die sich vor dem Hintergrund einer Umsatzstagnation bei Erwachsenen neue Märkte bei den Jugendlichen erschließen wollte. Dies gelang mit Erfolg, wie wir leider sehen. Denn die Alcopops sind eine raffinierte Mischung aus Erfrischungsgetränken und starken Spirituosen, die durch sehr gute Werbung sehr erfolgreich bei der Zielgruppe angekommen sind.
Es wird durch diese erfolgreiche Werbung auch insbesondere auf eine Zielgruppe fokussiert, die keinen Alkohol zu sich nehmen soll. Wir sprechen bei dieser Zielgruppe von 12- bis 16-jährigen Jugendlichen, die oft keine richtige Erfahrung mit alkoholischen Getränken haben und deshalb gerade wegen des Geschmacks dieser Getränke anfällig sind. Deshalb ist auch die Werbung für diese Getränke in starke Kritik geraten. So hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Einstellung von unzulässiger jugendbezogener Internet-Werbung von verschiedenen Herstellern gefordert.
Nach Angaben des Bundesverbandes versuchen gewisse Hersteller auf ihren Internetseiten auf vielfältige Art und Weise Jugendliche anzusprechen und zum Alkoholkonsum zu verführen. Nach Einschätzung des Bundesverbandes verstoßen diese Hersteller mit dieser Art der Werbung bewusst gegen § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, indem sie die Unerfahrenheit und leichte Beeinflussbarkeit von Kindern und Jugendlichen ausnutzen. Ob die Abmahnung Erfolg haben wird, werden wir leider erst später sehen.
Daher müssen wir überlegen, ob es nicht weitere geeignete Maßnahmen gibt, die die Produzenten dazu zwingen, die Alcopops deutlicher als alkoholhaltige Getränke zu kennzeichnen und auch die Werbung in der Öffentlichkeit für alkoholhaltige Getränke einzuschränken oder zu reglementieren.
Ein zurzeit wirksamerer Weg ist es aber, den Verbrauch der Alcopops zu begrenzen, indem man den Preis der Ware erheblich erhöht. Wir begrüßen daher den Antrag der CDU, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen soll, mit geeigneten staatlichen Maßnahmen gegen den Genuss der Mixgetränke vorzugehen. In anderen Ländern - das haben meine Kollegen schon gesagt - ist das zum Teil schon sehr erfolgreich so gelaufen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tengler, wir hatten die gleiche Idee. Man muss die Dinger auch gesehen haben. Sie sind faszinierend, sie kommen ganz harmlos daher, sind bunt, lecker und haben offensichtlich auch auf Erwachsene eine faszinierende Wirkung. Ich habe gesehen, wie Sie alle danach gegriffen haben, diese schönen, leuchtenden Farben. Es gibt auch Gelb, nicht nur Grün und Rot. Ich habe eine gelbe Flasche mitgebracht und sie ordnungsgemäß der FDP geschenkt.
Sie kommen sehr harmlos des Wegs, stehen in den Regalen, sind sehr leicht greifbar und sie unterliegen dem Jugendschutzgesetz. Daran kann es keinen Zweifel geben. Obwohl dies so eindeutig ist - alle haben das hier schon dargelegt -, boomt der Markt in Deutschland seit circa Mitte 2003. Nach den Untersuchungen ist festzustellen, dass der Erfolg insbesondere darauf basiert, dass der Alkoholgeschmack überdeckt wird durch süßen, leckeren Fruchtgeschmack, sodass sich die Kinder und Jugendlichen, gegebenenfalls auch Erwachsene - aber die faszinierende Wirkung ist vor allem in Richtung Kinder und Jugendliche festzustellen - kaum bewusst sind, dass sie Alkohol zu sich nehmen und diese Getränke insofern eine Art Alkoholöffnerfunktion ausüben, eine Einstiegsdroge darstellen. Es kommt die gefährliche Droge Alkohol daher, ohne dass es ins Bewusstsein gerät.
Wir haben festgestellt - Sie haben alle darauf hingewiesen -, dass die Zahl der User zunimmt. Sie haben aber - das möchte ich noch einmal eindeutig sagen - vielleicht nur im Nebensatz darauf hingewiesen, dass die Gesetzeslage eindeutig ist: § 9 des Jugendschutzgesetzes verbietet es, branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche abzugeben. Frau Tengler, das ist kein Appell, sondern das ist ein Gesetzesbefehl.
besonderen Durchführungserlass noch einmal betont, dass Alcopops branntweinhaltige Getränke sind. Man kann das - die Flaschen gingen ja hier im Saal herum - durch einen Blick auf die Flaschen durchaus feststellen, nur muss man eine sehr große Lupe nehmen, um festzustellen, dass da draufsteht, dass in einigen Flaschen über 12 % Alkohol, beispielsweise Rum, enthalten ist.
Also es ist gesetzeswidrig, es ist nicht strafbar, aber es ist eine Ordnungswidrigkeit und mit empfindlichen Bußgeldern zu belegen. Zuständig für die Kontrolle sind die Ordnungsämter vor Ort. Da muss gehandelt werden.
Wir sind der Auffassung, dass die gesetzlichen Regelungen Kinder und Jugendliche nicht davon abhalten, sich die Getränke zu beschaffen oder zu trinken, und auch nicht davon abhalten, sie durch Dritte besorgen zu lassen. Wir müssen deshalb neben allen anderen Dingen eindeutig auf Prävention setzen, auf Aufklärung und Information.
Da darf ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage von Ihnen, Frau Abgeordnete, verweisen, wo wir ausführlich dargelegt haben, welche Präventionsmaßnahmen die Landesregierung seit längerem betreibt und auch erfolgreich betreibt.
Aber auch für die Landesregierung kann ich betonen: Wir unterstützen die Initiative der Bundesregierung, diese Getränke zu verteuern, eine Besteuerung beispielsweise oder eine Abgabe. Das ist eine finanzwissenschaftliche Klärung, die der Bundesfinanzminister sicher gemeinsam mit dem Landesfinanzminister Dr. Stegner sehr zügig prüfen wird. Eine Besteuerung beispielsweise kann ein wirksames Mittel sein, den Konsum zu bremsen; etwa eine Sondersteuer oder -abgabe kann die Attraktivität der Alcopops sehr gut eindämmen. Sie kann dazu führen, dass weitere Konkurrenzmodelle nicht auf den Markt kommen, und wir hoffen - das ist das Ziel einer solchen Maßnahme -, dass der Konsum bei Kindern und Jugendlichen eingedämmt wird, weil - wenn ich das einmal so salopp formulieren darf - diese Dinger schlicht zu teuer werden. Sie müssen teuer werden; es darf nicht nur eine symbolische Erhöhung des Preises geben.
Da gibt es Untersuchungen. Wir werden - wie schon gesagt - gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister dafür sorgen, dass es eine sinnvolle Maßnahme ist. Ich möchte wiederholen: Preiserhöhungen allein sind ungenügend. Verteuerung kann den Konsum bremsen, aber löst das Problem nicht. Deswegen setzen wir
weiter auf Aufklärung und Information, aber auch - das möchte ich noch einmal ganz deutlich sagen - auf die Kontrolle durch die zuständigen Ordnungsämter.
Wir haben festgestellt, dass einige Produzenten und der Handel auf die Verantwortung reagieren, die auch den Handel und die Gewerbetreibenden trifft. Einige Produzenten haben Altershinweise auf die Flaschen aufgedruckt. Aber nehmen Sie doch einmal die Flaschen, die Sie hier im Saal haben, und suchen Sie die Altershinweise! Wenn Sie da sind, muss man die Lupe nehmen und keiner, der diese Dinger kauft, schaut nach und sieht sie. Sie sind nicht erkennbar. Deshalb nützt es auch nichts, dass einige das getan haben. Die Altershinweise sind notwendig, aber - weil Sie mich vorhin als Justizministerin angesprochen haben - der Gesetzesbefehl ist geschrieben. Es kommt auf die Durchführung vor Ort an. Da sind die Kommunen in der Pflicht. Denn wir sind uns ja einig: Alkohol ist nichts für Kinder.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es ist beantragt worden, den Antrag dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Zunächst erteile ich das Wort dem Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herrn Professor Dr. Rohwer.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die Wirtschaftsförderung des Landes stellen Land, Bund und EU viel Geld zur Verfügung. Da muss sichergestellt werden, dass die Mittel sorgsam verwaltet und so verwendet werden, dass sie ihr Ziel erreichen. Daher informieren wir dieses hohe Haus gern über die Ziele, die Erfolgskriterien und die Messungen unserer Erfolge - dies umso mehr, als sich die Ergebnisse unserer Wirtschaftsförderung sehen lassen können. Kontrolle ist gut, Erfolg ist besser.
Das zeigen die nackten Zahlen: bestes Ansiedlungsergebnis im Jahr 2003 seit Bestehen der statistischen Aufzeichnungen der WSH, über 190 Ansiedlungen mit über 2.000 neuen Arbeitsplätzen. Auch 2003 wieder beste Neugründungsbilanz hinter Hamburg unter allen deutschen Bundesländern, und zwar netto, das heißt nach Abzug der Unternehmenslöschungen; so weit zur Relativierung der Insolvenzzahlen. 2003 auch eine hervorragende Bilanz der Finanzierungsinstitute Investitionsbank, Bürgschaftsbank, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft. Sie haben 2003 dazu beigetragen, 15.800 Arbeitsplätze in der mittelständischen Wirtschaft des Landes zu schaffen und zu sichern. Das ist ein Plus von 13,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Dementsprechend positiv fällt auch die Gesamtbewertung der Wirtschaftsförderung im jüngsten bundesweiten Ranking der Bertelsmann-Stiftung aus. Ich darf zitieren:
„Die relativ guten Werte im Aktivitätsbereich Einkommen zeigen auch, dass das Land Schleswig-Holstein auf dem Felde der Wirtschaftsförderung überdurchschnittlich aktiv ist. Vor allem die Mittelstandsförderung spielt dabei eine besondere Rolle. Auch bei den Existenzgründungen zeigen die Förderansätze des Landes offensichtlich Wirkung. Positiv werden auch die klare Zielorientierung im Bereich der Technologiepolitik, überdurchschnittliche Aktivitäten bei den Ausbildungsanstrengungen sowie die marktorientierte Handschrift der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik bewertet.“
Nun wollen Sie von CDU und FDP das natürlich nicht so gern hören. Vielmehr versuchen Sie, von diesen Erfolgen abzulenken, und zwar in zwei Richtungen. Zum einen sagen Sie, wenn es hochkommt: Ja, das sind immerhin Ansätze; aber die Wirtschaftsförderung konnte die Arbeitsplatzverluste dennoch nicht verhindern. - Das stimmt. Die Beschäftigung ging im Jahr 2003 in Deutschland und in SchleswigHolstein zurück. Die Gründe dafür sind bekannt: die Konjunktur und die Wachstumsschwäche. Aber, meine Damen und Herren, für die Bewertung der Wirtschaftsförderung ist entscheidend, inwieweit sie erfolgreich gegengesteuert hat.
Genau dies hat sie in Schleswig-Holstein getan. Ohne unsere Fördermaßnahmen wäre der Beschäftigungsabbau deutlich stärker gewesen.
Man muss hier deutlich sagen: Den Strukturwandel im Schiffbau oder in anderen Teilen der Industrie können wir nicht verhindern, wir müssen ihn aber so gestalten, dass wir die bestehenden Betriebe auf dem Weg zu neuen Märkten und in neue Technologien ebenso unterstützen wie die Ansiedlung und Gründung neuer Betriebe.
Genau dies, meine Damen und Herren, funktioniert in Schleswig-Holstein gut, wie uns ja das soeben zitierte Ranking bestätigt hat.
Einige von Ihnen versuchen allerdings auch, von den positiven Ergebnissen dadurch abzulenken, dass sie nach Hinweisen darauf suchen, dass die Erfolge möglicherweise trotz eines nicht genügend detaillierten Controllings zustande gekommen sein könnten. Ich meine, in dem Ihnen vorgelegten Bericht wird deutlich, dass auch dieser Ansatz ins Leere läuft. Wahrscheinlich wird jemand von Ihnen nachher sagen, in Tabelle soundso, in Position soundso würde man sich noch über diese oder jene Differenzierung freuen. Oder jemand fordert eine Berichtspflicht von geförderten Unternehmen über mögliche weitere Zahlen, was dann auch sehr gut zum Bürokratieabbau passen würde.