Protokoll der Sitzung vom 28.09.2000

Ich zitiere jetzt eine besonders gemeine Passage:

„Hier ist bekannt, dass gezielt Kinder von Angehörigen der Volksmudschahedin Iran aus den Familien ausgegliedert, nach Deutschland geschleust und als vermeintliche Waisen- und Flüchtlingskinder in organisationseigenen Kinderheimen untergebracht werden, um der Organisation staatliche finanzielle Mittel in erheblichem Maße zuzuführen. Eigens für diesen Zweck wurde im Jahr 1993 - unter anderem von den Rechtsanwälten Lütkes und Meertens - der Verein Iranische Flüchtlingskinderhilfe Köln e.V. gegründet.“

Die Erklärung beinhaltet bereits Vorwürfe, deren strafrechtliche Relevanz nicht zu leugnen ist. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang, etwas umfassender auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.02.1988 hinzuweisen, in der eine Behörde beklagt wurde, die einen internen Bericht über eine Person erstellt hatte, die im Nachgang dazu durch Akteneinsicht ihrer Anwälte davon erfahren hatte. Zitat des Gerichts:

„Noch näherer Prüfung bedarf indessen, ob der Kläger durch das von ihm angegriffene Schreiben unangemessen und unzumutbar in seinen Rechten beeinträchtigt wurde. Dies kann nicht schon deswegen ausgeschlossen werden, weil der Beklagte im Rahmen der ihm obliegenden Pflicht zur zwischenbehördlichen Zusammenarbeit nicht nur berechtigt, sondern grundsätzlich auch verpflichtet ist, andere Behörden über ihm bekannt gewordene Vorgänge zu unterrichten, deren Kenntnis für die Aufgabenerledigung dieser Behörden von Bedeutung sein kann. Denn diese Verpflichtung ist so zu erfüllen, dass schutzwürdige Interessen von Personen, die durch eine solche Unterrichtung betroffen werden können, ausreichend gewahrt werden. Dazu gehört, dass Mitteilungen, die auf Äußerungen Dritter beruhen, von der mitteilungspflichtigen Behörde an den Empfänger so weitergereicht werden, dass dieser die Mitteilung als nicht von ihr stammend erkennen kann.

Mehr als eine Plausibilitätsprüfung dahin, dass die mitgeteilten Tatsachen ernst zu nehmen, das heißt nicht ersichtlich aus der Luft gegriffen sind, ist aber nicht geboten, weil der von der Informationsweitergabe berührte Einzelne darauf vertrauen kann, dass die beim Empfänger der Nachricht noch notwendigen Ermittlungen noch Klarheit über den wahren Sachverhalt erbringen werden.“

Jetzt folgt die besondere Stelle dieses Zitats:

„Anders verhält es sich allerdings dann, wenn die Behörde bei einer solchen Weitergabe den Eindruck erweckt, sie habe die ihr zugegangenen Behauptungen voll überprüft und für zutreffend befunden. In diesem Fall identifiziert sie sich mit diesen Behauptungen und verbreitet sie als gleichsam eigene weiter. Das darf sie nur, wenn die behaupteten Tatsachen wahr sind.“

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat schon einmal - bei einer Persönlichkeitsbeeinträchtigung des ehemaligen Ministerpräsidenten Björn Engholm durch ein Publikationsorgan - auf Antrag der F.D.P. einen Beschluss gefasst, der dann jedenfalls auch als Begründunghilfe in den Urteilen der jeweiligen Gerichte bei dem von Björn Engholm gegen dieses Publikationsorgan angestrengten Prozess herangezogen wurde. Ich denke, bei dieser Tradition sollten wir als Schleswig-Holsteinischer Landtag bleiben.

Nicht die Veröffentlichung des BKA-Berichts ist der Skandal, sondern seine Erstellung. Diese Erstellung hat in die Persönlichkeitsrechte von Frau Lütkes - wie ich meine in rechtswidriger Weise - eingegriffen. Die Weitergabe und Veröffentlichung hat diese Persönlichkeitsbeeinträchtigung nur noch - wenn auch sehr wesentlich - intensiviert. Dies durch Beschluss festzustellen, ist Aufgabe eines Parlaments, das die Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber jedermann - und das heißt auch gegenüber jeder Behörde - zu seinem verfassungsrechtlichen Grundauftrag zählt.

Im Übrigen wird der Bundesinnenminister in dieser Frage noch vor dem Deutschen Bundestag Auskunft geben müssen. Es bleibt zu klären, für wen dieser Bericht oder diese Berichte geschrieben wurden, an wen sie gingen und welchem Zweck sie dienten. Ich sage ausdrücklich, dass es dabei völlig egal ist, welcher Partei er gerade angehört.

Nicht nur der Fall Lütkes, der eigentlich ein BKA-Fall ist, sondern auch die Fälle des CDU-Abgeordneten Profalla in Nordrhein-Westfalen oder des ehemaligen Abgeordneten Riedel in Bayern zeigen deutlich, dass

(Wolfgang Kubicki)

staatliche Behörden die Grenze zwischen Zulässigem und Unzulässigem nicht nur gelegentlich überschreiten. Hier ein deutliches Signal zu setzen, dass dies nicht sanktionslos hingenommen wird, ist auch impliziter Gegenstand des Antrags der F.D.P.

Ich war bis heute Morgen davon ausgegangen, dass wir auf der Grundlage des F.D.P.-Antrags eine einstimmige Entschließung verabschieden werden. Nunmehr habe ich das Gefühl, Rot und Grün haben sich aus koalitionspolitischer Räson unter Ausblendung der verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen Problematik darauf geeinigt, dass ja alles gar nicht so schlimm gewesen sei. War da was?

Die F.D.P.-Landtagsfraktion bleibt bei ihrem Antrag. Herr Präsident, ich halte es geschäftsordnungsmäßig auch nicht für zulässig, dass die Landtagsmehrheit beschließt, der Antrag der F.D.P.-Fraktion sei erledigt. Wir haben schließlich keinen Bericht der Regierung gefordert, wir haben unsererseits auch keine Auskunft gegenüber dem Landtag verlangt. Sie können dem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen. Die Sache für erledigt erklären können sie nicht.

(Beifall bei F.D.P., CDU und SSW)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Puls das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ministerin hat bereits vor der Sommerpause im zuständigen Ausschuss die gegen sie erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Verein Iranische Flüchtlingskinderhilfe Köln e.V. überzeugend zurückgewiesen. Wir wiederholen unsere damals schon geäußerte Auffassung, dass die in der Presse suggerierten Verdächtigungen und Unterstellungen offenbar jeglicher sachlicher Grundlage entbehren.

Herr Kubicki, wir sind allerdings nach wie vor der Auffassung, dass es bedenklich bleibt, dass die Presseberichterstattung auf Berichten des Bundeskriminalamts beruhte, das offenbar seinerseits nicht sorgfältig recherchiert hatte.

Es kann nicht sein, dass möglicherweise strafrechtlich relevante Ermittlungen der Presse, nicht aber der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben werden. Wir als SPD-Fraktion haben in diesem Zusammenhang die Fachaufsicht von Bundesinnenminister Otto Schily angemahnt und angekündigt, das F.D.P.-Begehren nach öffentlicher Klarstellung zu unterstützen.

Zwischenzeitlich ist nun die öffentliche Klarstellung erfolgt. Die Justizministerin hat die Öffentlichkeit wie folgt informiert - ich zitiere -:

„Bereits am 29. August 2000 hat die Staatsanwaltschaft Köln zu dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt im Zusammenhang mit der ‘Iranischen Flüchtlingskinderhilfe Köln e.V.’ mitgeteilt, dass eine ‘Verdachtslage für Straftaten’ bei Justizministerin Anne Lütkes nicht vorliege.“

Nunmehr habe auch das Bundesinnenministerium die Justizministerin ermächtigt - das ist eine sinngemäße Wiedergabe der Presseerklärung der Justizministerin -, für das BKA öffentlich klarzustellen, dass sich dessen Ermittlungen zu keiner Zeit gegen Anne Lütkes gerichtet haben.

Die Ministerin hat diese Klarstellung ausdrücklich begrüßt. Damit ist die Angelegenheit aus der Sicht der betroffenen Bürgerin Anne Lütkes selbst für erledigt erklärt worden. Wir sollten deshalb auch den F.D.P.Antrag für erledigt erklären.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Nein!)

Sollte das hier geschäftsordnungsmäßig nicht möglich sein, Herr Kubicki, werden wir den F.D.P.-Antrag ablehnen.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Das sollten Sie mal tun!)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Geißler das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Puls, ich habe - offen gesagt - wenig Verständnis für die Entscheidung Ihrer Fraktion, heute den Versuch zu unternehmen, den F.D.P.-Antrag mithilfe eines Geschäftsordnungsantrags nicht zur Abstimmung zu bringen. Ich kann nur sagen: Die Erklärung des Bundesministeriums des Inneren hat für mich eine Beschlussfassung über den F.D.P.-Antrag eher dringlicher gemacht,

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: So ist es !)

als Argumente dafür zu liefern, die Problematik für erledigt zu erklären.

Meine Damen und Herren, was ist passiert? - Zwei lapidare Sätze:

„Das Bundeskriminalamt hat im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Auskunft vom 07.08.2000 nach § 19 Bundesdatenschutz

(Thorsten Geißler)

gesetz darauf hingewiesen, dass Frau Ministerin Lütkes in den Unterlagen des BKA nicht mit einem besonderen strafprozessualen Status, also nicht als Tatverdächtige oder Beschuldigte, aufgeführt ist.“

Das ist alles. Darauf beschränkt sich diese Erklärung.

Umso dringlicher ist es zu klären, wie es bei einer solchen Klarstellung, Erklärung durch das Bundesinnenministerium, angehen kann, dass solche Berichte angefertigt werden beziehungsweise zirkulieren oder der Öffentlichkeit gezielt zugespielt werden. Sie wären gut beraten, an der Aufklärung dieses Vorfalls mitzuwirken, indem Sie dem F.D.P.-Antrag, jedenfalls in seinem zweiten Absatz, die Zustimmung erteilen.

Wir waren in der Ausschusssitzung am 26. Juli noch nicht so weit, dass wir den Bericht selbst auswerten konnten. Er stand zum damaligen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung. Mittlerweile konnten wir alle wohl in diesem Haus ihn auswerten.

Die Vorwürfe sind so gravierend, dass der Bundesminister des Inneren allemal aufgefordert gewesen wäre, zu diesem Bericht, der in dem seiner Dienstaufsicht unterliegenden Bundeskriminalamt gefertigt wurde, inhaltlich Stellung zu nehmen. Es reicht nicht, darauf zu verweisen, dass die Staatsanwaltschaft Köln am 18. Juni 2000 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Betruges und anderer Straftaten zum Nachteil der Stadt Köln eingeleitet hat. Das ist eine schlechte Ausrede. Die Staatsanwaltschaft Köln hat zwischenzeitlich klargestellt, sie führe keine Ermittlungen gegen Frau Lütkes, es lägen keine Erkenntnisse vor, dass die schleswig-holsteinische Justizministerin in strafrechtlicher Weise an den Verein „Iranische Flüchlingskinderhilfe“ betreffenden Vorkommnissen beteiligt sei.

Genau das aber wird in dem Auswertebericht zur Kinderverwaltung der Volksmudschahedin in Deutschland vom Bundeskriminalamt, datiert auf den 8. Mai 2000, behauptet. In diesem Bericht heißt es unter anderem - ich betone, es werden keinerlei Beweise vorgelegt -: Der „Verein Iranische Flüchtlingskinderhilfe Köln“ sei im Jahre 1993 unter anderem von den Rechtsanwälten Lütkes und Meertens gegründet worden, um gezielt Kinder von Angehörigen der Volksmudschahedin Iran, die aus den Familien ausgegliedert und nach Deutschland geschleust worden seien, als vermeintliche Waisen- und Flüchtlingskinder im organisationseigenen Kinderheim unterzubringen, um der Organisation staatliche finanzielle Mittel in erheblichem Maße zuzuführen. Die Kinder seien fälschlicherweise als Reisende deklariert worden, um einen höheren Tagessatz pro Kind zu erzielen. Hierdurch sei der Stadt Köln ein finanzieller Schaden entstanden.

Mit Unterstützung von diversen Rechtsanwälten genannt wird auch die Frau Justizministerin - sei den Behörden eine Bescheinigung vorgelegt worden, in denen eine Unterorganisation der Volksmudschahedin bescheinigt habe, dass die Eltern dieser angeblichen Waisenkinder Mitglieder der Organisation gewesen seien und durch das Khomeni-Regime ermordet worden seien. Die Vormünder der von dem Verein betreuten Kinder - genannt wird wiederum auch die Rechtsanwältin Lütkes - hätten eine Überprüfung der Beantragung und Verwendung der Gelder durch den jeweiligen Vormund nicht vorgenommen, vielmehr sei Nachforschungen von offizieller Seite regelmäßig entgegengewirkt worden.

An anderer Stelle heißt es unter anderem, dass sich Frau Lütkes im Jahre 1994 unter Ausnutzung ihrer Funktion als Mitglied des Kölner Stadtrates beschwerdeführend an Mitarbeiter der Stadtverwaltung gewandt habe, um eine Verlagerung der Zuständigkeit der Hilfegewährung für die iranischen Flüchtlingskinder auf mehrere Bezirke zu verhindern.

Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass diese Vorwürfe jedenfalls zum Teil strafrechtlich relevant sind, auch wenn - ich betone das - in dem Bericht überhaupt keine Beweise für diese Vorwürfe vorgelegt werden.

Wenn nun die Staatsanwaltschaft Köln in Kenntnis des Auswerteberichtes des Bundeskriminalamtes klarstellt, sie führe keine Ermittlungen gegen Frau Lütkes, so gibt es keinen Grund für den Bundesinnenminister, weiterhin zu schweigen, obwohl ein in seinem Verantwortungsbereich erstellter Bericht in Deutschland kursiert, der geeignet ist, die Reputation der Landesjustizministerin schwer zu beschädigen. Der Bundesinnenminister muss entweder klarstellen, dass die in dem Bericht des Bundeskriminalamts enthaltenen Behauptungen haltlos sind und damit die Reputation der Landesjustizministerin wieder herstellen, oder er muss die Vorwürfe seiner Behörde substantiieren. Eines von beiden muss passieren.

Zum ersten Absatz des F.D.P.-Antrages! Es kann auch nach Einschätzung meiner Fraktion kein Zweifel daran bestehen, dass durch die Weitergabe und Veröffentlichung des Berichts die Persönlichkeitsrechte von Frau Ministerin Lütkes tangiert wurden, dass in diese Rechte in unerträglicher Weise eingegriffen wurde. Ob dies in gleicher Weise in Bezug auf die Erstellung dieser Berichte gesagt werden kann, vermögen wir nicht abschließend zu beurteilen, bevor nicht der Bundesinnenminister umfangreich und umfassend in der Sache Stellung genommen hat.

Wenn er auf einen Ermittlungsauftrag verweist, den das Bundeskriminalamt im September 1996 auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Köln erhalten hat, bedarf

(Thorsten Geißler)

das angesichts der Klarstellung in dieser Behörde dringend der Aufklärung.

(Glocke des Präsidenten)

Daher bitten wir um getrennte Abstimmung über beide Abätze, Herr Präsident! Beim ersten Absatz werden wir uns der Stimme enthalten, dem zweiten Absatz werden wir selbstverständlich zustimmen. Ich erwarte - ich sage es für meine Fraktion sehr deutlich -, dass der Bundesinnenminister dann auch sehr kurzfristig wie von uns gefordert - die öffentlichen Klarstellungen vornimmt.

Meine Damen und Herren, wenn Sie das heute hier abbügeln, bleibt der Bundesinnenminister gleichwohl aufgefordert, in der Sache Stellung zu nehmen.