Ich muss es Ihnen nochmals sagen: Wir haben im Sozialausschuss ausdrücklich die Auskunft erhalten, dass es sich rechtlich gesehen um eine Privatisierung handelt, die neue Konstruktion aber letztlich in öffentlicher Hand verbleibt, sodass diese Probleme nicht auftauchen. So ist es bei mir angekommen. Genau für diesen Fall müssen wir jetzt einen Weg finden.
Das Präsidium geht davon aus, dass beantragt worden ist, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/3495, zur weiteren Beratung an den zuständigen Sozialausschuss zu überweisen.
- Mitberatend Innen- und Rechtsausschuss, federführend Sozialausschuss! Gibt es weitere Vorschläge? - Nein. Wenn so beschlossen werden soll, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so entschieden. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.
Gleichwohl freue ich mich, dass wir in großer Präsenz des Landtages noch gemeinsam eine ehrenvolle Verpflichtung erfüllen. - Sehr geehrte Frau Dr. Haaß, nach über 36 Dienstjahren im Stenographischen Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages wer
den Sie uns heute zum letzten Mal begleiten, bevor Sie in den verdienten Ruhestand gehen. Frau Dr. Haaß hat sich in ihrem jahrelangen Wirken für den Schleswig-Holsteinischen Landtag zu einer festen Institution insbesondere des Agrarausschusses entwickelt, den sie über viele Jahre betreut hat. Mit Ihnen geht, was das anbetrifft, im Agrarausschuss eine gewisse Ära zu Ende.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und alle anwesenden Abgeordneten bedanken sich ganz herzlich bei Ihnen, Frau Dr. Haaß, für Ihre guten und auch treuen Dienste für den Landtag in Schleswig-Holstein. Wir wissen, dass wir mit Ihrem Gang in den wohlverdienten Ruhestand gleichzeitig eine stets freundliche, kompetente und von allen Seiten respektierte, hoch qualifizierte Mitarbeiterin verlieren.
Wir wünschen Ihnen für die nun kommende Zeit alles Gute und - wie wir hier an der Küste so schön sagen - stets eine handbreit Wasser unter dem Kiel für all das, was Sie sich für die nächsten Jahre - hoffentlich bei voller Gesundheit - vorgenommen haben. Herzlichen Dank für all Ihr Wirken!
Wir treten wieder in die Beratungen ein und ich begrüße zunächst auf der Tribüne Damen und Herren der Senioren-Union Wiesharde und Umgebung. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Der nunmehr vorliegende aktuelle Bericht der Landesregierung über die Grundwasserentnahmeabgabe bestätigt die Angemessenheit der Abgabensätze. Nach dem ersten Bericht der Landesregierung im Dezember 1999 hat sich der bereits damals - fünf Jahre nach Einführung der Abgabe - festgestellte Trend zu einem Rückgang der Entnahmemengen beim Grundwasser bestätigt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher gehen in Schleswig-Holstein sparsam mit der Ressource Trinkwasser um. Damit erfüllt die Abgabe - gemeinsam mit anderen Rahmenbedingungen - ihren Zweck.
Zwischenzeitlich ist dem Gesetz auch die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2002 ausdrücklich die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe festgestellt. Die Landesregierung sieht sich hierdurch in ihrer Politik bestätigt, durch Umweltabgaben finanzielle Anreize für ein ressourcenschonendes Verbraucherverhalten zu schaffen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Grundwasserabgabengesetzes schlagen wir dem Parlament vor, die durch das Haushaltsgesetz für die Jahre 2004 und 2005 getroffenen Änderungen auch für die Zukunft beizubehalten. Neben einem Anpassungsbedarf an Veränderungen im rechtlichen Umfeld des Gesetzes gebietet der gestiegene Finanzierungsbedarf für Maßnahmen zum Schutze des Grundwassers - insbesondere der Maßnahmen für Neuwaldbildung und andere Grundwasser schützende forstliche Maßnahmen - eine Erweiterung der Zweckbestimmung und eine Erhöhung der Abgabe.
Selbstverständlich kommt eine Erhöhung - ebenso wie die Fortschreibung einer Abgabe - nur in Betracht, wenn sie zwingend erforderlich ist und die Interessen der Wirtschaft und die der Bevölkerung dabei gewahrt sind. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. Das Land ist im öffentlichen Interesse dringend auf die Einnahmen angewiesen. Auch in der
Zukunft müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen und finanziert werden, um die derzeit noch gute Grundwasserqualität und die deswegen niedrigen Trinkwasserpreise im Lande zu erhalten.
Wir haben in Schleswig-Holstein im Ländervergleich der Bundesrepublik im Landesdurchschnitt den zweitniedrigsten Wasserpreis.
Lassen Sie sich dies auf der Zunge zergehen. Diesen Preis- und Standortvorteil für unsere Menschen und unsere Wirtschaft wollen wir erhalten, indem wir weitere Maßnahmen ergreifen, um das Grundwasser dauerhaft sauber zu halten.
Daneben muss aber auch ab 2006 ein Teil der Abgabe in den allgemeinen Landeshaushalt überführt werden, um diesen zu entlasten. Karlsruhe hat auch dies für legitim erklärt.
Die Erhöhung ist mit sehr viel Augenmaß erfolgt. Wir haben dabei sowohl die Belange der Wirtschaft als auch die der Bevölkerung im Blick. Durch die Einführung eines ermäßigten Abgabensatzes haben wir dafür gesorgt, dass Betriebe, die in erheblichem Maße auf Wasser für ihren Geschäftsbetrieb angewiesen sind, durch die Erhöhung nicht unangemessen belastet werden. Andere Betriebe werden mit höchstens 100 € im Jahr belastet.
Von einer Gefährdung des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein kann also nicht die Rede sein. Davon abgesehen: Viele Großverbraucher in Schleswig-Holstein beziehen ihr Wasser ohnehin aus eigenen Brunnen oder sie nutzen es für die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen oder zur Sand- und Kiesgewinnung. Diese Nutzungen sind von der Erhöhung nicht betroffen. Die Erhöhung bezieht sich ausschließlich auf die öffentliche Wasserversorgung. Die anderen Abgabesätze haben wir sogar im Rahmen der Euroumstellung abgerundet.
Dementsprechend ist bis zum jetzigen Zeitpunkt - fast ein halbes Jahr nach Erhöhung der Abgabe - von keinem Betrieb vorgetragen worden, dass ihn der erhöhte Trinkwasserpreis in Schleswig-Holstein in Schwierigkeiten gebracht hätte. Auch die Bevölkerung wird nur geringfügig höher belastet. Bei einem Durchschnittsverbrauch von ungefähr 123 Litern pro Tag liegt die Mehrbelastung für jede Bürgerin oder für jeden Bürger bei lediglich 2,70 € pro Jahr. Wenn Sie dies umrechnen, dann sind wir bei weniger als einem Cent pro Tag und Bürger. Diese Fakten sprechen für die Fortschreibung der Änderungen des
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorgelegte Bericht des Ministers fällt arg einseitig aus und beschränkt sich fast ausschließlich auf die Rechtfertigung der Erhöhung dieser landesspezifischen Steuer, wie ich sie einmal nennen will.
Es lohnt sich daher auch nicht, näher darauf einzugehen. Lohnender ist dagegen eine Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf. Wohl wissend, dass die Landesregierung diese Erhöhung im Zusammenhang mit den letzten Haushaltsberatungen bereits festgeschrieben hat, setzen Sie erst jetzt ein Gesetzgebungsverfahren in Gang. Die Verdoppelung der Abgabenhöhe ist nicht damit zu rechtfertigen, dass zusätzliche Aufgaben der forstlichen Förderung auf dem bisherigen Niveau und zusätzliche Mittel für die Wasserrahmenrichtlinie und für die Kofinanzierung zur Modulation nur bei einer Erhöhung möglich sein sollen.