Ja, ich komme zum Schluss. - Für die Klinik Schleswig ist die Kooperation mit dem Martin-LutherKrankenhaus in der Diskussion. Beide Lösungen haben unsere Sympathie.
Das Wort zu dem vorläufig letzten Redebeitrag zu diesem Thema erteile ich Frau Abgeordneter Silke Hinrichsen für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt, wie schwierig und oft auch problematisch es ist, die Vorschläge von Strukturkommissionen, die verstärkt die Privatisierung fordern, in die Praxis umzusetzen. Denn das Gesetz zur Umwandlung psychiatrischer Einrichtungen in Erziehungsanstalten soll die gesetzliche Grundlage für die gewünschte Privatisierung der psychatrium Gruppe und der Fachklinik Schleswig schaffen. Doch während es bei der psychatrium Gruppe um eine 100-prozentige Privatisierung geht, war bei der Fachlinik Schleswig unter Berücksichtigung der besonderen Wirtschaftslage der Region bisher eine freihändige Fusion mit dem Martin-Luther-Krankenhaus, das dem Kreis Schleswig-Flensburg gehört, vorgesehen.
Der SSW war Anfang März sehr darüber erleichtert, dass das Land und der Kreis Schleswig-Flensburg sich auf eine Fusion der Fachklinik Schleswig mit dem Martin-Luther-Krankenhaus verständigen konnten. Wir sahen die Einigung als Signal dafür an, dass die Schleswiger weiterhin eine gute wohnortnahe Versorgung behalten und die Arbeitsplätze in Schleswig bleiben. Deshalb haben wir auch die Beteiligten gelobt, die es trotz der absolut verfahrenen Situation geschafft hatten, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Daher ist es umso bedauerlicher, dass es jetzt - drei Monate nach dieser Absichtserklärung - doch rechtliche Probleme geben soll.
Anscheinend wird nach EU-Recht verlangt, dass der Verkauf beziehungsweise die Übernahme des Landeskrankenhauses europaweit ausgeschrieben werden muss. Im vorliegenden Gesetzentwurf weist die Landesregierung ebenfalls darauf hin, dass der beabsichtigte freihändige Verkauf der Fachklinik Schleswig unter beihilfe- und vergaberechtlichen Gesichtspunkten, aber auch möglicherweise in kartellrechtlicher Hinsicht bedenklich sei. Dies ist aus unserer Sicht eine ganz böse Überraschung. Daher stellt sich für uns die gesamte Situation neu dar. Denn der SSW lehnt eine europaweite Ausschreibung in Verbindung mit der Zusammenlegung der Fachklinik und des Martin-Luther-Krankenhauses für Schleswig ab.
(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU] - Holger Astrup [SPD]: Wie soll das gehen, Frau Kollegin?)
Wir wollen eine sichere regionale Lösung, bei der Schleswiger Kliniken zusammengehen. Eine offene Ausschreibung bezüglich der Übernahme der Fachklinik kann dazu führen, dass dieses Ziel nicht erreicht wird.
- Sehr geehrter Herr Kollege, Sie wissen, dass Juristen auch Lösungswege finden können. Ich denke, dass das in diesem Falle hoffentlich geschehen wird. Ich möchte Ihnen auch noch einmal sagen: Das mit der EU-rechtlichen Ausschreibung ist schön und gut. Ich kann das sehr gut verstehen. Es geht mir hier jedoch um die Region Schleswig. Anscheinend sind Sie gegen eine Lösung für die Region Schleswig.
Der Sinn des Verkaufs der Landesfachklinik war aber gerade, dass dadurch die Arbeitsplätze der Schleswiger Kliniken und die örtliche Krankenversorgung gesichert werden sollten. Bei einer offenen Ausschreibung der Fachklinik wäre aber weder das eine noch das andere garantiert.
bung unvermeidbar ist, dann müssen das Land und der Kreis Schleswig-Flensburg unverzüglich wieder Verhandlungen aufnehmen, um einen anderen Weg zu finden.
Weil die Landesregierung noch in der Prüfung ist, ob ein europaweites öffentliches Verfahren durchgeführt werden soll, hat sie den vorliegenden Gesetzentwurf insoweit ergebnisoffen formuliert. Hier möchte ich ganz deutlich machen: Diese Vorgehensweise - sollte dies weiterhin möglich sein - kann der SSW nicht unterstützen. Wenn der Landtag das Gesetz endgültig verabschiedet, möchten wir ganz genau wissen, welche Folgen das für die Fachklinik Schleswig und das Martin-Luther-Krankenhaus hat.
Das gilt natürlich auch für den Verkauf der psychatrium Gruppe. Deshalb fordern wir in beiden Fällen eine Anhörung.
Trotz allem möchte ich daran erinnern, wie es zu dieser Geschichte kam. Wir haben heute Morgen über Pflegeskandale gesprochen. Ich erinnere daran, dass wir auch bei der Fachklinik Schleswig, die zum Ministerium gehört, wir darüber gestritten haben, was schief gelaufen ist. Die damalige Sozialministerin hat gesagt, sie werde das Haus erst dann aus der Hand geben, wenn die vorhandenen Baumängel beseitigt seien. Sie halte es im Prinzip aber nicht für richtig, sowohl Eigentümerin zu sein als auch die Fachaufsicht zu führen. Deswegen kann ich die Intention des Gesetzentwurfs sehr gut verstehen. Wir haben damals ausführlich über diese Doppelfunktion gestritten. Es ist also nicht unbedingt alles neu.
Die angemeldeten und vereinbarten Redezeiten sind erschöpft. Mir liegen zwei Meldungen nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung vor.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es bei der Zielsetzung, wie sie die Ministerin formuliert hat, nämlich qualitative Verbesserungen zu erreichen, bleibt, habe ich keine Bedenken, dass wir bei der Umwandlung zu einer gerechten Form finden. Ich will aber zum Verfahren noch einige Anmerkungen machen.
Erstens. Der Petitionsausschuss hat in der letzten Woche eine Reise durchgeführt und psychiatrische Einrichtungen besichtigt, und zwar zum einen in Strahlsund - das ist eine privatisierte Forensik - und in
Moringen - das ist eine nicht privatisierte Forensik. Ich beantrage keine Überweisung an den Eingabenausschuss, aber ich möchte, dass die Erkenntnisse, die die Delegation dort gewonnen hat, weil sie zu dem Gesamtkomplex beitragen können, berücksichtigt und die Mitglieder des Petitionsausschusses zu der Beratung eingeladen werden.
Zweitens. Wir werden eine Reihe von Nebenfaktoren zu berücksichtigen haben. Frau Birk hat mit Recht darauf hingewiesen, dass wir durchaus das Management-buy-out-Modell favorisieren oder in eine gleichwertige Bewertung einbeziehen sollten. Auch solche scheinbaren Nebensächlichkeiten wie etwa die Kindertagesstätte insbesondere in Neustadt müssen mit beurteilt werden.
Drittens. Wir werden auch zu beachten haben, dass wir unter Umständen parallel zum Ende der Legislaturperiode das aufgeschobene, zu verändernde Maßregelvollzugsgesetz noch einmal zu beurteilen haben. Wir haben damals nur die Identifizierungsmöglichkeit wie im Strafvollzug einbezogen und keine anderen Punkte in das Maßregelvollzugsgesetz aufgenommen.
Wir haben nicht nur über Anliegenvertreter zu sprechen, sondern haben auch das Zugangsrecht des Petitionsausschusses für eine zukünftig privatisierte Forensik zu betrachten.
Auch die Überlegung der Zusammenlegung von forensischen Patienten aus Schleswig und Neustadt ist ein Aspekt, der zum Beispiel ein Ergebnis unserer Reise gewesen ist. Dort haben beides - Männer und Frauen - zusammengeführt gesehen.
Fazit: Ich möchte, dass wir in der Beratung sehr sorgfältig damit umgehen, damit die Zielsetzung aus meinem Eingangsstatement, nämlich qualitative Verbesserungen für die Patienten zu erreichen, erfüllt wird.
Nach § 56 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Holger Astrup das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Hinrichsen, ich bin höchst überrascht, dass sich ausgerechnet eine Juristin hier hinstellt und zu dem Hinweis von Fachjuristen, dass bei der freihändigen Vergabe an das Martin-LutherKrankenhaus Europarecht in kartellrechtlicher-, in vergaberechtlicher-, in beihilferechtlicher Hinsicht,
Ich begrüße nicht nur, dass die Regierung sehr rechtzeitig darauf geachtet hat, dass genau diese Vorschriften nicht verletzt werden, und zwar im Interesse derjenigen, um die es uns gemeinschaftlich - wie ich hoffe - geht.
Ich kann mich an eine Vielzahl von Gesprächen auch gemeinsam mit der Kollegin Schwarz in der Fachklinik, im Martin-Luther-Krankenhaus, mit den Trägern erinnern, in denen wir versucht haben, genau das voranzustellen. Deshalb habe ich kein Verständnis dafür - ich habe das schon in Ihrer Pressemitteilung gestern gelesen -, dass man sagt, das spiele alles keine Rolle und Juristen seien nun mal so.
Wenn der Staatssekretär der Finanzen genau aus diesem Grund nach Brüssel fährt, Gespräche mit der entsprechenden Direktion führt, um Fehler, die entstehen könnten, im Interesse des Vorganges, den wir gemeinschaftlich befördern, gerade nicht zu machen, freue ich mich, dass das rechtzeitig passiert. Denn die Wirtschaftslage in Schleswig und um Schleswig herum gebietet es, dass wir alles versuchen, diese Fusion möglich zu machen. Wir wollen aber auf keinen Fall in irgendeiner Form einen Rechtsverstoß begehen. Ich möchte Sie einmal sehen, wenn dies ohne eine solche Prüfung passierte. Sie wären die Ersten, die sagen würden: Das hätte man doch wissen müssen.
Ich darf Folgendes erklären. Wir haben uns im Sozialausschuss nicht nur einmal mit der Fusion der Fachklinik und dem Martin-Luther-Krankenhaus beschäftigt. Damals wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich Folgendes gesagt. Es müsse eine Umwandlung in eine privatrechtliche Gesellschaft erfolgen. Gleichzeitig bleibe die Einrichtung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft - um es klipp und klar zu sagen, der GmbH -, wenn tatsächlich etwas mit dem Kreis Schleswig-Flensburg passiert.
In diesem besonderem Fall wurde monatlang und jahrelang versucht, eine Fusion zustande zu bringen. Diese muss auch möglich sein. So, wie es im Moment läuft, ist klar, dass eine EU-rechtliche Ausschreibung erfolgen muss.
Eine Überlegung wäre nach unserer Ansicht, in diesen Verhandlungen zu sagen, dass möglicherweise ein Prozentanteil in der Hand des Landes verbleibt, um die Fusion zwischen Krankenhaus und Fachklinik zu erreichen.
- Lieber Herr Kollege Astrup, bei eineinhalb Jahren Verhandlungen fragt man sich, warum das nicht vorher geklärt wurde.