Ich bedanke mich hiermit bei meinem Kollegen Detlef Matthiessen, der das wöchentliche Ritual mit großer Geduld und in Demut vor den Rechten des Parlaments erträgt.
Da eine schlechte Opposition auch dadurch nicht besser wird, dass wir ihr parlamentarische Rechte entziehen, würde der Antrag selbst aus pädagogischen Gründen keinen Sinn machen. Meine Fraktion möchte, dass das Parlament auch weiterhin eigenständig umstrittene Sachverhalte aufklären kann. Wir teilen die Auffassung der FDP, dass wir neben der Staatsanwaltschaft keine weitere Untersuchungsinstanz in Form einer Richteruntersuchung etablieren sollten. Ein Untersuchungsausschuss ist ein politisches Kampfinstrument. Dieses wurde bisher auch von niemandem bestritten. Er ist das schärfste Schwert, das ein Parlament hat. - Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Wer aber ein scharfes Schwert benutzt, um damit das tägliche Brot zu schneiden, macht es stumpf, bevor es zum eigentlichen Einsatz kommt.
Auch deshalb fordern wir die CDU auf: Beenden Sie gemeinsam mit uns den parlamentarischen Untersuchungsausschuss! Lassen Sie uns einen Abschlussbericht erstellen! Lassen Sie uns den parlamentarischen Untersuchungsausschuss als wichtiges parlamentarisches Instrument erhalten und stärken!
Die angemeldeten Redezeiten der Fraktionen sind ausgeschöpft. Wir kommen jetzt zu den Kurzbeiträgen gemäß § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung. Als Erster hat sich Herr Abgeordneter Dr. Trutz Graf Kerssenbrock gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So viel der Ehre will ich gar nicht immer, Herr Kollege P, soll ich sie jetzt nur noch P nennen, weil Sie meinen ganzen Namen nicht mehr über die Lippen bringen? Wenn man versucht, einander zu verletzen, hat das bei dem einen oder anderen Wirkung, bei dem einen oder anderen vielleicht auch nicht. Ich finde, wir sollten dieses Spielchen nicht weiter betreiben. Wir müssen schlicht anerkennen: Auch im Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss tun wir das, was uns vom Parlament aufgetragen ist. Wir tun das in der gebotenen Form und auch mit aller Härte. Damit, dass Ihnen das nicht gefällt, werden Sie noch eine Weile leben müssen. Sie wissen im Übrigen auch, dass der Abschluss der öffentlichen Beweiserhebung im Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss durchaus absehbar ist. Es gibt aber auch Ergebnisse, die Ihnen nicht gefallen haben. Diese Ergebnisse werden Ihnen auch weiterhin nicht gefallen.
Natürlich hat es auch Zwischenbewertungen gegeben. Zwischenbewertungen gehören selbstverständlich auch zum Handwerkszeug in einem Untersuchungsausschuss.
Das können wir uns von Ihnen nicht streitig machen lassen. Sie würden sich das auch nicht streitig machen lassen. Im Übrigen machen Sie von diesem Instrument auch reichlich Gebrauch. Herr Kollege Neugebauer, ich will auch einen Satz an die SPD richten. Man kann gar nicht bestreiten, dass Sie diesen Untersuchungsausschuss nicht wahrnähmen. Sie nehmen ihn wahr, allerdings anders als wir. Sie fragen Zeugen
oder Auskunftspersonen anders als wir. Das ist die normale Rollenverteilung in einem Untersuchungsausschuss. Dass Sie dann zu anderen Bewertungen kommen als wir, können wir ertragen. Sie müssen Entsprechendes aber ebenfalls ertragen lernen. Ich bin es ja nicht, der einen Verfügungsrechtsstreit vor dem Kammergericht Berlin rechtskräftig verloren hat. Ich bin es auch nicht, der in erster Instanz auch schon in einem Hauptsachenrechtsstreit verloren hat. Das sind ja Ergebnisse auch dieses Untersuchungsausschusses, die zutage getreten sind und mit denen sich die Frau Ministerpräsidentin auseinander zu setzen hat.
- Das ist Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses. Genau das ist der Punkt, Frau Kollegin Kähler.
Natürlich treten in diesem Untersuchungsausschuss auch Probleme im Zusammenhang mit der Handhabung des Gesetzes zutage. Diesbezüglich haben wir möglicherweise wieder ganz unterschiedliche Auffassungen. Die eine Auffassung, die Sie ständig äußern, ist die, wir missbrauchten das Minderheitsrecht. Sie versuchen, doppelzüngig zu argumentieren. Sie sagen einerseits, der Ausschuss dauere zu lange. Andererseits versuchen Sie ständig, durch Stellungnahmen und so weiter Beweisaufnahmen zu verschieben und zu verhindern. Sie, nicht wir sind für die wesentlichen Verschiebungen und für die Dauer dieses Ausschusses verantwortlich. Sie haben die Verlängerung herbeigeführt, nicht wir. Wir wollten sehr viel schneller fertig werden und haben dies nicht geschafft, weil Sie Rechte nach dem Untersuchungsausschussgesetz missbraucht haben.
- Ich habe überhaupt nichts Falsches gesagt. Sie müssen schon damit leben, dass ich an dieser Stelle das sage, was wir für richtig halten.
Das Problem, das bei diesem Antrag deutlich wird - der Herr Kollege Kubicki hat es bereits ausgeführt -, ist das Problem des Parlamentsverständnisses des SSW. Was haben Sie eigentlich für ein Parlamentsverständnis? Was für eine Aufgabe soll das Parlament aus Ihrer Sicht eigentlich haben? Kollege Geißler und Kollege Kubicki haben dazu etwas in aller Nüchternheit und Präzision ausgeführt. Eine solche Selbstenthauptung des Parlaments, wie Sie sie vorschlagen,
Herr Präsident, ich komme gleich zum Schluss. - Dies ist möglicherweise Ausdruck der Unwilligkeit oder auch der Unfähigkeit, in diesem Untersuchungsausschuss ernsthaft zu arbeiten.
Der Kollege Harms stellt überhaupt keine Fragen, wenn er anwesend ist. Weiterführende Fragen, wie sie von Ihnen gestellt werden, will ich anhand eines Zitats aus der 72. Sitzung belegen. Dieses Schlusszitat sei mir noch gestattet, Herr Präsident.
Ich zitiere einfach einmal eine Frage der Kollegin Spoorendonk. Diese Frage ist von ganz besonderer inquisitorischer Raffinesse: Können Sie bestätigen - so fragte sie einen Zeugen -, dass auch die unterschiedlichen Bewertungen mehrfach im Finanzausschuss thematisiert worden sind? - Ich frage mich, was das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat. Dies ist die Qualität Ihrer Fragen, die Sie im Ausschuss stellen. Deshalb, Frau Kollegin Spoorendonk, ist dieser Antrag auch geboren worden.
Es liegen weitere Wortmeldungen nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor. Zunächst hat Frau Kollegin Spoorendonk das Wort. Weiterhin haben sich der Herr Abgeordnete Kubicki, der Herr Abgeordnete Wadephul und der Herr Abgeordnete Geißler gemeldet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war eben eine echte Steilvorlage. Ich wollte die Debatte eigentlich abrunden. Ich wollte mich - und ich tue das auch - bei den Rednern der ersten Runde für eine durchaus faire und sehr differenzierte Diskussion
Ich werde jetzt darauf verzichten zu sagen: Das habe ich so nicht gesagt und auf keinen Fall so gemeint. - Das kann man alles in meiner Rede nachlesen. Aber ich möchte noch einmal hervorheben, dass sich der SSW durchaus bewusst ist, wo er sich befindet, und dass bei unserem Parlamentsverständnis, lieber Kollege Kerssenbrock, nichts im Wege ist.
Angesichts dessen kann ich es mir auch nicht verkneifen, zwei Zitate loszuwerden. Das eine Zitat, lieber Kollege Kerssenbrock, stammt aus der nicht öffentlichen Sitzung des PUA. Ich zitiere bewusst aus der nicht öffentlichen Sitzung. Der Kollege Kerssenbrock sagte:
Dann will ich noch ein völlig anderes Zitat anführen. Es stammt aus einer Pressemitteilung der FDP zum Rohwer-Mantik-Ausschuss. Die Pressemitteilung beginnt ebenfalls mit einem Zitat - ich zitiere -:
„’Untersuchungsausschüsse gehören zu den traditionellen Institutionen des parlamentarischen Regierungssystems in Bund und Ländern. Sie haben in der parlamentarischen Demokratie eine bedeutsame Aufgabe zu erfüllen. Als Hilfsorgane sollen sie im Rahmen des ihnen erteilten Untersuchungsauftrags das Parlament bei seiner Arbeit unterstützen und seine Entscheidungen vorbereiten. Sie versetzen das Parlament in die Lage, weitgehend eigenständig und unabhängig von Regierung, öffentlicher Verwaltung und Justiz mit hoheitlichen Mitteln Sachverhalte zu überprüfen, an deren Aufklärung ein durch den Verfassungsauftrag der Vertretung des Volkes gegründetes Interesse besteht.’
Diese Sätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinem 49. Band formuliert hat, sind der Maßstab, an dem die FDPLandtagsfraktion ihre Entscheidung gemessen hat, die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu beantragen.“
Das ist ja auch der gute und richtige Maßstab, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber wir haben es hier
mit einer Situation zu tun, in der Theorie und Praxis weit auseinander klaffen. Wir wollen nicht das Parlament schwächen. Wir wollen - im Gegenteil - das Parlament stärken.
Ich kann mich noch sehr gut an die Situation nach 1988 erinnern. Ich kann mich noch sehr gut an die Enquetekommission zur Verfassungsreform sowie an das Zustandekommen des neuen Untersuchungsausschusses erinnern. Ich war damals nicht im Parlament. Aber ich habe das sehr genau mitverfolgt. Wir hatten große Hoffnungen in den neuen Untersuchungsausschuss. Wir hatten große Hoffnungen in die damalige Aufbruchstimmung. Nichts, aber auch gar nichts ist davon übrig geblieben. Darum sagen wir: Wenn man Missstände bekämpfen will, dann muss man manchmal auch andere Instrumente mit einbauen. Auch wir wissen, dass man das Untersuchungsausschussgesetz nicht ohne weiteres abschaffen kann.
Aber wenn wir uns darauf einigen könnten, dass wir neue Instrumente zur Stärkung des parlamentarischen Untersuchungsauftrages benötigen, dann wären wir auch schon einen Schritt weiter.
Ich möchte eine grundsätzliche Bemerkung machen. Wenn die vereinbarte Redezeit zu sehr überschritten wird, dann muss ich mit dieser Glocke ein Zeichen geben. Ich bitte, das akustische Signal dann auch entsprechend zu würdigen.
Es gibt weitere Kurzbeiträge nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Zunächst Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki.