nem zusammenwachsenden Europa höchste Priorität hat, dann müssen auch die Minderheiten und Volksgruppen in allen Mitgliedsländern Anerkennung, Schutz und Förderung genießen.
Wichtig ist dabei, dass die Kopenhagener Kriterien nicht nur für neue EU-Mitgliedstaaten gelten müssen, sondern auch für die alten Mitgliedsländer, zum Beispiel auch für Frankreich, Griechenland und Spanien.
Die Menschen- und Minderheitenrechte müssen also nicht nur politisch, sondern auch rechtlich abgesichert sein. Daher müsste aus unserer Sicht ein dementsprechender Minderheitenpassus in der kommenden EUVerfassung festgeschrieben werden.
Ich habe es mehrfach gesagt: Die EU hat bisher keine formulierte Minderheitenpolitik. Daher ist für den SSW Europapolitik auch immer eine Politik, die die Arbeit des Europarates umfasst.
Die wichtigen Fragen der Europapolitik werden in Deutschland seit jeher fern von der Bevölkerung entschieden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass viele Menschen kein Interesse und auch kein Vertrauen in die EU haben; denn sie dürfen nicht dazu Stellung beziehen, wie die Zusammenarbeit überhaupt aussehen soll. Das Volk muss mitreden können, wenn das Land Souveränität abgibt, um mit anderen Ländern eng zusammenzuarbeiten.
Deshalb fordert der SSW, dass auch in Deutschland Volksabstimmungen zu wichtigen EU-Vertragsänderungen durchgeführt werden. Die erste muss dem aktuellen europäischen Verfassungsvertrag gelten. Dabei können wir auf Erfahrungen mit Volksabstimmungen über EU-Verträge in anderen EU-Ländern verweisen.
Dort, lieber Kollege von Hielmcrone, ist die Bevölkerung durch die Abstimmungskampagnen weit besser über EU-Fragen informiert als in der Bundesrepublik.
Das ist eine Tatsache. Die Menschen wollen auch in Deutschland, so behaupte ich jetzt einfach, sachlich informiert werden, um Stellung beziehen zu können. Aber solange man sie nur vor vollendete Tatsachen stellt, wird die Europäische Union für sie ein Projekt der Mächtigen bleiben.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass es bei den Wahlen zum Europaparlament in der Vergangenheit in diesen Ländern relativ gesehen eine gute Wahlbeteiligung gegeben hat, während die Wahlbeteiligung in Schleswig-Holstein 1999 nur bei etwa 38 % lag. Es ist leider zu befürchten, dass dieser Wert bei der kommenden Wahl noch unterboten wird. Könnte es nicht sein, dass eine Abstimmung über die neue EU-Verfassung die Bürgerinnen und Bürger nicht nur mehr für Europa öffnen, sondern auch das Interesse am Europaparlament fördern würde? Ich verstehe daher nicht, warum insbesondere die beiden großen Volksparteien in der Bundesrepublik den Menschen nicht zutrauen, sich in dieser wichtigen Zukunftsfrage ihre eigene Meinung zu bilden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass der SSW selbst nicht an der Wahl zum Europaparlament teilnimmt. Dennoch werden wir unseren Mitgliedern und Wählern empfehlen, am 13. Juni zur Europawahl zu gehen.
- Die Leute sollen zur Wahl gehen, lieber Kollege; das ist, glaube ich, der demokratische Aufruf. Jetzt kommt die Aufgabe für uns alle: Um die Wahlbeteiligung auch nur einigermaßen erträglich zu gestalten, haben wir alle noch sehr viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Das müssen wir gemeinsam anpacken.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe daher die Beratung. Der Berichtsantrag ist durch die Berichterstattung erledigt. Ein Antrag ist nicht gestellt. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit erledigt. Wir kommen jetzt zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache.
Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 19. Mai 2004, beraten und er hat auch eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der CDU, den Gesetzentwurf so zu ändern, wie es in der Drucksache 15/3440 dargestellt ist.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Es wird die Annahme des Gesetzentwurfs in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung beantragt. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3122
Ich erteile wiederum der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss hat sich auch mit diesem Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 19. Mai 2004, befasst und eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf sowie zu einem Änderungs
vorschlag der Landesregierung zu § 95 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf die Beihilferegelung für Beamtinnen und Beamte durchgeführt. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf so anzunehmen, wie er in der Anlage zur Drucksache 15/3443 formuliert ist.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Auch hier sehe ich keine Wortmeldung zum Bericht. Dann lasse ich über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation in der Verwaltung
Ich erteile wiederum der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Schwalm, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt und sich mit der Vorlage in mehreren Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 19. Mai 2004, befasst. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung in einer etwas geänderten Fassung anzunehmen. Den Text finden Sie in der Drucksache 15/3445.
Dann lasse ich über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch das ist einstimmig so angenommen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Sicherheit in den schleswigholsteinischen Hafenanlagen (Hafenanlagensi- cherheitsgesetz - HaSiG)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf federführend dem Innen- und Rechtsausschuss