Maren Kruse
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat den Landtag bereits im April letzten Jahres darüber informiert, dass der Landesraumordnungsplan fortgeschrieben werden solle. Ich will an dieser Stelle nicht an den verfahrenstechnisch ungewöhnlichen Antrag der CDU-Fraktion erinnern, da im Ergebnis eine parlamentarische Befassung mit diesem Thema sehr sinnvoll war, Herr Eichelberg.
Wir haben uns im Herbst im Plenum und in den Ausschüssen gemeinsam mit allen Beteiligten intensiv mit den geplanten Änderungen beschäftig, und ich freue mich, dass wir heute, nach den Anhörungen, das Thema erneut im Plenum behandeln und allen das überaus positive Echo zu den geplanten Änderungen vorstellen dürfen.
Schade ist - ich denke, das haben wir gemeinsam bedauert -, dass sich die kommunalen Landesverbände nicht zu einer gemeinsamen Stellungnahme zur Teilfortschreibung durchringen konnten. Die Vorstellungen der kleinen und großen Städte zur Ansiedlungspolitik für großflächige Einkaufseinrichtungen sind offenbar zur unterschiedlich. Dieser Konflikt unterstreicht allerdings die Notwendigkeit einer Neuregelung in diesem Bereich und die Sinnhaftigkeit der Teilfortschreibung.
Wir sichern mit der Fortschreibung die Grundversorgung für die Menschen in Schleswig-Holstein. In allen Regionen sollen die Menschen auch in Zukunft ortsnah und ausgewogen im Einzelhandel einkaufen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen und nicht zum Einkaufen lange Wege mit dem Auto zurücklegen müssen. Vereinfacht ausgedrückt, sollen Städte an ihrer Einstufung im zentralörtlichen System gemessen werden und auch nur abgestuft entsprechend große Verkaufsflächen für den Einzelhandel anbieten. Großkaufhäuser oder Factory-Outlet-Center gehören nicht auf die grüne Wiese neben ein Dorf, sondern in die Oberzentren Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster.
Wir wollen die Innenstädte mit einem vielfältigen Einkaufsangebot stärken und nicht die Natur weiter zubetonieren. Die neuen Regelungen können einen wichtigen Beitrag darstellen, um gegen das Ladensterben in der Innenstadt anzugehen. Dies ist umso wichtiger, da in Deutschland allein im Jahre 2003 30.000 innerstädtische Geschäfte mit 90.000 Beschäftigten geschlossen worden sind. Wir haben erfahren, dass bei Ansiedlung neuer Geschäfte außerhalb der Städte nur halb so viele neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Mit den neuen Regelungen stoppen wir den Wettbewerb der Gemeinden um die größte Zahl der ansässigen Discounter und wirken der Landschaftszersiedelung entgegen.
Wir wollen auch mehr Kooperation und Abstimmung zwischen den Städten und Gemeinden. Neue Flächen für großflächigen Einzelhandel sollen daher zwischen den im Einzugsbereich liegenden Kommunen abgestimmt werden. Wir setzen auf Freiwillig
keit und respektieren natürlich die verantwortungsvoll wahrgenommene kommunale Planungshoheit.
Neben den Regelungen zum großflächigen Einzelhandel wird es durch die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplans auch möglich, Gebiete mit besonderer Bedeutung für den vorbeugenden Hochwasserschutz auszuweisen. Dies ist angesichts der bekannten Flutereignisse in Deutschland unabweisbar und soll das Bewusstsein für den vorbeugenden Hochwasserschutz in den kommunalen Planungen und Maßnahmen verankern.
Das Anhörungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen. Die Stellungnahmen der Beteiligten und Betroffenen enthalten großen Zuspruch zu den vorgetragenen Regelungen.
Damit ist aus meiner Sicht auch die parlamentarische Behandlung abgeschlossen. Wir freuen uns gemeinsam, dass die Neuregelung noch im Januar in Kraft treten wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Lars Harms, wir haben gehört, was alles nicht passiert ist. Du weißt offensichtlich sehr gut, was passiert ist. Das hättest du uns auch einmal in Form eines Berichts zukommen lassen können.
Meine Damen und Herren, die ländlichen Räume in Schleswig-Holstein sind nicht die armen Geschwister der großen Städte oder deren Schlafräume, sie sind eigenständige Räume mit Wachstumspotenzialen, die gezielt und spezifisch gefördert werden müssen. Wir werden sie mit den Programmen „ZAL“ und LEADER+ bis Ende 2006 mit über 250 Millionen € gefördert haben. Konkrete Zahlen zu den zukünftigen EUFördermitteln - das haben wir schon gehört - sind erst nach der Grundsatzentscheidung über die Finanzausstattung im Frühsommer zu erwarten.
Es ist jedoch absehbar, dass in der zukünftigen gemeinsamen Finanzquelle, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ab 2007 weniger Mittel als bisher zur Verfügung stehen werden. Daher müssen wir in Zukunft noch sorgsamer prüfen, wofür wir das knapper werdende Geld einsetzen können und wollen.
Schwerpunkte sollten aus unserer Sicht in den Bereichen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Landmanagement sowie Verbesserung der Lebensqualität und
Diversifizierung in den ländlichen Räumen gesetzt werden.
Die Landwirtschaft in den ländlichen Räumen muss als Kernfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung erhalten bleiben. Dabei müssen allerdings weitere Bereiche wie erneuerbare Energien und Tourismus ausgebaut und in eine intakte Natur und Umwelt eingebettet werden.
Angesichts der demographischen Entwicklung besteht in den ländlichen Räumen die Gefahr, dass Grundfunktionen vor Ort wie Kindergarten, Grundschule, Post, Sparkasse, Lebensmittelladen und das Vereinsleben bedroht werden. In regionalen Konzepten müssen wir noch mehr als bisher helfen, diese Grundfunktionen zu erhalten und dauerhaft zu sichern.
Um hier erfolgreich zu sein, brauchen wir die Kreativität der Menschen vor Ort, die in einem Bottom-upProzess, wie im LSE-Prozess angedacht, ihre eigenen Vorstellungen einbringen und gemeinsam mit Beratern und der Landesregierung umsetzen. Wir dürfen dabei aber nicht die Ziele Schaffung von Arbeitsplätzen und Sicherung von Investitionen aus den Augen verlieren und müssen auch den Mut haben, Maßnahmen abzulehnen, wenn sie auf unsicheren Grundlagen basieren.
Ich möchte an dieser Stelle das in Schleswig-Holstein entwickelte, bundesweit beachtete Projekt der MarktTreffs zur Sicherung der Grundversorgung in kleinen Gemeinden erwähnen. Ich war vor kurzem in Witzworth im Kreis Nordfriesland und habe mir dort selber ein Bild von den drei tragenden Säulen gemacht. An einem Lebensmittelladen als Kerngeschäft werden Zusatzleistungen wie Lotto und Toto angeboten. Angegliedert ist ein Veranstaltungsraum als Treffpunkt, in dem sich Vereine und Verbände und - in Witzworth als Sahnehäubchen - der sh:z-Verlag mit einem funktionsfähigen Redaktionsarbeitsplatz präsentieren können.
Die Idee der MarktTreffs hat Zukunft. Große Handelsketten haben ihr Interesse als Projektpartner bewiesen. Die Verknüpfung unternehmerischen Handelns, kommunaler Mitverantwortung und bürgerlichen Engagements bestätigt die MarktTreffs mit ihrer Dienstleistungs- und Treffpunktfunktion. Ich würde mir allerdings wünschen, dass sich insbesondere Post und Sparkassen hier sehr viel stärker engagieren können.
Zurzeit bestehen 15 MarktTreffs. Weitere Standorte sind in Planung. Ich bin zuversichtlich, dass bis Ende 2006 der 50. MarktTreff eingeweiht werden kann.
Die ländlichen Räume in Schleswig-Holstein haben Zukunft. Aber ländliche Entwicklung ist auch ein Lernprozess. Fortschritte in der ländlichen Entwicklungspolitik brauchen eine ständige Rückkopplung. Nur so lassen sich Ziele erreichen und Entwicklungsfortschritte erkennen und als Grundlage für Verbesserungen nutzbar machen.
Die ländlichen Räume müssen auch weiterhin mit staatlichen Mitteln angemessen gefördert werden. Wir, die SPD-Fraktion, werden uns dafür einsetzen, dass dies auch nach dem Jahr 2006 in SchleswigHolstein möglich sein wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Eichelberg, der Antrag kam auch von Ihnen. Offenbar haben ihn jetzt endlich auch andere aus der Fraktion gelesen. Denn Ihr Antrag bezieht sich wirklich nicht auf den Inhalt, sondern nur auf das Verfahren und zumindest Herr Wagner hat jetzt den Inhalt wahrgenommen.
Meine Damen und Herren, mit dem von der CDU vorgelegten Antrag erfüllt sich zumindest der Kollege Eichelberg den lang gehegten Wunsch, die Vorschläge der Landesregierung nicht nur ausdrücklich anzuerkennen und zu unterstützen, sondern auch noch beschleunigt zu wissen.
Damit widerspricht er dem überall so vehement verteidigten CDU-Prinzip von Deregulierung und Bürokratieabbau - wir haben das Thema gestern und vorgestern auch schon behandelt - und es stellt sich die Frage - ich habe es schon gesagt -, wie dieser Antrag durch die Fraktion kommen konnte.
Aber, Kollege Eichelberg, als Bürgervorsteher von Großhansdorf sind Sie schon länger mit der Frage der Ansiedlung eines Lidl-Zentralmarktes im benachbarten Siek befasst und daher kann ich Ihre Rührigkeit in dieser Angelegenheit schon ein Stück weit verstehen.
Der Antrag der CDU bezieht sich ausschließlich auf das Verfahren und nicht auf eine inhaltliche Auseinandersetzung; Herr Wagner hat dies eben verifiziert. Das Verfahren bezieht sich also nur auf die Ziffer 7.5 bezüglich der Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs. Wohlweislich werden die Ziffern 5.1.1.6 und 5.1.3.4,
also die raumordnerischen Gebietstypen Vorranggebiet und auch Vorhaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz außen vor gelassen, obwohl Gebietsausweisungen - und das wissen wir hiermit - damit überhaupt nicht verbunden sind. Das ist verständlich, da sich der agrarisch geprägte Teil der CDU-Fraktion - und damit auch der stellvertretende Präsident des Bauernverbandes, unser geschätzter Kollege Ehlers - natürlich schon im Vorfeld gegen die Aufnahme dieser Gebietstypen ausgesprochen hat.
Das Thema Einzelhandel - das wissen wir alle - hat eine Entwicklung durchgemacht, die den Kommunen
große Sorgen bereitet, allerdings auch viele Begehrlichkeiten weckt.
Wir sprechen hier ganz offen über die Problematik co op und Edeka contra Lidl und Aldi. Insofern wissen wir, dass viele unserer Vertreter in den Kommunen betroffen sind, wenn sich die Begehrlichkeiten dort erst einmal angesiedelt haben. Schon heute haben wir - ich weiß nicht, ob das überhaupt bekannt ist - in Schleswig-Holstein branchenübergreifend 3 Millionen m2 Verkaufsfläche.
Mit den großen Einzelhandelseinrichtungen verschwinden dann sehr schnell die kleinen Geschäfte und Fachmärkte und über Jahrzehnte gewachsene Strukturen werden auf einen Schlag zerstört. Arbeitsplätze gehen verloren, Ausbildungsplätze gehen verloren und die Wege werden für viele länger. Auch dieser Problematik muss Rechnung getragen werden und muss die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplans für eine vernünftige Entwicklung der Versorgungsstrukturen in den Städten und im ländlichen Raum sorgen.
Das bedeutet: Versorgung sicherstellen und Rahmenbedingungen verbessern.
Aber das Anhörungsverfahren läuft noch bis zum 1. Oktober 2004. Es wird fachlich korrekt abgewickelt und beinhaltet die Anhörung von über 50 Anzuhörenden. Wir werden dieses gemeinsam abwarten. Denn auch die letzte Stellungnahme soll mit einbezogen werden. Das ist ein Punkt, auf den gerade Herr Schlie immer wieder großen Wert legt.
Erst nach der Auswertung sollen dann alle geplanten Änderungen, also auch die, die in dem Antrag nicht enthalten sind, von uns in den Ausschüssen sowie im Landesplanungsrat diskutiert werden.
Wir beantragen daher die Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss federführend sowie an den Agrar- und den Wirtschaftsausschuss mitberatend.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schlie, wir haben das nicht anders erwartet.
Auf der einen Seite bemängeln Sie stets und ständig, dass wir uns nicht genug Zeit lassen, alle anzuhören. Dann hören wir alle zweimal an und das ist Ihnen auch wieder nicht recht. Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie eigentlich wollen.
Der Anlass für die Neufassung des Landesplanungsgesetzes waren das neu gefasste Raumordnungsgesetz seit dem 1. Januar 1998, die landespezifischen Änderungen des Landesplanungsgesetzes und die Einarbeitung des Gesetzes zur Umsetzung der strategischen Umweltprüfung sowie die Anpassung an das geltende Baurecht. Oberstes Gebot aber war und ist, den Wunsch der kommunalen Seite nach intensiverer Einbindung, Beteiligung und eigenverantwortlicher Wahrnehmung von Planungsprozessen stärker zu berücksichtigen. Besonders hervorzuheben ist auch, dass Kommunen oder Kreise künftig die Aufstellung von Regionalplänen durch Gründung von Körperschaften öffentlichen Rechts eigenverantwortlich vornehmen können.
Im Bereich der freiwilligen Kooperationen werden künftig vielfältige Möglichkeiten der Einflussnahme lokaler und regionaler Akteure auf die regionalplanerische Entwicklung in das Gesetz aufgenommen. Leitgedanke ist, dass sich Regionen zusammenfinden und ihre Raumentwicklungsvorstellungen mit dem Ziel diskutieren, sie in eine umsetzbare und abgestimmte Planung einzubringen und partnerschaftlich umzusetzen.
Weitere wesentliche Schwerpunkte gegenüber dem geltenden Recht sind: Es werden bundesweit einheitliche Definitionen raumordnerischer Begriffe festgeschrieben. Es erfolgt zudem die Einführung neuer Instrumente zur freiwilligen Kooperation im Bereich der Raumordnung durch regionale Entwicklungskonzepte, Gebietsentwicklungsplanungen, Städtenetze und raumordnerischer Verträge. Insbesondere aber der § 8, die Regionalplanung in kommunaler Trägerschaft, trägt dem Wunsch nach stärkerer Einbindung, Beteiligung und eigenverantwortlicher Wahrnehmung von Planungsprozessen seitens der Kommunen Rechnung. Allerdings wird die Aufgabe nicht als Pflichtaufgabe vom Land auf die kommunale Seite übertragen, sodass Art. 49 Abs. 2 der Landesverfassung, das Konnexitätsprinzip, hierauf eben keine Anwendung findet. Die Kommunen können auf eigenen Wunsch die Aufgaben übernehmen und erhalten zusätzlich fachliche Unterstützung. So können Körperschaften des öffentlichen Rechts die Aufstellung oder Änderung von Regionalplänen durchführen. Organe und/oder Körperschaften sind die regionalen Planungsversammlungen und der Vorstand. Bei Bildung von regionalen Planungsversammlungen ist die angemessene Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu gewährleisten.
Schließlich ist Schleswig-Holstein der Pflicht zur Umsetzung der Plan-UVP aufgrund der EURichtlinie nachgekommen und hat diese als eines der ersten Bundesländer in den Gesetzentwurf eingearbeitet.
Fazit: Die Möglichkeiten der Kommunen, sich an der planerischen Entwicklung zu beteiligen, werden mit einem Tableau von Planungsinstrumenten ergänzt. Hoffen wir, dass die Kommunen die ihnen gebotenen Möglichkeiten ergreifen und nutzen. Ich denke, wir haben genügend Zeit nach der Überweisung, das in den Fachausschüssen durchzudiskutieren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Feddersen, in Bayern hat die SPD den Antrag gestellt und die CDU hat ihn abgelehnt. Wir machen das hier andersherum. Das sage ich direkt zu Beginn.
Gut gemeint, aber schlecht gemacht. - So kurz könnte man den Kommentar zum vorliegenden CDU-Antrag halten. Ganze zwei Sätze sind da formuliert. Der erste Satz beinhaltet die Forderung nach einer kostenpflichtigen Zusatzqualifikation. Der zweite Satz formuliert das Ziel eines Weiterbildungsangebotes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wollt ihr denn: eine Zusatzqualifikation oder eine Weiterbildung? - Irgendwann müsst ihr euch für eines von beiden entscheiden. Denn das ist ein entscheidender Unterschied.
Als Sie den Antrag geschrieben - geschrieben hat ihn nicht Herr Feddersen, sondern Herr Ehlers - beziehungsweise abgeschrieben haben - der stammt nämlich aus dem Bayerischen Landtag -, hätten Sie vielleicht auch die Überschrieft übernehmen sollen. Diese lautete da nämlich: Neue Berufsbilder in der landwirtschaftlichen Ausbildung.
Im Übrigen möchte ich für mich und meine Fraktion bezweifeln, ob es mit einer reinen Weiterbildung getan wäre, um den Beruf Landwirt im Nebenerwerb ausfüllen zu können.
- Das würde ich an dieser Stelle bezweifeln.
Der Deutsche Bauernverband stellt für Landwirte im Nebenerwerb - hör gut zu, Kollege Ehlers - auf seiner Internetseite eindeutig fest, dass sowohl für die Haupt- als auch für die Nebenerwerbszweige eine hervorragende berufliche Qualifikation und eine ständige Weiterbildung notwendig sei. Das versteht sich von selbst.
Liebe Kollegen, Ihr Antrag erscheint mir sehr dürftig. Was bedeutet für Sie Weiterbildung? Wie lange soll denn so etwas dauern? Welche Inhalte sollen vermittelt werden? Was muss ein Nebenerwerbslandwirt Ihrer Meinung nach an Fachwissen haben? - Nichts. Die Kollegen haben keine eigenen Vorstellungen.
Allerdings gibt uns dieser Antrag die Möglichkeit, der CDU aufzuzeigen, dass es die geforderte Zusatzqua
lifikation beziehungsweise Weiterbildung in Schleswig-Holstein bereits sehr lange gibt.
Zutreffend ist: Nebenerwerbslandwirtschaft wurde lange Zeit von der Investitionsförderung ausgeschlossen, zumindest erheblich benachteiligt und von den Bauern als lästige Marktproduktionskonkurrenz ausgeklammert. Das hat sich seit 20 Jahren schrittweise geändert.
Obgleich der Nebenerwerbsbetrieb in vielen Fällen der Anfang vom Ausstieg ist, gibt es viele stabile auf Dauer und über Generationen angelegte Nebenerwerbslandwirtschaftsbetriebe.
Durch die Strukturveränderung innerhalb der Europäischen Union erhält die Landwirtschaft im Nebenerwerb eine zunehmende Bedeutung; das streitet niemand ab. Diesen Umständen haben Landesregierung und Landwirtschaftskammer bereits recht frühzeitig Rechnung getragen und mit einem Nebenerwerbslandwirte-Konzept ist hier in Schleswig-Holstein schon vor zehn Jahren ein Modell entwickelt worden, das zum Beispiel für Interessierte die Teilnahme am Berufsschulunterricht vorgesehen hatte. - Kollege Ehlers, hör zu!
Leider haben sich zum damaligen Zeitpunkt viel zu wenige für das Modell interessiert, sodass das Angebot heute nicht mehr existiert. Aber es gibt weitere Angebote zur Weiterbildung bei uns, die nicht einmal kostenpflichtig, sondern freiwillig und kostenlos sind, zum Beispiel die einjährige Fachschule für Landwirtschaft, die in Verbindung mit zwei Jahren landwirtschaftlicher Praxis zum Abschluss als staatlich geprüfter Wirtschafter des Landbaus führt.
Mal eben, nebenbei und ruckzuck, wie unsere Agrarexperten das hier haben möchten, gibt es das in keinem anderen Bundesland. Zwischen 450 und 650 Stunden - zwei Winter, ein Sommer -, sind all diese Bildungsangebote ausgelegt.
Wir haben in Schleswig-Holstein an der einjährigen Landschule im Jahrgang 2003/2004 rund 115 Schüler; davon sind ganze fünf, die sich so weiterbilden, wie ihr das haben wollt.
Es gibt eine sehr gute Übersicht über Bildungswege und Weiterbildung in den landwirtschaftlichen Berufen, erstellt von unserer allseits geschätzten Landwirtschaftskammer.
Bevor die bestehenden Möglichkeiten nicht voll ausgeschöpft werden, ergibt sich keinerlei Notwendigkeit für noch mehr Angebote.
Wir lehnen den CDU-Antrag aus vorgenanntem, gutem Grund ab.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Bericht der Landesregierung hat der Ausschuss in zwei Sitzungen, den Antrag der Abgeordneten des SSW in drei Sitzungen beraten. Den Änderungsantrag der Fraktion der CDU hat der Ausschuss im Rahmen seines Selbstbefassungsrechtes in seiner Sitzung am 13. Mai 2004 in seine Beratungen mit einbezogen. Er empfiehlt dem Landtag, den Antrag in der nachstehenden Fassung anzunehmen.
Die Beschlussempfehlung erfolgt für die Absätze 1, 2 und 4 einstimmig, für den Absatz 3 mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der FDP. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss, den Punkt 4 des Antrages der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/3001, mit der Vorlage des Berichtes der Landesregierung, Drucksache 15/3209, als erledigt zu betrachten und den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hildebrand, niemand zweifelt an der guten fachlichen Praxis und an deren Einhaltung, aber fast jeder - Sie sicherlich ebenso wie ich - macht irgendwann Fehler aus Unwissenheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Pflanzenschutz ist ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein in der Lebensmittelproduktion, er ist aber auch ein Umgang mit den Stoffen der erhöhten Gefährdungsklasse, der kanalisiert und kontrolliert werden muss.
Die aus meiner und aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion etwas überzogenen Reaktionen von Verbandsfunktionären, Interessenvertretern sowie Bundes- und Landtagsabgeordneten der FDP auf eine öffentlich annoncierte Forschungsaktivität sind daher nur schwer nachvollziehbar. Hier wird ganz bewusst versucht, einen Keil zwischen den Pflanzenschutzdienst der Länder und dem Bundesamt zu treiben.
Stein des Anstoßes ist ein Forschungsprojekt, mit dem Fehler bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erkannt werden sollen, um daraus Verbesserungsvorschläge für den zukünftigen Vollzug im Pflanzenschutzbereich abzuleiten. Denn die jetzt gültigen Anwendungsbestimmungen, die zum Beispiel Mindestabstände zu Oberflächengewässern vorschreiben, werden einerseits von Anwendern und deren Vertretern als überzogen und nicht praxisgerecht kritisiert. Andererseits werden Vorwürfe von Umweltverbänden erhoben, die Anwendungsbestimmungen würden nicht in erforderlichem Maße die Sicherstellung des Schutzes des Naturhaushaltes gewährleisten. - Es gibt hier also eine Menge unterschiedlichster Aussagen.
Auch Sie, Herr Hildebrand, wissen, dass häufig erst mit der Erteilung der Anwendungsbestimmungen die Zulassungsfähigkeit eines Pflanzenschutzmittels hergestellt wird. Der Einhaltung dieser kommt daher eine ganz besondere Bedeutung zu.
Ich gebe es zu: Der Begriff „verdeckte Feldbeobachtung“ ist sicherlich ein bisschen unglücklich gewählt und weckt viele negative Assoziationen. Missverständnisse - Sie haben es gerade erwähnt - und auch
Versäumnisse hat das Umweltbundesamt hier ja auch zugestanden.
Die Feldbeobachtung umfasst die visuelle Beobachtung der Landwirte - ich möchte hier einmal darstellen, wie es eigentlich funktioniert - bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln durch geschultes mobiles Personal, das Ausmessen der Fahrspuren im Randbereich der Behandlungsfläche sowie die Entnahme von Boden- oder Pflanzenproben. Dies kann nur nach Absprache mit dem jeweiligen Landwirt erfolgen.
Im Rahmen der visuellen Erfassung sind Erkenntnisse über die verwendete Technik und den Applikationsvorgang selbst zu gewinnen. Zum Beispiel ist zu erfassen, ob Wenden mit laufender Spritze stattfindet, ob in Richtung auf Gewässer behandelt wird, ob die Abdrift von Spritznebel zu beobachten ist, ob Abschaltungen von Düsen stattfinden, welcher Abstand zum Gewässer eingehalten wird beziehungsweise ob eine Mitbehandlung stattfindet.
Und alle Beobachtungen beziehungsweise Proben dürfen nur mit Zustimmung der Landwirte erfolgen beziehungsweise entnommenen werden. Die Proben werden anonymisiert und dienen dazu, ein realistisches Bild vom alltäglichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in verschiedenen Regionen zu verzeichnen.
Motiv für dieses Projekt ist es also, die Anwendungsbestimmungen und Auflagen zu überarbeiten und gegebenenfalls zu vereinfachen. Dies scheint ja auch Konsens zu sein. Denn in der neuesten Ausgabe des „Bauernblattes“ konnten wir mit Interesse lesen, dass Qualitätsfonds und Deula ein bundesweit einmaliges Schulungsprojekt mit dem Data-Bus starten: ein Schulungsprojekt auf dem Gebiet der Präzisionslandwirtschaft für Landwirte, bei dem es um passgenaue Aufwandsmengen für Düngung, Pflanzenschutz und Aussaat geht.
Dort wird begründet, dass mit der passgenauen Aufwandsmenge in den verschiedenen Abschnitten Betriebsmittel eingespart werden und zu höheren Erträgen führen können.
- Das habe ich auch nicht angezweifelt. Sie haben bei meinem ersten Satz, als ich Sie angesprochen habe, leider nicht zugehört.
Für den Pflanzenschutz wurde hier vom Qualitätsfonds und von Deula ein Einsparpotenzial von 20 € pro Hektar dargestellt.
Es steht also eindeutig fest und ist auch bei den Landwirten anerkannt, dass mehr Qualitätsdenken und Präzision notwendig sind.
Dazu werden mehr Informationen für alle am Prozess Beteiligten benötigt. Denn die Frage: „Wo tue ich was auf den Acker?“, gehört heute zum Thema Rückverfolgbarkeit und vor allem zur Produkthaftung der Landwirte, aber all dies ist ihnen noch nicht bewusst.
Lassen Sie uns alle offenen Fragen dazu im Ausschuss überdenken und diskutieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich am Anfang im Namen der SPD-Fraktion denjenigen danken, die die vielen Zahlen in reiner Fleißarbeit zusammengetragen haben.
Frau Sassen hat es schon erwähnt: Aufgrund der vorliegenden Zahlen konnten wir bereits am 10. Februar in der Zeitung lesen: „Landwirtschaft in Männerhand!“
Die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein bleibt eine Männerdomäne. Wenn wir die reinen Zahlen gegenüberstellen, so wie es Frau Sassen eben getan hat, stimmt das auch, allerdings nur auf den ersten Blick.
Von 1992 bis 2002 wurden 5.229 Männer als Landwirt und nur 500 Frauen als Landwirtin ausgebildet. So zieht es sich durch den gesamten Bericht: Es gibt mehr Forstwirte als Forstwirtinnen, mehr Fischwirte als Fischwirtinnen und mehr Gärtner als Gärtnerinnen. Die Frauen in den grünen Berufen dominieren aber in den Sparten Pferdewirtin und ganz klassisch in der Hauswirtschaft. Ein ganzer Mann steht hier 450 Frauen gegenüber. Es gibt nach wie vor mehr Studenten als Studentinnen, mehr Professoren als Professorinnen. Leider hat sich im erfassten Zeitraum fast gar nichts gerändert. Ein reines Nullsummenspiel.
Nun muss man sich fragen: Woran liegt das eigentlich? Unter anderem mag es daran liegen, dass es in der Landwirtschaft nach wie vor Defizite bei der Gleichstellung von Frau und Mann gibt; denn auch heute haben Frauen in der Hofnachfolge meist nur dann eine Chance, wenn entweder kein männlicher Hofnachfolger existiert oder dieser kein Interesse am Betrieb bekundet. Zum anderen beschränken sich die offiziellen Statistiken in der Definition der landwirtschaftlichen Tätigkeit zumeist auf Arbeiten, die im Allgemeinen von Männern ausgeübt werden, also auf manuelle Tätigkeiten
- der Kollege Hopp weiß das sehr gut -, und auf die offensichtlicheren Managementaufgaben.
Die vielen anderen in einem landwirtschaftlichen Betrieb anfallenden Tätigkeiten, die von Frauen ausgeübt werden, werden daher ebenso vernachlässigt wie Pflegetätigkeit und Hausarbeit.
Auch wenn die Arbeit der Frauen in den Betrieben oft nur unterstützender Natur ist, fördern ihre Präsenz und ihr Engagement den sozialen Zusammenhalt von Familie und Betrieb.
So sind Landfrauen in zahlreichen anderen Bereichen aktiv, wie zum Beispiel im Agrotourismus oder im Ab-Hof-Verkauf von selbst erzeugten Produkten. Sie organisieren Transporte in der Umgebung und leisten Nachbarschaftshilfe. Dies sind alles Dienstleistungen, die die Vitalität des ländlichen Raumes nicht nur bezeugen, sondern auch dazu beitragen, dass der Kontakt zur „Außenwelt“ nicht abbricht.
Vielfach ist die Erwerbstätigkeit ein entscheidendes Standbein für die finanzielle Situation der Familie. Einige Fördermöglichkeiten und Fortbildungsangebote hat Minister Müller dankenswerterweise schon erwähnt. Zusätzliche Unterstützung, zusätzliche Aktionen und anerkannte Dauerarbeitsplätze stehen den Frauen in den ländlichen Räumen aber vielfach auch über eine Vielzahl von Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen zur Verfügung.
Ich bedaure, dass Herr Kayenburg gerade nicht anwesend ist. Ich muss an dieser Stelle noch einmal auf seinen Beitrag zum Raumordungsbericht zurückkommen, in dem er gefragt hat, ob das viele Geld, das für die einzelnen Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen ausgegeben wurde, wirklich sinnvoll angelegt war oder ob man es nicht effizienter und zielgerichteter für Arbeitsplätze hätte einsetzen können. Ich kann Herrn Kayenburg sagen, wie viele Arbeitsplätze und wie viele Dauerarbeitsplätze entstanden sind. Es sind ganz genau 2.458 Dauerarbeitsplätze, von denen viele Frauen in den ländlichen Bereichen heute profitieren und so einen Beitrag zum Lebensunterhalt leisten können.
Herr Kayenburg sollte einmal diese Frauen und diese Männer fragen, ob das Geld sinnvoll angelegt war.
- Akademie für die Ländlichen Räume, Kollege Ehlers!
Wie geht es nun weiter? Die Herstellung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern in den ländlichen Räumen wird keine leichte Aufgabe sein. Den Landfrauen mangelt es nicht an Talent, Ideen und Energie. Es gibt jedoch eine Reihe von Hindernissen, die sich ihrer allseitigen Teilnahme an der ländlichen Entwicklung in den Weg stellen. Denn ein Wandel in der Frauenrolle bedingt auch immer einen Wandel in der Männerrolle.
Es muss noch wesentlich mehr getan werden. So könnte man zum Beispiel die Arbeitsweise von Organisationen und Berufsverbänden dahin gehend ändern, dass sie eine gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern ermöglichen.
All dies funktioniert jedoch nur, wenn sich auch die Frauen entsprechend engagieren und ihre Interessen gegenüber den Entscheidungsträgern nachdrücklich formulieren. Die Netzwerke und Verbände, in denen Landfrauen mitarbeiten, können einen entscheidenden Beitrag zur Chancengleichheit und ländlichen Entwicklung leisten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem wir den Bericht des Jahres 1999 am 28. Januar 2000 ohne Aussprache angenommen hatten, bleiben uns heute fünf Minuten, um einen 63-seitigen Bericht zu diskutieren, sodass wir nur ganz knapp darauf eingehen können.
Ich gebe Herrn Kayenburg Recht - das ist aber der einzige Punkt, bei dem ich ihm Recht gebe -: Es wäre für uns alle sehr interessant gewesen, wenn die wirklich wichtigen Zahlen ab 2003 in dem Bericht enthalten gewesen wären. Insbesondere die aussagekräftigen Zahlen bezüglich der Bevölkerungsentwicklung, der Stadt-Umlandwanderung sowie der Arbeitsplatz- und Wohnungsbauentwicklung wären für uns alle wichtig gewesen.
Die Bevölkerungsentwicklung in Schleswig-Holstein war bis jetzt positiv. Mittlerweile wird aber prognostiziert, dass das nur noch bis zum Jahr 2007 - manche sprechen von 2007, manche von 2010 - so bleiben wird. Wie dem auch sei: Der Zuwachs der Einwohnerzahlen beruht lediglich auf den Wanderungsgewinnen, da es bei uns nach wie vor Geburtendefizite gibt. Die höchsten Zuwächse sind in den Ordnungsräumen, insbesondere in Hamburg, aber auch in den Gemeinden um die Kernstädte, zu verzeichnen. Das ist uns allen bekannt; das war schon 1996 so. Die Kernstädte selbst, also Kiel und Lübeck, verlieren Einwohner, die sich in den zentralen Orten oder Achsengemeinden ansiedeln. Der Rückgang fällt jedoch zunehmend schwächer aus.
Im ländlichen Raum ist ein stark verlangsamter Anstieg der Bevölkerung zu verzeichnen. Es gibt aber auch Probleme mit Verlusten in strukturschwachen Gebieten, wie zum Beispiel im Kreis Dithmarschen,
im Kreis Steinburg oder Angeln. Die Stärke der Stadt-Umlandwanderung hat abgenommen. Der Innenminister hat schon darauf hingewiesen. Das gilt insbesondere für die Oberzentren Kiel, Lübeck und Flensburg. Die Kernstädte weisen nicht nur Verluste durch Umzüge in das Umland auf, sondern vielfach geht die Wanderung in Richtung größerer zentraler Orte. Dies muss bei zukünftigen Planungen und Entwicklungen berücksichtigt werden; denn diese Orte erhalten zunehmend eine größere Bedeutung. Eine mögliche Ursache für den Rückgang der Wanderungsbeziehungen ist natürlich das Angebot von Flächenausweisungen zum Wohnungsbau für Familien in den Städten. Auch darüber haben wir vom Innenminister etwas gehört.
Als Steuerungsinstrument dienen die Aussagen des Landesraumordnungsplanes und der Regionalpläne zur Restriktion der Neuausweisung von Wohnland, also die 15- beziehungsweise 20-%-Regelung. Allerdings - das halte ich für sehr bedeutsam - wird sich die Entwicklung der Altersstruktur auch auf das Wohnverhalten und die notwendigen Infrastrukturen auswirken. Hier muss das Stichwort „altengerechtes Wohnen“ erwähnt werden, welches Städte und Kommunen zukünftig gleichermaßen - stärker als heute - Probleme bereiten wird. Das ist einer der Bereiche, in denen es keine Kehrtwende geben wird und für die es geeignete Konzepte zu entwickeln gilt.
Im Bericht wird auch die Entwicklung der Flächennutzung kurz beschrieben. Es ist eine Verschiebung der Flächennutzung zulasten der landwirtschaftlichen Flächen festzustellen. An die Adresse der Agrarpolitiker sage ich: In Schleswig-Holstein beträgt die landwirtschaftliche Fläche immerhin noch 72,2 %. Wir haben die Vergleichszahl aus dem Jahr 2001 herausgesucht. In der Bundesrepublik betrug die landwirtschaftliche Fläche damals 53,5 %. Insofern liegen wir an der Spitze.
Die Zuwächse an Gebäude- und Freiflächen verlangsamen sich und korrespondieren mit der Wohnbauentwicklung. Das Flächenmanagement muss zunehmend an Bedeutung gewinnen, um weiter steigende Flächenansprüche zu minimieren. Hier muss weiterhin über Flächenrecycling und verdichtete Bauweisen nachgedacht werden. Vielleicht ist in Zukunft nicht mehr das klassische Einfamilienhaus zukunftsweisend, sondern vielleicht - sinnvollerweise wäre das so - sind es zweigeschossige Gebäude in Wohnbaugebieten.
Damit komme ich zu dem alles überlagernden Thema Entwicklung und interkommunale Zusammenarbeit, was an einigen Stellen überraschend gut funktioniert. Die stärkere Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden, insbesondere in den Verflechtungsbereichen der Städte, muss noch viel selbstverständlicher werden. Siedlungsentwicklung, Gewerbeflächenentwicklung und Freiraumschutz sind nur einige Schwerpunkte dieser gemeindeübergreifenden Planungen. Leider bestimmt nur allzu oft ausschließlich ein Konkurrenzdenken die Tagesordnung in den Kreisen, Städten und Gemeinden, was freiwillige Kooperationen und partnerschaftliches Denken nur wenig zulässt. Von einvernehmlichen Lösungen sind wir in vielen Bereichen noch weit entfernt. Mein bestes Beispiel dafür ist immer die mögliche Neuordnung des zentralörtlichen Systems.
Alle Partner, die an den angesprochen Problemen beteiligt sind, müssen stärker gemeinsam agieren; denn die zukünftige Raumordnungspolitik steht vor zunehmenden Anforderungen, die neue Schritte und Lösungsansätze erforderlich machen.
- Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Hierzu gehört ein flexibles und kooperatives Planungsverständnis, das den zunehmenden räumlichen Verflechtungen Rechnung trägt. Eine Entwicklungsperspektive Schleswig-Holstein wäre ein entscheidender Beitrag zur Zukunftsgestaltung in Schleswig-Holstein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Claus Ehlers, vielen Dank für diesen Vortrag. Ich glaube, den hat an dieser Stelle auch der stellvertretende Vorsitzende des Bauernverbandes gehalten, der offenbar - völlig abgekoppelt vom Rest der Welt - alle Probleme in Schleswig-Holstein sieht.
Lassen Sie mich am Anfang allen Beteiligten den Dank der SPD-Fraktion aussprechen, die an der Erstellung dieses Berichts mitgewirkt haben. Umfang, Form und Inhalt des Berichts zur Ernährungswirtschaft weichen vom zuletzt 1997 erstellten Bericht ab. Das ist ein Zeichen des Wandels und der strukturellen Veränderungen, in dem auch die Ernährungswirtschaft begriffen ist.
Ursachen und Auswirkungen, Konsumverhalten, Branchenstrukturen sowie Visionen und Wege in die Zukunft beschäftigen uns nicht nur heute, sondern auch weiterhin. Der vorgelegte Bericht zeigt auf, dass
der Umsatz in der Ernährungswirtschaft im Vergleich zu 1995 von Platz eins auf Platz zwei gerutscht ist. Betrug der Umsatzanteil damals noch 20 %, so sind es heute nur noch gut 16 % am Gesamtumsatz des verarbeitenden Gewerbes. Allerdings liegt die Ernährungswirtschaft in Schleswig-Holstein mit diesem Umsatzanteil von 16 % deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 11 %. Das unterstreicht die hohe Qualität und Beliebtheit schleswig-holsteinischer Lebensmittel im In- und Ausland. Insgesamt ist ein erheblicher Rückgang um 14,1 % zu verzeichnen. Der Minister sagte es bereits: Der Schwerpunkt liegt hier bei den tierischen Verarbeitungsprodukten Fleisch, Milch, Käse und Fisch. Der Beschäftigtenanteil ist mit gut 14 % nahezu gleich geblieben. Allerdings hat sich die Zahl der Beschäftigten um über 1.600 Menschen reduziert.
Auf dem Fleischsektor nimmt der Umsatz bei den Schlachtungen zu, allerdings sinkt die Anzahl der Betriebsstätten bei Fleischereien und Fleischwarenindustrie. Gerade die Zeitungsmeldungen vom Anfang der Woche zu Nordfleisch, Bestmeat und anderen hier genannten Beispielen zeigen, dass der Fleischmarkt in eine neue Runde geht. Die Bestmeat übernimmt sämtliche Geschäftsbereiche, darunter Rinder- und Schweineschlachthöfe, Veredelungsbetriebe sowie sämtliche Handelsaktivitäten. Es gilt offenbar nur noch, strategische Ziele und den größtmöglichen Anteil auf dem europäischen Markt zu erreichen.
Gleiches gilt für die Fischverarbeitung, einhergehend mit einem Rückgang der Anzahl der Beschäftigten. Insgesamt gibt es in der Fischverarbeitung jedoch ein leichtes Umsatzplus. Gemüse- und Obstverarbeitung waren im letzten Jahr ganz besonders betroffen. Der Umsatzausfall aufgrund der schlechten Ernte ist uns allen bekannt. Nur bei den Backwaren finden wir eine sehr positive Entwicklung. In dieser Sparte sind heute über 25 % aller Beschäftigten tätig. Die Exportquote weist für den Berichtszeitraum eine Steigerung um 8,5 % auf. Das ist insgesamt sehr erfreulich.
Die Inlandsverluste konnten dadurch jedoch nur bedingt aufgefangen werden. Wie eingangs dargestellt, liegt der Umsatz der Ernährungswirtschaft im Bundesdurchschnitt nur bei 11 %. Die deutschen Nahrungsmittelhersteller haben im vergangenen Jahr den Umsatz des Vorjahres nicht mehr erreicht. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie hat für das Gesamtjahr 2002 einen Branchenumsatz von 125,4 Milliarden € errechnet. Das ist 1 %
weniger als im Jahr 2001. Die negative Entwicklung des Gesamtumsatzes hat sehr viele Arbeitsplätze gekostet. Ihre Zahl verringerte sich insgesamt um 3,3 %. Schleswig-Holstein steht - wie eingangs erwähnt - mit seinen Problemen nicht allein da. Bereits 1997 wurde in dem Bericht erwähnt, dass auf den gesättigten europäischen Märkten der Wettbewerb zwischen Ländern und Regionen immer schärfer wird. Daran hat sich nichts geändert. Schleswig-Holstein hat allerdings in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen und Aktivitäten unternommen, um dem rasant fortschreitenden Strukturwandel, den Verlagerungsprozessen und dem Trend zur Konzentration zu begegnen.
Neben der schon im Bericht dargestellten finanziellen Förderung der Ernährungswirtschaft - wie zum Beispiel einzelbetriebliche Förderung der Ernährungswirtschaft im Rahmen der GA, Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und insbesondere die Qualitäts- und Absatzförderung - gibt es zahlreiche weitere Förderinstrumente, die direkt als auch indirekt dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Unternehmen zu stärken, Absatzmärkte zu sichern oder neue zu erschließen.
Ein wichtiges Instrument wird in der Gemeinschaftsaufgabe der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gesehen. Geschätzter Claus, ich denke, da sind wir uns einig. Das aber sieht die Opposition offenbar völlig anders. Wie sonst ist es zu erklären, dass am 22.10.2003 im Bundestagsausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die CDU für massive Kürzungen in diesem Bereich gestimmt hat? Sie hat sich für die Reduzierung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ um 100 Millionen € ausgesprochen. Das muss man sich einmal vorstellen! Die Gemeinschaftsaufgabe ist das wichtigste Förderinstrument im Bereich der Landwirtschaft. Eine Kürzung um 100 Millionen € hätte erhebliche Folgen für den ländlichen Raum bedingt, die mit der SPD nicht zu machen sind.
Nein, das regeln wir anschließend.
Darüber hinaus hat sich die Opposition am gleichen Tag für die völlige Abschaffung der Förderung von Demonstrations- und Modellvorhaben eingesetzt. Die Förderung des Ökolandbaus sollte um 20 Millionen € gesenkt werden. Mit den Streichungen in den Bereichen Forschungsmittel, Modellvorhaben und Ökolandbau beweist die Union erneut ihre Rückständigkeit im Bereich innovativer Landwirtschaftspolitik.
Und das, obwohl die Landwirtschaft das Rückgrat der Ernährungspolitik ist, wie wir es eben gerade gelernt haben.
Zurück zum Bericht! Mit der Landesinitiative „ziel“ wurden die strukturpolitischen Optionen, die die EU für die Förderperiode 2000 bis 2006 eröffnet hat, gebündelt. Für die Wirtschaftsstruktur - insbesondere im ländlichen Raum - ist das Regionalprogramm 2000 zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und der regionalen Wirtschaftsstruktur wichtig.
Hervorzuheben ist hier insbesondere die Bedeutung des Programms „Zukunft auf dem Land“ mit den drei Maßnahmegruppen landwirtschaftliche Produktionsstruktur, ländliche Entwicklung mit den ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen sowie die Agrarumweltmaßnahmen. Weiterhin werden einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche Siedlungen unterstützt. Neben Zinszuschüssen für Kapitalmarktdarlehen erfolgt unter anderem eine Förderung der Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten und die Förderung der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung. Zur Stärkung der Vermarktung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur gefördert. Die Zuschüsse dienen der Strukturverbesserung einzelner Wirtschaftszweige, der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.
Der Strukturwandel in Schleswig-Holstein ist nicht abgeschlossen und wird sich mit der EU-Erweiterung sicher beschleunigen. Der Wettbewerb auf den europäischen Märkten wird wachsen. Behaupten werden sich die Unternehmen, die sich rechtzeitig auf diesen Wandel einstellen. Verhindern kann die Politik die absehbaren Prozesse nicht. Politik kann nur Rahmenbedingungen schaffen, zum Beispiel die Standortbedingungen verbessern, Innovationen fördern und die Exporte unterstützen. Für die Branche ist es entscheidend, sich an diesen Stellen neu zu positionieren. Orientierung dazu bieten die Trends des Verbraucherverhaltens, denn die veränderten Lebensmittel- und Konsumgewohnheiten der
deutschen Verbraucher bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Lebensmittelnachfrage.
Frisches ist rückläufig, Verarbeitetes ist auf dem Vormarsch. Zeitdruck ist heute eine entscheidende Rahmenbedingung, die den Berufs- und Familienalltag diktiert. Entsprechend schnell und problemlos müssen die Mahlzeiten dazwischen organisiert werden. Fertiggerichte und Fast Food für zu Hause und unterwegs machen es möglich. Der gehetzte Konsument kocht immer seltener und lässt mehr und mehr die Industrie für sich arbeiten. Er greift ins Regal, legt sich ein Trockengericht in seinen Einkaufswagen und kaum zu Hause, sitzt er zehn Minuten später vor einem dampfenden Teller. Rund 80 % unserer Lebensmittel kaufen wir als Fertigsoße, Tütensuppe oder Trockengericht.
Bemerkenswert ist die neue Idee, Produkte aus allen Sortimentsbereichen nur für kurze Zeit als Saisonprodukte oder zeitlich limitierte Spezialitäten anzubieten. Und es ist inzwischen leider sehr schick, bei den Discountern einzukaufen. Denn diese Discounter bieten immer mehr Produkte, die dem Trend folgen. Somit sind für alle Verbraucher Preisbewusstsein und Trendorientierung keine Gegensätze mehr. Das ist heute vermutlich eines der Hauptprobleme für die Ernährungsindustrie, die neue, trendige Produkte immer häufiger zu niedrigeren Preisen anbieten muss.
Das alles fördert einen Trend in der Branchenstruktur der Ernährungsindustrie: Die Unternehmenskonzentration nimmt weiter zu. Größeren Unternehmen gelingt es sehr viel leichter, einen Wettbewerbsvorteil herauszuarbeiten. Eine Mindestgröße ist aus verschiedenen Gründen erforderlich, zum Beispiel um die Kostenführerschaft durch Degressionseffekte zu erlangen oder um in den zehn Großunternehmen des Lebensmitteleinzelhandels deutschlandweit gelistet zu werden.
Ich formuliere den letzten Satz, Herr Präsident.
Wir haben in Schleswig-Holstein gesunde Rohstoffe und gute Verarbeiter. Schleswig-Holstein hat führende Markenartikler ebenso aufzuweisen wie Lieferanten von Handelsmarken, die über Jahre sehr erfolgreich mit ihren Kunden wachsen konnten. Und die Landesregierung wird - wie bisher auch - die Ernährungsindustrie bei den außergewöhnlichen Herausfor
derungen unterstützen, damit die Lebensmittelbranche in Schleswig-Holstein weiterhin einen guten Standort hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Jensen-Nissen, das Thema war einfach zu gut und ich möchte noch einmal die beiden offiziellen Pressemitteilungen hier zeigen, die drei Absätze haben, und die drei Absätze fangen auch noch mit den gleichen Worten an. Insofern wollen wir das mal relativieren, aber ich sage dazu gleich noch etwas.
Nachdem sich also unser Kollege Jensen-Nissen als Wiederholungstäter entlarvt hat, zeigt er als Antragsteller der Drucksache 15/2741 denn doch völlig neue Ansätze. Erstmalig will sich der konventionelle mit dem ökologischen Landbau verglichen wissen - erstmalig -, und das obwohl bekannt ist, dass in Schleswig-Holstein der Anteil der ökologisch wirtschaftenden Betriebe unverändert unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Das bedeutet ganz konkret, dass sich hier 98 % oder 19.241 Betriebe im konventionellen Landbau verglichen wissen wollen mit 2,1 % oder 397 Betrieben im ökologischen Landbau. Allein die Gegenüberstellung dieser Zahlen lässt Zweifel daran aufkommen, was mit dem Vergleich eigentlich erreicht werden soll.
Nun soll auch noch die Landesregierung einen Bericht über die Entwicklung der Lebensmittelpreise geben und über das Verbraucherverhalten vor dem Hintergrund der Ausweitung der Qualitätssicherungssysteme berichten. Dazu gibt es aufgrund der kurzen Zeit überhaupt noch keine Erhebungen, auch wenn die CMA vor kurzem eine Umfrage gemacht hat, die aber, wie ich denke, nicht relevant ist. Die Zusam
mentragung von Zahlen ist eine Fleißaufgabe und man muss viel, viel lesen. Dazu war der Antragsteller offenbar nicht bereit oder auch nicht in der Lage. Er überträgt das lieber der Landesregierung.
Deshalb hier zunächst einige Quellenhinweise, die neben dem Statistischen Landesamt zu Rate gezogen werden können. Herr Jensen-Nissen, da gibt es den Agrarbericht 2003 der Bundesregierung ab Seite 34 ff., den Agrarreport, den wir hier schon hatten, die BM-Mitteilung Nr. 558/559 der Landwirtschaftskammer zur wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein, die Wirtschaftsergebnisse 2000/2001, eine Sonderauswertung ökologisch wirtschaftender Betriebe vom Landwirtschaftlichen Buchführungsverband, das Statistische Bundesamt „Wirtschaft und Statistik 1/2003“ und das „Bauernblatt“. Daraus ist vielfältiges, aussagekräftiges Zahlenmaterial zu entnehmen und das lässt sich von jedem oder jeder Interessierten nachlesen.
Insofern möchte ich betonen, dass ich diesen Antrag an dieser Stelle für völlig überflüssig halte. Wir sollten diese Dinge wirklich an geeigneter Stelle zugunsten der Landwirtschaft im Agrarausschuss beraten.
Frau Präsidentin! Ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich an die Debatte des vergangenen Jahres im Januar und im März 2001 erinnert, bei der es um die Neuausrichtung und um die Finanzierung des Gütezeichens ging, dann war es eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis uns der Antrag, der heute von der CDU vorliegt, erreicht. Mein geschätzter Kollege Claus Hopp hat damals schon gesagt - Claus! -: Das Gütezeichen ist für die Ernährungswirtschaft unverzichtbar.
Damals geisterten allerdings Presseverlautbarungen herum wie: „Bauern im Norden favorisieren schwächeres bundesweites Verbraucherschutzkonzept mit dem Ziel, möglichst viel Vieh über die Erzeugergemeinschaften zu handeln und damit das QS-System einzuführen.“ Und dann - wörtlich! - „werden die Qualitätstore durch die kalte Küche weggeschossen“, glaubte einer, der sich in Schleswig-Holstein mit dem Thema befasst, aber lieber nicht zitiert werden wollte.
Heute und bei näherer Betrachtungsweise gibt es sogar möglicherweise zwei Standpunkte, die Hintergrund für den CDU-Antrag sein könnten: Erstens die CDU-Fraktion will mit dem Antrag wirklich das Aus der Qualitätstore einläuten und damit durch die Hintertür die Finanzierung des Gütezeichens erhöhen. Zweitens - daran glaube ich allerdings nicht so recht - die CDU-Fraktion akzeptiert mit ihrem Antrag die vier Qualitätstore. Dann allerdings müssten für die beiden Zeichen auch die gleichen Voraussetzungen gelten und die Inhalte komplett übereinstimmen. Dies ist eindeutig nicht der Fall.
Die Qualitätstore sind noch nicht einmal in den Regalen etabliert und sollen nach dem Willen der Fraktion der CDU schon eingeäschert werden.
Für die SPD-Landtagsfraktion steht fest, dass die Betriebe in Schleswig-Holstein darüber entscheiden, ob sie QS oder Qualitätstore oder auch das Gütezeichen der Kammer haben wollen.
Und was sich am Ende durchsetzt, entscheidet letztlich der Verbraucher und entscheiden nicht wir.
Einen aus unserer Sicht ganz wichtigen Punkt möchte ich noch anfügen; er scheint heute vielleicht noch nicht die Bedeutung zu haben, die er vielleicht noch erlangen könnte.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes darf das CMA-Gütesiegel „Markenqualität aus deutschen Landen“ in bisheriger Form nicht weiter vergeben werden, da es unzulässig die Hersteller aus anderen europäischen Ländern benachteiligt. Entscheidend für das Urteil des EuGH ist die Finanzierung aus gesetzlichen Zwangsumlagen der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und damit die Betrachtungsweise als eine staatliche Einrichtung.
Als Konsequenz aus dem Urteil müsste sich das CMA-Siegel EU-weit öffnen oder in private Trägerschaft übergehen. Das Fazit für uns daraus: Nach diesem Urteil können auch andere regionale Gütezeichen torpediert werden, wenn die Finanzierung nicht staatsfern und freiwillig ist.
Bei einer Eingliederung der Qualitätstore à la Hopp könnte also dann beides zu Fall gebracht werden, wenn die Konstruktion auf Zwangsumlagen beruht.
Es ist nämlich nicht gesagt, dass allein die nachweisbare Qualität regionaler Gütezeichen das europaweite Nichtdiskriminierungsgebot unterläuft.
Im weiteren Sinne könnte das Urteil auch Konsequenzen für alle staatlich bezuschussten Länderprogramme zur Förderung regional erzeugter Lebensmittel haben. Selbst länder- oder regionenspezifische Werbung nach dem Prinzip „Aus der Region für die Region“ könnte verboten werden, wenn sie nicht privat von Unternehmen finanziert wird.
Reformbedarf ergibt sich aber nicht nur aus dem EuGH-Urteil, sondern aus einer neuen Brüsseler Richtlinie, die zum 1. Januar in Kraft tritt. Werbung mit - ich sage das einmal in Gänsefüßchen - „Herkunft als Primärbotschaft“ könnte dann nur noch außerhalb der Herstellungsregion möglich sein, und zwar um den Verbrauchern die Erzeugnisse vorzustellen, die sie noch nicht kennen. Dem regionalen oder
nationalen Ursprung soll dann keine Bedeutung mehr beigemessen werden.
Aus diesen Gründen lehnen wir den Bremsvorgang der CDU und die Eingliederung der Qualitätstore ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Hopp, nicht das Wahlergebnis lässt uns das sagen, was wir hier sagen. Wir wiederholen lediglich die Aussagen, die von der rechten Seite des Hauses im Januar hier sehr eindrucksvoll gemacht worden sind. Darauf komme ich noch zurück.
Gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen sind der Motor für Veränderungen. Dies gilt eindrucksvoll auch für die Landwirtschaftskammer, die das sehr wohl erkannt hat. In dem Gesetz über die Landwirtschaftskammer, das am 15. März 2002 in Kraft getreten ist, wird festgelegt, dass mit der Kammer über die Verwendung der Landesmittel eine Vereinbarung abzuschließen ist. Sie soll Inhalte, Umfang, Tätigkeiten und die Höhe der Landesmittel umfassen. Als wir am 23. Januar dieses Jahres hier darüber sehr differenziert gestritten haben, kamen von der rechten Seite des Hauses Blockade und Sprüche wie diese: 7 Millionen reichen in Zukunft nicht aus. Die Kammer hat keine Chance, sich an der Debatte zu beteiligen. Die Regierung treibt die Kammer in eine Umlagefalle. - Nichts, meine Damen und Herren, gar nichts davon ist eingetreten.
Im Gegenteil: Nachdem das Modell einer sich zunehmend an privatwirtschaftlichen Kriterien orientierenden Landwirtschaftskammer - Frau Franzen sagte das bereits - bundesweit Beachtung gefunden hat - Herr Ehlers, alle werden hier herpilgern -, hat sich auch bei der Zielvereinbarung eindrucksvoll gezeigt, dass ein konstruktiver Dialog in Respekt vor den gegenseitigen Aufgaben möglich ist. Zielbildungsprozesse eröffnen die Chance einer verstärkten Mitgestaltung und erhöhen die Akzeptanz von Maßnah
men. Die Diskussion, der stattgefundene konstruktive Erörterungsprozess und die Festlegung von Zielen sind nicht Selbstläufer, sondern eine gestalterische Aufgabe. Es hat sich auf eindrucksvolle Weise gezeigt, dass diese Aufgabe von beiden Seiten wahrgenommen wird.
Die CDU hat dies offenbar niemandem zugetraut. Offenbar kennt man auf dieser Seite des Hauses eine Meinungsbildung nicht. Wir sind gern bereit, der CDU ein bisschen Nachhilfe zu geben oder sie an unserem Mentoring-Programm teilnehmen zu lassen.
Ich möchte im Namen der SPD-Fraktion allen Beteiligten für die geleistete Arbeit danken. Die gemeinsam entwickelten Aufgabenbereiche hat Frau Franzen vorhin aufgezeigt.
Um eine möglichst hohe Flexibilität und auch eine Reaktion und kein Kleinklein auf aktuelle Sachlagen zu erreichen, wurde die Zielvereinbarung eben nicht zu eng und nicht zu kleinteilig gefasst. Sie setzt sich aus folgenden „Überschriften“ zusammen, die allgemeinen Grundsätze, die Darstellung der Ziele, die finanzielle Förderung, die Berichtspflichten und die Laufzeit.
Gerade Evaluation und Berichtspflichten sind wichtige Details. Denn es wäre vermessen, die dargestellten Aufgaben als abschließend zu betrachten. Eine regelmäßige Überprüfung der Sachverhalte ist empfehlenswert, weil sich einzelne Faktoren der Aufgaben im Verlauf der Zeit immer wieder verändern. Hier besteht die Chance, bestehende Verfahren zu variieren und neue Ideen zu entwickeln.
Die bizarren Ideen und der gnadenlose Populismus im Vorfeld der Verhandlungen zeugen nicht unbedingt von Seriosität. Ich darf dem Kollegen Hopp danken, der das heute ein wenig eingeschränkt hat.
Trotzdem muss ich sagen, auch an den leider erkrankten Kollegen Jensen-Nissen und an Sie, Herr Ehlers, gerichtet: Doppelt daneben!
Ich darf an dieser Stelle die Aussage des Kammerpräsidenten Früchtenicht aus dem „Bauernblatt“ vom 14. September - das ist noch gar nicht so lange her - zitieren. Er hat gesagt: „Kammerarbeit macht Spaß.“
Ebenfalls zitieren möchte ich die Worte von Herr Dr. Gregersen auf der Sitzung des Agrarausschusses auf der NORLA, der da sagte: „Die Zielvereinbarung ist für alle Beteiligten gut und praktikabel.“
Ich habe dem nicht allzu viel hinzuzufügen. Nur noch eines. dpa-Meldung von gestern: „Auf jedem Weg ist der erste Schritt der Wichtigste, weil damit begonnen wird, sich zielgerichtet zu bewegen. SchleswigHolstein muss ein Reformland werden.“ -
CDU-Presse!
Sehr geehrter Herr Ehlers, rechte Seite dieses Hauses, Rot-Grün hat auch heute wieder mit diesem Tagesordnungspunkt eindrucksvoll bewiesen:
Schleswig-Holstein ist ein Reformland. Nur die CDU hat es noch nicht begriffen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Laborarbeit in Schleswig-Holstein ist von meinem geschätzten Kollegen Claus Hopp - bitte hör zu, Claus in hervorragender Weise gelobt worden. Ich brauche das an dieser Stelle nicht zu wiederholen. Vielen Dank! Der letzte Futtermittelskandal, BSE mit seinen katastrophalen Folgen für die Landwirtschaft, ist noch nicht ganz vergessen und uns allen noch gut in Erinnerung, da gibt es schon wieder einen neuen Futtermittelskandal. Wieder ist Tierfutter die Schwachstelle.
Das Problem, Frau Happach-Kasan, waren eben nicht schlecht organisierte Kontrollen und mangelhafte Überwachung von Futter und Lebensmittel im Ökobereich, wie Sie in Ihrer Pressemitteilung dargestellt haben. Erst durch die Kontrollen im Ökobereich ist das Ganze aufgedeckt worden.
Die wahren Ursachen des Nitrofen-Problems sind nicht im Biolandbau und in der konventionellen Landwirtschaft, sondern in einem von einigen Multis kontrollierten agroindustriellen Markt zu suchen,
in dem übrigens auch der Bauerverband über seine Verpflechtung mit dem Raiffeisen eine wenig rühmliche Rolle spielt.
- Hör gut zu! Das erkläre ich dir gern, falls du das noch nicht weißt.
Nicht nur die skandalverursachenden Firmen gehören zu Raiffeisen, sondern die Genossenschaften selbst beherrschen den Futtermittelmarkt. Da klang es recht merkwürdig, als sich ausgerechnet Bauernchef Sonnleitner schützend vor die Ökobauern stellte, ausgerechnet vor die Gruppe, die er noch vor einem Jahr in eine völlig andere Ecke gestellt hat.
Die Frage, die man sich stellen muss - hört doch einmal zu -, ist: Wer sind eigentlich die Leidtragenden in diesem Skandal?
Die Leidtragenden sind wie immer Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Bäuerinnen und Bauern, denn auch die Bauern sind Abnehmer von Futtermitteln und in diesem Sinne Verbraucher. Auch bei Nitrofen geht es auf Kosten der Bauern. Am wichtigsten ist Aufklärung und kein Stochern im Nebel über Dinge, die wir alle nicht beweisen können. Da trifft sich an vielen Stellen in der Republik hoch kompetent versammelte Ratlosigkeit, um über Wie, Wo, Wann und Vielleicht zu beraten. Wichtig ist Aufklärung über die Verursacher, die systematisch diese Dinge geheim gehalten haben, weil sie ihren Profit nicht beeinträchtigt sehen
wollten und damit ganz klar der Kern des ganzen Problems sind,
denn sie haben den Profit über die Sicherheit von Lebensmitteln und die Gesundheit von Verbrauchern gestellt.
Ich gebe gern zu: Wichtig sind auch bessere Strukturen bei den Kontrollen und Informationen, um die aktuelle Krise zu bewältigen und zukünftige zu verhindern. Nur ein lückenloses System kann der Futterund Lebensmittelsicherheit auf die Beine helfen. Geltendes Recht muss ergänzt werden, wo sich Lücken gezeigt haben. Es ist schon erstaunlich und erschreckend, warum es bis heute überhaupt keine Ausbildungsregelungen und Sachkundeanforderungen im Futtermittelbereich gibt und Kontrolleure bisher gar nicht per Ausbildung gelernt haben, was und wie sie mit welchen Methoden kontrollieren sollen.
- Bei euch nicht, wir machen das jetzt.
Ebenso wichtig ist die Weitergabe von Informationen, was in Schleswig-Holstein, wie schon bei BSE - Frau Franzen hat es ausgeführt -, hervorragend geklappt hat. Unmittelbar nach den vorliegenden ersten Meldungen über Nitrofenfunde im Ökogetreide sind zahlreiche Maßnahmen eingeleitet worden. Das haben wir auch schon gehört. Dafür sollten wir uns bei den zuständigen Stellen, deren Zusammenarbeit bereits hervorgehoben worden ist, an dieser Stelle einmal bedanken.
Wenn wir - wieder einmal - das Vertrauen unser Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgewinnen wollen, müssen wir uns gemeinsam für mehr Aufklärung einsetzen. Meine Kritik gilt an dieser Stelle den CDUregierten Ländern.
Sie kritisieren an jeder Stelle - hört erst einmal zu jeden und alles und haben mit der Ablehnung des Verbraucherinformationsgesetzes bewiesen, wie wenig ernst Sie es damit meinen,
immer nach dem Motto: Wissen ist Macht, aber für die Verbraucher gilt, nichts wissen, macht auch nichts.
So kann und darf man mit Verbrauchern nicht umgehen. Vorsorgende Verbraucherpolitik ist ein positiver Standortfaktor. Nur wenn die Nachfrageseite gestärkt wird, der Verbraucher zum Verbündeten wird, können wir die nachteiligen Folgen des Wettbewerbs für die Wirtschaft abwenden. Eines steht allerdings fest: Gegen Schlamperei und Kriminalität hilft kein Gesetz dieser Welt. Auch ich beantrage Überweisung zur abschließenden Beratung an den Agrarausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sonderausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages „Fortschreibung des kommunalen Verfassungsrechts“ hat seinen durch Beschluss des Landtages vom
22. Januar 2001 erteilten Auftrag erfüllt und legt Ihnen heute mit dem Bericht und der Beschlussempfehlung eine in manchen Teilen weit gehende Fortschreibung des kommunalen Verfassungsrechts zur Abstimmung vor.
Die Reform des kommunalen Verfassungsrechts aus dem Jahr 1996 war von dem Gedanken getragen, dass die Demokratisierung der Gesellschaft auf der einen und erhebliche Veränderungen in den Verwaltungsstrukturen auf der anderen Seite eine Anpassung des kommunalen Rechts an diese veränderten Rahmenbedingungen erforderlich machte. Aber auch die Erkenntnis, dass immer weniger Menschen bereit und in der Lage sind, den hohen Aufwand an Zeit und Energie auf sich zu nehmen, der mit dem Ehrenamt in der kommunalen Selbstverwaltung verbunden ist, machte es notwendig, nach neuen Wegen zu suchen, um Instrument der Demokratie zukunftsfähig zu gestalten.
In den folgenden Jahren der praktischen Anwendung wurde deutlich, dass dieses nur der erste Schritt in Richtung einer zeitgemäßen Kommunalverfassung sein würde. Parteiübergreifend war man sich einig, dass auf der Basis der mit der neuen Kommunalverfassung gewonnenen Erfahrungen eine Nachsteuerung notwendig sein würde. Dieses galt insbesondere für das sensible Machtverhältnis zwischen haupt- und der ehrenamtlicher Selbstverwaltung. Hier haben sich durch den Wegfall der Magistratsverfassung und durch die Einführung der Direktwahl der hauptamtlichen Verwaltungsbeamtinnen und -beamten die gravierendsten Veränderungen ergeben. Auch die Mitwirkungs- und Informationsrechte der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger, die Elemente der direkten kommunalen Demokratie sowie die Auswirkungen von Verwaltungsstrukturreformen auf die kommunalpolitische Praxis mussten erneut auf den Prüfstand.
Das Interesse der haupt- und ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker an diesem Vorhaben war groß. Den Ausschuss sowie die Fraktionen erreichte eine Vielzahl von Vorschlägen und Anregungen, aber auch Kritik, was unserer Arbeit im Ausschuss wichtige Impulse gegeben hat. In besonderer Weise möchte ich an dieser Stelle die kommunalen Landesverbände hervorheben, die durch ihre konstruktive Mitarbeit im Ausschuss sehr dazu beigetragen haben, dass sich die Beratungen über einzelne Probleme nicht freischwebend im theoretischen Raum bewegt haben, sondern eng an der Praxis orientiert waren. Ihre Erfahrungen und Vorschläge waren für uns alle eine wichtige Arbeitsgrundlage. An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen für die sachliche und konstruktive Zusammenarbeit sowie bei der
Landtagsverwaltung für deren unermüdlichen Einsatz bedanken.
Ob die in dem jetzt vorliegenden Bericht und Beschlussempfehlung des Ausschusses enthaltenen Regelungen eine angemessene Antwort auf alle an uns herangetragenen Fragen sein werden, wissen wir nicht. Nur die praktische Anwendung wird uns das zeigen. Eine politische Bewertung kommt mir als Ausschussvorsitzender nicht zu. Die Fraktionen werden nachfolgend ihre Standpunkte darlegen.
Ich möchte an dieser Stelle aber auf Eines hinweisen, das mir persönlich bei vielen Punkten immer wieder deutlich geworden ist. Wir haben als Gesetzgeber nicht die Macht, jedes Problem durch eine adäquate gesetzliche Regelung so zu lösen, dass jeder mit jedem Ergebnis vollkommen zufrieden sein kann. Es ist vielmehr unsere Aufgabe, bei widerstreitenden Interessen, wie sie hier insbesondere im Spannungsverhältnis zwischen haupt- und ehrenamtlicher Selbstverwaltung vorliegen, nach Kompromissen zu suchen, welche für alle Seiten vertretbar sind. Ich meine, dass uns dies durch die Neuregelung auch gelungen ist.
Sehr schwierig wird es jedoch dann, wenn hinter den Sachproblemen im Einzelfall zwischenmenschliche Schwierigkeiten und Differenzen zu stehen scheinen, die wir nicht zu lösen imstande sind. In diesen Fällen Einzellösungen zu finden, übersteigt unsere Möglichkeiten, aber auch den verfassungsmäßigen Auftrag des Gesetzgebers. Hier können nur Konfliktvermeidungsund Konfliktlösungsmöglichkeiten geschaffen werden, um in einem geordneten Verfahren jeder Seite zu ihrem Recht zu verhelfen. Ich bitte daher um Verständnis, wenn einige Erwartungen, welche in die Neuregelungen gesetzt wurden, nicht erfüllt werden können.
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass es sich bei der nun fortgeschriebenen Kommunalverfassung um ein Gesamtkunstwerk im wahrsten Sinne des Wortes handelt, bei dem alle Beteiligten in dem Bemühen mitgewirkt haben, ein optimales Gleichgewicht der Kräfte sowie eine in der Praxis anwendungsfreundliche und zeitgemäße Kommunalverfassung zu schaffen, die allerdings nur durch das Engagement vor Ort mit Leben erfüllt werden kann.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon im Vorfeld dieser Plenartagung hat sich abgezeichnet, wie die Diskussion zum Gesetzentwurf der Landesregierung, den wir am 20. Dezember abschließend beraten haben, ablaufen würde. Wir waren schon sehr erstaunt, als wir heute Morgen - ich glaube, es war 10:50 Uhr - endlich einen Antrag der CDU auf den Tisch bekamen. Ganze vier Monate lang hat sich die CDU Zeit gelassen, um endlich selber Stellung zu nehmen. Weder in den vier vorangegangenen Sitzungen, die Herr Hopp gerade erwähnt hat, noch zwischendurch konnten Sie sich dazu entschließen, mündlich oder schriftlich eigene inhaltliche Vorschläge vorzulegen. Keine Perspektiven, keine strategischen
langfristigen Konzepte, nicht ein einziger sinnvoller Vorschlag! Stattdessen lautes Geschrei und Prophezeiungen, die nicht einmal die Kammer nachvollziehen kann. Für mich ist das unverantwortlicher Populismus ohne jegliches Verantwortungsbewusstsein.