Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Aschmoneit-Lücke, das war ja ein kleiner Rückblick in die Geschichte des Landtages, den Sie an den Anfang Ihrer Ausführungen gestellt haben. Seit elf Jahren beschäftigen Sie sich mit dem Thema, ich erst seit drei Jahren. Trotzdem sind wir jetzt an dem gleichen Punkt angelangt, das haben Sie richtig festgestellt. Aber Sie sind auch eine kleine Fraktion, wir eine große, deshalb brauchen wir nicht ganz so lange.
Sie wissen natürlich, liebe Kollegin von der FDP, dass die SPD-Fraktion zum Ladenschlussgesetz eine Position hat, die Ihrem Antrag entspricht. Das haben Sie nachgelesen. Es freut uns, dass Sie so aufmerksam unsere Website studieren. Das bildet immer und das sollten Sie weiter beibehalten. Sie wissen aber auch, dass wir bereits 2003 einen SPD-Antrag mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung hier beraten haben.
Ihr Antrag selbst sagt ja zunächst einmal nur, dass wir heute diejenigen im Bundesrat unterstützen wollen, die die Kompetenz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten nun auf die Länder übertragen wollen. Das wollen wir auch.
Wir werden dann, wenn das geschehen ist, die Ladenöffnungszeiten für Schleswig-Holstein regeln. Und ich sage Ihnen, nach welchen Grundsätzen wir das tun wollen.
Erstens. Die Ladenöffnungszeiten von montags bis samstags werden freigegeben. Da reden wir nicht über 144 oder 145 Stunden in der Woche.
Drittens. Die Bäderregelung in Schleswig-Holstein hat sich bewährt und wird beibehalten. Wenn wir das schaffen, haben wir dann damit ein gutes Paket zusammengeschnürt.
Die Regelungen aus dem Jahr 1956 passen nicht mehr in unsere gesellschaftliche Wirklichkeit, sie passen nicht mehr in den europäischen Kontext. Außerdem hat die Praxis, genauer die geschickte Ausnutzung der Sonderregelungen, das Ladenschlussgesetz weiter ausgehöhlt, sodass nur noch eine traurige Hülle übrig geblieben ist. Auf Bahnhöfen und Flughäfen sind wegen der dort geltenden Sonderregelung Kaufhäuser entstanden. Unter dem Deckmantel, dort Reisebedarf anzubieten, werden nicht nur Koffer, sondern auch Kühlschränke, Fernseher, Fotoapparate, Kleidung und natürlich auch Lebensmittel noch dann verkauft, wenn andere Geschäfte längst schließen müssen.
- Ich weiß, Sie sind regelmäßiger Kunde; ich habe das von Ihnen gehört. Das gilt auch für Tankstellen, denn dort sind zuverlässige Versorgungsstellen für all diejenigen, die länger oder später arbeiten müssen oder dürfen. Fakt ist, keine Tankstelle kann heute noch davon leben, dass sie Treibstoffe verkauft. Versuchen Sie doch einmal, einem Bäcker zu erklären, warum er das von ihm selbst gebackene Brot nach 20 Uhr nicht mehr im eigenen Laden verkaufen darf, dass das gleiche Brot aber an der Tankstelle nebenan auch nachts noch angeboten werden darf.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW sowie Beifall des Abgeord- neten Dr. Heiner Garg [FDP])
Deshalb sage ich für meine Fraktion: Das Ladenschlussgesetz ist überholt, es ist ein Ladenhüter und muss weg!
Seine Funktion, für einheitliche Öffnungszeiten zu sorgen, hat es längst verloren. Im Gegenteil, diverse Ausnahmeregelungen sorgen für Wettbewerbsverzerrungen.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht durch seine Entscheidung im Mai - auf die beziehen Sie sich ja in Ihrem Antrag - die Tür für eine weitere Liberalisierung aufgemacht, indem es die Länderkompetenz für die Regelung der Ladenöffnungszeiten betont. Wir begrüßen das und wollen das auch so handhaben. Wie es scheint, sehen das andere Länder auch so, quer durch die so genannten A- und B-Lager.
Meine Damen und Herren, das bedeutet nicht, dass die Geschäfte überall diese Regelungen, wenn sie denn beschlossen werden, ausnutzen müssen. Sie können, sie müssen nicht. Unsere Erfahrungen mit der bisherigen Regelung zeigen, auch diese werden längst nicht überall ausgenutzt, vielerorts wird vor 20 Uhr geschlossen. Dänemark gibt hier einmal mehr ein Beispiel. Obwohl dort - wie in fast allen europäischen Nachbarländern - die Öffnungszeiten kaum reglementiert sind, schließen viele Geschäfte früher als bei uns. Das zeigt, dass die individuelle Regelung vor Ort funktionieren kann.
Die genaue Ausgestaltung werden wir in einem zweiten Schritt beraten. Ob es - wie von vielen diskutiert - eine Sonderregelung „Tante-Emma-Läden“ oder „Grüne Märkte“ geben sollte, ob da die Großen vor den Kleinen geschützt werden sollten oder umge
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Frage nehmen wir in dieser Diskussion sehr ernst: Bei einer Liberalisierung muss weiter gewährleistet bleiben, dass die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei der Ausgestaltung einer Ladenöffnungsregelung Beachtung finden. Wir sind aber der Auffassung, dass dies nicht durch ein Ladenschlussgesetz, sondern durch Arbeitszeitordnung, Arbeitsschutzgesetze, Tarifverträge oder durch Betriebsvereinbarungen - die beste Lösung - geregelt werden kann und muss. Zur Besorgnis, dass Arbeitnehmer durch spätere Arbeitszeiten Nachteile hinnehmen müssen, möchte ich Sie auf die Erfahrungen in anderen Ländern, zum Beispiel in der Schweiz, hinweisen. Dort hat man das ausgewertet, weil man eine Liberalisierung im Jahre 1999 begonnen hat, dass zum einen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchaus Vorteile in der Arbeitsmöglichkeit zur späteren Zeit sehen, weil sie gerade doppelte Berufstätigkeit so besser mit der Familiensituation verbinden können.
Zum anderen zeigen sowohl Untersuchungen in Deutschland als auch praktische Erfahrungen in anderen Ländern, dass durch die Liberalisierung sehr wohl zusätzliche Teilzeitarbeitsplätze entstehen können.
Zusammengefasst zum Schluss: Erstens. Gesellschaftliche Veränderungen im Arbeitsleben, im Freizeitverhalten und zu viele Ausnahmeregelungen fordern eine neue Ausrichtung der Ladenöffnungsregelung.
Zweitens. Änderungen in diesem Bereich können nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nur nach Übertragung der Gesetzeskompetenz auf die Länder vorgenommen werden.
Drittens. Wir bitten daher die Landesregierung, entsprechende Initiativen im Bundesrat zu unterstützen, die Kompetenz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten auf die Länder zu übertragen.
Viertens. Wir wollen die Ladenöffnungszeiten montags bis samstags an 24 Stunden täglich grundsätzlich freigeben.
Fünftens. Sonn- und Feiertage bleiben weiter geschützt. Hierzu haben wir ein modernes Gesetz in der Junisitzung gemeinsam verabschiedet.
tung mit den zu beteiligenden Organisationen und Verbänden auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite vor.
Kurz, wir stimmen dem vorliegenden Antrag zu. Ich hoffe, ich bekomme nicht zu viel Beifall von der falschen Seite, damit kein falscher Eindruck entsteht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Eichstädt, mir fiel so ein: „Was lange währt, wird endlich gut.“ Herzlichen Glückwunsch! Ich persönlich weiß nicht genau, wie oft wir in diesem Plenum schon das Ladenschlussgesetz debattiert haben, aber eines weiß ich sicher: Es ist nicht das letzte Mal. Fakt ist, dass das rot-grüne Herumdoktern am Ladenschlussgesetz auf Bundesebene nie den gewünschten Erfolg gebracht hat. Deshalb haben die Länder bereits vor mehr als einem Jahr den marginalen Modifizierungen des Bundesgesetzgebers einen Korb erteilt und gleichzeitig eine Bundesratsinitiative in die Wege geleitet, mit der die Zuständigkeit für die Ladenöffnungszeiten auf die Länder übergehen sollte.
Um dies mit Unterstützung des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu erreichen, hatte meine Fraktion bereits im April 2003 einen entsprechenden Antrag eingebracht. Die Kollegin Aschmoneit-Lücke ist darauf eingegangen. Er ruht sanft in den Ausschüssen. Zu unserem Bedauern konnte sich die SPD damals nicht mit diesem zukunftweisenden Verfahren anfreunden. Im Gegenteil, der CDU-Antrag wurde von der SPD, namentlich vertreten durch den Kollegen Eichstädt, vehement abgelehnt. Die Überschrift seiner Ausführungen lautete: „Regelungsmöglichkeiten der Länder lehnen wir ab.“
Ein Jahr und vier Monate später, Herr Kollege Eichstädt, ist die SPD, sind Sie, verehrter Herr Kollege Eichstädt, offensichtlich auch bei der CDU angekommen. Zitat aus Ihrer Pressemitteilung vom 21. Juli 2004: „Wir sind in den Startlöchern. Sobald die Bundesregierung gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Regelung der Ladenöffnungszeiten auf die Länder überträgt, werden wir ein modernes Ladenschlussgesetz … einbringen.“ Das ist erfreulich. Herzlichen Glückwunsch! Aber wie heißt es so schön, Herr Kollege Eichstädt: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Ich vermute, den Durchbruch beim Ladenhüter Ladenöffnungszeiten
Meine Damen und Herren, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesrechtliche Regelung zum Ladenschluss nicht erforderlich. Mit dem Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg im Bundesrat soll den Ländern eine Neukonzeption des Ladenschlussrechts ermöglicht werden. Das entspricht genau der Intention des CDU-Antrages vom April 2003.
Wir freuen uns daher sehr, dass die FDP unsere Intention noch einmal aufnimmt und stimmen dem Antrag natürlich zu. Entscheidend ist, dass rot-grün in Berlin diese Möglichkeit nicht blockiert und eine entsprechende Freigabe durch ein Bundesgesetz auf der Grundlage von Art. 125 a Abs. 2 Grundgesetz erfolgt. Dann erst können wir auch für SchleswigHolstein ein modernes und kundenfreundliches Ladenschlussgesetz gestalten.
Ich mache es kurz: Wie schon mehrfach dargelegt, will die CDU die Ladenöffnung von Montag bis Samstag rund um die Uhr ermöglichen und die bisherigen Regelungen für Sonn- und Feiertage inklusive Bäderregelung erhalten. In diesem Sinne werden wir es gestalten. Ich wäre wirklich sehr froh, wenn wir an dieser Stelle demnächst einen Durchbruch in Schleswig-Holstein bekommen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, dass es in diesem Hause einen relativ breiten Konsens gibt, den Ladenschluss zumindest in der Woche gänzlich freizugeben. Ich kann sagen, ich teile diesen Konsens nicht. Ob ich mich damit durchsetzen werde, weiß ich noch nicht, trotzdem werde ich Ihnen meine Vorstellungen darstellen, warum ich glaube, dass eine völlige Freigabe des Ladenschlusses für ein Flächenland wie SchleswigHolstein strukturpolitischer Unsinn ist. Eine völlige Aufhebung des Landesladenschlusses würde die angestrebten Ziele, nämlich die Stärkung des Einzelhandels, die Stärkung der Innenstädte sowie eine Verbesserung des Service für die Verbraucherinnen nicht erreichen. Vielmehr ist zu befürchten, dass we