Protokoll der Sitzung vom 16.06.2004

(Beifall bei der CDU)

Seit der Diskussion um die Einführung der GruWAG im Oktober 1993 hat sich nichts geändert. Unter dem Deckmantel einer Lenkungsabgabe wurde eine neue Abgabe geschaffen, die primär dem Zweck der Haushaltssanierung diente, was anfänglich immer bestritten wurde.

Bei einer Anhörung hätte man die jetzt auftretenden Probleme im Vorfeld lösen können. Die Probleme werden wir sehen. Ich kann mir vorstellen, wie der vorliegende Gesetzentwurf zustande gekommen ist. Die Landesregierung ist pleite. Verzweifelt wird versucht, neue Einnahmequellen zu erschließen. Da kommt die GruWAG gerade recht!

(Beifall bei der CDU)

Mit dem Auslegen der Köder für die Forst- und Landwirtschaft wird im selben Atemzug die Zweckbindung um 25 % reduziert. Dies ist der Einstieg in die Beliebigkeit und die nächste Erhöhung nach Kas

(Ursula Sassen)

senlage ist vorprogrammiert. Dass es auch anders geht, zeigt Hessen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes gehen sparsam mit Wasser um. Das haben Sie gerade selbst festgestellt. Dennoch werden sie bestraft, indem die Landesregierung weiter an der Abgabenschraube dreht. Das ist in dieser konjunkturell schweren Zeit ein falsches Signal!

(Uwe Eichelberg [CDU]: Das ist unsozial!)

Schon das allein wäre ein Grund, den Entwurf abzulehnen. Die teilweise Aufhebung der Zweckbindung ist für uns jedoch völlig inakzeptabel. Im Gesetzentwurf heißt es ausdrücklich, dass kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Das Gegenteil ist der Fall. Darüber werden wir im Ausschuss ausführlich reden müssen.

Hier nur einige Probleme: Vom Ansatz her ist es zu begrüßen, dass Gewerbetreibende bei einer Wasserentnahme ab 1.500 m³ den niedrigeren Satz von 5 c zahlen. Vom Verfahren her wird dies aber viele bürokratische Einzelprüfungen verursachen. Es ist davon auszugehen, dass manch ein Verbraucher wegen der umständlichen Nachweispflicht bei einer Abnahme von mehr als 1.500 m³ pro Jahr und wegen des Verwaltungsaufwandes resigniert und von der Ermäßigung keinen Gebrauch macht. Vielleicht haben Sie ja diese zusätzliche Einnahme auch schon mit eingerechnet.

Hat zum Beispiel ein Gewerbetreibender mehrere Filialen in Schleswig-Holstein, die von unterschiedlichen Wasserversorgern beliefert werden, treten ebenfalls Abrechnungsprobleme auf, wenn der Verbrauch nachgewiesen werden muss, um von dem ermäßigten Satz zu profitieren. Denn dieser Nachweis obliegt dem Verbraucher selbst.

Wie gestaltet sich zum Beispiel die Abrechnung der Wasserversorger, die keine eigene Wassergewinnung und -aufbereitung haben, sondern nur weiterleiten?

Öffentlich-rechtliche Wasserversorger erteilen einen Gebührenbescheid, der nur durch einen fristgerechten Widerspruch außer Kraft gesetzt werden kann. Dies könnte negative Folgen für den Verbraucher haben. Er müsste dann trotzdem viel zahlen, obwohl er viel abnimmt.

Der Gesetzentwurf wird auch all den Unternehmen nicht gerecht, die sich in kommunaler Trägerschaft befinden und trotz großer Abnahmemengen nicht in den Genuss des niedrigeren Gebührensatzes kommen. Ich habe gestern an einer Reise teilgenommen. Dies

könnte zum Beispiel bei den Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide der Fall sein.

Ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist unausgereift. Dennoch ist er seit den vergangenen Haushaltsplanberatungen bereits beschlossene Sache. Eine Anhörung wird zur blanken Farce. Durch die Aufweichung der Zweckbindung wird die Beliebigkeit der Abgabesätze je nach Kassenlage festgeschrieben. Wieder einmal zockt das Land ab und überlässt die Probleme den anderen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die Fraktion der SPD erteile ich dem Herrn Abgeordneten Helmut Jacobs das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grundwasserentnahmeabgabe wird seit 1994 für Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers, insbesondere für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausweisung von Wasserschutzgebieten, erhoben. Im vorliegenden Bericht wird deutlich - das zeigen die Zahlen -, dass die Lenkungswirkung der Abgabe durchaus gegeben ist.

(Beifall bei der SPD)

Durch die jetzige Novelle soll das Gesetz an die aktuelle Rechtslage angepasst werden, und die im Haushaltsgesetz 2004/05 vorgenommene Erhöhung um 6 c pro m³ soll ab dem 1. Januar 2006 Gültigkeit bekommen.

Die vorgenommene Erhöhung orientierte sich am Land Brandenburg. In diesem Land regiert die CDU mit. Mit der Umsetzung der Erhöhung hat SchleswigHolstein noch immer den zweitniedrigsten durchschnittlichen Wasserpreis in Deutschland und zieht lediglich mit Bayern gleich.

(Beifall des Abgeordneten Detlef Matthies- sen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Für gewerbliche Großverbraucher gilt zur Sicherung der Standortbedingungen ein ermäßigter Satz von 5 c pro m³.

Ich habe auch häufiger mit Vertretern des Bauernverbandes gesprochen, die gebeten hatten, landwirtschaftliche Betriebe bei der Abgabe genauso zu behandeln wie Gewerbebetriebe. Mir ist allerdings immer wieder deutlich gemacht worden, dass das nicht möglich ist. Es wurde aber in weiten Bereichen der Interessenlage der Landwirtschaft Rechnung getragen. So ist die Entnahme von Grundwasser aus eige

(Helmut Jacobs)

nen Brunnen für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb von der Abgabe völlig befreit. Für die Entnahme für Zwecke der Berieselung und Beregnung wird lediglich ein reduzierter Abgabesatz von 2 c je m³ erhoben.

(Beifall des Abgeordneten Detlef Matthies- sen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Gesetzesnovelle ist auch wegen der Erweiterung der Zweckbindung erforderlich. In § 7 wird die Zweckbindung des Abgabeaufkommens um Maßnahmen zur Neuwaldbildung ergänzt.

(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])

Im Jahre 1996 haben alle Fraktionen im Landtag eine jährliche Neuwaldbildung von 2.000 ha gefordert.

(Herlich Marie Todsen-Reese [CDU]: Das hätten Sie schon aus dem bisherigen Gru- WAG machen können!)

- Das ging eben nicht. - In den letzten fünf Jahren lag die Neuwaldbildungsrate aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen deutlich unter 400 ha im Jahr. Die Neuwaldbildung im Staatsforst war inzwischen gänzlich zum Erliegen gekommen. Die ständige Reduzierung der Mittel für Neuwaldbildung wurde in der Vergangenheit stets kritisiert, und von allen Seiten wurde die Öffnung des Maßnahmenkatalogs der Grundwasserabgabe zugunsten der Neuwaldbildung gefordert.

Mit den Mitteln aus der Wasserabgabe können nun auch Komplementärfördermittel des Bundes in Millionenhöhe aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für die Neuwaldbildung eingeworben werden.

(Beifall bei der SPD)

Auch die CDU hat bei den letzten Haushaltsplanberatungen in Anträgen eine Förderung der Neuwaldbildung zum Zwecke des Grundwasserschutzes verlangt und hat auch gefordert, dass diese Mittel aus der Grundwasserentnahmeabgabe genommen werden. Das war ohne diese Erhöhung ganz einfach nicht möglich, meine Damen und Herren.

(Beifall des Abgeordneten Detlef Matthies- sen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Herlich Marie Todsen-Reese [CDU]: Das ist ja al- bern!)

Die Opposition hat sich auch bei anderen Abgaben wie bei der Oberflächenwasserentnahmeabgabe heftig gewehrt. Heute stammen alleine aus dieser Abgabe 40 Millionen €. Davon werden zum Beispiel auch die

Wasser- und Bodenverbände finanziert. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, wie das ohne diese Abgabe möglich sein sollte.

Meine Damen und Herren, Sie sind dagegen, nennen aber keine Alternative, weil es auch keine gibt.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit dem Abgabeaufkommen soll auch ein kleiner Teil des Landeshaushalts konsolidiert werden.

(Zuruf von der CDU: Was? - Weitere Zurufe von der CDU)

Das ist schon mehrfach gesagt worden und wird auch in keiner Weise bestritten. Auch das Verfassungsgericht hat dies so als richtig befunden.

Ich bitte um Überweisung des Berichtes an den Umweltausschuss und um Überweisung der Novelle an den Umwelt- und in den Innen- und Rechtsausschuss.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Für die Fraktion der FDP erteile ich dem Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Verzweifelt versucht die Ministerpräsidentin seit Monaten, ihre Parteifreunde in Berlin zu Steuererhöhungen zu treiben, damit Rot-Grün noch mehr Geld ausgeben und verprassen kann.

(Beifall bei der FDP - Widerspruch bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)