Protokoll der Sitzung vom 10.03.2004

um nicht zu sagen, verräterisch, Herr Kayenburg. Ich nehme Ihnen ja nicht übel, dass Sie nicht auf dem Stand der Diskussion im Finanzausschuss sind, aber ich nehme Ihnen wirklich übel, dass Sie ohne Kenntnis der Rechtslage und der Diskussionen, die wir gehabt haben, sich in dieser Art und Weise - fast müsste man sagen, aber das wäre unparlamentarisch, unflätig - an dieser Diskussion beteiligen.

Was den Kollegen Garg angeht, muss ich mich wirklich wundern. Sie waren doch bei der Diskussion im Finanzausschuss dabei. Sie haben doch mitbekommen, dass wir zwei Sitzungen gehabt haben.

(Zurufe von der FDP: Vier!)

- Gut, zwei entscheidende, wo es darum ging - - Na, gut, wir treffen uns jeden Donnerstag.

(Lachen bei CDU und FDP)

- Es hat keinen Zweck, sich ernsthaft mit Ihnen auseinander zu setzen. Ich will nur für das Protokoll festhalten: Es ist nicht üblich, dass ein von einer Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes veröffentlicht wird. Ich vermute, dass Sie auch Anspruch erheben, dass die von Ihnen erbetenen Gutachten nicht in den öffentlichen Raum gestellt werden.

(Zurufe von der FDP)

- Sie haben das Verhalten hier eben kritisiert.

(Widerspruch bei der FDP)

- Natürlich haben Sie das kritisiert.

Dann haben Sie, Herr Dr. Garg, eben festgestellt, ich hätte vorgehalten, der ExPräsident des Landesrechnungshofes hätte dem Land geschadet. Ich habe - und ich stehe zu jedem Buchstaben - in meiner Presseerklärung festgestellt, dass das unternehmerische Handeln des Ex-Präsidenten des Landesrechnungshofes das Ansehen des Landesrechnungshofes belastet hat. Ich bin da der Auffassung, dass das sehr wohl so ist. Es ist eine Institution, die wir alle schätzen, die wir brauchen, auch wenn wir nicht immer mit jedem Ratschlag einverstanden sind. Sie muss sich der Kritik stellen, wenn sie selbst in vielen Bemerkungen, meistens sogar zu Recht, Beschwerde darüber führt, dass Zweifel an der Integrität öffentlicher Verwaltung bei bestimmten Verhaltensweisen gegeben sind. Gerade wenn die Berechtigung gegeben sein soll, dann muss man sich bei seinem eigenen Verhalten auch an den Maßstäben messen lassen, die man vorher in seinen Bemerkungen gesetzt hat.

(Beifall bei der SPD)

Die Anzeigepflicht nach § 85 a Landesbeamtengesetz gilt für jeden Beamten, der vom aktiven Dienst in den Ruhestand wechselt.

(Martin Kayenburg [CDU]: Gut zu wissen!)

- Herr Kayenburg, ich entnehme Ihrem Zwischenruf, dass Sie über die Rechtslage nicht informiert sind.

Der Landesrechnungshof hat mir geschrieben, dass aus Sicht des Landesrechnungshofes keine Anzeigepflicht für diese Tätigkeiten nach § 85 a Landesbeamtengesetz bestehe. Da sage ich: Der Landesrechnungshof ist kein rechtsfreier Raum. Wenn für jeden Beamten diese Maßgabe gilt, dann gilt das auch für ehemalige Bedienstete des Landesrechnungshofes.

(Glocke der Präsidentin)

Bitte kommen Sie zum Schluss!

Sie, Herr Kubicki, beklagen hier die Persönlichkeitsrechte. Bereits jetzt besagt § 6 des Landesrechnungshofgesetzes, dass der Landesrechnungshof für aktive Bedienstete des Landesrechnungshofes eine Informationspflicht an den Finanzausschuss hat, wenn Nebentätigkeiten ausgeübt werden sollen.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss!

Ich komme zum Schluss.

Was unterscheidet eigentlich die aktive Tätigkeit eines Mitglieds des Landesrechnungshofes von der Tätigkeit eines ehemaligen Mitglieds des Landesrechnungshofes, meine Damen und Herren? - Nein, meine Damen und Herren, hier geht es nicht um eine Lex Dr. Korthals. Das Verhalten des Expräsidenten hat Interpretationsprobleme oder eine Gesetzeslücke erkennen lassen.

(Martin Kayenburg [CDU]: Das ist eine Frechheit, was Sie hier sagen!)

Darüber kann man streiten. Diese Gesetzeslücke zu schließen, ist Anlass unseres Antrages.

Und wenn Sie, Herr Arp, die Ausführungen des Landesrechnungshofes in der letzten Sitzung des Finanzausschusses in Erinnerung haben, in der wir uns damit befasst haben, dann wissen Sie, dass der

(Günter Neugebauer)

Landesrechnungshof festgestellt hat, dass er damit gut leben könne.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Ministerpräsidentin außerordentlich dankbar dafür, dass sie einen wesentlichen Punkt in die Debatte hineingebracht hat, den wir alle berücksichtigen sollten. Sie hat zu Recht festgestellt, dass hinsichtlich des Verhaltens von Staatssekretär a. D. Gärtner nichts zu beanstanden sei. Jedenfalls ist mir nichts bekannt darüber. Uns allen ist nichts bekannt darüber.

Möglicherweise habe ich eine andere Meinung als sie, aber ich maße mir nicht an, mich bei der Beurteilung an ihre Stelle zu setzen, ob das Verhalten von Staatssekretär a. D. Gärtner dienstrechtlich korrekt ist oder nicht. Es ist ihre Entscheidung. Dazu ist sie von Verfassung wegen berufen.

Das, was der Kollege Neugebauer momentan sagt, macht den Unterschied aus. Er insinuiert, dass die Entscheidung des Landesrechnungshofs eine rechtlich falsche gewesen sei. Er insinuiert, dass sich der Landesrechnungshofpräsident in rechtlich inkorrekter Weise verhalten habe. Das ist es, was ich ihm vorwerfe. Denn er erklärt - und das wird durch den Gesetzentwurf gar nicht geregelt -: Wenn wir davon vorher oder nachher gewusst hätten, hätten wir uns als Finanzausschuss an die Stelle des Landesrechnungshofes setzen können, um zu entscheiden, ob wir die Genehmigung erteilen oder nicht. Diesen Durchbruch kann und wird es nicht geben. Den soll es auch gar nicht geben.

Ich frage - und darüber müssen wir bei der weiteren Beratung des Gesetzentwurfes nachdenken -: Was soll damit eigentlich erledigt werden? Was soll bewirkt werden?

(Zuruf des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Herr Kollege Hentschel, ich möchte Ihnen sagen, wo das Problem liegt. Ich würde mich wundern, wenn Herr Neugebauer dem zustimmen würde, dass die Regierung morgen für 19 ausgeschiedene Minister und Staatssekretäre alle Akten dem Finanzausschuss zur Verfügung stellen würde, was die nachträgliche Genehmigung oder Anzeige von Tätigkeiten

außerhalb des öffentlichen Dienstes angeht. Ich würde mich wundern, wenn wir jetzt 19 Akten in den Finanzausschuss bekämen. Abgesehen davon, möchte ich sie gar nicht haben.

(Zuruf: Wir haben das vor drei Wochen für drei Staatssekretäre beantragt, die ausge- schieden sind!)

Ich darf es noch einmal sagen: Wenn sich der Kollege Hentschel hier hinstellt und sagt, die sozialdemokratische Fraktion würde einem Antrag von CDU und FDP, im Finanzausschuss all diese Unterlagen - 19 Stück - vorzulegen, zustimmen und wenn die Regierung aufgefordert würde, dies zu tun, und wenn die Regierung heute erklären würde, sie würde diese 19 Akten dem Finanzausschuss vorlegen, dann können wir uns darüber unterhalten, ob wir diese Gesetzeslücke, die Herr Kollege Neugebauer auszumachen glaubt, schließen sollten. Ich habe große Zweifel daran. Ich könnte der Regierung nicht empfehlen, sich so zu verhalten. Ich würde es mir auch gar nicht wünschen.

Das zeigt ziemlich deutlich, Herr Kollege Neugebauer, wohin die Debatte läuft. Sie läuft darauf hinaus, in der Öffentlichkeit weiter zu insinuieren, der ehemalige Rechnungshofpräsident Korthals habe sich in rechtlich zu beanstandender Weise verhalten, was nicht er Fall ist. Ein solches Verhalten bezeichne ich als tiefstes menschliches Niveau.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich der Abgeordneten Heinold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es nicht um den ehemaligen Präsidenten des Landesrechnungshofs. Es geht auch nicht um eine Bewertung seiner Nebentätigkeiten. Es geht vielmehr um die Frage, wie und ob der Finanzausschuss zukünftig die rechtmäßige Ausübung einer Anschlusstätigkeit durch Mitglieder des Landesrechnungshofes kontrollieren kann. Allein darum geht es.

Die Frage, die ich an CDU und FDP habe, ist: Warum haben Sie mit einer solchen Änderung des Gesetzes ein Problem?

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf federführend dem Finanzausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Keine gesetzlichen Mindestlöhne

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3271

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Aschmoneit-Lücke das Wort.