat mit Medien nicht laufen.
- Herr Kayenburg, Sie sind auch in Bremen gewesen und Ihre Rede verwundert mich hinsichtlich dessen, was dort beschlossen worden ist. Sie reden dort anders als hier.
Die Parlamente erwarten, dass alle Länderchefs ein staatsfernes und rechtlich einwandfreies Verfahren beachten, das Rundfunkfreiheit und Programmautonomie zweifelsfrei sichert.
Herr Kayenburg, weshalb bedarf es einer solchen Aufforderung, wenn es in der Vergangenheit keinen Verstoß gegeben hätte? - Das ist doch unlogisch und das wissen Sie auch.
Es gibt eine breite Übereinstimmung in der Kritik über die Parteigrenzen hinweg und es ist eigentlich schade, dass Sie das aus welchen Gründen auch immer hier infrage stellen.
Aber nach der Ratifizierung des Staatsvertrages steht folgende Frage ganz oben auf der Tagesordnung: Welche Fernseh- und Rundfunklandschaft, welche journalistische Qualität wollen und werden wir in
Zukunft in Deutschland haben? - Völlig klar ist: Wenn alle den Groschen dreimal umdrehen, kann es keine Insel der Seligen geben. Auch Rundfunk und Fernsehen müssen sparen und insbesondere die Öffentlich-Rechtlichen müssen ihr einzigartiges Profil schärfen, das sie ganz klar vom Privatfernsehen unterscheidbar macht.
Ich kann mir auch öffentlich-rechtliches Fernsehen ganz ohne Werbung gut vorstellen.
Allerdings würde das die Gebührenzahler pro Monat 1,50 € mehr kosten.
Es ist schwer vorstellbar - da jetzt schon 21 Cent aus sozialen Gründen als zu viel erscheinen, Herr Kayenburg -, dass einer Erhöhung um 1,50 € die Zustimmung gegeben würde.
Herr Kayenburg, alle Ihre Zwischenrufe machen deutlich, dass Sie eigentlich am liebsten nur die Interessen der Privaten erfüllen würden, weil es für die Privaten gut wäre, wenn sich die ÖffentlichRechtlichen aus dem Werbemarkt zurückzögen.
Meiner Meinung nach muss es auch den Verantwortlichen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern zu denken geben, dass in dieser sehr gefährlichen Auseinandersetzung die jüngeren Leute, die Kulturszene, die Politik insgesamt ziemlich still gewesen sind. Vielleicht hat es damit zu tun, dass die ÖffentlichRechtlichen ein bisschen zu viel auf die Massenakzeptanz und die Quote geschaut und geglaubt haben, dass man vielleicht auf die Jungen verzichten könne. Denn im Alter würden sie eh öffentlich-rechtlich gucken. Aber die Meinungsmacher sind eben die Jüngeren und das sollte den Öffentlich-Rechtlichen in Zukunft zu denken geben.
Die Debatte um die Zukunft des öffentlichrechtlichen Rundfunks wird mit dem Beschluss über den Staatsvertrag - und an einem Beschluss zweifele ich nicht - nicht zu Ende sein.
Ich sehe mit großer Sorge, dass in der Europäischen Kommission überlegt wird, unser Gebührenfinanzierungssystem insgesamt infrage zu stellen. Wir wissen, dass die Rundfunkgebühren den europäischen Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge sind und dass sie sie als eine unzulässige Subvention betrachten.
Es ist nun einmal so, dass in den USA und in den meisten europäischen Ländern Fernsehen und Rundfunk überwiegend nichts anderes als eine Ware ist, mit der Werbung verkauft wird. Das Ziel dort ist nicht Meinungsbildung, nicht Information, nicht Unterhaltung, nicht Kultur und es gibt auch keinen demokratischen Auftrag. Das Ziel ist Rendite.
Das duale System von öffentlich-rechtlichem und privatem Fernsehen in Deutschland ist in Europa einzigartig
und Bestandteil einer gewachsenen Kultur. Es ist offen, ob man sich in Europa die Mühe macht, diese Besonderheiten zu berücksichtigen.
Es deutet meiner Meinung nach einiges darauf hin, dass unser System des dualen Rundfunks und Fernsehens an einem Scheideweg steht. Wenn wir nicht bei uns zu Hause in Deutschland, in Europa und auch bei den GATS-Verhandlungen aufpassen, dann wird die globalisierte Welt unser duales System umkrempeln und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk letztendlich in eine unbedeutende Rolle drängen.
Der Zwang zu einem passenden Umfeld für die Werbung wird auch die redaktionelle Freiheit beschränken. Qualitätsfernsehen, journalistische Genauigkeit -
- ich komme zum Schluss - und Recherche werden zum raren Gut, weil sie nicht rentabel sind. Das wird unsere Demokratie und unsere gewachsene Kultur verändern - nicht zum Guten.
Ich denke, dass wir in der Politik verhindern müssen, dass ein solcher Prozess quasi unbemerkt von der Öffentlichkeit stattfindet, weil das Medienthema zu sperrig ist. Wem nicht klar ist, worauf wir zusteuern, der sollte schon einmal intensiv im Ausland fernsehen.
Herr Kayenburg, ich gestehe Ihnen zu, dass das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühren relativ kompliziert ist. Sie behaupten steif und fest, das sei alles nach dem Gesetz gelaufen. Ich muss Ihnen lei
der sagen, dass Sie sich damit in einer sehr einsamen Position befinden.
- Sie wollen aus der Bremer Erklärung wieder raus. Das ist gerade Ihr Problem. Wir alle haben gemeinsam, CDU, SPD, FDP, in Bremen beschlossen - ich zitiere -:
„Sie“
- also die Medienausschüsse -
„erwarten“ - -
- Ihre Kollegin hat das auch mit beschlossen.
- Das ist echt lustig. Okay. Nächstes Mal kommen Sie mit, Herr Kubicki. Dann sind Sie dabei und können es beeinflussen. Aber hinterher rauszuwutschen, weil Ihre Klientel möglicherweise ein bisschen Ärger macht, ist nicht okay.
Ich zitiere, was in der Bremer Erklärung steht:
„Sie“
- die Medienausschüsse -
„stellen fest, dass die Ministerpräsidenten sich über die Höhe der Rundfunkgebühren … verständigt haben und würdigen dabei den konstruktiven Beitrag der norddeutschen Ministerpräsidenten.“
Das ist nicht als Nettigkeit gesagt worden, sondern vor dem Hintergrund, den ich mir hier deutlich zu nennen erlaubt habe.
Gern.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Herr Oppositionsführer, ich glaube, es wäre der Sache angemessener gewesen, wenn Sie die Backen nicht so doll aufgeblasen hätten. Wenn Sie Ihren Änderungsantrag mit Datum vom 24. September 2004 vorlegen und uns vorwerfen, dass wir zu Ausschusssitzungen Tischvorlagen machen, dann sollten Sie bedenken, dass Sie im Glashaus sitzen.
- Herr Kayenburg, dass ist der Sache doch nicht angemessen. Hinsichtlich des Ziels, was die Fensterprogramme betrifft, sind wir uns doch einig. Mit Ihrer wilden Polemik sollten Sie die Gemeinsamkeit nicht infrage stellen. Im Übrigen sind Sie in der meisten Zeit im Ausschuss nicht dabei gewesen.
Es geht bei dem ersten Teil der Änderung des Landesrundfunkgesetzes darum, die Regionalfenster abzusichern. Wir sind uns alle einig, dass die Regionalfenster einen authentischen Schleswig-Holsteinischen-Bezug gewährleisten sollen. Der CDU-Entwurf lässt aber offen, wie die Forderung nach Authentizität konkret erfüllt werden soll. Wir wollen aber ausdrücklich festlegen, was seitens der Veranstalter getan werden muss, um aktuell, vielfältig und auch authentisch über und aus Schleswig-Holstein berichten zu können.
Die Sendebeiträge - das haben Sie gesagt - sollen nach unserer Auffassung in Schleswig-Holstein gestaltet und produziert und im Sendegebiet technisch zu einer Sendung zusammengefasst werden. Sie wissen, dass es unter technischen Gesichtspunkten kein Problem ist, in zentralen Redaktionen mit Studio etwa in Köln-Hürth, Berlin oder München eine halbstündige „Schleswig-Holstein-Magazin“-Sendung herzustellen.
Sie wissen auch, dass seit geraumer Zeit zu beobachten ist, dass die Sender die finanziellen Lasten ihrer regionalen Pflicht durch Zentralisierung zu verringern suchen.
Herr Kollege Kayenburg, aus unserer Sicht ist der Vorschlag europarechtlich unbedenklich. Selbst wenn anzunehmen wäre, dass die Niederlassungsfreiheit oder die Dienstleistungsfreiheit berührt werden, ist dies doch abzuwägen gegen die Prinzipien der Meinungsfreiheit, der Programmvielfalt und des Pluralismus, ebenfalls tragende Werte der Europäischen Union. Da in diesem Abwägungsprozess nur durch
bestimmte Vorschriften eine Authentizität sicherzustellen ist, ist geregelt, dass die Regionalprogramme tatsächlich ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können. Durch abstrakt generelle Vorschriften lassen sich die Inhalte nur schwer vorgeben. Deshalb sind unserer Auffassung nach gerade Vorschriften, die einen inhaltsbezogenen Ressourcenrahmen schaffen, als verhältnismäßig anzusehen.
Das heißt, dass bestimmt wird, wo die Ressourcen bereitgestellt werden sollen, damit der regionale Bezug gewährleistet ist.
Sie haben auf den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu den Regionalfenstern hingewiesen. Das so genannte Rheinland-Pfalz-Modell ist noch in der Debatte. Wir sehen noch nicht ganz genau, wohin es laufen wird. Die Zielrichtung ist dort jedenfalls die Gleiche, auch wenn ein anderer Weg gewählt werden wird. Der neue Landtag wird sich damit zu befassen haben.
Ich freue mich, dass wir uns einig sind, dass die ULR Gütesiegel für Set-Top-Boxen vergeben kann. Wir alle kennen das, dass wir mit solch kleinen Set-TopGeräten nicht zurechtkommen. Ein Institut, das firmenfern, unabhängig die Gebrauchstauglichkeit prüft, ist für die Verbraucher und Nutzer sicherlich eine gute Sache. Das haben sowohl die Gerätehersteller als auch die Verbraucherzentrale und die IHK hier gesagt. Darüber hinaus kann das Gütesiegel ein positiver Imagefaktor für unser Land sein, technologisch fortschrittlich und innovativ. Ich wünsche und hoffe, dass die ULR das Gütesiegel zu einer Veranstaltung für die ganze Republik machen kann. Das würde dem Land gut stehen und das wäre auch für die Verbraucher gut.
Nun zum letzten Punkt, nämlich dass klargestellt wird, dass die kulturelle Filmförderung ein Unterfall - wenn man so will -, ein Teil der Medienkompetenz ist. Herr Kollege, Sie sollten sich einmal genau anschauen, was die kulturelle Filmförderung, also auch der Verein, in diesem Lande für die Nachwuchsförderung und insoweit auch für die Medienkompetenz von jungen Menschen leistet,
die sich mit diesen Filmen und neuen Medien befassen. Sie wissen, dass alle Bundesländer auch Mittel
aus anderen Ressourcen, sowohl Rundfunkgebühren als auch Abgaben für Filmförderung, benutzen.
- Richtig, genau. - Warum bei der kulturellen Filmförderung eine Schranke gezogen werden soll, ist nicht ersichtlich. Im Gegenteil, wir sind mit den grünen Kollegen der Auffassung,
dass die eine herausragende Arbeit leisten. Sie stellt sich zum Beispiel auch darin dar, dass der jüngste schleswig-holsteinische Förderpreis für Kunst an eine Dokumentarfilmerin gegangen ist, die in Antwort auf die Laudatio ausdrücklich gesagt hat, dass sie diesen Preis ohne das Netzwerk, das zum Beispiel die kulturelle Filmförderung in diesem Lande macht, nicht bekommen hätte.
Ich komme zum Schluss.
Mit der Gesetzesänderung ist die Tür für eine bessere Förderung dieser Ansätze von Projekten zur auditiven und visuellen Mediengestaltung geöffnet worden. Es sichert sie mitnichten ab, aber es macht klar, dass die Förderung von Filmprojekten mit zur Medienkompetenzförderung gehört.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Wir können das Grundanliegen der Vorlage der CDU, wie wir es verstehen, unterstützen. RTL und SAT.1 sollen montags bis freitags 30 Minuten lang das aktuelle Geschehen in Schleswig-Holstein im Fernsehen darstellen und das regionale Fernsehen soll nicht zentral - etwa in Berlin -, sondern weiter vor Ort produziert werden. Insoweit besteht Übereinstimmung.
Die Vorlage der CDU lässt aber eine ganze Reihe von Fragen offen, die geklärt werden müssen. Die Information über das regionale Geschehen in Politik und Wirtschaft, im kulturellen und im sozialen Leben ist im Rundfunkstaatsvertrag bereits geregelt. Sie ist dort als Pflicht der privaten Fernsehveranstalter verankert. Die Bestandsgarantie für Regionalfenster ist im Gesetzentwurf zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgeschrieben. Über diesen Gesetzentwurf wollen wir am Freitag schon beschließen, allerdings ohne Aussprache. Der Medienrat - darauf hat der Oppositionsführer hingewiesen - hat bei RTL Verstöße gegen die in der Lizenz festgelegten Anforderungen festgestellt und hat Konsequenzen angedroht. Das alles geschieht auf der Basis vorhandener rechtlicher Bestimmungen.
Es ist nicht ganz klar, was die von der CDU gewünschte Festschreibung des Regionalfernsehens im
Rundfunkgesetz zusätzlich bewirken soll. Das ist nicht ersichtlich.
Zweitens verlangt die CDU, dass die Herstellung und studiotechnische Abwicklung des Regionalfernsehens in Schleswig-Holstein stattfinden soll. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen; denn die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Regionalfenster ist von grundlegender Bedeutung für die Meinungsvielfalt. Eine zentrale Steuerung, etwa von Berlin aus, läuft dem Anliegen des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrags zuwider. Darauf haben jedenfalls die Direktoren der Landesmedienanstalten im November des letzten Jahres hingewiesen. Darüber hinaus ist es sicherlich so, dass regionale Produktion auch hiesige Produktionskapazität sichert.
Hier aber gibt es doch eine Reihe von Problemen und offenen Fragen, nämlich die, ob die Regelung, die die CDU jetzt vorschlägt und die im niedersächsischen Rundfunkgesetz festgelegt ist, im Hinblick auf die europäischen Normen von Niederlassungsfreiheit und Wettbewerbsrecht überhaupt zulässig ist. SAT.1 hat bereits eine rechtliche Prüfung des entsprechenden Gesetzes angekündigt. Die Frage wird sein - das werden wir im Ausschuss klären müssen -, wie eine Regelung aussehen müsste, die auf die Erfüllung des regionalen Auftrags abhebt und nicht auf die Produktion schlechthin; denn wenn wir auf die Produktion abstellen, dann befinden wir uns voll im Wettbewerbsrecht und inmitten von europarechtlichen Normen.
Die Frage ist auch, ob wir in Anbetracht der Vorschriften des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrags überhaupt eine solche zusätzliche Regelung brauchen.
Die Frage wird also sein: Gibt es möglicherweise andere, wirksamere Instrumente zur Erreichung des Ziels?
Die zweite Frage, die sich mir stellt, ist folgende: Erwartet die CDU, dass zum Beispiel RTL künftig statt in Hamburg wieder eine Produktion und studiotechnische Abwicklung in Kiel errichtet? - Das würde einige von uns sicherlich freuen. Aber ob dies per Gesetz durchsetzbar wäre, ist sicherlich fraglich. Das wäre sicherlich zu klären.
Schließlich - da greife ich das auf, was der Herr Oppositionsführer eben zum Thema DVB-T gesagt hat - ist nicht klar, was die CDU in dieser Frage eigentlich meint. In der Startinsel Lübeck/Hamburg und nur
dort - nicht im Bereich Kiel und Flensburg im Weiteren - ist vorgesehen, dass es eine gemeinsame - wenn man so will - Nachrichtenkachel Hamburg/Schleswig-Holstein für diesen Bereich gibt. Wenn Sie verlangen - so habe ich Sie verstanden -, dass es dort zwei auseinander geschaltete gäbe, widerspräche dies zum einen den Vereinbarungen, die die ULR mit den Teilnehmern getroffen hat.
Zum anderen widerspräche es - das ist, wie ich finde, der entscheidendere Einwand - auch dem, was in der Region tatsächlich passiert. Wir wissen doch, dass im Bereich Lübeck/Hamburg und dem ganzen Bereich, der vermutlich von der Einführung des DVB-T betroffen sein wird, die Menschen nicht nach den Landesgrenzen gehen, sondern als Pendler und Bewohner von Schleswig-Holstein oder auch von Lübeck durchaus an Nachrichten aus Hamburg interessiert sind. Das trifft sicherlich nicht für das gesamte Land zu, aber für diese Einführungsinsel. Daher hielte ich es nicht für sinnvoll, hier quasi aus landesstaatlichen Gründen eine regionale Differenzierung wieder einzuführen, die faktisch nicht vorhanden ist.
Ich glaube, dass die regionale Identität, die wir mit Regionalfernsehen festigen wollen, auch die regionale Vielfalt, die wir im Nachrichtenbereich einbringen wollen, durchaus über Landesgrenzen hinweg gehen können, wie es in der Produktion bereits teilweise der Fall ist.
Nun zu sagen: „Hamburg geht nicht, aber SchleswigHolstein muss“, ist ein Sache, die wir noch einmal klären sollten.
Es gilt also, im Ausschuss zu klären, wie die Qualität und natürlich auch die Quantität der regionalen Berichterstattung im Fernsehen am besten zu sichern ist. Das sollten wir im Innenausschuss und mitberatend im Wirtschaftsausschuss machen; denn hinsichtlich der Produktion sind auch wirtschaftliche Fragen zu berücksichtigen.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Im kommenden Jahr wird der private Rundfunk 20 Jahre alt. Das Monopol des öffentlich-rechtlichen Rundfunks endete, und mit dem Ersten Rundfunkstaatsvertrag 1987 begann das duale Rundfunksystem und damit begannen Konkurrenz und Wettbewerb um die Gunst und um die Aufmerksamkeit der Zuschauer.
Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollte mit der kommerziellen Konkurrenz Beine gemacht werden. Niemand hätte damals geglaubt, dass aus den betulichen und vom Volkshochschulduktus geprägten öffentlichen Sendern moderne Medienunternehmen werden könnten. Doch genau das ist geschehen. Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in den letzten Jahren erfolgreicher, als es ihm irgendjemand zugetraut hätte. Das geschah aus eigenem Vermögen, aber auch aufgrund von gravierenden Fehlentscheidungen der kommerziellen Veranstalter.
Das Öffentlich-Rechtliche hat überwiegend klug gewirtschaftet, allerdings gibt es hier auch ein klares Nord-Süd-Gefälle. Der NDR hat sehr frühzeitig Strukturmaßnahmen und Personaleinsparungskonzepte begonnen und schreibt durchweg schwarze Zahlen, während das ZDF jeweils zum Ende der Gebührenperiode Kredite aufnehmen muss.
Der Erfolg gerät dem Öffentlich-Rechtlichen nun zum Problem, denn den kommerziellen Rundfunkanbietern und den Printmedien geht es schlecht. Es gab seit jeher und verstärkt in der jüngeren Vergangenheit Bestrebungen, die Öffentlich-Rechtlichen in ihre Schranken zu weisen, also sozusagen Claims abzustecken, die es den kommerziellen Veranstaltern erleichtern zu konkurrieren, mehr vom schwindenden Werbekuchen abzubekommen, am liebsten den gesamten Werbekuchen. Man muss alle Debatten und Vorschläge auch immer vor diesem Hintergrund der Rivalität zwischen kommerziellem und öffentlichrechtlichem Rundfunk sehen.
Die Präzisierung des Funktionsauftrages hat auch eine Beschränkung des Öffentlich-Rechtlichen zugunsten der Privaten zum Ziel. Es mag auch beim Vertragsverletzungsverfahren helfen, das der Bund der privaten Rundfunkveranstalter bei der EU angestrengt hat. Diese Vorschrift - und das ist mir wichtig - enthält aber auch eine Chance für ARD und ZDF, nämlich die, ein eigenständiges, von den übrigen Angeboten unterscheidbares Profil öffentlich darzulegen. Dass sich ein solches Profil nicht allein auf Information, Bildung und Kultur beschränkt, sondern auch Unterhaltung und Sport umfassen muss, ist, denke ich, klar. Es sollte aus meiner Sicht aber nicht nur Inhalte und Sendeschwerpunkte darlegen, nicht nur materielle oder quantitative Ziele, sondern vielmehr sollte die begonnene Debatte über Qualitätssicherungssysteme im Rundfunk neu belebt werden. Qualität, das heißt Renommee, Kosten und Quote, das heißt Akzeptanz. Das sind die drei Kriterien, die es zu bewerten und zu optimieren gilt.
Es gibt systematische Ansätze für Qualitätssicherung im Rundfunk. Sie können uns helfen, von der, wie ich finde, hirnrissigen Alternative „Qualität oder Quote“ wegzukommen und damit auch vom Stammtisch wegzukommen. Es gibt Vorschläge, dass die Sender zum Beispiel für Kanäle, Genres und Reihen Qualitätsvorgaben entwickeln, die in Zielvorgaben eingehen und mit internem und externem Monitoring verbunden werden. Es gibt entsprechende Gremien, die das tun. Es gibt die Rundfunkräte, es gibt die Medienforschung. Es geht um die Implementierung von Verfahren, die die professionellen journalistischen Standards sichern und die Verfahren zur Rückkopplung in die Gesellschaft einrichten. Hier kann das öffentlichrechtliche System einen Diskurs anstoßen, an dem auch die privaten Veranstalter nicht vorbeigehen können. Wir sollten also von den Sendern die Entwicklung von Qualitätssicherungssystemen verlangen und von ihnen fordern, Progamminnovationen zu entwickeln. Es würde für alle, für Rundfunk und Gesellschaft, Sinn machen, die Qualitätssicherungsdebatte offensiv anzugehen.
Wir werden - darauf hat die Ministerpräsidentin verwiesen, der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht vor der Tür - auch über die Strukturen des Rundfunks und seiner Sender zu debattieren haben, allerdings mit Vorsicht und Augenmaß. Dem Gesetzgeber sind vom Bundesverfassungsgericht klare Grenzen für die Einflussnahme gesetzt. Wir dürfen weder Sparten vorgeben noch Programmeinschränkungen formulieren. Schon bei den Vorschriften über die Zahl der Sender bewegen wir uns auf verfassungsrechtlichem Glatteis.
Heide Simonis hat die Richtung gut angegeben: die Rundfunkfreiheit bewahren, die KEF bei sinnvollen Strukturvorschlägen unterstützen - ich glaube, der Landtag wäre froh, wenn er eine KEF hätte, die staatsfern Vorschläge macht -, und schließlich wäre es gut, wenn der Simonis-Regel „alternativ statt additiv“ auch angesichts der verfassungsrechtlich fixierten Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Geltung verschafft würde.
Schleswig-Holstein hat für die kommende Debatte eine gute Ausgangsposition. Wir sind, ich muss sagen: leider, kein Großstandort für Medienunternehmen, wir haben nicht Bertelsmann, nicht Kirch, wir haben auch nicht ZDF, aber wir haben deshalb auch keine Standortrücksichten zu nehmen. Der NDR hat durch kluges Management die geringsten Finanzprobleme. Wir sind beim digitalen Fernsehen vorn, das offensichtlich gut angenommen wird, und beim DAB - ich sage einmal: bei der Investitionsleiche DAB - sind wir sehr zurückhaltend.
- Ich komme zum Schluss.
Ich glaube, dass der DAB der Transrapid des Rundfunks ist, und sinnigerweise taucht DAB als Ausbauprojekt in diesem Sparkurskonzept, das jetzt diskutiert wird, das von Stoiber gepuscht wird, wieder auf. Wie das mit Sparen und Strukturveränderungen zusammenhängt, will mir nicht einleuchten. Man sieht hieran, dass politisch Gewolltes sich häufig in solchen Paketen wiederfindet.
Unser Land kann unbelastet von Standortinteressen eine produktive Rolle für einen qualitätsvollen und kostengünstigen Rundfunk im Interesse der Bürger wahrnehmen. Das sollten wir in den Ausschussberatungen tun.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Ich möchte mich auf zwei Punkte des Landespressegesetzes konzentrieren, und zwar auf die Impressumspflicht und auf die Offenlegung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse.
Bezüglich der erweiterten Impressumspflicht wird mit dem Gesetz auf eine Entwicklung reagiert, die viele noch gar nicht richtig mitbekommen haben, dass nämlich immer mehr Zeitungen ganze Rubriken und Seiten extern, also von fremden Zeitungen oder Mediendienstleistern, aufkaufen, um eigene Redaktionskapazitäten einzusparen.
Inzwischen wird zum Beispiel die Medienseite der „Kieler Nachrichten“ nicht mehr selbst gemacht. Bei anderen Zeitungen wird darüber nachgedacht, ob zum Beispiel die Bunte Seite komplett übernommen werden kann. Die dpa und andere Mediendienstleister bereiten sich darauf vor, ganze Zeitungsseiten, ja, fast vollständige Zeitungen, anzubieten. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Hier geht publizistische Vielfalt Stück für Stück verloren.
Natürlich gab es in der Vergangenheit bereits eine ähnliche Entwicklung. Dies geschah allerdings in einem viel geringeren Umfang. Ich denke an die so genannten Maternseiten. Dies bezog sich im Wesentlichen aber eher auf kleinere Zeitungen. Der wirtschaftliche Druck, dem die Verlage ausgesetzt sind, ist groß. Ich denke zum Beispiel an die eingebrochenen Anzeigenmärkte: Die Stellenmärkte, der Automarkt und viele Kleinanzeigen sind zum Teil fast vollständig in das Internet abgewandert und kommen auch nicht wieder.
Man reagiert darauf, indem der Kultur- oder Medienredakteur abgeschafft und die Fachredaktionen ausgedünnt werden. Damit verändert sich auch das Berufsbild des Redakteurs. Gefragt ist eben nicht mehr ausschließlich oder überwiegend der Spezialist und Sachkenner, sondern im Zweifel die Eier legende Wollmilchsau, nämlich derjenige, der flexibel in allen Sparten einsetzbar ist und der jede Seite zusammenschustern kann. Dieser hat aber von nichts eine richtige Ahnung.
Hier werden die Pressevielfalt und die publizistische Vielfalt bedroht. Natürlich kann die erweiterte Impressumspflicht diese Entwicklung nicht abbremsen. Sie ermöglicht es aber, dass die Menschen ein Stück genauer wissen, wer verantwortlich ist. Das Impressum muss aber gefunden werden können. Vielleicht sollten wir uns einmal darüber unterhalten, ob es auch eine Vorschrift geben sollte, in der steht, wo das Impressum jeweils zu finden sein muss. Mitunter sucht man sich wirklich tot. Das Impressum muss redaktionelle Abhängigkeitsverhältnisse deutlich machen. Jeder, der will, muss erfahren können, ob er sein Regionalblatt oder bundesdeutsche Fertigware liest.
Nun komme ich zur Offenlegung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse. Herr Kayenburg, ich finde es sehr komisch, dass Sie ein Thema, welches eigentlich schon längst in der Mottenkiste verschwunden ist, wieder ausbuddeln.
Als die CDU Probleme mit der Parteispendenaffäre hatte, hat sie nach einem Thema für einen Gegenangriff gesucht. Sie suchte in den Medienbeteiligungen der SPD. Einige Journalisten haben davon gespro
chen - dem schließe ich mich an -, dass es quasi eine späte Rache an „Enteignet Springer“ war. Sie malen die SPD als Medienmogul an die Wand, der seine publizistische Macht heimlich über Deutschland ausbreitet.
- Es fehlte nur noch, dass Sie das aufgegriffen hätten, was ein CDU-Mediensprecher gesagt hat. Er verstieg sich nämlich zu der Vision einer „Berlusconisierung“ der Zeitungslandschaft von links.
Ich finde das wirklich peinlich. Die SPD hält über die DDVG Anteile in Höhe von 1,9 % der veröffentlichten Zeitungen. Dies sind Minderheitsanteile. Allein die „Bild“-Zeitung hat einen Marktanteil von 17 %. Der Kanzler zeigt immer wieder, dass es für ihn mehr Sinn macht, sich darüber zu artikulieren, als über die „Frankenpost“ oder die „Peiner Allgemeine Zeitung“, die beide von der DDVG mit besessen werden.
Ich glaube, es würde wirklich Sinn machen, hier im Landtag und auch im Ausschuss über die Qualität von Journalismus unter veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu debattieren. Dies gilt aber nicht für Popanze. Wir Politiker müssen mit der Entwicklung leben, dass auch die Zeitungen immer mehr dazu neigen, auf die zünftige Überschrift, die schnelle Vermarktung und Effekthascherei aus zu sein, damit die Aufmerksamkeit des Konsumenten, also des Lesers, gefesselt wird und er sich diese Berichte anschauen will.
Wir Politiker und auch die Journalisten sind Täter und Opfer in einem Veränderungsprozess,
in dem gar nicht mehr genügend Zeit für Aufklärung bleibt.
- Ja, auch Täter, Herr Kubicki, Sie müssten darüber besonders gut Bescheid wissen.
- Ich will es Ihnen gern erläutern und mache es Ihnen anhand eines Zitats von Günter Gaus klar, der unter
der provozierenden Überschrift „Warum ich kein Demokrat mehr bin“ Folgendes gesagt hat:
„Das Funktionieren einer Demokratie aber gründet sich auf die Bereitschaft des Souveräns, sich gelegentlich beim Gewinnen von Einsichten in das politische Tun und Lassen und dessen Konsequenzen anzustrengen. Schneller als gedacht wird die Verflachung der Politik in den Massenmedien ein bisschen amüsieren, schließlich langweilen und abstumpfen - und in jedem Falle das gleiche und allgemeine Wahlrecht aushöhlen. … Wie einst das Drei-Klassen-Wahlrecht bestimmte Interessen begünstigte, so wird die Wahlausübung des bei Laune gehaltenen Fernsehpublikums“
- darauf bezieht er sich im Wesentlichen -
„interessengesteuert sein von gesellschaftlichen Gruppen, die selber wenig fernsehen.“
Gaus fährt fort:
„Ich bin vor allem deswegen kein Demokrat mehr, weil aus dem gesellschaftlichen Zusammenwirken von Wählern und Gewählten mehr und mehr eine Schauveranstaltung geworden ist.“
Mit diesem Thema, mit der Orientierung auf Events, auf die flotte Schlagzeile und auf den Zehn-ZeilenRoman, den nach Aussagen der „Zeit“ der Chefkolumnist von Springer, Franz Josef Wagner, erfunden hat, haben auch Printmedien und nicht nur die elektronischen Medien zu tun.
Ich komme zum Schluss. - Das Medium Tageszeitung hat nach meiner Auffassung nur eine Chance, wenn es anderes bietet als flüchtige elektronische Medien. Statt also schnell, flach und kurz, muss es gründlich, vertieft und hintergründig sein. Daneben dürfen die historische Einbettung, Regionales und Vielfalt nicht fehlen.
Ich komme zu meinem letzten Satz: Da wir in unseren politischen Aktivitäten auf Vermittlung und - wenn es gut geht - Aufklärung angewiesen sind, würde es sich, so denke ich, lohnen, diese Entwicklungen
in den Printbereichen durch öffentliche kritische Debatten zu beleuchten.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Ostseepolitik ist ganz ohne Zweifel ein Markenzeichen dieser Landesregierung.
Die Landesregierung hat sehr frühzeitig, nämlich noch vor dem Zusammenbruch des Ostblocks, mit großer Weitsicht die geostrategische Bedeutung des Ostseeraums für die europäische Entwicklung und für die Entwicklung unseres Landes erkannt
und sie hat in den vergangenen 14 Jahren zielstrebig die praktische Ostseezusammenarbeit ausgebaut und infrastrukturelle Entwicklungen vorangetrieben.
Der Ostseebericht zeigt die stolze Bilanz vielfältiger Initiativen der Landesregierung und von schleswigholsteinischen Akteuren im sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich auf.
Herr Ritzek, Sie haben im ersten Teil Ihres Beitrages beklagt, dass der Bericht zu vielfältig sei, im zweiten Teil haben Sie dann dargelegt, was alles fehlt. Ich denke, bei Ihrem Vorschlag, dass Sie das nächste Mal behilflich sein wollten, wäre mir nicht allzu wohl; denn wie Sie da durchkommen wollen, einerseits zu viel und andererseits zu wenig, scheint mir nicht sehr deutlich zu werden.
Ich sage nur, Herr Ritzek: Wer viel tut, wie die Landesregierung, der hat auch viel zu berichten.
Das ist auch in dem Ostseebericht deutlich geworden.
Meine Herren und Damen, der Ostseeraum hat seine große Zukunft noch vor sich. Es ist ein Raum, der in der globalen Konkurrenz durch sein hohes Potenzial an gut ausgebildeten Menschen im Wettbewerb standhalten und gewinnen kann. Das ist eine Region, die mittel- und langfristig durch die Osterweiterung der Europäischen Union und durch die Entwicklung des westlichen Russlands ganz erhebliche Wachstums- und Nachfragepotenziale entwickelt. Diese Einschätzung scheint uns eine pure Selbstverständ
lichkeit zu sein, aber diese Einschätzung wird bisher sicherlich nicht überall geteilt.
Ich möchte einen besonderen Zukunftsaspekt unterstreichen und besonders hervorheben, der in dem Bericht angesprochen worden ist. Ich denke, dass sich unser Blick und der der Akteure über die baltischen Länder und Polen und Kaliningrad hinaus noch stärker als bisher auf das westliche Russland richten muss. Das europäische Selbstverständnis von St. Petersburg und das Umfeld und die stetige, wenn auch langsame Stabilisierung in der bevölkerungsreichen Region westliches Russland eröffnen wirtschaftliche Chancen, die jetzt begriffen und ergriffen werden müssen.
Diese Chancen sind aus meiner Sicht längerfristig durchaus zu vergleichen mit den Chancen, die sich auf chinesischen Märkten auftun. Wenn man aber die wirtschaftlichen Aktivitäten der verschiedenen Ostseeanrainerstaaten in den sich entwickelnden Staaten im Osten vergleichend betrachtet, kann man feststellen, dass nicht die große Bundesrepublik Deutschland und ihre starke und vielfältige Wirtschaft, sondern das kleine Land Schweden vielerorts die Nase vorn hat - mit Konsulaten, mit Büros, mit Wirtschaftsvertretungen, mit Unternehmen nicht nur in den baltischen Staaten, sondern auch in Russland.
Vielleicht liegt es daran, dass die Schweden in ihrer Geschichte nicht nur als friedliche Eroberer im Ostseeraum schon überall zu Hause waren. Aber Sie können selbst einmal die Probe machen.
Wenn Sie in der Suchmaschine Google eingeben „Sverge“ und „St. Petersburg“ - -
- Ja, Sie können kein schwedisch. Für Sie, Herr Kubicki: „Schweden“. Das heißt nämlich „Sverge“.
- Er fühlt sich immer angesprochen, ja, ja.
Wenn Sie das also tun, dann tun sich Links auf und gleich als Erstes finden Sie eine Verbindung, einen Link, zu sieben schwedischen Unternehmen, die im Bereich von St. Petersburg aktiv sind. Von dort aus kann man dann weiter klicken.
Wenn Sie dasselbe tun und „Deutschland/St. Petersburg“ eingeben, landen Sie beim zweiten Link bei „Partnervermittlung/Russische Frauen“.
Ich weiß nicht, ob das ein Indiz ist. Jedenfalls müssen Sie im Gegensatz zu Schweden unter Google ziemlich lange suchen, bis Sie Seiten finden, die die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen deutschen Firmen und St. Petersburg deutlich machen. Das wollte ich Ihnen mit diesem kleinen Beispiel klarmachen.
Nun einmal im Ernst! - Ich bin sofort fertig, Herr Präsident.
Wirtschaftliches Engagement und Zukunftsregion brauchen Augenmaß und unternehmerische Risikobereitschaft. Das gilt auch für schleswig-holsteinische Unternehmen. Es gibt durchaus welche, die in Russland tätig sind. Ich nenne die Firma Hahn & Co und einen Norderstedter Baumarkthändler. Sie haben in diesem Raum inzwischen 100 Beschäftigte.
Ich finde es gut, dass der Wirtschaftsminister zusammen mit den drei IHKs in den nächsten Wochen - ich glaube, im November -
- Letzter Satz! - nach Russland fahren wird und dort einen schleswig-holsteinischen Firmenpool mit russischem Management aus der Taufe heben wird. Das sind praktische Schritte, um im russischen Wirtschaftsraum Fuß zu fassen
und in diesem Zusammenhang die Ostseezusammenarbeit voranzutreiben.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es geht in dieser ersten halben Stunde des Nachmittages der Landtagssitzung um des Deutschen liebstes Freizeitvergnügen, nämlich das Fernsehen. Es geht um Meinungsvielfalt und Pluralismus sowie darum, wie diese bei der Globalisierung der Medienwirtschaft gesichert werden können.
Herr Kayenburg, mit diesem Klein-Klein-Gemäkel mit Verlaub - bei einem so bedeutsamen Thema kommen wir wirklich nicht weiter.
Wir sollten aus auf die zentralen Punkte konzentrieren.
- Ich komme nachher noch einmal auf das Thema Ausschuss zu sprechen.
Wir können gern über die Frage der Anteile für Konzentration sprechen. Die Tatsache, dass mir außer Ihnen weit und breit weder bei Schwarz noch bei Rot bisher jemand bekannt geworden ist, der Ihre Kritik vorträgt,
bringt mich dazu, eine sehr intensive Beratung dieses Themas mit Ihnen anzuregen.
Ich will zum politischen Thema kommen. Bei der Erörterung über den Verkauf der Kabelnetze haben wir feststellen müssen, dass für politische Gestaltung praktisch alle Züge abgefahren sind. Wir können der
zeit nur abwarten, wie die Pokerpartie zwischen Texas-Malone und Ron Sommer und dem Kartellamt zum Ende des Monats ausgeht. Wir können nur abwarten, welche Preise sich für die Kabelnutzer ergeben werden und welche Programmbouquets dann in den Kabeln sein werden. Der politische Zug ist da abgefahren. Gestalten können wir aber bei DVB-T. Die wirkliche Bedeutung der Vorlage und dessen, was die Ministerpräsidentin sagt, ist, dass DVB-T in der Tat eine gute Alternative zum Kabel werden kann. Deswegen sollten wir an einem beschleunigten Ausbau dieser Chance arbeiten.
Das digitale Antennenfernsehen müssen wir nutzen. Es ist gut, dass die Landesregierung ein klares Signal zum Ausbau gegeben hat. Ich könnte mir gut vorstellen, dass es für uns alle einen wirklich guten, praktischen Vorteil gibt, wenn man DVB-T hat, also ein digitales Antennenfernsehen, mit dem man 24 - einige sagen: 30 - Programme in der Endstufe anschauen kann, und zwar nicht nur zu Hause, sondern auch auf der Terrasse, im Wohnwagen, im Ferienhaus,
und man damit unabhängig ist, also einen wirklichen Mehrwert hat. Das ist anders als beim DAB. Wir sollten auch festhalten, dass DVB-T in ganz besonderem Maß für regionales und lokales Fernsehen geeignet ist
und dass es - anders als beim Kabel - keine vorgefertigte Bouquet-Auswahl gibt, bei dem Herrn Malone oder Herrn Murdoch - wer auch immer es ist - den Blumenstrauß zusammenstellt, den wir uns als Programm zu Gemüte führen sollen.
Wahr ist, dass es bei der Einführung noch einige Hürden zu überwinden gibt. Sie sind aber überwindbar, wenn es ein abgestimmtes und verlässliches Einführungsszenario gibt. Das allerdings ist wichtig. Hier kann und muss die Landesregierung eine treibende und moderierende Rolle übernehmen.
Berlin ist derzeit dabei, den gesamten Bereich Berlin/Brandenburg auf DVB-T umzustellen. Sie wollen im Sommer des nächsten Jahres fertig sein. Unsere Planungen gehen derzeit davon aus, dass wir mit Kiel/Schleswig im Herbst des nächsten Jahres eine erste Einstiegsinsel haben werden. Wir müssen einmal sehen, ob es - auch aufgrund der Berliner Erfahrungen und der Kooperation mit Berlin - möglich ist, dass wir diese Entwicklung in Schleswig-Holstein beschleunigen können, und dass zu der ersten Einstiegsinsel zum
Beispiel Lübeck in Kooperation mit Hamburg - das ist im Gespräch - als weitere Einstiegsinsel hinzukommen kann.
Wir werden im Ausschuss nicht nur die Frage vertiefen müssen, welches Einstiegsszenario realistisch ist, sondern auch, ob es sinnvoll ist - wie beispielsweise Ministerpräsident Gabriel in Niedersachsen vorgeschlagen hat -, den Zeitraum, in dem analoges und digitales Fernsehen parallel laufen müssen, gesetzlich festzulegen, sodass allen klar ist, wann abgeschaltet wird, und einen Zeitpunkt festzulegen, zu dem tatsächlich abgeschaltet wird, wie es in Berlin derzeit wohl der Fall ist.
Ich danke der Staatskanzlei sehr für den Bericht zu DVB-T. Ich möchte mir dazu folgende Anregung erlauben. In Anbetracht der Tatsache, dass wir Medienpolitik nicht als Expertenveranstaltung betreiben wollen, sondern einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen wollen, wäre es wünschenswert, wenn der Bericht noch ein bisschen lesbarer für normal begabte, politisch interessierte Menschen wäre, als er es ohnehin schon ist.
Ein letzter Punkt, Herr Präsident - wenn ich noch darf. In der Debatte um die Kabelnetze habe ich unter dem Beifall des gesamten Hauses gefordert, dass Medienpolitik einem Ausschuss zugeordnet wird, der sich auch zeitlich in der Lage sieht, das Thema angemessen zu behandeln. Unter Beifall des gesamten Hauses! Tatsächlich scheitert derzeit eine adäquate, vernünftige parlamentarische Behandlung der medienpolitischen Probleme und Fragen daran, dass sich die beiden Teile der CDU-Fraktion gegenseitig nicht das Schwarze unter dem Fingernagel gönnen und jede vernünftige Lösung blockieren.
Ich spreche Sie beide, die Sie so nett da vorn sitzen, deshalb noch einmal direkt an,
Herr Kayenburg, Herr Wadephul.
Ich komme zum Schluss. - Keine Zwischenfragen.
Nein. - Es muss doch wohl möglich sein, dass Sie beide sich bei einer solchen vergleichsweisen Lappalie
- nein, Sie beide! - einigen.
Wenn Ihnen nicht einmal das gelingt, dann wird Ihnen -
Darf ich meinen letzten Satz zu Ende sprechen? Wenn Ihnen nicht einmal das gelingt, wird Ihnen keine Fraktionsvorstandswahl und kein Untersuchungsausschuss helfen, der Regierung nahe zu kommen.
Dann regiert Heide Simonis, bis sie 80 ist.
Und das zu Recht!
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Der gegenwärtig stattfindende Verkauf der Kabelnetze ist mit Sicherheit einer der größten und bedeutendsten medienpolitischen Deals der Nachkriegszeit. Dieser Verkauf läuft praktisch ohne jede öffentliche Diskussion ab. Ich glaube, wir sind der einzige, zumindest der erste Landtag, der sich mit diesem Thema befasst, und wir tun dies an „herausragender Stelle“ der Tagesordnung des Landtages, nämlich am Freitagnachmittag vor der Sommerpause.
Es geht darum, dass das größte europäische Kabelnetz im Moment an amerikanische Investorengruppen verkauft wird. Deutschland hat das größte europäische Kabelnetz, weil Herr Schwarz-Schilling und andere in den 80er-Jahren 20 Milliarden DM an Steuermitteln in das Kabelnetz investiert haben, damit die privaten Sender - also Bertelsmann und Kirch - ihre Programme verbreiten konnten. Später erhielt die Telekom das Eigentum daran; dies geht nun auf zwei amerikanische Investorengruppen über, die in den Medien der „neue Denver-Clan“ genannt werden.
Der Kollege Kayenburg hat darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Unternehmen nicht wie bei der Telekom um Unternehmen handelt, die die Kabel nur als Schiene benutzen, um fremde Programme durchzuleiten, sondern dass es Inhalteanbieter sind und mit vorhandenen Programmen und neuen Dienstleistungen Geld machen wollen.
Nun könnte man fragen: Was wird sich in SchleswigHolstein schon verändern? Es bleibt doch alles, wie es ist. - Der Bericht spricht allerdings von „erheblichen Auswirkungen“ und Experten erwarten „dramatische Veränderungen im Medienmarkt“. Einige sind schon angesprochen worden. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen: Liberty Media ist verbandelt mit AOL, ist verbandelt mit Murdoch, ist verbandelt mit AT&T - das heißt sowohl mit Technologieanbietern als auch mit Inhalteanbietern - und besitzt Kabel im gesamten amerikanischen Bereich. Natürlich werden Malone, Callahan und Klesch die Wertschöpfungskette voll ausreizen wollen, das heißt eigene Kabel, eigene Programme, eigene Plattformen, eigene Videoon-demand-Angebote, Internetzugang, Telefon via Internet und - wenn es sich lohnt - jede Menge ECommerce, angehängt an Programmbuketts, kommen dazu. In welchem Umfang dann noch europäische Inhalteanbieter zum Zuge kommen oder ob etwa ARD auf Kanal 197 und ZDF auf Kanal 211 verschwinden, ist derzeit nicht sicher.
Es gibt auch Experten, die erwarten, dass die amerikanischen Investoren amerikanische Normen und amerikanische Techniken zur Anwendung bringen wollen und nicht deutsche oder europäische, also die SetupBoxen nicht von Herrn Kirch oder von deutschen Herstellern, sondern von den amerikanischen. Ob man im Nachhinein, nach Abschluss der Verhandlungen, europäische und deutsche Auflagen für schon getätigte Investitionen, also für fertige Verhandlungen, machen kann, wird eine spannende Frage sein.
Man muss feststellen, dass die Politik in diesem ganzen Unternehmen Zaungast ist - wenn überhaupt beziehungsweise gänzlich abwesend ist.
Nun ist es sicherlich so, dass Politik - wie es scheint in diesem Bereich nicht so ganz mächtig ist, aber sie ist auch weitgehend desinteressiert. Wir haben uns über den Streit privat versus öffentlich in den 80erJahren fast bürgerkriegsähnliche Schlachten geliefert. Der jetzige Deal, bei dem die Einvernahme des Kabels über die amerikanischen Investoren läuft, verläuft faktisch geräuschlos.
Ich finde, das ist ein absurdes Missverhältnis zwischen der gesellschaftspolitischen, technologiepolitischen und wirtschaftspolitischen Dimension und der öffentlichen Aufmerksamkeit.
Im Bericht lesen wir, dass die Landesregierung den Stand der Verhandlungen aus der Zeitung erfahren hat und dann tätig werden konnte.
Von Herrn Clement konnte man lesen, dass er, nachdem Callahan das nordrhein-westfälische Kabelnetz gekauft hatte, Gespräche aufgenommen hat und darum bittet, doch verantwortungsvoll mit den Kabelnetzen umzugehen.
Der sonst allgegenwärtige Herr Stoiber - wir sitzen politisch alle in einem Boot - ist in dieser Frage komplett abgetaucht. Mag sein, dass er noch hofft, dass Herr Kirch da irgendwie mitspielen darf, aber Herr Kirch glaubt auch nicht mehr richtig daran, dass das passieren kann.
Vielleicht ist es so, dass das Thema vielen zu kompliziert ist - um Gottes willen, was ist bloß Netzebene drei und vier -, dass es viele überfordert. Wir kümmern uns mit einem Riesen-Juhei um die Übertragungsrechte der Fußballweltmeisterschaft, aber um dieses Thema weniger - als ob das eine beliebige Ware wäre.
Dass Wirtschaftsinteressen betroffen sind, hat Herr Doetz vom Verband der privaten Rundfunkunternehmen als Erster deutlich gemacht. Dadurch bin ich auf das Thema überhaupt aufmerksam geworden. Herr Doetz setzt sich seit Jahren vehement dafür ein, dass die Politik und die Regierungen bitte schön ihre Vorderfüße aus der Regulierung des Medienmarktes heraushalten sollen, und sagt: Das machen wir alles allein. Und plötzlich las ich vor ungefähr einem Jahr, dass Herr Doetz sagt, man könne sich auch zu Tode liberalisieren.
Da habe ich gedacht: Hoppla, was ist denn hier los? Ich stellte fest, dass Herr Doetz natürlich gesehen hat, dass die Interessen der privaten deutschen Wirtschaftsunternehmen betroffen sein können. Es kann durchaus sein, dass es Must-carry-Regeln vielleicht noch über den öffentlich-rechtlichen Bereich hinaus geben wird, aber wenn das gewünschte Prgoramm unter 200 Programmen zu suchen ist, läuft diese Regel faktisch leer.
Ich komme zum Schluss.
Ich nenne noch einmal kurz die Probleme. Wird es einen faktischen Vorrang für amerikanische Technolgien und Inhalte geben? Müssen wir Must-carryRegeln erweitern? Können wir überhaupt noch etwas dagegen tun? Wie geht es mit den regionalen Kabelnetzbetreibern weiter? Wie wird es mit der Kabelgebühr weitergehen?
Ich denke, dass wir gut daran tun, der Medienpolitik endlich einen Ort zuzuweisen - auch einen Ausschuss an dem diese Fragen in Ruhe und ausführlich behandelt werden können.
Dazu sind wir bisher nicht in der Lage. Ich bin guter Hoffnung.
Ich bitte, den Bericht an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, weil der Wirtschaftsminister zuständig ist, und ich bitte darum, dass wir eine ausführliche Anhörung dazu machen, um die Diskussion über dieses Thema ein Stück zu verbreitern.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Landtag zum einen dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. In diesem Staatsvertrag ist die Erhöhung der Rundfunkgebühren ab Januar 2001 der zentrale, der wesentliche Inhalt.