Ich habe mich aus zwei Gründen gemeldet. Der erste Grund ist Folgendes: Bitte kommen Sie nach vorn, Herr Hildebrand, und sagen Sie uns, an welcher Stelle wir die Unterstellungen, die Sie uns hier vorgeworfen haben, verdeckt oder offen gesagt haben, wann wir in unseren Redebeiträgen von „bösen Unternehmern“
Tatsache ist, dass Rot und Grün in Berlin dazu beigetragen haben, dass kleinere und mittlere Unternehmen durch die Steuerreform tatsächlich entlastet worden sind.
Wenn Großunternehmer, um einmal deutlich zu machen, wie es sich bei ihnen mit der Ökosteuer verhält, über 20 % der Energiepreise liegen, als sie an Lohnnebenkosten einsparen, bekommen sie das erstattet.
(Martin Kayenburg [CDU]: Jetzt zweifle ich an Ihrem finanzpolitischen Sachverstand! - Brita Schmitz-Hübsch [CDU]: Sie müssen die Gesetze lesen! - Martin Kayenburg [CDU]: Kennen Sie Ihre eigenen Gesetze?)
Der zweite Grund, warum ich mich gemeldet habe, ist der Beitrag von Herrn Kubicki, der meint, weil er hier eine halbe Stunde nichts sagt, habe sich die Debatte verändert und plötzlich würden die Ängste und Nöte nicht ernst genommen. und moralischen Parlamentarismus mahnt an.
Herr Kubicki, die Debatte, die hier im ganzen Land von CDU und F.D.P. geführt wird, ist ein typisches Beispiel für eine hochgradig verlogene Debatte, weil Sie Dinge, die Sie selbst gefordert haben, wieder einkassieren.
Ich sage Ihnen eines: Sollte es Ihnen tatsächlich gelingen, durch ein weiteres Schüren der Debatte dazu beizutragen, dass die Ökosteuer ausgesetzt wird, dann vertreten Sie vor Ihren Kindern, vor meinen Kindern, vor der zukünftigen Generation, dass Energiesparen in diesem Land nicht belohnt wird, dass wir
(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Sie müssen nicht denken, dass nur Sie Kinder haben! Ich habe auch zwei Kinder!)
(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Selbstverständ- lich! - Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SPD und SSW - Glocke des Präsiden- ten)
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Ein Letztes. Sie können es landauf, landab leugnen. Tatsache ist, dass unter Rot-Grün die Arbeitslosigkeit gesunken ist, dass die Lohnnebenkosten gesunken sind und dass es ein erhebliches Steuerentlastungsgesetz gibt.
(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Warten wir den Winter erst einmal ab! - Beifall bei BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
Wir kommen zur Abstimmung. Sie haben zwei Anträge in der Sachabstimmung. Den Antrag der Fraktion der CDU, Aussetzung der Ökosteuer. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW gegen die Stimmen von CDU und F.D.P. abgelehnt.
Ich rufe den Antrag Drucksache 15/416 der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen auf. Wer die
sem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, F.D.P. bei Enthaltung der CDU angenommen worden.
Meine Damen und Herren, wir haben uns jetzt einen kräftigen Rückstand eingehandelt und kommen zu Tagesordnungspunkt 15:
Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte von Justizministerin Anne Lütkes durch das Bundeskriminalamt
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, eröffne ich die Aussprache. Herr Abgeordneter Kubicki hat das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist schon ein interessanter Vorgang, dass die Mehrheitsfraktionen - und nicht der Antragsteller - per Beschluss des Landtags einen Antrag für erledigt erklärt wissen wollen. Ich sage ausdrücklich, dass wir bei der Forderung nach Abstimmung in der Sache bleiben.
Das Begehren der F.D.P.-Landtagsfraktion hat sich mitnichten erledigt. Mit der Ermächtigung des Bundesinnenministeriums, die Stellungnahme des BKA zu veröffentlichen, ist die Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland Anne Lütkes mitnichten reingewaschen worden, obwohl ich feststellen will, dass sie gar nicht reingewaschen werden muss. Ich zitiere:
„Das Bundeskriminalamt hat im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Auskunft vom 07.08.2000 nach § 19 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass Frau Ministerin Lütkes in den Unterlagen des BKA nicht mit einem besonderen strafprozessualen Status, also nicht als Tatverdächtige oder Beschuldigte, aufgeführt ist.“
Die Schlussfolgerung des Justizministeriums, das BKA habe damit klargestellt, dass sich seine Ermittlungen zu keiner Zeit gegen Anne Lütkes gerichtet haben, entspricht weder der Mitteilung des BKA noch der Sachlage.
Das Justizministerium hält hier an dem strafprozessualen Begriff der Ermittlungen fest, obwohl das BKA offensichtlich Informationen und Daten über Bürgerinnen und Bürger sammelt und auswertet, unabhängig
von der Frage, ob sie als Tatverdächtige oder Beschuldigte aufzuführen sind. Genau das ist der Kern des Skandals, da ich sicher bin, dass hierfür eine Rechtsgrundlage weder bestand noch besteht. Sie wird wenn auch nicht formal - als Beschuldigte geführt.
Ich wundere mich auch, dass ausgerechnet die ansonsten so vehement rechtsstaatsorientierten Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Erledigung feststellen wollen, obwohl doch überhaupt nichts erledigt ist. Mag dies damit zu tun haben, dass der Bundesinnenminister Otto Schily heißt? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie würden wir diesen Tagesordnungspunkt heute debattieren, hieße der Innenminister noch Manfred Kanther? Wenn Sie erklären würden, auch dann wäre die Sache für Sie erledigt, ist Ihre heutige Haltung mehr als nur partei- oder koalitionsinterner Opportunismus.
Mit Datum vom 11. August 2000 antwortet das Bundesministerium des Inneren auf eine parlamentarische Anfrage der F.D.P.-Fraktion wie folgt:
„Im Zusammenhang mit mutmaßlich illegalen Aktivitäten des Vereins Iranische Flüchtlingskinderhilfe Köln e.V. hat die Staatsanwaltschaft Köln am 18. Juli 2000 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Betrugs und anderer Straftaten zum Nachteil der Stadt Köln und anderer eingeleitet. Das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln weist als Vorstandsvorsitzende des Vereins Iranische Flüchtlingskinderhilfe Köln e.V. Annemarie Lütkes, Christoph Meertens und Kerstin Müller aus.“
Ich möchte keine Exegese betreiben, verweise jedoch auf das Strafgesetzbuch, in dem die Frage der personalen strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei juristischen Personen eindeutig geregelt ist. Dies ist aber nicht der Kern des Problems. Frau Lütkes möge mir dies verzeihen. Es geht auch nicht - jedenfalls nicht ausschließlich - um ihre Person, sondern um die Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze. Es wurden nach den bisherigen Erkenntnissen durch das Bundeskriminalamt - immerhin eine Einrichtung, die nicht als Nachrichtendienst, sondern als Teil der Strafverfolgung tätig ist - Informationen über Menschen gesammelt, zusammengeführt und ausgewertet.
Der Behauptung des Bundesinnenministeriums, dies sei im Rahmen einer allgemeinen Beobachtungssache beauftragt durch den Generalbundesanwalt - geschehen, hat dieser - darf man der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ glauben - widersprochen. Dementiert wurde es nicht. Deshalb bleibt es dabei, dass wir vom Bundesinnenminister Aufklärung und öffentliche Klarstellung verlangen, auf welcher Rechtsgrundlage
und zu welchem Zweck Informationen über Frau Lütkes und andere erhoben, gesammelt und zusammengetragen wurden.
Schließlich will ich feststellen und festhalten, dass in die Persönlichkeitsrechte von Frau Lütkes bereits durch die Erstellung des Berichts oder der Berichte, die jedenfalls auszugsweise vom „Focus“ zitiert wurden, eingegriffen wurde, nicht erst durch die Veröffentlichung.