Protokoll der Sitzung vom 14.11.2003

die allgemeinen Bezüge werden durch die konkreten Regelungen ersetzt.

(Beifall bei der FDP sowie der Abgeordneten Claus Ehlers [CDU] und Dr. Trutz Graf Kerssenbrock [CDU])

Wenn es nicht im Gesetz steht, dann ist das ohne Rechtsgrundlage erfolgt, was übrigens nicht heißt - der Auffassung bin ich auch -, dass es sachlich unangemessen wäre. Sie haben ja aus der Begründung zitiert, die Sie als Regierung vorgelegt haben. Der Landesrechnungshof sieht die Gewährung der genannten Leistungen zwar als sachlich gerechtfertigt an, ist aber der Ansicht, dass das ohne Rechtsgrundlage ist. Deshalb wollen wir eine Änderung.

Warum haben wir uns hier eigentlich zwei Tage lang so vehement über die Frage gestritten, ob § 7 Abs. 2 Satz 2 gestrichen werden soll oder nicht? Das wäre gar nicht nötig gewesen. Sie hätten doch gleich sagen können, dass es nichts nutzt, das zu streichen, weil die allgemeinen Bezüge auf das Beamtenrecht dazu führen, dass sich ohnehin nichts ändern würde. Allein die Tatsache, dass das nicht der Fall war, straft die Aussagen des Ministers gegenwärtig Lügen.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Dr. Trutz Graf Kerssenbrock [CDU])

Ich will noch ein Weiteres sagen und auch dies in aller Ehrlichkeit. Jetzt rekurriere ich noch einmal auf das, was wir früher schon gesagt haben. Ich empfehle Ihnen, doch einmal nachzulesen, was Sozialdemokraten - auch dieses Hauses - früher gesagt haben, beispielsweise auch die Ministerpräsidentin. Zu dem Behufe, will ich, Herr Präsident, etwas aus dem Protokoll der 13. Plenarsitzung vom 26. Januar 1994 zitieren. Der Kollege Dr. Klug hat in der Haushaltsdebatte, gewandt an die Frau Ministerpräsidentin, die sich vehement dafür eingesetzt hat, dass überall in der privaten Wirtschaft gespart werden soll, Folgendes ausgeführt - Zitat -:

„Frau Ministerpräsidentin, in Ihrer Pinneberger Neujahrsrede vom 14. Januar haben Sie sich vehement gegen Versuche der Lohndrückerei ausgesprochen. ‚Versuche der Lohndrückerei’, so haben Sie es formuliert.

Wenige Tage später stellen Sie dann in einem Interview in der ‚Frankfurter Rundschau’ zumindest für den öffentlichen Dienst das 13. Monatsgehalt in toto infrage. Zitat: ‚Da kann ich mir vorstellen, dass man mit einer gemeinsamen Initiative etwas machen könnte.’“

(Wolfgang Kubicki)

Ich finde das vernünftig. Die Ministerpräsidentin hätte Gelegenheit gehabt, jetzt hier mit leuchtendem Beispiel voranzugehen und das 13. Monatsgehalt konsequent mit uns gemeinsam zu streichen.

(Beifall bei der FDP sowie der Abgeordneten Claus Ehlers [CDU] und Dr. Trutz Graf Kerssenbrock [CDU] - Zurufe von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Ort für Auseinandersetzungen beziehungsweise für Debattenbeiträge ist das Pult, wenn das Wort erteilt worden ist. Ich erteile jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kubicki, Sie haben es wieder einmal geschafft: Die Schlagzeilen gehören Ihnen. Ohne dass Sie sich fragen, was der Preis dafür ist, sind Sie mit Sicherheit auch noch stolz darauf. Sie vermitteln mit Ihrem Vorwurf, Rot-Grün habe - so die „Landeszeitung“ von heute - „die notwendige Gesetzesänderung 1997 regelrecht hineingeschummelt“, ein Bild von Ministern und Ministerinnen, die zu Unrecht Weihnachtsgeld abkassiert haben, und von Politikern, die in Zeiten sinkender Steuereinnahmen den Hals nicht voll genug kriegen können.

Das passt zu dem gestrigen Stil der Debatte, mit dem Sie - Hand in Hand mit Herrn Kayenburg - wider besseres Wissen suggeriert haben, Ministerinnen und Minister seien nicht von den Kürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld betroffen.

Die mühsame kleinteilige Arbeit eines Parlamentariers hingegen, Herr Kubicki, interessiert Sie nicht. Sonst hätten Sie 1996 im Finanzausschuss, als die Landesregierung die Änderung des Ministergesetzes vorgeschlagen hatte, einen Beitrag zu diesem Thema geleistet. Haben Sie damals die Beratung über den Landeshaushalt als finanzpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion so ernst genommen, dass Sie das Haushaltsgesetz 1997 gar nicht erst gelesen haben? Wie können Sie ansonsten behaupten, dass in dieses Gesetz etwas „hineingeschummelt“ wurde? Der Entwurf der Landesregierung lag schon im Oktober 1996 in der Drucksache 14/240 vor. Sie hatten also bis zur Verabschiedung mehr als drei Monate Zeit, zu lesen oder lesen zu lassen, zu prüfen oder prüfen zu lassen.

In dieser Drucksache werden die geplanten Änderungen des Haushaltsgesetzes genau begründet und erläutert - Zitat -:

„Der Landesrechnungshof sieht die Gewährleistung der genannten Leistungen zwar als gerechtfertigt an, hält aber die Verweisung in § 5 Abs. 1 nicht für eine ausreichende Rechtsgrundlage. Dieser Mangel“

- so der Landesrechnungshof und die Landesregierung-

„soll durch eine Ergänzung des § 7 Abs. 2 des Landesministergesetzes behoben werden. Mit ihr wird lediglich die bestehende Rechtsgrundlage verdeutlicht.“

Der Landesrechnungshof war über ein Gesetz gestolpert, das seit 1961 in dieser Form galt, und hat nach über 30 Jahren angemahnt, die bestehende Rechtsgrundlage zu verdeutlichen. Warum es 30 Jahre gebraucht hat, wird mir heute niemand mehr beantworten können.

Der Landesrechnungshof war aber nicht so beunruhigt, dass er den Finanzausschuss oder gar die Haushaltsprüfgruppe über seine Forderung nach Verdeutlichung einer Rechtsgrundlage informiert hat. Zumindest kann ich mich nicht daran erinnern. Es ist schade, dass der Landesrechnungshof heute nicht hier ist. Sonst hätte man noch einmal ein Wort darüber wechseln können.

Aus diesem Vorgang, über den der Landesrechnungshof, weil er ihn scheinbar für unbedeutend gehalten hat, nicht einmal das Parlament informiert hat, jetzt einen Skandal konstruieren zu wollen, ist - um es vorsichtig zu formulieren - einfach nicht zweckdienlich. Aber die FDP wird in den nächsten Monaten wohl alles aufgreifen in der Hoffnung, bei der nächsten Landtagswahl nicht komplett unterzugehen, sondern in irgendeiner Form aufzutauchen und über die Fünfprozenthürde zu kommen.

Ich habe mich allerdings auch etwas über den Beitrag der CDU heute hier gewundert. Herr Kayenburg, warum haben Sie nicht den Schneid, auch nur ein einziges Mal Ihren Wunschpartner FDP deutlich zu kritisieren?

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Warum stellen Sie sich hier hin und treten als Schutzpatron von Wolfgang Kubicki auf? Es sei nur eine Entgleisung, so sagten Sie; ein Tribunal wäre unfair. Entgleisungen von Parlamentariern, Herr Kayenburg, brauchen wir nicht. Davon hatten wir schon genug.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Dr. Heiner Garg [FDP]: Von Ministern auch!)

Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt der Sprecherin, der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon bei der Debatte über die Kürzung der Sonderzahlungen bei Beamtinnen und Beamten zum FDP-Vorstoß beim Weihnachtsgeld der Minister gesagt: Der SSW wird immer strenge und klare Maßstäbe an die Bezahlung von Ministern und Abgeordneten anlegen. Wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Landesbeschäftigten Opfer abverlangen, müssen auch die Politikerinnen und Politiker ihren Beitrag dazu leisten.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Aber das, was der Kollege Kubicki in der Frage des Weihnachtsgeldes für Landesminister in den letzten Tagen mit freundlicher Unterstützung der Medien ausgeführt hat, ist Populismus pur.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Ergebnis steht jetzt schon fest. Das Ergebnis ist nämlich noch mehr nicht Politikverdrossenheit, sondern Politikerverdrossenheit.

Denn erst lesen die Menschen dank der FDP in der Zeitung, dass die Landesminister nicht auf ihr Weihnachtsgeld verzichten wollen. Die Tatsache, dass die Landesminister genau wie die Landesbeschäftigten nur knapp über 60 % ihres Weihnachtsgeldes bekommen, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Jetzt hören die Bürgerinnen und Bürger dank der FDP, dass die Minister des Landes seit Jahren ihr Weihnachtsgeld zu Unrecht erhalten haben. Ob das stimmt oder nicht, ist ja auch egal.

Lieber Kollege Kubicki, ich finde, Sie sollten langsam in sich gehen und überlegen, ob das, was jetzt ansteht, politischer Stil bis zur Landtagswahl sein soll.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welches sind die Tatsachen in dieser Sache? Nach unseren Informationen bekommen die Landesminister genau wie die Beamten des Landes seit Anfang der 60er-Jahre Weihnachtsgeld, übrigens durch einen Beschluss - das ist gesagt worden - der damaligen CDU/FDP-Landesregierung. Es mag sein, dass die

rechtliche Grundlage bis 1997 nicht sehr klar war. Ich kann das nicht abschließend beurteilen, ich bin keine Juristin. Wenn dem aber so wäre, wäre die rechtliche Grundlage seit über 30 Jahren problematisch. Laut Wissenschaftlichem Dienst ist das Landesministergesetz zwar 1990 überarbeitet worden, aber hinsichtlich der rechtlichen Grundlage für das Weihnachtsgeld gab es keine Änderung. Keine Partei hat diese Praxis jemals infrage gestellt, auch die FDP nicht.

Dann gab es 1997 eine Präzisierung des Landesministergesetzes, wo die Sonderzahlungen für Minister ausdrücklich erwähnt werden. Es ist richtig, dass dieses Gesetz gleichzeitig mit dem Haushaltsbegleitgesetz beschlossen wurde. Auch hier gab es aber keine Diskussion und keine Kritik an der Vorgehensweise, auch nicht seitens der FDP. Aus dieser Sache jetzt sechs Jahre später so ein Drama zu inszenieren, ist schon ein starkes Stück.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Allerdings bleibt sicherlich ein Problem bestehen, das wir bei der weiteren Behandlung des Ministergesetzes ernsthaft diskutieren sollten, nämlich die Frage, inwieweit sich die Ministerbesoldung an der Beamtenbesoldung oder an der Abgeordnetenregelung orientieren soll. Es wäre für alle Beteiligten besser, wenn wir hier endlich einen klaren Schnitt und eine klare rechtliche Grundlage schaffen würden.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, darum geht es heute gar nicht. Heute lautet die Devise: Wer mit viel Dreck schmeißt, kann immer hoffen, dass etwas hängen bleibt. Dazu möchte ich aber noch ein anderes Zitat loswerden. Der schwedische Politiker Carl Bildt, ein Liberaler, hat einmal gesagt: „Ein Fehler bleibt ein Fehler.“ Es war ein Fehler, dass Sie dies so in Presseveröffentlichungen gesagt haben, lieber Kollege Kubicki. Das war ein Fehler!

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so vom Hause beschlossen.

Tagesordnungspunkt 38 b ist insoweit erledigt.

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2984

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung. Das Wort für die Landesregierung darf ich zunächst in Vertretung der Gesundheitsministerin der Frau Ministerin Erdsiek-Rave erteilen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie viele andere Beteiligte im Lande können wir hier alle miteinander froh sein, dass seit 1. August dieses Jahres ein bundeseinheitliches Altenpflegegesetz in Kraft getreten ist.

(Vereinzelter Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)