Ein Gutachter hat heute den Zustand der Start- und Landebahn in Lübeck untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Flugbetrieb auch wegen der unterbrochenen Bauarbeiten zurzeit nicht zu verantworten ist. Das Landesamt hat daher den sofortigen Stopp des Flugbetriebes angeordnet. In diesen Minuten wird von Amts wegen das Landesamt den Flughafen durch eine Eilverfügung auffordern, die Start- und Landebahn entsprechend den Feststellun
gen des Gutachters in einen Zustand zu versetzen, der einen sicheren Flugbetrieb gewährleistet. Dies beinhaltet nicht die vollständige Bahnsanierung, sondern lediglich das Aufbringen einer Deckschicht, sodass davon auszugehen ist, dass der Flugbetrieb innerhalb der nächsten zwei bis drei Tage wieder aufgenommen werden kann. Wir rechnen zurzeit damit, dass das Dienstag der Fall sein wird.
- Am 1. Mai dürfte es schwierig sein, diese Maßnahmen durchzuführen, weil dort auch Demonstrationen und anderes stattfinden.
Das zurzeit - das ist wichtig - laufende und davon unberührte Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Start- und Landebahn läuft unverändert weiter. Es hat mit dieser Frage nichts, aber auch gar nichts zu tun. Stadt und Flughafen haben zugesagt, die dazu erforderlichen Planunterlagen so rechtzeitig vorzulegen, dass der Planfeststellungsbeschluss bis Ende Juni erfolgt. Ich kann nur sagen: Unser Landesamt entscheidet schnell. Es kann allerdings nur so schnell entscheiden, wie die Stadt Lübeck und der Flughafen die Unterlagen vorlegen.
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/3410
Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Wirtschaftsausschusses, der Frau Abgeordneten Strauß.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der oben genannte Gesetzentwurf ist durch Plenarbeschluss am 28. April 2004 dem Wirtschaftsausschuss zur Beratung überwiesen worden. Der Wirtschaftsausschuss hat sich mit der Vorlage in seiner Sitzung am 29. April 2004 befasst und schlägt dem Landtag einstimmig vor, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/3410. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Vorschlag der Landesregierung für eine Entscheidung des Landtages nach § 4 Abs. 1 Landesrundfunkgesetz (LRG) über die Zuordnung von Übertragungskapazitäten für digitales Antennenfernsehen (DVB-T)
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt unveränderte Annahme des Antrages der Landesregierung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir einstimmig so beschlossen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz. Ich stehe beim Landesverband der Blinden und Sehbehinderten im Wort, ihr Anliegen zu unterstützen, dass sie trotz Umstellung der Technik auch weiterhin Hörfilme in SchleswigHolstein empfangen können. Dass das ein Problem ist, zeigt Berlin, wo umgestellt worden ist und wo seitdem eine Gruppe von Menschen daran gehindert ist, an der technischen Entwicklung teilzuhaben. Ich bitte deswegen dringend darum, dass bei der Vergabe der Technik darauf geachtet wird, dass auch diese Gruppe in den Genuss der neuen Technik kommt.
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Bildungsausschusses, Herrn Abgeordneten Dr. von Hielmcrone.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, die Antwort der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Ich danke für diesen sorgfältigen Bericht. Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt Kenntnisnahme. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist einstimmig Kenntnis genommen worden.
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Bildungsausschusses, Herrn Abgeordneten Dr. von Hielmcrone, erneut.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dies dauert etwas länger. Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt der Ausschuss dem
Landtag, den Antrag der FDP, Drucksache 15/3212, abzulehnen. Mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Antrag der CDU, Drucksache 15/3241, ebenfalls abzulehnen. Mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 15/3242, unverändert anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir werden versuchen, das auseinander zu pulen. - Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Dann haben wir zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Drucksache 15/3212 abzustimmen.
(Heinz Maurus [CDU]: Insgesamt abstim- men! - Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Ich bitte darum, über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abzustimmen, ja oder nein! - Beifall)
- In toto? - Wunderbarer Vorschlag. - Wer der Beschlussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP gefolgt worden.