Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf federführend dem Innen- und Rechtsausschuss
- und mitberatend dem Wirtschaftsausschuss überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. Gibt es Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass für die Wahl die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Wer diesem Wahlvorschlag, Drucksache 15/3423, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dies ist einstimmig - -
- Das ist bei Enthaltung der Abgeordneten Hinrichsen im Übrigen einstimmig so beschlossen. Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Annahme erreicht ist. Damit ist der Herr Abgeordnete Wolfgang Kubicki als Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht, wie ich sehe. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, über den Antrag Drucksache 15/3454 mit der Maßgabe abzustimmen, dass die Landesregierung den beantragten Bericht in der 44. Tagung des Landtages abzugeben hat.
Ich schlage deshalb vor, über den Antrag mit dieser Maßgabe in der Sache abzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
- Wer mit der Maßgabe, dass der Bericht in der 45. Tagung abgegeben werden soll, dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so angenommen.
Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Agrarausschusses, der Frau Abgeordneten Kruse, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Bericht der Landesregierung hat der Ausschuss in zwei Sitzungen, den Antrag der Abgeordneten des SSW in drei Sitzungen beraten. Den Änderungsantrag der Fraktion der CDU hat der Ausschuss im Rahmen seines Selbstbefassungsrechtes in seiner Sitzung am 13. Mai 2004 in seine Beratungen mit einbezogen. Er empfiehlt dem Landtag, den Antrag in der nachstehenden Fassung anzunehmen.
Die Beschlussempfehlung erfolgt für die Absätze 1, 2 und 4 einstimmig, für den Absatz 3 mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der FDP. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss, den Punkt 4 des Antrages der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/3001, mit der Vorlage des Berichtes der Landesregierung, Drucksache 15/3209, als erledigt zu betrachten und den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Auch hier ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Agrarausschusses, Drucksache 15/3287 (neu), abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Diese Drucksache ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.
Ich erteile der Berichterstatterin des Wirtschaftsausschusses, der Frau Abgeordneten Schmitz-Hübsch, das Wort.