Protokoll der Sitzung vom 24.09.2004

(Beifall beim SSW)

Dies ist vorbildlich. Es handelt sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der im Prinzip nichts mit diesem Gesetzgebungsverfahren zu tun hat; denn es ist eine Regelung zwischen dem Land als Veräußerer der Klinik und dem Personalrat. Das Land verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Erwerber diese Dinge gewährleistet.

Die Existenz dieses Vertrages macht es uns leichter, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Man kann den Beschäftigten der Fachklinik Schleswig nur raten, einen ähnlichen Vertrag zu schließen.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch für den Maßregelvollzug ist durch die Änderungsvorschläge des Ausschusses jetzt eine vernünftige Regelung zur Kontrolle der Träger und oder Sicherung der Interessenvertretung der Betroffenen gefunden worden; denn gerade der Maßregelvollzug kann natürlich nur schwerlich unter marktwirtschaftlichen Prinzipien gesehen werden. Das geht ganz einfach nicht. Eine private Trägerschaft braucht daher eine besondere rechtliche Kontrollfunktion seitens des Landes und der Politik. Es bleibt bei einer öffentlich-rechtlichen Aufgabenerfüllung, die aber privatrechtlichen Rechtssubjekten übertragen wird. Kollegin Kolb hat hierzu ausführlich Stellung genommen. Sie hat aus dem Grunde eine etwas andere Haltung zum Gesetzentwurf. Sie hat jedoch ausgeführt, welcherart ihre Bedenken grundsätzlich sind. Wir sind zu einer anderen Schlussfolgerung gekommen.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD])

Wir hatten uns bei der ersten Lesung gegen den Gesetzestext: „Empfohlene europaweite Ausschreibung des Verkaufs der Fachklinik Schleswig“ ausgesprochen und zwar deshalb, weil wir befürchteten, dass die Ausschreibung die geplante Fusion zwischen der Fachklinik und dem Martin-Luther-Krankenhaus in Gefahr bringt. Dabei haben wir uns von der Zukunfts

(Silke Hinrichsen)

sicherung des Krankenhausstandortes Schleswig leiten lassen.

Die Fusion, die vom Kreis Schleswig-Flensburg, vom Land und auch von den Belegschaften befürwortet und unterstützt wurde, erscheint uns immer noch als die beste Lösung für den Krankenhausstandort Schleswig. Leider müssen wir erkennen, dass die europaweite Ausschreibung rechtlich zwingend vorgeschrieben ist. Herr Dr. Ewer hat in der Anhörung sehr deutlich gemacht, dass es durch die EUVorgaben im Vergaberecht sehr wenig Spielraum für regionale Interessen gibt. In diesem Zusammenhang ärgert uns aber, dass dies angesichts der langen Diskussion um die freihändige Veräußerung der Fachklinik an das Martin-Luther-Krankenhaus erst so spät deutlich wurde. Das hat natürlich zu einer starken Verunsicherung der Beschäftigten in beiden Krankenhäusern geführt. Wir müssen nun hoffen, dass die europarechtliche Vergabe dennoch zu dem von allen Beteiligten gewünschten Ergebnis führt. Dies wäre im Sinne der Beschäftigten und der gesamten Region.

Der SSW wird dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen.

Herr Kalinka, was ich eben - im Gegensatz zu dem, was die Kollegin Kolb ausgeführt hat - nicht verstanden habe, ist, warum Sie sich bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie im Ausschuss zur Vorlage der geänderten Fassung lediglich die Frage stellten, was das alles mit dem GmbH-Gesetz zu tun habe. Ihre Enthaltung verblüfft mich jetzt wirklich.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Ministerin Dr. Trauernicht-Jordan das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße die lebhafte und engagierte Debatte. Das Thema ist es allemal wert. Niemand macht es sich bei diesem Thema leicht.

Ein Wort zu Ihnen, Herr Kalinka: Einmal mehr präsentieren Sie sich hier als Mahner und Zauderer, eigene Gestaltungsvorstellungen jedoch kann ich nicht erkennen.

(Werner Kalinka [CDU]: Weil der Kurs nicht klar ist!)

Außerdem: Ganz grundsätzlich sind Sie immer für Privatisierung, aber wenn es konkret wird, wenn man Flagge zeigen muss, enthalten Sie sich.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das mag beurteilen, wer will. Kommen wir zum Thema zurück; denn bereits in der ersten Lesung und auch heute sind einige zentrale Aspekte hervorgehoben worden, auf die ich gern eingehen möchte.

Ich glaube, dass wir alle wollen, dass die 1990 begonnene Psychiatriereform weitergeführt wird.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insbesondere die gemeindenahen Angebote sollen und müssen erhalten bleiben. Der Prozess der Reform soll fortgesetzt werden. Ich teile diese Ansicht ausdrücklich und weise noch einmal darauf hin, dass die Landesregierung seit 1990 circa 80 Millionen € in diese Reform gesteckt hat und auch gewillt ist, weitere Investitionen hierfür vorzusehen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der zweite Punkt: Alle weisen darauf hin, dass die Forensik bei dem Trägerformwechsel eine besondere Rolle spielt. Das ist einleuchtend. Gerade deshalb hat die Landesregierung hier besondere Sorgfalt walten lassen. Das Land gibt die Forensik als hoheitliche Aufgabe nicht aus der Hand. Von der Privatisierung der Forensik zu reden ist grundsätzlich falsch; denn mit dem Beleihungsauftrag wird eine stringente Staatsaufsicht mit umfassenden Weisungsrechten sichergestellt. Im Unterschied zur bisherigen Variante haben wir nicht nur die Rechtsaufsicht, sondern zusätzlich auch noch die Fachaufsicht. Dafür werden wir ein besonderes Konzept entwickeln.

(Werner Kalinka [CDU]: Erst das Konzept, dann der Verkauf!)

- Parallel. Wir sind schnell, zügig und zielorientiert, Herr Kalinka.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die nunmehr auf Wunsch des Landtages hinzukommende Besuchskommission ergänzt diesen Ansatz auf besondere Weise. Wir alle sind uns im Klaren darüber, dass es in der Forensik wie auch in der Psychiatrie weitere Qualitätsverbesserungen geben muss. Das ist ein stetiger Prozess. Es geht um weitere Verbesserungen in der Strukturqualität, in der Verfahrensqualität - das Stichwort lautet Verweildauer - und

(Ministerin Dr. Brigitte Trauernicht-Jordan)

letztlich natürlich auch in der Ergebnisqualität, obwohl Schleswig-Holstein sich hier im bundesweiten Vergleich durchaus messen lassen kann. Wir alle sind uns jedoch darüber im Klaren: Der Weg von einer Anstalt hin zu dem therapeutischen Milieu einer Fachklinik ist weit. Wir sind noch nicht angelangt. Wir werden dies auch nach einem Trägerformwechsel gemeinsam in Angriff nehmen. Dafür stehen auch weitere Mittel der Landesregierung bereit.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie alle fordern zu Recht, dass die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in besonderer Weise zu würdigen ist. Das hat die Landesregierung mit ihrer Vorgehensweise getan und ich bin angenehm überrascht, in welcher Art und Weise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Personalrat und die Menschen vor Ort diesen Prozess begleiten. An dieser Stelle deswegen ganz herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst, an den Personalrat, die Personalratsvorsitzenden, die diesen Prozess sachlich, souverän, aber engagiert betreiben.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich begrüße die Änderungen, die infolge der Beratungen hier beschlossen werden sollen. Sie sind richtig. Wir sind auf einem guten Weg. Insgesamt geht es uns um eine weitere Qualitätsverbesserung. Das nämlich ist das Ziel des Trägerwechsels für die psychiatrischen Krankenhäuser, für die Forensik, die mit den Abteilungen insgesamt 14 % der schleswig-holsteinischen Krankenhauskapazitäten ausmachen. - Ich bedanke mich und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP angenommen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 25 auf:

Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplans insbesondere zu Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3659

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache.

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wagner. - Ich weise darauf hin: Das ist die Jungfernrede des Herrn Abgeordneten Wagner.

(Vereinzelter Beifall - Zuruf von der SPD: Das stimmt nicht!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für den Applaus, Autogrammkarten gibt es später.

Mit Bekanntmachung des Innenministeriums, Landesplanungsbehörde, vom 21. April 2004 wurde das Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes eingeleitet. Da dieses Vorhaben auch im Einzelhandel bekannt ist, wird derzeit gerade von Discountern versucht, die bisherigen lückenhaften Regelungen zu nutzen. Daher drängen wir auf eine schnelle Verabschiedung der Teilfortschreibung.

Ich möchte mich in meiner Rede auf die Nummer 7.5 beschränken, die sich mit den Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs beschäftigt. Wir müssen immer mehr feststellen, dass die Güter des täglichen Bedarfs zwar zu niedrigen Preisen erhältlich sind, aber zunehmend nicht mehr wohnortnah. Die Versorgung kann nur noch mittels PKW oder ÖPNV erfolgen. Den kleinen Tante-Emma-Läden ging es schon lange an den Kragen. Nun sind auch die bisherigen größeren Einzelhandelsgeschäfte, sprich Supermärkte, betroffen. Discounter schießen überall wie Pilze aus dem Boden. Eine Waffengleichheit gibt es im Wettbewerb schon lange nicht mehr, weil raumordnerische Ungleichgewichte bestehen, die schnellstens beseitigt werden müssen. So ist es unseres Erachtens richtig, im Rahmen des Zentralitätsgebotes, sprich Absatz 3, großflächige Einzelhandelseinrichtungen oder zentrenrelevante Sortimentsstrukturen nur in zentralen Orten vorzusehen.

Es ist auch richtig, dass insbesondere Discounter nicht wie bisher in Wohn- und Gewerbegebieten, sondern nur noch in ausgewiesenen Sondergebieten angesiedelt werden sollten. Dies darf aber nicht bedeuten, dass die Kommunen in ihrer gesetzlich garantierten Planungshoheit beeinträchtigt werden

(Joachim Wagner)

dürfen, sondern nur, dass sie die übergeordneten Planungsinteressen als Rahmen zu berücksichtigen haben.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt das?)

- Das habe ich doch gerade gesagt.