Protokoll der Sitzung vom 21.01.2004

(Vereinzelter Beifall)

Gemeinsam mit Frau Schlosser-Keichel habe ich vor kurzem den Standort Olpenitz, die Minensuchflottille, besucht und festgestellt, dass durch die Entscheidung der Bundeswehr zur Verlagerung von Bestandteilen aus Glückstadt nach Eckernförde insgesamt eine Stärkung auch aus militärischer Sicht in diesem Bereich stattfindet. Da sind Fakten geschaffen. Auf die sollten wir auch die Bundesregierung hinweisen.

Ich bin dankbar, dass der Wirtschaftsminister gesagt hat, dass auch für den Standort Tarp/Eggebek genügend GA-Mittel zur Verfügung stehen. Ich verlasse mich darauf, dass das Angebot, das da gemacht wird, von der Region angenommen wird, dass er mit seinen Fachkräften dort hingeht und uns gemeinsam im hohen Norden hilft, Möglichkeiten und Wege aufzuzeigen, wie diese GA-Mittel möglichst schnell im Landesteil Schleswig zu binden sind, damit hier Arbeitsplätze entstehen. Das ist ein Weg, den wir gemeinsam beschreiten können, und das sollten wir gemeinsam umsetzen.

(Beifall bei SPD und SSW)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich der Frau Abgeordneten Aschmoneit-Lücke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gemeinsamkeit ist das Wort, das auch der Fraktionsvorsitzende Hay eben noch einmal genannt hat und das auch am Ende meines Debattenbeitrages stand. Ich bin hier an das Rednerpult getreten, weil ich es allmählich wirklich leid bin, dass der Kollege Hentschel nach mir das Wort ergreift und behauptet, ich hätte irgendetwas - und zwar das Gegenteil von dem, was ich gesagt habe - gesagt, um im Protokoll etwas stehen zu haben, aufgrund dessen er dann überall herumrennen und sagen kann, die Abgeordnete Aschmoneit-Lücke habe dies und jenes gesagt.

Ich habe, um das hier ganz deutlich zu machen, nicht nur von der Friedensdividende gesprochen. Dazu stehe ich absolut. Ich habe genauso gesagt, dass die Konversionsstandorte besonders zu unterstützen sind, und zwar von uns allen.

(Beifall bei FDP, CDU und SSW)

Ich habe auch gesagt, dass ich es begrüße, dass der Wirtschaftsminister dieses Landes sich - wie offensichtlich die meisten von uns auch - eben dafür einsetzt.

Herr Kollege Hentschel, als es vor über zehn Jahren mit dem Truppenabbau losging, war ich die Erste, die für meine Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag gefordert hat, dass die Bundesregierung ein spezielles Konversionsprogramm zur Verfügung stellt. Das ist nie gekommen. Es ist weder unter der alten Bundesregierung noch unter der jetzigen Bundesregierung gekommen. Natürlich wäre ein solches Programm sinnvoll. Natürlich können wir es auch weiterhin fordern. Wir wissen doch aber ganz genau - nichts anderes habe ich hier gesagt -, dass Ihre rotgrüne Regierung in Berlin nicht in der Lage sein wird, das Geld zur Verfügung zu stellen. Das bedauern wir. Das finden wir schrecklich. Wir müssen uns aber, verdammt noch einmal, in diesem Lande darauf einstellen und mit den Mitteln wirtschaften, die wir haben. Herr Kollege Hentschel, ich möchte Sie hier ganz herzlich bitten, sich nicht noch einmal hier hinzustellen und das Gegenteil von dem zu behaupten, was ich gesagt habe.

(Beifall bei FDP und CDU sowie vereinzelt bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung dem Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rundfunkgesetzes für das Land Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/3162

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Grundsatzberatung. Das Wort hat der Oppositionsführer, Herr Abgeordneter Kayenburg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Entwurf zur Änderung des Rundfunkgesetzes für Schleswig-Holstein wollen wir Ihnen eine Diskussionsgrundlage vorlegen, um eventuellen Abwanderungsüberlegungen der privaten Fernsehanbieter sowie der Verlagerung der Produktion und insbesondere einer möglichen Beschneidung der regionalen Fenster entgegenzuwirken. Wir machen diesen Vorschlag im Interesse der Bürger des Landes, und zwar einerseits in der Absicht, Arbeitsplätze zu sichern, sowie andererseits in der Verantwortung, auch durch die privaten Anbieter Berichte über politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aspekte des Landes zu gewährleisten.

(Beifall bei der CDU)

Eines ist doch klar: Ein Weggang der technischen Produktion der regionalen Fensterprogramme würde den Verlust von zahlreichen Arbeitsplätzen insbesondere im Medienbereich, das heißt von Technologiearbeitsplätzen bedeuten und weiterhin die Medienvielfalt hier im Lande erheblich einschränken. Wir wollen, dass eine Zentralisierung der Programme nicht stattfindet, und wollen daher eine solche schon im Anfangsstadium hinterfragen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allem Verständnis für die Wirtschaft und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen und bei aller Unterstützung der privaten Rundfunkanbieter wollen wir doch sicherstellen, dass diese ihrer Verpflichtung, regional zu produzieren und auch zu senden, ausreichend nachkommen. Diese Problemlage ist unter anderem auch durch die aufsichtsbehördliche Maßnahme des ULR-Medienrates in der letzten Woche deutlich geworden, als dieser wiederholte Verstöße gegen die Zulassungsbestimmungen bei der regionalen Berichterstattung kritisierte. Ich zitiere:

„Eine Überprüfung des Regionalprogramms ‚Guten Abend, RTL’ über den Zeitraum eines Monats hatte ergeben, dass RTL den in der Lizenz festgelegten Umfang … nicht erreicht. Insbesondere der Nachrichtenblock enthielt an keinem der 22 Kontrolltage die von der ULR vorgeschriebene Länge, sondern unterschritt diese um 25 %. In ihrer Gesamtheit zeigte die Überprüfung, dass das RTL-Regionalprogramm dahin tendiert, vermehrt Boulevard-Themen zu behandeln.“

Das wäre ein gesonderter Aspekt. Uns geht es um die regionale Berichterstattung.

(Beifall bei CDU, FDP und SSW)

Dass die Regierung dies offenbar ähnlich sieht, hat Frau Wolff-Gebhardt bereits am 9. Januar 2004 gesagt. Nachdem unser Gesetzentwurf zugeleitet war, hat sie in der Presse verkündet, dass regionale Fensterprogramme eine hohe medienpolitische Bedeutung hätten und zur Sicherung der Meinungsvielfalt unerlässlich seien. Außerdem versprach sie, dass Schleswig-Holstein entsprechend dem Beispiel Niedersachsens Änderungen überprüfen lassen wolle.

Ich glaube, dass wir unseren Entwurf zum Anlass nehmen sollten, dem genau zu folgen. Wenn nunmehr eine ernst gemeinte Reaktion der privaten Anbieter vorliegt, so kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch, es wurde schnell reagiert! - Die regionalen Anbieter haben sich ebenfalls schon geäußert. Wenn man die Schreiben anschaut, muss man die Diktion allerdings im Einzelnen sehr genau hinterfragen. RTL hat eine relativ verlässliche Zusicherung gegeben. Pro 7 und SAT.1 haben hingegen gesagt, dass derzeit keine Planungen für Änderungen der Produktion vorgesehen seien. Ich möchte hier aus einem Schreiben von SAT.1, das ich bekommen habe, zitieren. In diesem Schreiben wird einerseits bestätigt, dass man den Standort Schleswig-Holstein nicht schwächen wolle und dass zurzeit keine Absicht bestünde, die Produktion regionaler Fensterprogramme einzustellen. Das sagt aber noch nichts über die Produktion aus. Im Übrigen wird deutlich, dass man für Hamburg und Niedersachsen Änderungen vorgesehen hatte, die nunmehr nicht weiter verfolgt werden sollen. Ich glaube also, unsere Aktion hat wirklich schon den Anfängen entgegengewirkt.

Wenn in diesem Schreiben dann noch gesagt wird, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten bei DVB-T für Hamburg und Schleswig-Holstein ein gemeinsames Regionalfenster produziert werde, bei dem die Nachrichten nicht mehr auseinander geschaltet würden, wird deutlich, dass wir de facto eine Re

(Martin Kayenburg)

duzierung der regionalen Fensterprogramme in Schleswig-Holstein haben werden.

(Beifall bei CDU und SSW)

Deswegen bin ich der Auffassung, dass wir nunmehr über unsere Vorlage im Ausschuss diskutieren müssen, um darauf hinzuwirken, dass getrennte Nachrichteninhalte auch weiterhin in vollem Umfang gewährleistet werden. Wir sollten den Hinweis auf technische Gegebenheiten und die damit verbundene Drohung, man würde bei der Finanzierung von DVB-T eventuell aussteigen, was zur Folge hätte, dass es in Schleswig-Holstein im Grunde eine schwarze Lücke gäbe, auf gar keinen Fall akzeptieren. Wir dürfen nicht akzeptieren, dass man sich dahinter versteckt, technische Gegebenheiten würden dazu führen, dass die Regionalprogramme künftig faktisch weniger aus Schleswig-Holstein berichten würden. Ich bitte um Ausschussüberweisung.

(Beifall bei CDU und SSW)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Böhrk das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Wir können das Grundanliegen der Vorlage der CDU, wie wir es verstehen, unterstützen. RTL und SAT.1 sollen montags bis freitags 30 Minuten lang das aktuelle Geschehen in Schleswig-Holstein im Fernsehen darstellen und das regionale Fernsehen soll nicht zentral - etwa in Berlin -, sondern weiter vor Ort produziert werden. Insoweit besteht Übereinstimmung.

Die Vorlage der CDU lässt aber eine ganze Reihe von Fragen offen, die geklärt werden müssen. Die Information über das regionale Geschehen in Politik und Wirtschaft, im kulturellen und im sozialen Leben ist im Rundfunkstaatsvertrag bereits geregelt. Sie ist dort als Pflicht der privaten Fernsehveranstalter verankert. Die Bestandsgarantie für Regionalfenster ist im Gesetzentwurf zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgeschrieben. Über diesen Gesetzentwurf wollen wir am Freitag schon beschließen, allerdings ohne Aussprache. Der Medienrat - darauf hat der Oppositionsführer hingewiesen - hat bei RTL Verstöße gegen die in der Lizenz festgelegten Anforderungen festgestellt und hat Konsequenzen angedroht. Das alles geschieht auf der Basis vorhandener rechtlicher Bestimmungen.

Es ist nicht ganz klar, was die von der CDU gewünschte Festschreibung des Regionalfernsehens im

Rundfunkgesetz zusätzlich bewirken soll. Das ist nicht ersichtlich.

Zweitens verlangt die CDU, dass die Herstellung und studiotechnische Abwicklung des Regionalfernsehens in Schleswig-Holstein stattfinden soll. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen; denn die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Regionalfenster ist von grundlegender Bedeutung für die Meinungsvielfalt. Eine zentrale Steuerung, etwa von Berlin aus, läuft dem Anliegen des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrags zuwider. Darauf haben jedenfalls die Direktoren der Landesmedienanstalten im November des letzten Jahres hingewiesen. Darüber hinaus ist es sicherlich so, dass regionale Produktion auch hiesige Produktionskapazität sichert.

Hier aber gibt es doch eine Reihe von Problemen und offenen Fragen, nämlich die, ob die Regelung, die die CDU jetzt vorschlägt und die im niedersächsischen Rundfunkgesetz festgelegt ist, im Hinblick auf die europäischen Normen von Niederlassungsfreiheit und Wettbewerbsrecht überhaupt zulässig ist. SAT.1 hat bereits eine rechtliche Prüfung des entsprechenden Gesetzes angekündigt. Die Frage wird sein - das werden wir im Ausschuss klären müssen -, wie eine Regelung aussehen müsste, die auf die Erfüllung des regionalen Auftrags abhebt und nicht auf die Produktion schlechthin; denn wenn wir auf die Produktion abstellen, dann befinden wir uns voll im Wettbewerbsrecht und inmitten von europarechtlichen Normen.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Die Frage ist auch, ob wir in Anbetracht der Vorschriften des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrags überhaupt eine solche zusätzliche Regelung brauchen.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Frage wird also sein: Gibt es möglicherweise andere, wirksamere Instrumente zur Erreichung des Ziels?

Die zweite Frage, die sich mir stellt, ist folgende: Erwartet die CDU, dass zum Beispiel RTL künftig statt in Hamburg wieder eine Produktion und studiotechnische Abwicklung in Kiel errichtet? - Das würde einige von uns sicherlich freuen. Aber ob dies per Gesetz durchsetzbar wäre, ist sicherlich fraglich. Das wäre sicherlich zu klären.

Schließlich - da greife ich das auf, was der Herr Oppositionsführer eben zum Thema DVB-T gesagt hat - ist nicht klar, was die CDU in dieser Frage eigentlich meint. In der Startinsel Lübeck/Hamburg und nur

(Gisela Böhrk)

dort - nicht im Bereich Kiel und Flensburg im Weiteren - ist vorgesehen, dass es eine gemeinsame - wenn man so will - Nachrichtenkachel Hamburg/Schleswig-Holstein für diesen Bereich gibt. Wenn Sie verlangen - so habe ich Sie verstanden -, dass es dort zwei auseinander geschaltete gäbe, widerspräche dies zum einen den Vereinbarungen, die die ULR mit den Teilnehmern getroffen hat.

Zum anderen widerspräche es - das ist, wie ich finde, der entscheidendere Einwand - auch dem, was in der Region tatsächlich passiert. Wir wissen doch, dass im Bereich Lübeck/Hamburg und dem ganzen Bereich, der vermutlich von der Einführung des DVB-T betroffen sein wird, die Menschen nicht nach den Landesgrenzen gehen, sondern als Pendler und Bewohner von Schleswig-Holstein oder auch von Lübeck durchaus an Nachrichten aus Hamburg interessiert sind. Das trifft sicherlich nicht für das gesamte Land zu, aber für diese Einführungsinsel. Daher hielte ich es nicht für sinnvoll, hier quasi aus landesstaatlichen Gründen eine regionale Differenzierung wieder einzuführen, die faktisch nicht vorhanden ist.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sehr gut!)